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Rechtsprechung
   VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,44244
VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079 (https://dejure.org/2024,44244)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079 (https://dejure.org/2024,44244)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2024 - RO 4 S 24.2079 (https://dejure.org/2024,44244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 36, § 46 Abs. 2 S. 1; AWaffV § 13; SprengG § 8 Abs. 1, § 34 Abs. 2 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Streitwertfestsetzung, Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Prozeßkostenhilfeverfahren, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Streitwertbeschwerde, Verwaltungsgerichte, Gerichtliche Kostenentscheidung, Zwangsgeldandrohung, Rechtsmittelbelehrung, Sofortige ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss; …

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079
    An die Prognose dürfen indes keine überzogenen Anforderungen gestellt werden, denn das Zuverlässigkeitserfordernis dient dem Zweck, die mit jedem Waffenbesitz verbundenen Risiken nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das uneingeschränkte Vertrauen verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - NJW 2015, 1127).

    Rn. 25 Es handelt sich bei dem konkreten Verstoß gegen die dem Antragsteller als Waffenbesitzer obliegenden Aufbewahrungspflichten - entgegen dessen Vorbringen - auch nicht lediglich um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 21 CS 15.1156 - juris Rn. 12;… VG München, B.v. 9.9.2019 - M 7 S 19.3198 - juris Rn. 29).

    Es ist auch weder von einem Bagatellverstoß noch von einer situativen Nachlässigkeit minderen Gewichts auszugehen, die noch hingenommen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 22.10.2014 - 6 C 30.13 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 20.5.2015 - 21 ZB 14.2236 - juris Rn. 15).

  • VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1917

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen …

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079
    Danach ist es schon nicht nachvollziehbar, weshalb es nicht naheliegend bzw. ihm zuzumuten gewesen wäre, den Koffer anstatt ihn im Keller abzustellen wieder zurück in den Waffenraum zu legen, zumal ihm nicht bekannt sein konnte, wie lange der für ihn überraschende Besuch dauern und ob er anderen Personen Zutritt zum Haus gewähren würde (vgl. VG Ansbach, B.v. 17.10.2023 - AN 16 S 23.1917 - juris Rn. 31).

    Rn. 34 Da die Gefahren, die von dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ausgehen, ebenso schwerwiegend sind wie Gefahren im Umgang mit Waffen, die Allgemeinheit also in gleichem Maß gefährdet und schutzwürdig ist, können die Anforderungen an die Zuverlässigkeit im sprengstoffrechtlichen Sinne nicht geringer sein als an die Zuverlässigkeit im Waffenrecht, was sich auch aus der gesetzlichen Wertung durch die Gleichstellung der waffen- und sprengstoffrechtlichen Regelungen ergibt (…vgl. BT-Drs. 19.15875, S. 41 zu § 8a Abs. 2 Nr. 3 SprengG;… VG München, B.v. 21.2.2018 - M 7 S 17.3502 und M 7 S 17.4504 - juris Rn. 37 zu § 8a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c SprengG; VG Ansbach, B.v. 17.10.2023 - AN 16 S 23.1917 - juris Rn. 38 zu § 8a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b SprengG; Adolph in Adolph/Brunner/Bannach, Waffenrecht, § 8a SprengG Ziff. II m.w.N.).

  • VG Regensburg, 25.05.2021 - RN 4 K 19.2072

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen unsicherer Aufbewahrung von Munition

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079
    Rn. 29 Bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die Kammer in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. B.v. 25.5.2021 - RN 4 K 19.2072 - juris Rn. 37f.;… B.v. 12.11.2020 - RN 4 S 20.1456 - juris Rn. 25), zur Annahme eines zukünftigen verantwortungslosen oder nachlässigen Verhaltens im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Waffen und Munition und trägt damit die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 24 ZB 20.2295 - nicht veröffentl.;… B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 juris Rn. 11).

    Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass diese Normen zentrale Bestimmungen des Waffenrechts sind, weil die sichere Lagerung von Waffen und Munition eine unberechtigte Nutzung durch Dritte und die damit verbundenen massiven Gefahren für die Allgemeinheit verhindern soll (…BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 15; VG Regensburg, U.v. 25.5.2021 - RN 4 K 19.2072 - juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von …

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079
    Rn. 22 aa) Hinsichtlich § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG ist ein Umgang mit Waffen und Munition nur dann vorsichtig und sachgemäß, wenn alle Sicherungsmöglichkeiten ausgenutzt werden (BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 10).

    Rn. 29 Bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die Kammer in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (…vgl. B.v. 25.5.2021 - RN 4 K 19.2072 - juris Rn. 37f.;… B.v. 12.11.2020 - RN 4 S 20.1456 - juris Rn. 25), zur Annahme eines zukünftigen verantwortungslosen oder nachlässigen Verhaltens im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Waffen und Munition und trägt damit die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 24 ZB 20.2295 - nicht veröffentl.; B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 21 CS 15.2130

    Waffenrecht; Widerruf von Erlaubnissen zum Erwerb und Besitz von Waffen; …

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079
    Der Waffenkoffer, in dem die Waffe aufbewahrt worden ist, genügt diesen gesetzlichen Mindestanforderungen hinsichtlich der Aufbewahrung nicht (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 21 CS 15.2130 - juris Rn. 20).

    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen diese Regelungen zugleich das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefahr (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 21 CS 15.2130 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 19.03.1996 - 21 CS 95.3505
    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079
    Denn die geforderte sichere Aufbewahrung dient keineswegs nur dazu, unbefugt in der Wohnung befindlichen Personen den Zugriff zu erschweren, sondern sie gewährleistet ebenso, dass Personen bei rechtmäßigem Aufenthalt in der Wohnung, also Familienangehörige, Besucher und Gäste, nicht unkontrolliert an Waffen und Munition gelangen können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.1996 - 21 CS 95.3505 - BayVBl 1996, 534).

    Zielrichtung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG ist es, die unkontrollierte Sachherrschaft über Waffen und Munition solchen Personen nicht zu ermöglichen, die nicht ausdrücklich die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen haben (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.1996 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531

    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079
    Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass diese Normen zentrale Bestimmungen des Waffenrechts sind, weil die sichere Lagerung von Waffen und Munition eine unberechtigte Nutzung durch Dritte und die damit verbundenen massiven Gefahren für die Allgemeinheit verhindern soll (BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 15;… VG Regensburg, U.v. 25.5.2021 - RN 4 K 19.2072 - juris Rn. 37).
  • VG Regensburg, 12.11.2020 - RN 4 S 20.1456

    Widerruf von Waffenbesitzkarten und Einziehung eines Jagdscheins wegen …

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079
    Rn. 29 Bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten führt nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die Kammer in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (…vgl. B.v. 25.5.2021 - RN 4 K 19.2072 - juris Rn. 37f.; B.v. 12.11.2020 - RN 4 S 20.1456 - juris Rn. 25), zur Annahme eines zukünftigen verantwortungslosen oder nachlässigen Verhaltens im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Waffen und Munition und trägt damit die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 26.5.2021 - 24 ZB 20.2295 - nicht veröffentl.;… B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 21 ZB 14.2236

    Aufbewahrung eines geladenen Revolvers in der Schublade eines Nachtkästchens

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079
    Es ist auch weder von einem Bagatellverstoß noch von einer situativen Nachlässigkeit minderen Gewichts auszugehen, die noch hingenommen werden kann (…vgl. BVerwG, U. v. 22.10.2014 - 6 C 30.13 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 20.5.2015 - 21 ZB 14.2236 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 09.11.2021 - 9 ZB 19.1586

    Nutzungsuntersagung des Betriebs eines Wettbüros

    Auszug aus VG Regensburg, 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079
    Nach Sinn und Zweck muss das Zwangsgeld darauf gerichtet sein, den Pflichtigen effektiv zur Befolgung einer Anordnung anzuhalten (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 9.11.2021 - 9 ZB 19.1586 - juris Rn. 10;… B.v. 3.4.2023 - B.v. 3.4.2023 - juris Rn. 9).
  • VG München, 21.02.2018 - M 7 S 17.3502

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen …

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe …

  • VGH Bayern, 31.07.2015 - 21 CS 15.1156

    Beschwerde; Waffenbesitzkarten; Widerruf; Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige …

  • VGH Bayern, 14.02.2002 - 19 ZS 01.2356

    Nachholen einer unzureichend gegebenen Begründung für eine Anordnung der …

  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 CS 17.1797

    Erfolglose Beschwerde: Formelle Anforderungen an die Anordnung des …

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418

    Widerruf der Waffenbesitzkarte aufgrund nicht sorgfältiger Aufbewahrung von …

  • VG München, 09.09.2019 - M 7 S 19.3198

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

  • VG Würzburg, 07.08.2025 - W 9 S 25.948

    Widerruf von Waffenbesitzkarten, Widerruf eines Europäischen Feuerwaffenpasses, …

    Insoweit gilt, dass ein sorgfältiger Waffenbesitzer eine Waffe erst dann dem Waffenschrank entnimmt, wenn er unmittelbar zum Schießen aufbrechen will (…vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2015 - 21 ZB 15.2419 - juris Rn. 16; VG Regensburg, B.v. 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079 - juris Rn. 41).

    Dass damit ein unzumutbarer Aufwand verbunden gewesen wäre, der eine effektive Jagdausübung verhindert hätte, ist nicht festzustellen (vgl. auch in ähnlicher Konstellation: VG Regensburg, B.v. 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079 - juris Rn. 41).

    Eine solche Zugriffsmöglichkeit hatte der Antragsteller hier über die sich im Keller befindliche Waffe und Munition nicht mehr (…vgl. insoweit auch OVG SH, B.v. 27.3.2025 - 4 MB 25/24 - juris Rn. 13; VG Regensburg, B.v. 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079 - juris Rn. 40 f.).

    Rn. 48 Entgegen der Ansicht des Antragstellers ändert also der Umstand, dass es sich nach seinem - nicht bestrittenen - Vorbringen nicht um eine dauerhafte Aufbewahrung, sondern um ein vorübergehendes Abstellen bzw. Belassen gehandelt habe, nichts an der rechtlichen Bewertung, dass die Aufbewahrung in diesem Zeitraum nicht vorschriftsgemäß gewesen ist (vgl. auch in ähnlicher Konstellation: VG Regensburg, B.v. 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079 - juris Rn. 39).

    Außerdem war vorliegend jedenfalls nicht auszuschließen, dass sich die Ehefrau des Antragstellers als Nichtberechtigte oder aber Dritte sich unbefugt Zugang zu dem Kellerraum und damit den Waffen verschaffen (vgl. auch VG Regensburg, B.v. 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079 - juris Rn. 40), gerade auch angesichts dessen, dass der Antragsteller durch das Klingeln und die Eröffnung der unangekündigten Aufbewahrungskontrolle abgelenkt war.

    Dies lässt ebenfalls auf ein mangelndes Problembewusstsein im Hinblick auf die sichere Aufbewahrung der Waffen schließen (…vgl. VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 6; VG Regensburg, B.v. 18.10.2024 - RO 4 S 24.2079 - juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 29.01.2025 - 24 CS 24.1884

    Widerruf von Waffenbesitzkarten, Unzuverlässigkeitsprognose, vorwerfbarer …

    Unter Aufhebung der Nummer III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 18. Oktober 2024 - RO 4 S 24.2079 - wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf jeweils 26.500 EUR festgesetzt.
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