Rechtsprechung
| BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
BGB § 2229 Abs. 4; ; BGB § 2358 Abs. 1; ; EGBGB Art. 3 Abs. 3; ; EGBGB Art. 25 Abs. 1; ; EGBGB Art. 26 Abs. 1; ; FGG § 12
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2229 Abs. 4; EGBGB Art. 3 Abs. 3; FGG § 12
Formwirksamkeit einer von deutschem Erblasser in den USA - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formerfordernisse bezüglich eines im Ausland errichteten Testaments - Ermittlungspflicht bei Feststellung der Testierunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bindungswirkung einer Abgabe an ein anderes Amntsgericht aus wichtigem Grund; Erbfall mit Auslandberührung; Internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Erbscheinerteilung, wenn Erblasser deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Ausland war; Vorrang eines ...
Verfahrensgang
- AG Straubing - VI 587/00
- LG Regensburg - 5 T 117/01
- LG Regensburg - 5 T 339/02
- BayObLG, 17.05.2001 - 1Z BR 28/01
- BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1594
- Rpfleger 2003, 435
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 07.03.1997 - 1Z BR 259/96
Wirksames Testament mit Erbenunterschrift - Ermittlungspflicht des …
Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
Die Aufklärungspflicht besteht allerdings nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029; 1998, 1242/1243). - BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers
Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312; BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m. w. N.). - BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
Deshalb trifft die Feststellungslast für die Testierunfähigkeit grundsätzlich denjenigen, der sich auf die darauf beruhende Unwirksamkeit des Testaments beruft (BayObLGZ 1982, 309/312; BayObLG FamRZ 1996, 1438/1439 m. w. N.).
- BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93
Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten …
Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
Sie kann daher vom Rechtsbeschwerdegericht nur in beschränktem Umfang, nämlich nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (BayObLG FamRZ 1994, 593; 1997, 1511/1512). - BayObLG, 30.09.1999 - 1Z BR 142/98
Nachlassspaltung bei deutschem Recht unterstelltem unbeweglichem Vermögen einer …
Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
b) Da somit deutsches Recht als Erbstatut maßgeblich ist, sind die deutschen Gerichte international zuständig (Grundsatz des Gleichlaufs zwischen materiellem Recht, internationaler Zuständigkeit und Verfahrensrecht; vgl. BayObLGZ 1999, 296/303; 2001, 203/205). - BayObLG, 03.08.2001 - 1Z BR 101/00
Erbfolge bei schweizerischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Erblassers in …
Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
b) Da somit deutsches Recht als Erbstatut maßgeblich ist, sind die deutschen Gerichte international zuständig (Grundsatz des Gleichlaufs zwischen materiellem Recht, internationaler Zuständigkeit und Verfahrensrecht; vgl. BayObLGZ 1999, 296/303; 2001, 203/205). - BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96
Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz
Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
Sie kann daher vom Rechtsbeschwerdegericht nur in beschränktem Umfang, nämlich nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden (BayObLG FamRZ 1994, 593; 1997, 1511/1512). - BayObLG, 24.03.1998 - 1Z BR 89/97
Amtsermittlung und Darlegungslast bei der Ermittlung der Erbfolge
Auszug aus BayObLG, 27.03.2003 - 1Z BR 7/03
Die Aufklärungspflicht besteht allerdings nur insoweit, als das Vorbringen der Beteiligten und der festgestellte Sachverhalt zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1029; 1998, 1242/1243).
- OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04
Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer …
Im Grundsatz gilt nämlich, dass die internationale Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte nur gegeben ist, soweit deutsches materielles Erbrecht anwendbar ist (sog. Gleichlaufgrundsatz; vgl. etwa OLG Köln OLGR 1992, 201, 202 = DNotZ 1993, 171f; OLG Zweibrücken OLGR 1998, 13, 14 = FGPrax 1997, 192; ZEV 2001, 488f; KG KGR 2000, 363; BayObLGR 2003, 262 = RPfleger 2003, 435; Senat IPrax 1994, 49, 51 = FamRZ 1993, 111ff). - OLG Köln, 20.06.2006 - 20 U 11/05
Formwirksamkeit eines Testaments bei Erfüllung der Formerfordernisse des …
Dementsprechend hat das Bayerische Oberste Landesgericht ein von einem deutschen Staatsangehörigen, der in M seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nach den Vorschriften des Staates M errichtetes Testament auch in Bezug auf Grundeigentum in Deutschland und nach deutschem Erbrecht als wirksam angesehen, wobei sich die Anwendung deutschen Erbrechts in diesem Fall aus der deutschen Staatsangehörigkeit des Erblassers ergab (BayObLG FamRZ 2003, 1594).
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