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Rechtsprechung
   BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9692
BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11 (https://dejure.org/2012,9692)
BAG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 3 AZB 22/11 (https://dejure.org/2012,9692)
BAG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 3 AZB 22/11 (https://dejure.org/2012,9692)
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  • lexetius.com

    Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BAG

  • openjur.de

    Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BAG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BAG

  • rechtsinformationen.bund.de

    Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BAG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Nr 3506 RVG-VV
    Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BAG

  • Wolters Kluwer

    Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BAG

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vor dem BAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RVGreport 2012, 349
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11
    Maßstab dafür ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt als sachdienlich ansehen durfte (BGH 26. Januar 2006 - III ZB 63/05 - Rn. 20, BGHZ 166, 117).

    Demzufolge kann eine Erstattung der Anwaltsgebühren dann nicht verlangt werden, wenn für die Tätigkeit des Anwalts ausnahmsweise kein Anlass bestand (BGH 26. Januar 2006 - III ZB 63/05 - Rn. 20, aaO).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11
    Aus dieser Bestimmung folgt, dass eine Partei im Prozess einen Rechtsanwalt zu Hilfe nehmen darf und die dadurch entstandenen Kosten auch erstattungsfähig sind (BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - zu II 3 c der Gründe, NJW 2003, 756).
  • BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03

    Erstattung von Anwaltskosten der Gegenpartei bei Zurücknahme der Berufung

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11
    Danach trifft die Partei aufgrund des Prozessrechtsverhältnisses die Verpflichtung, die Kosten möglichst gering zu halten (vgl. BGH 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - zu II 2 der Gründe, NJW 2003, 2992).
  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11
    Nach dieser Bestimmung ermächtigt die Prozessvollmacht demnach zur Führung des ganzen Prozesses ("Rechtsstreit") in allen Instanzen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 10, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 203 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 32).
  • BAG, 10.08.1977 - 5 AZR 394/76

    Prozeßvollmacht - Ermächtigung zu materiell-rechtlichen Willenserklärungen - …

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11
    Dazu gehören auch Anträge oder Erklärungen in Schriftsätzen (vgl. BAG 10. August 1977 - 5 AZR 394/76 - zu I 1 a aa der Gründe, AP ZPO § 81 Nr. 2 = EzA ZPO § 81 Nr. 1;… MünchKommZPO/v. Mettenheim 3. Aufl. § 81 Rn. 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 3 Ta 37/11

    Kosten des Verfahrens über die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11
    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. März 2011 - 3 Ta 37/11 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 112/17

    Kostenfestsetzung: Maßstab für die Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und …

    Rn. 11 a) Der Auftrag konnte in zeitlicher Hinsicht nicht endigen, bevor die Beklagtenvertreterin die Möglichkeit hatte, von der Berufungsrücknahme Kenntnis zu erlangen (vgl. BAG AGS 2013, 98, 100;… Feller in Göttlich/Mümmler RVG 6. Aufl. "Verfahrensgebühr" Anm. 4.3;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 23. Aufl. VV 3101 Rn. 12 mwN;… Mayer in Mayer/Kroiß RVG 7. Aufl. Nr. 3101 VV Rn. 8).

    Soweit dieser Ermäßigungstatbestand Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen war, lag dem jeweils nicht die Fallgestaltung zugrunde, dass der Schriftsatz auf den Weg gebracht, aber noch nicht bei Gericht eingegangen war, als der Rechtsanwalt von der Beendigung des Auftrags Kenntnis erhalten konnte (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 8. November 2017 - VII ZB 81/16 - MDR 2018, 58; vom 30. September 2014 - XI ZB 21/13 - ZfSch 2015, 347 und vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09 - NJW 2010, 3170; BAG AGS 2013, 98).

    Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts gelten stets als zweckentsprechend verursachte Kosten (…Senatsbeschluss vom 2. November 2011 - XII ZB 458/10 - FamRZ 2012, 110 Rn. 35 mwN;… BGH Beschlüsse vom 20. Mai 2014 - VI ZB 9/13 - NJW 2014, 2285 Rn. 9 mwN …und vom 15. Oktober 2013 - XI ZB 2/13 - NJW 2014, 557 Rn. 11; BAG AGS 2013, 98, 100).

    Rn. 18 b) Ob hieraus folgt, dass deshalb nicht nur die Beauftragung eines Rechtsanwalts der Überprüfung ihrer Notwendigkeit entzogen ist, sondern auch die einzelne Maßnahme des Rechtsanwalts, wird unterschiedlich beurteilt (…Letzteres bejahend etwa Saenger/Gierl ZPO 7. Aufl. § 91 Rn. 40; wohl auch BAG AGS 2013, 98, 100;… BeckOK ZPO/Jaspersen [Stand: 1. Dezember 2017] § 91 Rn. 164;… MünchKommZPO/Schulz 5. Aufl. § 91 Rn. 59;… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 38. Aufl. § 91 Rn. 19;… aA BAG NJW 2016, 1675 Rn. 22;… Musielak/Voit/Flockenhaus ZPO 14. Aufl. § 91 Rn. 11;… offensichtlich auch BGHZ 209, 120 = FamRZ 2016, 900 Rn. 8 ff.).

    Rn. 19 Einigkeit besteht allerdings darin, dass die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren jedenfalls dort ihre Grenze findet, wo für die Tätigkeit des Rechtsanwalts ausnahmsweise kein Anlass bestand (…vgl. etwa Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07 - FamRZ 2009, 1047 Rn. 9;… BGH Beschluss vom 23. Oktober 2013 - V ZB 143/12 - FamRZ 2014, 196 Rn. 8;… BGHZ 166, 117 = NJW 2006, 2260 Rn. 20; BAG AGS 2013, 98, 100;… BeckOK ZPO/Jaspersen [Stand: 1. Dezember 2017] § 91 Rn. 164;… MünchKommZPO/Schulz 5. Aufl. § 91 Rn. 60).

    Rn. 23 cc) Nichts anderes gilt im Rahmen des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO (so auch etwa BAG AGS 2013, 98, 99 f.; OLG Stuttgart Rpfleger 2017, 364, 365; OLG Saarbrücken AGS 2015, 98, 99 f.; OLG Hamm FamRZ 2013, 1159; OLG Frankfurt FamRZ 2015, 1227, 1228; OLG Hamburg AGS 2013, 441, 442; OLG Köln AGS 2010, 515, 516;… MünchKommZPO/Schulz 5. Aufl. § 91 Rn. 114;… Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 91 Rn. 13 "Berufung";… Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 38. Aufl. § 91 ZPO Rn. 21; Hansens ZfS 2016, 287; Elzer MDR 2017, 381).

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 447/16

    Familiensache: Erstattungsfähigkeit von in Unkenntnis der Antrags- oder …

    Rn. 19 bb) Dies wird von Teilen der Rechtsprechung und der Literatur anders gesehen (vgl. etwa BAG AGS 2013, 98, 100; OLG Saarbrücken JurBüro 2015, 190 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2015, 1227, 1228; OLG Hamburg AGS 2013, 441, 442; OLG Hamm FamRZ 2013, 1159; Fölsch MDR 2016, 503 f.; Hansens ZfS 2016, 287 f.; vgl. auch Schneider NZFam 2016, 1198; Mayer FD-RVG 2016, 381533;… Hk-ZPO/Wöstmann 7. Aufl. § 516 Rn. 11).
  • BGH, 08.11.2017 - VII ZB 81/16

    Rechtsanwaltskosten: Auslösung der 1,6 Verfahrensgebühr für den Antrag auf …

    Ein in dieser Prozesslage gestellter begründeter Antrag auf Zurückweisung der Berufung löst daher grundsätzlich die 1, 6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 RVG-VV aus (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 18. April 2012, 3 AZB 22/11; Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016, III ZB 66/15, BGHZ 209, 120).

    Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 18. April 2012 - 3 AZB 22/11) sei die Erstattungsfähigkeit der 1, 6 Verfahrensgebühr zu bejahen.

    Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 RVG-VV entsteht auch dann in voller Höhe des 1, 6-fachen der Gebühr nach § 13 RVG, wenn der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten die Berufungserwiderung erst zu einem Zeitpunkt gefertigt und beim Berufungsgericht eingereicht hat, als dieses bereits den Beschluss gefasst hatte, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, dieser Beschluss jedoch dem Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten erst zuging, als sein Schriftsatz bereits beim Berufungsgericht eingegangen war (vgl. BAG, Beschluss vom 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, juris Rn. 9).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2021 - 26 Ta 6166/21

    Keine Erstattung einer Gebühr nach Nr. 3201 VV RVG ungeachtet einer …

    Eine Erstattung der Anwaltsgebühren kann dann nicht verlangt werden, wenn für die konkrete Tätigkeit des Anwalts kein Anlass bestand (vgl. BAG 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, Rn. 10)(Rn.21) , insbesondere dann, wenn die Maßnahme offensichtlich nutzlos war (…vgl. BGH 15. Oktober 2013 - XI ZB 2/13, Rn. 16).(Rn.22).

    Demzufolge kann eine Erstattung der Anwaltsgebühren dann nicht verlangt werden, wenn für die Tätigkeit des Anwalts ausnahmsweise kein Anlass bestand (vgl. BAG 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, Rn. 10).

    Die Entscheidung des BAG vom 18. April 2012 (3 AZB 22/11, Rn. 10) wird hingegen zT dahin verstanden, dass die Verfahrensgebühr jedenfalls dann nicht erstattungsfähig sein soll, wenn die Berufung lediglich zur Fristwahrung eingelegt worden ist (…vgl. LAG Hamm 22. August 2019 - 8 Ta 613/18, Rn. 22;… so wohl auch LAG Mecklenburg-Vorpommern 9. Januar 2020 - 3 Ta 28/19, Rn. 22).

  • LAG Hamm, 22.08.2019 - 8 Ta 613/18

    Nichtzulassungsbeschwerde; Beschwerdebegründung; notwendige Kosten; …

    Die unterlegene Partei hat die dem Prozessgegner aus der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erwachsenen Kosten nach § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO (nur) insoweit zu erstatten, als diese zweckentsprechend und objektiv notwendig waren (BAG, Beschluss vom 18. April 2012 - 3 AZB 22/11 - AGS 2013, S. 98 ff).

    Demzufolge kann eine Erstattung von Anwaltsgebühren nur dann nicht verlangt werden, wenn für die anwaltliche Tätigkeit bzw. die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ausnahmsweise kein Anlass bestanden hat (BAG, Beschluss vom 18. April 2012, aaO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits wiederholt mit der Frage der Kostenfestsetzung wegen der außergerichtlichen Kosten der Gegenseite bei erfolgloser Nichtzulassungsbeschwerde befasst (vgl. Beschluss vom 18. April 2012 - 3 AZB 22/11 - juris; Beschluss vom 24. Januar 2007 - 3 AZB 31/06 - nicht veröffentlicht) und deren Erstattungsfähigkeit nach § 91 Abs. 1 ZPO jedenfalls dann bejaht, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde nicht lediglich fristwahrend eingelegt, sondern wie hier in der Sache auch begründet worden ist.

    Auf die Frage der Anwendbarkeit bzw. Unanwendbarkeit des § 544 Abs. 3 ZPO kommt es insoweit nicht an (vgl. BAG, Beschluss vom 18. April 2012, aaO).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.2021 - 3 Ta 6/21

    Beschwerdeverfahren - Glaubhaftmachung - Kostenfestsetzung - nach außen …

    Die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Rechtsmittelinstanz ist dann notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wenn eine verständige, wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme zum Zeitpunkt der Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BAG 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, Rn. 10).

    Danach gilt die Regel des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, wonach die unterliegende Partei die Kosten, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten zu erstatten hat, "soweit dies zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung objektiv notwendig war" (vgl. BAG 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, Rn. 10).

    Rn. 16 2. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in der Rechtsmittelinstanz ist dann notwendig in diesem Sinne, wenn eine verständige, wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme zum Zeitpunkt der Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BAG 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, Rn. 10).

  • LAG Hamm, 04.10.2023 - 17 Ta 252/23
    Maßstab dafür ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt als sachdienlich ansehen durfte (BAG 18.4.2012 - 3 AZB 22/11 - Rn. 10;… BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05 - Rn. 20).

    Rn. 15 b) Eine Ausnahme von der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren kommt jedoch mit Blick auf das allgemeine Gebot sparsamer Prozessführung (BAG 18.04.2012 - 3 AZB 22/11 - Rn. 10) und das aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleitete Missbrauchsverbot (…BAG 18.11.2015 - 10 AZB 43/15 - Rn. 19) in Betracht.

    Eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei (vgl. zum Maßstab allg. BAG 18.04.2012 - 3 AZB 22/11 - Rn. 10) hätte die Einschaltung eines Rechtsanwalts als weiteren, zusätzlichen Prozessbevollmächtigten am 19.07.2021 angesichts des bereits erfolgten Prozessfortschritts nicht als sachdienlich ansehen dürfen.

  • OLG München, 30.08.2016 - 11 WF 733/16

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei zwischenzeitlicher Klagerücknahme

    Rn. 17 Sie widerspricht direkt der - vom BGH nicht erwähnten - Rechtsprechung des BAG - vgl. Beschl. v. 18.04.2012 - 3 AZB 22/11 Tz 10: Bei Unkenntnis der zwischenzeitlichen Zurückweisung des Rechtsmittels durften die Anwälte des Rechtsmittelgegners die Fertigung eines Erwiderungsschriftsatzes für erforderlich halten.
  • OLG Celle, 11.01.2017 - 2 W 1/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsbeklagten für die Einreichung einer …

    Zum einen stellt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Beschluss vom 18. April 2012 - 3 AZB 22/11 - juris) ausdrücklich auf eine Kenntnis des Rechtsmittelgegners ab, zum anderen weicht der vorliegende Beschluss von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2016 ab.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2023 - 26 Ta 6036/23

    § 15 Abs. 1 RVG sieht eine Gebührenentgeltung der gesamten Tätigkeit des …

    Im Kostenfestsetzungsverfahren kann eine Erstattung der Anwaltsgebühren dann nicht verlangt werden; wenn für die Tätigkeit des Anwalts ausnahmsweise kein Anlass bestand (vgl. BAG 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, Rn. 10).

    Danach kann eine Erstattung der Anwaltsgebühren dann nicht verlangt werden; wenn für die Tätigkeit des Anwalts ausnahmsweise kein Anlass bestand (vgl. BAG 18. April 2012 - 3 AZB 22/11, Rn. 10).

  • OLG München, 30.11.2016 - 11 W 1761/16

    Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten für Antrag auf Zurückweisung der …

  • OLG Köln, 08.03.2017 - 17 W 13/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsmittelgegners bei Kenntnis von der …

  • OLG München, 20.10.2016 - 11 W 1556/16

    Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr nach VV 3200 RVG für einen nach Erlass …

  • OLG Stuttgart, 20.12.2016 - 8 W 425/16

    Kostenfestsetzung nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …

  • OLG Hamm, 22.11.2016 - 25 W 245/16

    Erstattungsfähigkeit der Anwaltsgebühren des Berufungsbeklagten

  • LAG Hessen, 31.01.2013 - 13 Ta 437/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - verkürzte Verfahrensgebühr bei Verwerfung des …

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