Rechtsprechung
| VG Regensburg, 22.07.2019 - RO 7 S 19.617 |
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 22.07.2019 - RO 7 S 19.617
- VGH Bayern, 05.11.2019 - 22 CS 19.1568
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 17.07.2020 - 15 N 19.1377
Ermittlungs- und Bewertungsdefizit bzgl. kollisionsgefährdeter Vögel bei …
Auf den Antrag des Antragstellers gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO stellte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Juli 2019 (Az. RO 7 S 19.617) - maßgeblich unter Abstellen auf die artenschutzrechtliche Problematik (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i.V. mit § 44 BNatSchG) - die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wieder her.Rn. 39 aa) Ein Ermittlungs- und Bewertungsdefizit ist zunächst darin zu sehen, dass über die zwei ausgewählten Fixpunkte keine hinreichende Übersicht und Einsehbarkeit der relevanten Prüfbereiche nach den Maßstäben des BayWEE und der Arbeitshilfe LfU gewährleistet war, sodass die Flugbewegungen besonders kollisionsgefährdeter Vogelarten methodisch unzureichend erfasst wurden (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 22 CS 19.1568 - NuR 2020, 140 = juris Rn. 18 ff. sowie VG Regensburg, B.v. 22.7.2019 - RO 7 S 19.617).
Der Senat lässt es dahinstehen, welche Anforderungen der BayWEE und die Arbeitshilfe des LFU an einen einzelnen Fixpunkt stellen und ob der bei der Kartierung gewählte Fixpunkt 1 (ohne Hubsteiger) diesen gerecht wird (zweifelnd BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 22 CS 19.1568 - NuR 2020, 140 = juris Rn. 21 sowie die Vorinstanz VG Regensburg, B.v. 22.7.2019 - RO 7 S 19.617 - unveröffentlicht).
Rn. 42 bb) Zudem dürfte ein Ermittlungsdefizit unter Verstoß gegen § 2 Abs. 3 BauGB darin zu sehen sein, dass insgesamt zu wenig Beobachtungen durchgeführt worden sind (vgl. auch BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 22 CS 19.1568 - NuR 2020, 140 = juris Rn. 25 ff. sowie VG Regensburg, B.v. 22.7.2019 - RO 7 S 19.617 - Beschlussabdruck S. 21 f.).
Unabhängig von dem erst nach der mündlichen Verhandlung mit Schriftsatz des Antragstellers vom 16. Juli 2020 dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten außerprozessualen Rügeschreiben hat der Antragsteller den Ermittlungsmangel hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange der Sache nach - unter Angriff auf die Wirksamkeit des vorliegend streitgegenständlichen Bebauungsplans auch und gerade soweit dieser den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag des Gutachters M* … umfasst - jedenfalls auch in seinen Schriftsätzen im Klageverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung RO 7 K 18.1872 sowie im diesbezüglichen Eilverfahren RO 7 S 19.617 geltend gemacht, wobei die diesbezüglich relevanten Schriftsätze vom 23. Januar 2019 (vgl. dort Seiten 23 f.) und vom 31. Mai 2019 (Seiten 3 ff.) im Verfahren RO 7 K 18.1872 und vom 4. April 2019 (Seiten 16 ff., 30 f.) im Verfahren RO 7 S 19.617 der dort jeweils beigeladenen Antragsgegnerin durch Übermittlung seitens des Verwaltungsgerichts innerhalb der Jahresfrist (d.h. bis zum 19. Juli 2019) zugegangen sind.
- VGH Bayern, 27.03.2020 - 15 N 19.1377
Aussetzung eines Normenkontrollverfahrens
Auf seinen Antrag gem. § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO stellte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Juli 2019 (Az. RO 7 S 19.617) maßgeblich unter Abstellen auf die artenschutzrechtliche Problematik (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG i.V. mit § 44 BNatSchG) die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wieder her.Rn. 21 aa) Der Aussetzungsantrag knüpft an die für den Antragsteller erfolgreichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Regensburg und des 22. Senats des Verwaltungsgerichtshofs im Eilverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Windparks an (VG Regensburg, B.v. 22.7.2019 - RO 7 S 19.617; BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 22 CS 19.1568).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".