Rechtsprechung
| VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 9 K 12.58 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Darlehensvertrag zwischen Mutter und Tochter; rechtliches Verwertungshindernis; wirtschaftliches Verwertungshindernis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Auszug aus VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 9 K 12.58
Rn. 30 Ein Darlehen ist nur dann als bestehende Schuld im Sinne des § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG anzuerkennen, wenn der Darlehensvertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen wurde und dies von dem insoweit darlegungspflichtigen Auszubildenden nachgewiesen werden kann (BVerwG vom 4. September 2008, Az. 5 C 30/07, Juris, Rz 24).Nicht zwingend erforderlich ist hingegen, dass der Darlehensvertrag sowohl hinsichtlich der Gestaltung wie auch der Durchführung des Vereinbarten in jedem Punkt dem zwischen Fremden Üblichem zu entsprechen hat (BVerwG vom 4. September 2008, Az. 5 C 30/07, Juris, Rz 25).
Alle für und wider einen wirksamen Vertragsschluss sprechenden Indizien sind im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu gewichten und zu würdigen (BVerwG vom 4. September 2008, Az. 5 C 30/07, Juris, Rz 27).
- BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen …
Auszug aus VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 9 K 12.58
Ausgangspunkt der gerichtlichen Überlegungen ist, dass nach § 1610 Abs. 2 BGB die Eltern und damit auch die Mutter der Klägerin dieser gegenüber für die Dauer des Studiums grundsätzlich unterhaltspflichtig sind (vgl. z.B. BGH vom 29. Juni 2011, Az. XII ZR 127/09, Juris). - BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87
BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines …
Auszug aus VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 9 K 12.58
Ein wirtschaftliches Verwertungsverbot wird man dann bejahen können, wenn die tatsächliche Möglichkeit der Verwertung des Vermögensgegenstands sich als mehr oder weniger schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln der wirtschaftlichen Vernunft darstellen würde (vgl. BVerwG vom 13. Juni 1991, Az. 5 C 33.87, Juris, Rz 14 und 16). - BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
Auszug aus VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 9 K 12.58
Gleiches gilt aber auch für den Fall, dass der Auszubildende zwar objektiv an der Verwertung des Gegenstandes gehindert ist, dies jedoch auf einer gewillkürten vertraglichen Bindung beruht (BVerwG vom 16. Februar 2000, Az. 5 B 182.99, Juris, Rz 3; VG München vom 30. Juni 2011, Az. M 15 K 11.1275, Juris, Rz 34; Humborg, in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Mai 2009, § 27, Rz 10). - VG München, 30.06.2011 - M 15 K 11.1275
Ausbildungsförderung nach dem BAföG; Vermögensanrechnung; Sparbrief; (keine) …
Auszug aus VG Regensburg, 31.10.2012 - RO 9 K 12.58
Gleiches gilt aber auch für den Fall, dass der Auszubildende zwar objektiv an der Verwertung des Gegenstandes gehindert ist, dies jedoch auf einer gewillkürten vertraglichen Bindung beruht (BVerwG vom 16. Februar 2000, Az. 5 B 182.99, Juris, Rz 3; VG München vom 30. Juni 2011, Az. M 15 K 11.1275, Juris, Rz 34; Humborg, in Rothe/Blanke, BAföG, Stand: Mai 2009, § 27, Rz 10).
- VG Augsburg, 13.10.2015 - Au 3 K 15.912
Ausbildungsförderung; Anrechnung eigenen Vermögens; rechtsmissbräuchliche …
Der Kläger war jedoch noch minderjährig; im Hinblick auf die sich aus § 181 BGB ergebende Beschränkung konnte demzufolge mit dem Kläger ein Darlehensvertrag, der diesem nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, ohne eine vormundschaftliche Genehmigung nicht rechtswirksam abgeschlossen werden (vgl. OVG LSA, U.v. 17.2.2010 - 3 L 222/07 - FamRZ 2011, 763; VG Göttingen, B.v. 7.7.2014 - 2 B 211/14 - juris; VG Regensburg, U.v. 31.10.2012 - RO 9 K 12.58 - juris).
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