Rechtsprechung
| KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der grundbuchlichen Vollziehung der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentums- und Teileigentumsrechte im räumlichen Geltungsbereich einer Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
RechtsVO nach § 250 Abs. 1 BauGB: Genehmigung nach § 250 Abs. 5 BauGB vorzulegen!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Genehmigungspflicht bei Bestandsgebäuden hinsichtlich der Umwandlung von Wohnungs- in Teileigentum
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Zum Genehmigungserfordernis nach § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB bei Umwandlung von Wohnungs- in Teileigentum
Verfahrensgang
- KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
- KG, 10.03.2023 - 1 W 509/22
Papierfundstellen
- FGPrax 2023, 49
- RNotZ 2023, 282
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- KG, 02.12.2021 - 1 W 384/21
Grundbuchsache in Berlin: Eintragungshindernis wegen Genehmigungsvorbehalts des …
Auszug aus KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
Das beruhte auf der Antragstellung vor Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung vom 21. September 2021 (Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - 1 W 348/21 - NZM 2022, 109, 110). - BGH, 25.10.2019 - V ZR 271/18
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassung der Nutzung einer vermieteten …
Auszug aus KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
Bei der Umwandlung von Wohnungs- in Teileigentum handelt es sich der Sache nach um eine Änderung der Zweckbestimmung des Sondereigentums, dessen Bestand als solcher, also seine sachenrechtliche Zuordnung gegenüber jedermann, davon allerdings unberührt bleibt (BGH, NZM 2020, 107, 109). - KG, 08.12.2015 - 1 W 518/15
Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender gemeindlicher …
Auszug aus KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
Das Grundstück liegt im Bereich einer Erhaltungsverordnung im Sinne des § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB , die in Berlin an die Stelle einer Erhaltungssatzung tritt, §§ 246 Abs. 2 S. 1 BauGB , 20 AGBauGB (vgl. Senat Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 W 518/15 - FGPrax 2016, 4 ).
- KG, 23.04.2013 - 1 W 343/12
Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Beifügung einer …
Auszug aus KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
Die Umwandlung eines solchen Wohnungseigentums in Teileigentum setzt deshalb grundsätzlich ebenfalls eine solche Vereinbarung und die Eintragung im Grundbuch voraus (Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 W 343/12 - FGPrax 2013, 191, 192). - OLG München, 26.08.2015 - 34 Wx 188/15
Genehmigungspflicht einer Änderung der Aufteilung von Wohnungseigentum im Gebiet …
Auszug aus KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
Einem solchen Verständnis steht der Wortlaut des § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB nicht entgegen (vgl. OLG München, MittBayNot 2016, 353, 354 zur Unterteilung bereits bestehenden Wohnungs- und Teileigentums;… Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., Rdn. 20). - KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22
Erforderlichkeit einer familienrechtlichen Genehmigung bei Übertragung eines …
Auszug aus KG, 28.02.2023 - 1 W 509/22
Lediglich hierzu verhält sich die Beschwerde, was nicht zu beanstanden ist (Senat, Beschluss vom 17. November 2022 - 1 W 345/22 - FGPrax 23, 4).
- BGH, 20.12.2024 - V ZR 277/23
Erhaltungssatzung bzw. -verordnung: Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum …
Rn. 22 b) Aus dem grundsätzlichen Vorrang von Rechtsverordnungen nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB gegenüber den Rechtsverordnungen nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB (§ 250 Abs. 7 Satz 1 BauGB; s.a. Senat…, Beschluss vom 21. März 2024 - V ZB 17/23, NJW 2024, 2042 Rn. 10; KG, RNotZ 2023, 282 Rn. 22;… BeckOK BauGB/Couzinet [1.8.2024], § 250 Rn. 8; Krautzberger/Stüer, UPR 2021, 252, 257; Uechtritz, BauR 2021, 1385, 1394; Grziwotz, ZfIR 2023, 62, 64) folgt mit Blick auf die relative Unwirksamkeit nichts anderes.
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