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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 187/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17323
LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 187/02 (https://dejure.org/2003,17323)
LG Freiburg, Entscheidung vom 19.03.2003 - 4 T 187/02 (https://dejure.org/2003,17323)
LG Freiburg, Entscheidung vom 19. März 2003 - 4 T 187/02 (https://dejure.org/2003,17323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Errichtung eines Nottestaments bei Möglichkeit der Hinzuziehung eines Notars oder des Bürgermeisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 507
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51

    Nottestament vor drei Zeugen

    Auszug aus LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 187/02
    Nichts anderes besagt auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 3, 372, 376, 377).
  • RG, 06.03.1943 - VII (VIII) 125/42

    Liegt ein gültiges Nottestament vor, wenn der Bürgermeister in unrichtiger …

    Auszug aus LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 187/02
    Dementsprechend hat das Reichsgericht in einer sachlich nicht überholten Entscheidung vom 06.03.1943 im unmittelbaren Anwendungsbereich des Nottestamentes vor einem Bürgermeister zu § 2249 Abs. 2 Satz 2 BGB ausgesprochen, dass das vor ihm errichtete Nottestament auch dann gültig ist, wenn der Bürgermeister zwar selbst nicht die Besorgnis eines vorzeitigen Ablebens des Erblassers hatte, objektiv eine solche Besorgnis jedoch vorgelegen hat (RGZ 171, 27, 28).
  • OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15

    Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus

    Rn. 34 Zwar ist das Nachlassgericht vom Ansatz her zutreffend davon ausgegangen, dass der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Todesgefahr der Zeitpunkt der Testierung ist (OLG München FamRZ 2016, 87 f; LG Freiburg (Breisgau), Rpfleger 2003, 507-508).

    Er ist nicht gehalten, sich zu einer rechtzeitigen Testierung zu entschließen, um die Errichtung eines Testamentes vor einem Notar oder eines Nottestamentes vor einem Bürgermeister zu ermöglichen (LG Freiburg (Breisgau), Rpfleger 2003, 507-508).

  • OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25

    Voraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments; Versagung der …

    Soweit verbreitet - etwas unscharf - formuliert wird, es sei auf die Sachlage zum Zeitpunkt der "Errichtung" des Nottestamentes abzustellen (OLG München, FamRZ 2016, 87; LG Freiburg (Breisgau), RPfleger 2003, 507; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782 unter Gründe II.;… aus der Lit. etwa Staudinger/Baumann (2022) BGB § 2250, Rn. 26;… Sticherling, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2250 Rn. 8;… Bauermeister in: jurisPK-BGB 10. Aufl., § 2250 Rn. 5, Stand: 01.07.2023), besagt auch dies nur, dass es nicht darauf ankommen kann, dass dem Erblasser bereits zuvor ein hinreichender Zeitraum zur Verfügung stand, um einen Notar für eine Testamentserrichtung hinzuzuziehen (OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782, 1. Leitsatz;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl., § 2250 Rn. 5;… Litzenburger, in: B.OK-BGB 73. Ed. 1.2.2025, § 2250 Rn. 3).

    Denn der Erblasser ist - mit dem Risiko, dass eine weitere Verzögerung eine letztwillige Verfügung vereitelt - befugt, mit der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung beliebig zuzuwarten; er ist nicht gehalten, sich zu einer rechtzeitigen Testierung zu entschließen, um die Errichtung eines Testamentes vor einem Notar oder eines Nottestamentes vor einem Bürgermeister zu ermöglichen (OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782, 1783; LG Freiburg (Breisgau), RPfleger 2003, 507;… S. Kappler/T. Kappler, in: Erman, a.a.O., § 2250 Rn. 3).

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