Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 651f BGB, § 823 Abs 1 BGB
Reisevertrag: Rutschgefahr im Bereich des Swimmingpools als allgemeines Lebensrisiko; Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters - Judicialis
BGB § 831; ; BGB § ... 823; ; BGB § 651 c ff; ; BGB § 651 Abs. 2; ; BGB § 651 c Abs. 1; ; BGB § 651 f Abs. 1; ; BGB § 651 g Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 519 b; ; ZPO § 713; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1
- reise-recht-wiki.de
Rutschgefahr im Bereich des Swimmingpools ist ein allgemeines Lebensrisiko
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen eines Reisemangels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Reisemangel; Schadensersatzanspruch; Verletzungsrisiko; Unfallrisiko; Swimmingpool; Fliesenbelag
- Wolters Kluwer
(Reisevertrag: Rutschgefahr im Bereich des Swimmingpools als allgemeines Lebensrisiko; Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Rutschige Fliesen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.09.2000 - 21 O 148/00
- OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00
Papierfundstellen
- RRa 2001, 243
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86
Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00
Zwar ist seit der bereits durch das Landgericht im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1988, 1380) anerkannt, dass der Reiseveranstalter eigene Verkehrssicherungspflichten gegenüber dem Reisenden hat. - OLG Frankfurt, 29.11.2000 - 7 U 195/99
Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichteinlösung des Versicherungsscheins
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00
Jedenfalls ist die durch Wasser hervorgerufene Glätte in diesem Schwimmbadbereich eine übliche Begleiterscheinung, die für den Reisenden erkennbar ist (vgl. OLG Düsseldorf RRA 2001, 157, 158, Senat OLGR Frankfurt 2001, 141; Landgericht Frankfurt RRa 2000, 14, 15, Landgericht München I RRa 1996, 89; Amtsgericht Baden Baden RRa.1994, 16). - OLG Düsseldorf, 05.11.1992 - 18 U 117/92
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00
Ein Reisemangel kann auch darin liegen, dass, von der Einrichtung des von dem Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der dieser nach dem Vertrag nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 315, Kaller Reiserecht, Rdz. 214). - LG München I, 16.01.1996 - 23 O 19997/95
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00
Jedenfalls ist die durch Wasser hervorgerufene Glätte in diesem Schwimmbadbereich eine übliche Begleiterscheinung, die für den Reisenden erkennbar ist (vgl. OLG Düsseldorf RRA 2001, 157, 158, Senat OLGR Frankfurt 2001, 141; Landgericht Frankfurt RRa 2000, 14, 15, Landgericht München I RRa 1996, 89; Amtsgericht Baden Baden RRa.1994, 16).
- OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 12 U 24/11
Anspruch eines Reisenden auf Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld …
Zu diesem privaten Unfall- und Verletzungsrisiko des Reisenden gehören grundsätzlich auch Ausrutscher im Bereich eines Swimmingpools (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 03.09.2001, 16 U 195/00, RRa 2001, 243, zitiert nach juris;… Führich, Reiserecht, 6. Aufl., Rn. 247, m. w. N.)).Gerade weil die durch Wasser hervorgerufene Glätte und die dadurch bedingte Rutschigkeit des Bodenbelags im Bereich eines Schwimmbeckens eine übliche Begleiterscheinung in Schwimmbädern ist, hat der Reisende hiermit zu rechnen, so dass bei einem Unfall grundsätzlich nur das Privatrisiko des Reisenden betroffen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 03.09.2001, 16 U 195/00, RRa 2001, 243, m. w. N., zitiert nach juris).
Rn. 33 Die durch Wasser hervorgerufene Glätte und die dadurch bedingte Rutschigkeit des Bodenbelags im Bereich eines Schwimmbeckens sind - wie erörtert - übliche Begleiterscheinung in Schwimmbädern, die für den Reisenden erkennbar sind und mit denen er grundsätzlich rechnen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 03.09.2001, 16 U 195/00, RRa 2001, 243, m. w. N., zitiert nach juris).
- LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04
Haftung des Reiseveranstalters für Sicherheitsmängel an Freizeitangeboten einer …
Den Reiseveranstalter trifft damit gerade für Spiel- und Sportanlagen, die er seinen Reisenden zur Verfügung stellt, eine eigene Verkehrssicherungspflicht, die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsstandards zu überwachen (…vgl. Führich, Reiserecht, 4. Aufl. 2002, Rn 354g m.w.N.; BGH NJW 2000, 1188 ff.; LG Kleve RRa 2001, 157; OLG Franfurt RRa 2001, 243). - LG Köln, 08.03.2022 - 32 O 334/20
Reiserecht: Schadensersatz und Minderung nach Handgelenksbruch bei …
Ähnlich wie bei Swimmingpools (siehe dazu OLG Frankfurt, Urt. v. 19.09.2001 - 16 U 195/00, berichtet bei Schattenkirchner, Preisminderung bei Reisemängeln, Nr. 591) gehören Ausrutscher bei Wassersportaktivitäten zum privaten Unfall- und Verletzungsrisiko.
- OLG Celle, 28.07.2017 - 11 U 65/17
Ansprüche eines Reisenden wegen Schäden aufgrund Ausrutschens auf einer …
Rn. 9 Das Vorhandensein von Nässe in Hotelanlagen - sei es aufgrund von Reinigungsarbeiten (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 16 U 55/00, juris Rn. 4 f.), Niederschlag (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 16 U 52/02, juris Rn. 11) oder der Nähe zu einem Schwimmbecken (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 9. Januar 2014 - 16 U 43/13, juris Rn. 36 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 3. September 2001 - 16 U 195/00, juris Rn. 8; OLG Frankfurt…, Urteil vom 14. Dezember 2000 - 16 U 55/00, juris Rn. 5) - begründet für sich genommen noch keine über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefahr. - LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04
Voraussetzungen eines reisevertragsrechtlichen Schadensersatzanspruchs; …
Ein Reisemangel kann auch darin liegen, dass von der Einrichtung des von dem Reiseveranstalter ausgewählten Hotels eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der dieser nach dem Vertrag nicht zu rechnen braucht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.9.2001, 16 U 195/00, zit. nach Juris).Keinen Reisemangel stellen Unfälle dar, die nicht reisespezifisch sind, mit deren Auftreten auch im privaten Alltag gerechnet werden muss, beispielsweise: Stürze im Schwimmbadbereich (OLG Frankfurt , 19.9.2001, 16 U 195/00) Stürze auf nach Reinigungsarbeiten feuchten Treppen (OLG Frankfurt 14.12.000, 16 U 55/00, Stürze auf regennassen Fliesen im Außenbereich (OLG Frankfurt 24.10.02 16 U 52/02).
- AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10
Reisemangel durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich …
Nicht hierzu gehört jedoch das allgemeine, natürliche Lebensrisiko des Reisenden (OLG Frankfurt, RRa 2001, 243, BGH NJW 2005, 1420-1422). - OLG Frankfurt, 24.10.2002 - 16 U 52/02
Haftung des Reiseveranstalters für den Unfall eines Reisenden auf regennassen …
Eine auf diese Weise hervorgerufene Nässe auf Fliesen und die daraus resultierende Rutschigkeit stellt eine übliche Begleiterscheinung dar, die für einen Reisenden auch erkennbar ist, sodass ein Ausrutscher grundsätzlich zum privaten Unfall- und Verletzungsrisiko des Reisenden gehört (Senat - 19.9.2001 - RRa 2001, 243). - OLG Köln, 02.09.2010 - 19 U 100/10
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Badeanstalt
Insoweit ist die durch Wasser hervorgerufene Glätte in diesem Schwimmbadbereich eine übliche Begleiterscheinung, die für den Benutzer erkennbar ist und vor denen er sich durch eine gesteigerte Vorsicht und Sorgfalt in Gestalt einer besonders vorsichtigen Gehweise selbst schützen muss (vgl. OLG Frankfurt vom 03.09.2001 - 16 U 195/00 - Rn. 8;… OLG Hamm vom 05.09.1997 - 9 U 103/97 - Rn. 4; jeweils zitiert nach juris; OLG Hamm NJW-RR 1989, 736;… Wagner a.a.O. Rn. 506). - AG Neuwied, 02.03.2007 - 4 C 1527/06
Verkehrssicherungspflicht / Allgemeines Lebensrisiko / Ausrutschen im Nassbereich
Durch Wasser hervorgerufene Glätte in einem jedenfalls einer beschränkten Öffentlichkeit im Hotelbereich zugänglichen Duschbereich ist eine übliche Begleiterscheinung, die für einen Reisenden erkennbar ist (vgl. OLG Frankfurt, RRa 2001, 243 zum Ausrutschen im Bereich eines Swimmingpools m.w.N.). - AG Bad Urach, 20.09.2017 - 1 C 169/17
Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines öffentlichen Schwimmbades: …
Vielmehr muss sich der Badbenutzer auf Glätte durch Spritz- und Tropfwasser und auf Pfützen einstellen (OLG Hamm, U. v. 23.02.1989, Az. 6 U 2/88; OLG Frankfurt/M., U. v. 03.09.2001, Az. 16 U 195/00, RRa 2001, 243 ff.). - AG Düsseldorf, 29.12.2006 - 41 C 194/06
Anspruch auf Schmerzengeld und Rückerstattung des Reisepreises bei Verletzungen …
- LG Darmstadt, 11.05.2006 - 13 O 577/05
Kreuzfahrtschiff /Verkehrssicherungspflicht / Nässe im Swimmingpool-Bereich / …
- LG Köln, 28.08.2003 - 8 O 17/03
Spaßbad - Kinderbetreuungsprogramm bei einer Ferienreise
- LG Darmstadt, 20.04.2006 - 13 O 577/05
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer während einer Kreuzfahrt erlittenen …
- LG Frankfurt/Main, 08.08.2003 - 19 O 101/03
Verkehrssicherungspflicht / Rutschgefahr / Darlegungslast
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".