Rechtsprechung
| LAG Köln, 22.02.2005 - 4 Ta 30/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Gebühr für Mehrvergleich
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Nrn. 1000, 1003 der Anl. 1 zum RVG
Gebühr für Mehrvergleich - Judicialis
RVG Nr. 1000; ; RVG Nr. 1003 der Anl. 1
- IWW
RVG Nr. 1000 RVG Nr. 1003 der Anl. 1
- Anwaltsblatt
RVG-VV Nr. 1000, 1003
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -GV Nr. 1000; RVG -GV Nr. 1003 der Anl. 1
Einigungsgebühr bei Mehrvergleich - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- doczz.com.br (Auszüge und Kurzanmerkung)
Einigungsgebühr 1,0 statt 1,5 für Vergleichsmehrwert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansetzen der Einigungsgebühr für Mehrvergleichs-Gegenstände
Besprechungen u.ä.
- doczz.com.br (Auszüge und Kurzanmerkung)
Einigungsgebühr 1,0 statt 1,5 für Vergleichsmehrwert
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 29.12.2004 - 22 Ca 7212/04
- LAG Köln, 22.02.2005 - 4 Ta 30/05
Papierfundstellen
- AnwBl 2005, 588
- NZA-RR 2005, 437 (Ls.)
- RVGreport 2005, 188
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 09.06.2005 - 4 Ws 47/05
Vergütung des anwaltlichen Nebenklägervertreters in Übergangsfällen
Auf die Erinnerung der Rechtsanwältin hat die 18. Strafkammer des Landgerichts mit Beschluss vom 4. Februar 2005 (RVGreport 2005, 188) den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle aufgehoben und die Sache an diesen in entsprechender Anwendung der §§ 573 Abs. 1, 572 Abs. 3 ZPO zurückverwiesen zur erneuten Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Kammer, wonach die Gebühren auf der Grundlage des RVG zu berechnen seien.Das Mandatsverhältnis bleibt daher nach § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG der Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit des alten Gebührenrechts, wenn der spätere Nebenkläger dem Rechtsanwalt den unbedingten Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor dem 1. Juli 2004 erteilt hat (ebenso OLG Köln RVGreport 2005, 188 m. zustimmender Anmerkung Burhoff;… so auch die Gesetzesmaterialien aaO für den ausdrücklich angesprochenen Fall einer Beiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfe;… Volpert in Burhoff (Hrsg.), RVG Straf- und Bußgeldsachen, Teil B, Übergangsvorschriften (§§ 60 f) Rdn. 30; OLG Oldenburg JurBüro 1996, 472 zu § 134 BRAGO).
- LAG Köln, 11.12.2006 - 4 Ta 376/06
Gebühr für Vergleichsmehrwert
Die Kammer schließt sich der Entscheidung der 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 27.07.2006 ( - 7 Ta 419/05 - ) an und gibt damit ihre in der Entscheidung vom 22.02.2005 ( - 4 Ta 30/05 - ) vertretbare Auffassung auf. - LAG Köln, 15.11.2006 - 10 Ta 381/06
PKH; Mehrvergleich
Eine solche Auslegung des Bewilligungsbeschlusses mag in den Fällen zulässig sein, in denen - wie im Verfahren LAG Köln - 4 Ta 30/05 - der Bewilligungsbeschluss erst nach dem Vergleich erfolgt ist und daher die Auslegung erlaubt, dass mit der Prozesskostenhilfe alle früheren Streitpunkte abgedeckt sind. - LAG Hamm, 05.10.2006 - 6 Ta 534/06
Höhe der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich
Ist über den Gegenstand des Mehrvergleichs dagegen ein Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren anhängig, ist allein die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG in Ansatz zu bringen (LAG Hamm Beschl. v. 01.09.2006 - 6 Ta 444/06; LAG Köln Beschl. v. 22. Februar 2005 - 4 Ta 30/05; insoweit auch zutreffend angesprochen in LAG Hamm Beschl. v. 26.04.2006 - 9 Ta 765/05;… Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17.A., Nr. 1003, 1004 VV, Rn. 7; ). - LAG Hamm, 05.10.2006 - 6 Ta 506/06
Höhe der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich
Ist über den Gegenstand des Mehrvergleichs dagegen ein Prozesskostenhilfe-Bewilligungsverfahren anhängig, ist allein die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV RVG in Ansatz zu bringen (LAG Hamm Beschl. v. 01.09.2006 - 6 Ta 444/06; LAG Köln Beschl. v. 22. Februar 2005 - 4 Ta 30/05; insoweit auch zutreffend angesprochen in LAG Hamm Beschl. v. 26.04.2006 - 9 Ta 765/05;… Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17.A., Nr. 1003, 1004 VV, Rn. 7; ), soweit nicht lediglich Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Protokollierung beantragt wird.
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