Rechtsprechung
| BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Schlußrechnung nach Aufhebung der Betreuung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1837, § 1892; FGG § 19, § 33
Schlußrechnung nach Beendigung der Betreuung - Zwangsrechte des Vormundschaftsgerichts - Geltendmachung von Ansprüchen des Betreuten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erzwingung der Einreichung einer formell ordnungsgemäßen Schlussrechnung durch das Vormundschaftsgericht nach Beendigung einer Betreuung; Anfechtung der Mitteilung eines Vormundschaftsgerichts hinsichtlich der Schlussrechnung eines Betreuers durch einen Betreuten im ...
Verfahrensgang
- AG Ansbach, 06.08.1996 - XVII 1/95
- LG Ansbach, 08.01.1997 - 4 T 1170/96
- BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 1197
- Rpfleger 1997, 476
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 20.05.1994 - 1Z BR 49/94
Vormundschaftsgerichtliche Zwangsgeldandrohung bei Maßnahmen wegen Gefährdung des …
Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97
Die Zwangsgeldfestsetzung nach § 33 FGG ist lediglich ein Beugemittel, das für die Zukunft die Befolgung gerichtlicher Anordnungen erzwingen will; das Zwangsgeld ist keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten (BayObLGZ 1994, 147, 150; OLG Hamm FamRZ 1984, 183;… Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 33 Rn. 19;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 33 FGG Rn. 13). - BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 312/95
Anerkennung einer Rechnung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht als …
Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97
Mit einer solchen Verfügung gibt das Gericht nämlich lediglich zu erkennen, daß es für ein Einschreiten nach § 1837 BGB keinen Anlaß sieht (BayObLGZ 29, 126; BayObLG, Rpfleger 1996, 246 ). - OLG Hamm, 25.11.1983 - 2 WF 568/83
Auszug aus BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97
Die Zwangsgeldfestsetzung nach § 33 FGG ist lediglich ein Beugemittel, das für die Zukunft die Befolgung gerichtlicher Anordnungen erzwingen will; das Zwangsgeld ist keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten (BayObLGZ 1994, 147, 150; OLG Hamm FamRZ 1984, 183;… Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 33 Rn. 19;… Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 33 FGG Rn. 13).
- BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 229/00
Abrechnung des Betreuers nach Beendigung der Betreuung
Dazu gehört die Einreichung einer formell ordnungsgemäßen Schlussrechnung (BayObLG Rpfleger 1997, 476). - OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99
Rechtsmittel des Betreuten gegen Schlussrechnung des Betreuers - ordentliches …
Vielmehr bleibt der Beschwerdeführerin unbenommen, im ordentlichen Streitverfahren eine in ihren Augen ordnungsgemäße Schlußrechnung zu erzwingen (§ 1843 Abs. 2 BGB; BayObLG RPfl 1997, 476 und RPfl 1996, 246; BayObLGZ 1903, 182, 184), denn die Schlußrechnung ist nicht dem Vormundschaftsgericht, sondern dem Betreuten (bzw. dessen Erben) zu erstatten (§ 1908i i.V.m. § 1890 S. 1 BGB). - BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 114/03
Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Rechnungslegung und Abrechnung in einer …
a) Nach der Beendigung seines Amtes obliegt dem Betreuer gem. § 1892 Abs. 1, § 1908i Abs. 1 Satz 1 BGB die Einreichung einer ordnungsgemäßen Schlussrechnung (BayObLG Rpfleger 1997, 476 und NJWE-FER 2001, 99).
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