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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2012 - EnVR 46/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12150
BGH, 15.05.2012 - EnVR 46/10 (https://dejure.org/2012,12150)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2012 - EnVR 46/10 (https://dejure.org/2012,12150)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - EnVR 46/10 (https://dejure.org/2012,12150)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Anerkennungsfähigkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung eines Stromnetzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie als wirksame Verfahrensregulierung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 2 S 2 ARegV, § 11 Abs 2 S 4 ARegV, § 32 Abs 1 Nr 4 ARegV, § 75 Abs 3 S 1 EnWG
    Energiewirtschaftliche Verwaltungssache: Anerkennungsfähigkeit einer freiwilligen Selbstverpflichtung eines Stromnetzbetreibers zur Beschaffung von Verlustenergie als wirksame Verfahrensregulierung

  • Wolters Kluwer

    Antrag gegenüber der Bundesnetzagentur auf Festlegung des der freiwilligen Selbstverpflichtung zugrundeliegenden Verfahrens als wirksame Verfahrensregulierung für die Beschaffung von Verlustenergie

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum notwendigen Umfang von freiwilligen Selbstverpflichtungen der Netzbetreiber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag gegenüber der Bundesnetzagentur auf Festlegung des der freiwilligen Selbstverpflichtung zugrundeliegenden Verfahrens als wirksame Verfahrensregulierung für die Beschaffung von Verlustenergie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdE 2012, 333
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.2011 - EnVR 27/10

    Freiwillige Selbstverpflichtung

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - EnVR 46/10
    Die erforderliche Beschwerdebefugnis fehlt nur dann, wenn ein Recht auf die begehrte Entscheidung offensichtlich nach keiner Betrachtungsweise bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2011 - EnVR 27/10, RdE 2011, 420 Rn. 15 mwN - Freiwillige Selbstverpflichtung).

    Die der Regulierung zugrunde liegende freiwillige Selbstverpflichtung muss einerseits mit den für den betreffenden Bereich geltenden Rechtsnormen in Einklang stehen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 24. Mai 2011 - EnVR 27/10, RdE 2011, 420 Rn. 20 ff. - Freiwillige Selbstverpflichtung).

    Diese regelt - wie auch die inhaltlich weitergehende Festlegung der Bundesnetzagentur vom 21. Oktober 2008 (BK6-08-006), die ebenfalls keine umfassende Regulierung ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 24. Mai 2011 - EnVR 27/10, RdE 2011, 420 Rn. 28 - Freiwillige Selbstverpflichtung) - zwar nähere Einzelheiten des Ausschreibungsverfahrens.

    Wie der Senat mit Beschluss vom 24. Mai 2011 (EnVR 27/10, RdE 2011, 420 Rn. 28 - Freiwillige Selbstverpflichtung) entschieden und im Einzelnen begründet hat, stellt diese Festlegung keine umfassende Regulierung der Beschaffung von Verlustenergie dar.

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus BGH, 15.05.2012 - EnVR 46/10
    Dies ist nicht der Fall (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - EnVR 48/10, RdE 2011, 308 Rn. 77 - EnBW Regional AG).
  • OLG Naumburg, 23.04.2015 - 2 U 5/13

    Klage eines Stromnetznutzers gegen einen Netzbetreiber: Gerichtliche …

    Rn. 33 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat zwar grundsätzlich der Netzbetreiber, hier also die Beklagte, die Billigkeit der von ihm verlangten Netznutzungsentgelte darzulegen und ggf. zu beweisen; dies gilt auch im Rückforderungsprozess, wenn der Netznutzer die Entgelte nur unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Nachprüfung gezahlt hat, wie hier die Klägerin (vgl. Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 33 m.w.N.; so bereits Urteil v. 20.07.2010, EnZR 23/09 "Stromnetznutzungsentgelt IV", RdE 2010, 385).

    Rn. 34 b) Der Bundesgerichtshof hat weiter darauf erkannt, dass sich der Netzbetreiber zur Darlegung der Billigkeit der von ihm verlangten Netznutzungsentgelte seit dem Inkrafttreten des EnWG 2005 - in einem ersten Schritt - auf die ihm erteilte Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG stützen kann (BGH, Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 36).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Vorgehensweise - Festlegung von Zielkorridoren statt der Akzeptanz einer freiwilligen Selbstkontrolle - in den von der Klägerin selbst zitierten Entscheidungen (Beschluss v. 15.05.2012, EnVR 46/10, RdE 2012, 333; und Beschluss v. 24.05.2011, EnVR 27/10, RdE 2011, 420) als rechtmäßig und vom Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde gedeckt angesehen.

    Rn. 45 (1) Danach wird die Indizwirkung des Bescheids vom 13.03.2008 nicht bereits durch solche Einwendungen der Klägerin erschüttert, die sich allein auf statistische Vergleichsdaten stützen (vgl. BGH, Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 38;… OLG Düsseldorf, a.a.O., in juris Tz. 32 ff.).

    Rn. 47 (3) Gleiches gilt für die lediglich abstrakte Möglichkeit der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Bewertungsspielräumen durch die Regulierungsbehörden (BGH, Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 39) oder auch für den pauschalen Einwand, dass der Bescheid bzw. einzelne Kostenpositionen, welche die Grundlage der Entgeltgenehmigung bilden, "ausgehandelt" oder "einvernehmlich festgelegt" seien (vgl. BGH, Urteil v. 03.07.2013, VIII ZR 354/12, BGHZ 197, 366 zu entsprechenden Einwendungen gegen die Indizwirkung eines Mietspiegels;… OLG München, a.a.O., UA S. 10 zum Einwand der "Einigung" über einzelne Kostenpositionen).

    Rn. 48 cc) Der Bundesgerichtshof hat als in Betracht kommende Möglichkeiten der Erschütterung der Indizwirkung einen Sachvortrag des Netznutzers benannt, wonach der Netzbetreiber in seinen Antragsunterlagen gegenüber der Regulierungsbehörde unzutreffende Tatsachenangaben gemacht habe, deren Fehlerhaftigkeit im Genehmigungsverfahren nicht aufgedeckt worden sei (vgl. Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 23), und - indirekt - die Darlegung konkreter Einzelheiten, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit einer Überschreitung des Beurteilungsspielraums durch die Regulierungsbehörde ergibt (vgl. ebenda, in juris Tz. 39).

    In diesem Rahmen hat der Tatrichter auch zu prüfen, ob im Hinblick auf die Genehmigungsunterlagen und bzw. oder den (ungeschwärzten) Genehmigungsbescheid eine Anordnung zu deren Vorlage nach § 142 ZPO in Betracht kommt (BGH, Urteil v. 15.05.2012, a.a.O., in juris Tz. 36 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2026 - 3 Kart 1040/25
    Rn. 57 2. Es erscheint nach dem Beschwerdevorbringen überdies möglich bzw. nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass die Beschwerdeführerin einen Anspruch auf die begehrte Entscheidung haben kann, so dass sie durch die Ablehnung in ihren subjektiven Rechten verletzt wird (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 24.05.2011 - EnVR 27/10, juris Rn. 15 f. m.w.N.; Beschl. v. 15.05.2012 - EnVR 46/10, juris Rn. 16;… BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 8/01, juris Rn. 15 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 332/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung BK 8-12-019 der Bundesnetzagentur betreffend …

    Damit kann das Bestehen eines subjektiven Rechts der Betroffenen auf die begehrten Korrekturen nicht von vornherein verneint werden (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, EnVR 46/10, RN 16).
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