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Rechtsprechung
   VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30985
VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428 (https://dejure.org/2012,30985)
VG Regensburg, Entscheidung vom 24.07.2012 - RO 6 K 12.428 (https://dejure.org/2012,30985)
VG Regensburg, Entscheidung vom 24. Juli 2012 - RO 6 K 12.428 (https://dejure.org/2012,30985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hobbymäßige Reparatur- und Pflegearbeiten an 13 Oldtimern sind in als Garage und Abstellraum genehmigten Räumen nicht zulässig, da sie eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung zur Kfz-Werkstätte darstellen.Mit der Nutzungsänderung kann auch die Beseitigung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 19.11.2007 - 25 B 05.12

    Bauordnungsrecht: Räumungsanordnung wegen illegaler Wohnnutzung // Illegale …

    Auszug aus VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
    Rn. 36 Auch nach der Rechtsauffassung, dass für die Nutzungsuntersagung die formelle Rechtswidrigkeit der Nutzungsänderung ausreicht, wird die materiellrechtliche Situation zumindest im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt, insbesondere bei offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit der untersagten Nutzung (BayVGH, B. v. 14.8.2006, 2 ZB 06.1681, zitiert nach juris) oder bei der Gefahr des Eingriffs in wichtige, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter (BayVGH, B. v. 5.12.2005, 1 B 03.2608, Nutzungsuntersagung gegenüber einem Mieter, zitiert nach juris) bzw. nicht wieder gut zu machenden Eingriffsfolgen (BayVGH, Urt. v. 19.11.2007, 25 B 05.12, zitiert nach juris).

    Rn. 60 Bei der Hebebühne handelt es sich nicht um eine eigenständige bauliche Anlage nach Art. 2 Abs. 1 BayBO (…VG München, Urt. v. 10.10.2006, M 1 K 06.1172, zitiert nach juris), sodass keine gegenüber der Nutzungsuntersagung nach Art. 76 S. 2 BayBO vorrangige Beseitigungsanordnung nach Art. 76 S. 1 BayBO ergehen kann (BayVGH, Urt. v. 19.11.2007, 25 B 05.12, BayVBl. 2008, 629, 630, zum insoweit gleichlautenden Art. 82 BayBO a. F.).

    Mit der Befugnis zur Nutzungsuntersagung ergibt sich damit auch das Recht des Beklagten, die Beseitigung der zur rechtswidrigen Nutzung führenden Hebebühne anzuordnen (BayVGH v. 19.11.2007 a. a. O., BayVGH, B. v. 6.9.2010, 15 ZB 09.2375, zitiert nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - 7 B 917/08

    Nutzungsuntersagung einer Garage hinsichtlich Reparaturarbeiten; Feststelllung …

    Auszug aus VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
    Dementsprechend wird in der Rechtsprechung die Durchführung von Reparaturen als unzulässig angesehen (OVG Münster, B. v. 3.9.2008, 7 B 917/08, zitiert nach juris).

    Hierzu gehört aber nicht eine Kfz-Werkstätte, wobei es nicht entscheidend darauf ankommt, dass diese im Wesentlichen nicht gewerblich betrieben wird (OVG NRW, B. v. 3.9.2008, 7 B 917/08, zitiert nach juris).

    Rn. 51 Ungeachtet der nur in geringem Umfang entgeltlichen Tätigkeit des Klägers, ist seine Tätigkeit damit wie ein Gewerbebetrieb zu behandeln, (OVG Münster, B. v. 3.9.2008, a. a. O.), der nach § 4 Abs. 1, 2 BauNVO im Bebauungsplangebiet nicht zulässig ist.

  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.353

    Nutzungsuntersagung eines Altenwohnheims - zur Frage der tatsächlichen Nutzung …

    Auszug aus VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
    Bei einer Nutzungsuntersagung auf Dauer ist - wie bei einer Beseitigungsanordnung - auch die materielle Genehmigungsfähigkeit zu prüfen (vgl. BayVGH, B. v. 6.2.1980, 14 CS 1776/79, Urt. v. 19.5.2011, 2 B 11.353, zitiert nach juris).

    39 b) Die Reparatur von Fahrzeugen in den in der Baugenehmigung vom 27.7.1983 als Garage und Abstellraum genehmigten Räumen stellt eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar, Art. 55 Abs. 1 BayBO, da sie die mit der Genehmigung verbundene Variationsbreite (BayVGH, Urt. v. 19.5.2011, 2 B 11.353, zitiert nach juris) überschreitet.

    Rn. 41 Da eine Baugenehmigung aber auch einer gewissen Variationsbreite unterliegt (BayVGH, Urt. v. 19.5.2011, 2 B 11.353), muss die Zulässigkeit von Reparatur- und Pflegearbeiten danach beurteilt werden, was bei Verwendung des Begriffs Garage nach allgemeinem Sprachverständnis als zulässig angesehen wird.

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für …

    Auszug aus VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
    Nicht maßgebend ist dabei, ob durch die in einem Wohngebiet atypische Nutzung Immissionsrichtwerte überschritten werden, da das Ruhebedürfnis außer im Rahmen der verbrauchernahen Versorgung und bei privilegierten Handwerksbetrieben grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden soll (BVerwG, Urt. v. 21.3.2002, 4 C 1/02, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 06.09.2010 - 15 ZB 09.2375

    Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung; Betrieb einer Diskothek im Tanzsaal …

    Auszug aus VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
    Mit der Befugnis zur Nutzungsuntersagung ergibt sich damit auch das Recht des Beklagten, die Beseitigung der zur rechtswidrigen Nutzung führenden Hebebühne anzuordnen (BayVGH v. 19.11.2007 a. a. O., BayVGH, B. v. 6.9.2010, 15 ZB 09.2375, zitiert nach juris).
  • VG München, 10.10.2006 - M 1 K 06.1172
    Auszug aus VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
    Rn. 60 Bei der Hebebühne handelt es sich nicht um eine eigenständige bauliche Anlage nach Art. 2 Abs. 1 BayBO (VG München, Urt. v. 10.10.2006, M 1 K 06.1172, zitiert nach juris), sodass keine gegenüber der Nutzungsuntersagung nach Art. 76 S. 2 BayBO vorrangige Beseitigungsanordnung nach Art. 76 S. 1 BayBO ergehen kann (…BayVGH, Urt. v. 19.11.2007, 25 B 05.12, BayVBl. 2008, 629, 630, zum insoweit gleichlautenden Art. 82 BayBO a. F.).
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum; …

    Auszug aus VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
    Rn. 36 Auch nach der Rechtsauffassung, dass für die Nutzungsuntersagung die formelle Rechtswidrigkeit der Nutzungsänderung ausreicht, wird die materiellrechtliche Situation zumindest im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt, insbesondere bei offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit der untersagten Nutzung (BayVGH, B. v. 14.8.2006, 2 ZB 06.1681, zitiert nach juris) oder bei der Gefahr des Eingriffs in wichtige, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter (BayVGH, B. v. 5.12.2005, 1 B 03.2608, Nutzungsuntersagung gegenüber einem Mieter, zitiert nach juris) bzw. nicht wieder gut zu machenden Eingriffsfolgen (…BayVGH, Urt. v. 19.11.2007, 25 B 05.12, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 04.08.2004 - 15 CS 04.1648

    Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung im Sinne der Bayrischen Bauordnung …

    Auszug aus VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
    Es bedarf daher insoweit keiner Prüfung mehr, ob die nicht genehmigte Nutzung genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B. v. 4.8.2004, 15 CS 04.1648 und v. 5.8.2004, 15 CS 04.1649).
  • VGH Bayern, 14.08.2006 - 2 ZB 06.1681
    Auszug aus VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
    Rn. 36 Auch nach der Rechtsauffassung, dass für die Nutzungsuntersagung die formelle Rechtswidrigkeit der Nutzungsänderung ausreicht, wird die materiellrechtliche Situation zumindest im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt, insbesondere bei offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit der untersagten Nutzung (BayVGH, B. v. 14.8.2006, 2 ZB 06.1681, zitiert nach juris) oder bei der Gefahr des Eingriffs in wichtige, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter (BayVGH, B. v. 5.12.2005, 1 B 03.2608, Nutzungsuntersagung gegenüber einem Mieter, zitiert nach juris) bzw. nicht wieder gut zu machenden Eingriffsfolgen (…BayVGH, Urt. v. 19.11.2007, 25 B 05.12, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 05.08.2004 - 15 CS 04.1649
    Auszug aus VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
    Es bedarf daher insoweit keiner Prüfung mehr, ob die nicht genehmigte Nutzung genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B. v. 4.8.2004, 15 CS 04.1648 und v. 5.8.2004, 15 CS 04.1649).
  • VGH Bayern, 19.05.2016 - 15 CS 16.300

    Nutzungsuntersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Gegen die auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Bezug nehmenden begründenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (…vgl. Rn. 32 ff. der Ausfertigung des Beschlusses vom 15. Januar 2016), wonach eine Nutzungsuntersagung die Verpflichtung zum Entfernen von Gegenständen beinhalte, wenn sich die rechtswidrige Nutzung gerade im Vorhandensein bestimmter Gegenstände - wie vorliegend die Monitore und die Wett-Terminals - manifestiere (…vgl. BayVGH, U. v. 19.11.2007 - 25 B 05.12 - BayVBl. 2008, 629 = juris Rn. 24; ebenso z. B.: VG Regensburg, U. v. 24.7.2012 - RO 6 K 12.428 - juris Rn. 60;… VG Aachen, B. v. 1.2.2012 - 3 L 280/11 - juris Rn. 72 f.), hat die Antragstellerin keine substanziierten Einwände i. S. von § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO erhoben.
  • VG Berlin, 15.07.2015 - 19 K 273.14

    Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt im allgemeinen Wohngebiet

    Dies jedenfalls dann, wenn sich die Arbeiten nicht auf das regelmäßig in der Garage abgestellte Fahrzeug beziehen und damit als bloße Begleiterscheinungen (Annex) zum Abstellen des Fahrzeugs angesehen werden können (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 24. Juli 2012 - VG RO 6 K 12.428 -, juris Rn. 43).
  • VG München, 23.09.2015 - M 9 K 14.4906

    Werkstattnutzung in genehmigter Garage unzulässig - Anordnung der Entfernung …

    Sie muss sich auf das Abstellen von Kraftfahrzeugen und solche Tätigkeiten beschränken, die als Begleiterscheinungen (Annex) zum dauerhaften Abstellen eines Fahrzeugs angesehen werden können (vgl. VG Regensburg, U. v. 24.7.2012 - RO 6 K 12.428 - juris Rn. 43).
  • VG München, 12.03.2020 - M 11 K 18.5289

    Erschließung eines Wohnbauvorhabens im Innenbereich

    Auch mag es sein, dass die Variationsbreite einer Garagennutzung im Einzelfall durch Reparatur- und Pflegearbeiten überschritten werden kann (vgl. z.B. VG Regensburg, U.v. 24.7.2012 - RO 6 K 12.428 - juris Rn. 39 für Arbeiten an 13 Oldtimern in einer Garage in einem allgemeinen Wohngebiet).
  • VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.1153

    Verpflichtung zur Einreichung eines Bauantrags; Nutzungsänderung einer Garage in …

    Rn. 25 Es kann hier offen bleiben, ob trotz des klaren Wortlauts der Legaldefinition des Art. 2 Abs. 8 Satz 2 BayBO die gesetzliche Zweckbestimmung einer Garage - gegebenenfalls unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachverständnisses und besonderer Gepflogenheiten im ländlichen Raum (vgl. VG Regensburg, U.v. 24.07.2012 - RO 6 K 12.428 - juris Rn. 41 bis 43) - auch einfache Pflege-, Wartungs- und Reparaturarbeiten hinsichtlich des regelmäßig in der Garage abgestellten Fahrzeugs umfasst.
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