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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4257
BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97 (https://dejure.org/1997,4257)
BayObLG, Entscheidung vom 04.06.1997 - 3Z BR 42/97 (https://dejure.org/1997,4257)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juni 1997 - 3Z BR 42/97 (https://dejure.org/1997,4257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schlußrechnung nach Aufhebung der Betreuung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1837, § 1892; FGG § 19, § 33
    Schlußrechnung nach Beendigung der Betreuung - Zwangsrechte des Vormundschaftsgerichts - Geltendmachung von Ansprüchen des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erzwingung der Einreichung einer formell ordnungsgemäßen Schlussrechnung durch das Vormundschaftsgericht nach Beendigung einer Betreuung; Anfechtung der Mitteilung eines Vormundschaftsgerichts hinsichtlich der Schlussrechnung eines Betreuers durch einen Betreuten im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1197
  • Rpfleger 1997, 476
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94

    Vormundschaftsgerichtliche Zwangsgeldandrohung bei Maßnahmen wegen Gefährdung des …

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97
    Die Zwangsgeldfestsetzung nach § 33 FGG ist lediglich ein Beugemittel, das für die Zukunft die Befolgung gerichtlicher Anordnungen erzwingen will; das Zwangsgeld ist keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten (BayObLGZ 1994, 147, 150; OLG Hamm FamRZ 1984, 183;… Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 33 Rn. 19;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 33 FGG Rn. 13).
  • BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 312/95

    Anerkennung einer Rechnung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht als …

    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97
    Mit einer solchen Verfügung gibt das Gericht nämlich lediglich zu erkennen, daß es für ein Einschreiten nach § 1837 BGB keinen Anlaß sieht (BayObLGZ 29, 126; BayObLG, Rpfleger 1996, 246 ).
  • OLG Hamm, 25.11.1983 - 2 WF 568/83
    Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97
    Die Zwangsgeldfestsetzung nach § 33 FGG ist lediglich ein Beugemittel, das für die Zukunft die Befolgung gerichtlicher Anordnungen erzwingen will; das Zwangsgeld ist keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten (BayObLGZ 1994, 147, 150; OLG Hamm FamRZ 1984, 183;… Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 33 Rn. 19;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 33 FGG Rn. 13).
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 229/00

    Abrechnung des Betreuers nach Beendigung der Betreuung

    Dazu gehört die Einreichung einer formell ordnungsgemäßen Schlussrechnung (BayObLG Rpfleger 1997, 476).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99

    Rechtsmittel des Betreuten gegen Schlussrechnung des Betreuers - ordentliches …

    Vielmehr bleibt der Beschwerdeführerin unbenommen, im ordentlichen Streitverfahren eine in ihren Augen ordnungsgemäße Schlußrechnung zu erzwingen (§ 1843 Abs. 2 BGB; BayObLG RPfl 1997, 476 und RPfl 1996, 246; BayObLGZ 1903, 182, 184), denn die Schlußrechnung ist nicht dem Vormundschaftsgericht, sondern dem Betreuten (bzw. dessen Erben) zu erstatten (§ 1908i i.V.m. § 1890 S. 1 BGB).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 114/03

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Rechnungslegung und Abrechnung in einer …

    a) Nach der Beendigung seines Amtes obliegt dem Betreuer gem. § 1892 Abs. 1, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB die Einreichung einer ordnungsgemäßen Schlussrechnung (BayObLG Rpfleger 1997, 476 und NJWE-FER 2001, 99).
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