Rechtsprechung
| BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1804; BGB § 1908i
Übertragung durch Betreuer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Übertragung von Grundbesitz durch Betreuer auf künftige Erben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung von Grundbesitz durch einen Betreuer in vorweggenommener Erbfolge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Beschwerde eines Notars gegen Ablehnung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung für einen Grundstücksüberlassungsvertrag; Beschwerdeberechtigung des Betreuers oder des Betreuten bei Ablehnung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung; Frage der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Schenkung durch den Betreuer
Verfahrensgang
- AG Kempten, 04.01.1996 - XVII 148/95
- LG Kempten, 29.02.1996 - 4 T 152/96
- BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 452
- FGPrax 1996, 147
- FamRZ 1996, 1359
- Rpfleger 1996, 508
- BayObLGZ 1996, 118
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 125/84
Annahme einer sittlichen Pflicht zu einer Schenkung als Belohnung für geleistete …
Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
Eine sittliche Pflicht in diesem Sinne wurde in der Rechtsprechung zum Beispiel bejaht für die Schenkung des hälftigen Miteigentums an einem Familienwohnheim an die weitgehend unversorgte Ehefrau, die zum gemeinsamen Nutzen im Gewerbebetrieb des Ehemannes mitgearbeitet hatte (OLG Karlsruhe OLGZ 1990, 457), wie auch für eine Schenkung zur Unterstützung notleidender Geschwister oder anderer nicht unterhaltsberechtigter Verwandter (vgl. BGH NJW 1986, 1926 ). - BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 152/82
Schenkung aufgrund einer sittlichen Pflicht
Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
Vielmehr ist darauf abzustellen, ob das Unterlassen der Schenkung dem Betreuten als Verletzung einer für ihn bestehenden sittlichen Pflicht zur Last zu legen wäre (BGH NJW 1984, 2939, 2940;… MünchKomm/Kollhosser § 534 Rn. 6). - BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat anstelle des Landgerichts in der Sache abschließend selbst entscheiden (BGHZ 35, 135, 142; Jansen § 27 Rn.45).
- BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung - Unbegründetheit einer …
Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
Es genügt nicht, daß der Schenker aus Nächstenliebe hilft (…Staudinger/Cremer § 534 Rn. 5) oder daß die Schenkung im Rahmen des sittlich noch zu Rechtfertigenden bleibt oder objektive Umstände den Betreuten zu einer solchen Schenkung veranlassen konnten (vgl. BGH WM 1982, 100). - OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85
Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen …
Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
3 Z 91/87|LG Passau; 26.11.1987; 1 S 231/87">FamRZ 1988, 210, 211 [LS]; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453, 454; Palandt/Diederichsen § 1804 Rn. 2). - OLG Karlsruhe, 14.02.1990 - 6 U 169/89
Anspruch von Pflichtteilsberechtigten auf Auskunft über den Wert eines …
Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
Eine sittliche Pflicht in diesem Sinne wurde in der Rechtsprechung zum Beispiel bejaht für die Schenkung des hälftigen Miteigentums an einem Familienwohnheim an die weitgehend unversorgte Ehefrau, die zum gemeinsamen Nutzen im Gewerbebetrieb des Ehemannes mitgearbeitet hatte (OLG Karlsruhe OLGZ 1990, 457), wie auch für eine Schenkung zur Unterstützung notleidender Geschwister oder anderer nicht unterhaltsberechtigter Verwandter (vgl. BGH NJW 1986, 1926 ). - BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
Auszug aus BayObLG, 24.05.1996 - 3Z BR 104/96
Die Betroffene ist beschwerdeberechtigt, weil der Notar schon die Erstbeschwerde für sie eingelegt hatte und diese vom Landgericht als unzulässig verworfen wurde (vgl. BayObLGZ 1993, 253, 255).
- BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03
Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus …
Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn die Verfügung wegen Verstoßes gegen das Schenkungsverbot (§ 1908i Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1804 BGB) nichtig wäre (vgl. BayObLGZ 1996, 118/120 = FamRZ 1996, 1359; BayObLG FamRZ 1999, 47/48).Das Bestehen einer sittlichen Pflicht zur Schenkung ist grundsätzlich zurückhaltend zu beurteilen (BayObLGZ 1996, 118/121 m. w. N.).
Ergänzend hat das Landgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass eine sittliche Pflicht des Betroffenen zur Schenkung hier auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer vorweggenommenen Erbfolge (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1996, 1359) oder zur Sicherung des fraglichen Anwesens für die Ehefrau des Betroffenen zu begründen wäre, zumal die Beteiligten bereits ein Alternativmodell (gesichertes Darlehen) erarbeitet haben, das der Ehefrau des Betroffenen auch ohne Vornahme einer Schenkung an die Tochter die Erhaltung ihrer bisherigen Wohnung gewährleisten kann.
- OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99
Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens …
Ein Beschwerderecht steht nach ganz überwiegender Meinung dem Betreuer nur namens der Betreuten zu (§ 20 FGG), weil das ihr zustehende Ausschlagungsrecht durch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigungsversagung beeinträchtigt ist (vgl. Senat BWNotZ 1997, 147; BayObLG FGPrax 1996, 147;… Keidel/Kahl, FGG 14. Aufl., § 20 Rn 58 f;… Soergel/Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1828 Rn 22;… Staudinger/Engler, 12. Aufl. 1994, § 1828 Rn 55;… Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. 2000, § 1828 Rn 16). - BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 192/97
Anfechtungsrecht des Betreuers gegen vormundschaftsgerichtliche Versagung einer …
3 Z 91/87">Rpfleger 1988, 22 ; BayObLGZ 1996, 118/120 m.w.N.).Dies gilt auch für unentgeltliche Zuwendungen, die eine vorweggenommene Erbfolge beinhalten (BayObLGZ 1996, 118/120;… Erman/Holzhauer BGB 9.Aufl. § 1804 Rn. 3).
Schenkung, wie im vorliegenden Fall, nach einer anderen Vorschrift jedoch einer Genehmigung, hat das Vormundschaftsgericht bei der Prüfung der Genehigungsfähigkeit des Vertrages auch die Frage mit einzubeziehen, ob eine zulässige Schenkung vorliegt (BayObLGZ 1996, 118/120; OLG Hamm NJW-RR 1987, 453/454).
Auf die Nichtigkeit der Überlassungsverträge vom 14.11.1995 ist die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung vom 14.12.1996 ohne Einfluß (BayObLGZ 1996, 118/120 m.w.N.).
Vielmehr ist darauf abzustellen, ob das Unterlassen der Schenkung dem Betreuten als Verletzung einer für ihn bestehenden sittlichen Pflicht zur Last zu legen wäre (BayObLGZ 1996, 118/121 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14
Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht
Rn. 13 Dabei hat das Grundbuchamt zu Recht zunächst darauf hingewiesen, dass diese Voraussetzungen grundsätzlich eng und restriktiv auszulegen sind (…vgl. etwa Münchener Kommentar/Wagenitz, BGB, 6. Aufl., § 1804 Rz. 13; BayObLG FamRZ 1996, 1359; FamRZ 2003, 1967, je zitiert nach juris). - OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines …
a) Im Ausgangspunkt zutreffend sind zwar die Erwägungen des Landgerichts und des Vormundschaftsgerichts, dass Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten, die über die in § 1908i Abs. 2 S. 1 BGB genannten Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sind, weshalb in solchen Fällen kein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers besteht, wenn der Betreuer durch § 1908i Abs. 1 iVm § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB an der Vertretung des Betreuten gehindert ist (vgl. BayObLGZ 1996, 118 = FamRZ 1996, 1359 = RPfl 1996, 508; BayObLG RPfl 2003, 649; OLG Hamm FamRZ 1985, 206;… Erman / Holzhauer, BGB 11.Aufl. 2004, § 1804 Rn 1, § 1908i Rn 37f;… Soergel / Zimmermann, BGB 13. Aufl. 2000, § 1804 Rn 2, 1908i Rn 17 f; Staudinger / Engler, 13. Bearb. 1999, § 1804 Rn 20). - AG Neumarkt/Oberpfalz, 12.02.2015 - 3 XVII 74/14
Nichtigkeit der betreuungsgerichtlichen Genehmigung zum Verkauf des Grundstücks …
3 Z 91/87|LG Passau; 26.11.1987; 1 S 231/87">FamRZ 1988, 210 [LSe]; BayObLGZ 1996, 118, 120, m. w. N., = FamRZ 1996, 1359).Eine sittliche Pflicht, künftigen Erben zu Lebzeiten unentgeltlich Vermögen zu übertragen, besteht auch dann nicht, wenn mit dieser Übertragung für die künftigen Erben eine Steuerersparnis erreicht werden kann (BayObLGZ 1996, 118 (Nr. 29) = BayObLGR 1996, 61 = BtPrax 1996, 183 = FamRZ 1996, 1359 = FGPrax 1996, 147 = MittBayNot 1996, 432 = NJWE-FER 1997, 104 (LS) = NJW-RR 1997, 452 = RDLH 1996, 171 = Rpfleger 1996, 508 = MittrhNotK 1997, 86).
- BayObLG, 13.05.2003 - 2Z BR 57/03
Verstoß einer Auflassung gegen das Schenkungsverbot des § 1804 BGB
Dies gilt auch dann, wenn das Vormundschaftsgericht die Schenkung genehmigt haben sollte (BayObLGZ 1996, 118/120; BayObLG …
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Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.1996 - 7 E 10535/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozeßpfleger; Rechtsanwalt; Vergütungsanspruch; Mittelloser Beteiligter; Ausschlußfrist
Verfahrensgang
- VG Trier, 09.01.1996 - 1 K 97/91
- VG Trier, 08.02.1996 - 1 K 97/91
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.1996 - 7 E 10535/96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 670
- DÖV 1996, 790
- Rpfleger 1996, 508
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- RG, 25.10.1935 - III 37/35
1. Kann der zum Testamentsvollstrecker ernannte Rechtsanwalt neben der vom …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.1996 - 7 E 10535/96
Der Mündel soll nach dem Sinn der Vorschrift nicht dadurch bereichert werden, daß der Vormund zufällig aufgrund einer besonderen Qualifikation oder einer besonderen Ausbildung Dienste verrichten kann, für die ein anderer Vormund sonst einen Dritten heranziehen müßte (vgl. RGZ 149, 121 ff., Schwab in Münchener Kommentar, § 1835 Rdnr. 13 mit weiteren umfangreichen Nachweisen).
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