Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24330
BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17 (https://dejure.org/2018,24330)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2018 - EnVR 12/17 (https://dejure.org/2018,24330)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17 (https://dejure.org/2018,24330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bemessungsspielraum bei Berechnungen zur Höhe des individuellen Netzentgelts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 EnWG, § 31 Abs 1 S 1 EnWG, § 19 Abs 2 S 2 StromNEV, § 30 Abs 2 Nr 7 StromNEV
    Bemessungsspielraum bei Berechnungen zur Höhe des individuellen Netzentgelts

  • IWW

    § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV, § ... 31 EnWG, § 19 Abs. 2 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 3 StromNEV, § 19 Abs. 3 StromNEV, § 31 Abs. 1 Satz 1 EnWG, § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG, § 65 Abs. 3 EnWG, § 30 EnWG, § 65 EnWG, § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG, Abschnitte 2, 3 des Energiewirtschaftsgesetzes, § 29 Abs. 1 EnWG, § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 EnWG, § 19 Abs. 2 Satz 2 und 3 StromNEV, § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV, § 19 Abs. 2 Satz 4 StromNEV, § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO, § 90 EnWG

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung und Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Bindungswirkung eines BNetzA-Leitfadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung und Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdE 2018, 531
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.12.2016 - EnVR 34/15

    Festlegung individueller Netzentgelte - Stromnetznutzung: Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
    Dies ist - was der Senat mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (EnVR 34/15, RdE 2017, 187 Rn. 12 mwN - Festlegung individueller Netzentgelte) entschieden und näher begründet hat - auch der Fall, soweit es um die Methodik der Ermittlung des Beitrags des Letztverbrauchers zu einer Senkung oder zu einer Vermeidung der Erhöhung der Kosten der Netz- oder Umspannebene, an die der Letztverbraucher angeschlossen ist, geht, den das individuelle Netzentgelt "widerspiegeln" soll.

    Nach dem Willen des Verordnungsgebers steht damit die Berechnungsmethode mittels des physikalischen Pfads in Einklang, was er anlässlich der Wiedereinführung der physikalischen Komponente in § 19 Abs. 2 Satz 4 StromNEV zum 1. Januar 2014 bekräftigt hat (…vgl. BR-Drucks. 447/13, S. 17; siehe dazu Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2016 - EnVR 34/15, RdE 2017, 187 Rn. 16 - Festlegung individueller Netzentgelte).

    Dazu bedarf es - was der Senat in anderem Zusammenhang bereits entschieden hat - keiner betriebsmittelscharfen Ermittlung des Auslastungsgrads; vielmehr wäre der Ansatz eines pauschalen Sicherheitsabschlags aus Praktikabilitätsgründen nicht zu bemängeln (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2016 - EnVR 34/15, RdE 2017, 187 Rn. 32 - Festlegung individueller Netzentgelte).

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem …

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
    Anders als beim Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG, bei dem der Regulierungsbehörde ein Aufgreifermessen zusteht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 15 - Stromnetz Homberg), obliegt ihr nach § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 EnWG auf Antrag eine Überprüfungspflicht.

    Soweit sich dabei auch zivilrechtliche Fragen stellen, deren Prüfung im Rahmen des Missbrauchsverfahrens nicht ausgeschlossen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juni 2014, aaO, Rn. 50), aber möglicherweise nicht tunlich ist, kann sie dem im Tenorausspruch einer etwaigen Missbrauchsverfügung Rechnung tragen.

    Zudem können nur im Rahmen einer Neubescheidung die sich möglicherweise stellenden zivilrechtlichen Fragen - unter Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13, RdE 2015, 29 Rn. 44 - Stromnetz Homberg) - sachgerecht berücksichtigt werden.

  • BGH, 14.04.2015 - EnVR 45/13

    Zuhause-Kraftwerk - Besonderes Missbrauchsverfahren der Regulierungbehörde in …

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
    Denn der Zweck des § 31 EnWG erschöpft sich im Verhältnis zu dem allgemeinen Missbrauchsverfahren nach § 30 EnWG und dem Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG darin, den Antragstellern im Falle der Ablehnung einer Überprüfung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG durch die Regulierungsbehörde eine gerichtliche Nachprüfungsmöglichkeit einzuräumen, während sich diese bei den beiden anderen Verfahren auf eine Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2015 - EnVR 45/13, RdE 2015, 410 Rn. 19 mwN - Zuhause-Kraftwerk).

    Absatz 1 Satz 1 gibt den Betroffenen das - subjektive - Recht, einen Antrag auf Überprüfung des Verhaltens eines Netzbetreibers bei der Regulierungsbehörde zu stellen (Senatsbeschluss vom 14. April 2015 - EnVR 45/13, RdE 2015, 410 Rn. 19 mwN - Zuhause-Kraftwerk).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 3 Kart 107/10

    Voraussetzungen der Genehmigung von individuellen Netzentgelten

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
    Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Beschwerdegericht mit Beschluss vom 11. Dezember 2013 (3 Kart 107/10) zurückgewiesen.

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerdeerwiderung steht dagegen eine erhebliche Interessenberührung nicht bereits aufgrund der Rechtskraftwirkung der Entscheidung des Beschwerdegerichts vom 11. Dezember 2013 (3 Kart 107/10, juris) fest.

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
    Rn. 26 (a) Bei dem Leitfaden handelt es sich nicht um eine Festlegung i.S.d. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV, sondern um Verwaltungsvorschriften mit materiell-rechtlichem Inhalt (…vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 21 - Rheinhessische Energie I), die grundsätzlich Gegenstand, nicht jedoch Maßstab richterlicher Kontrolle sind (vgl. BVerfGE 78, 214, 227).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
    Rn. 26 (a) Bei dem Leitfaden handelt es sich nicht um eine Festlegung i.S.d. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 30 Abs. 2 Nr. 7 StromNEV, sondern um Verwaltungsvorschriften mit materiell-rechtlichem Inhalt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. August 2008 - KVR 42/07, WuW/E DE-R 2395 Rn. 21 - Rheinhessische Energie I), die grundsätzlich Gegenstand, nicht jedoch Maßstab richterlicher Kontrolle sind (vgl. BVerfGE 78, 214, 227).
  • BGH, 23.06.2009 - EnVR 19/08

    Begriff und Erfassung der Kosten des Netzbetriebs

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
    Eine Selbstbindung der Verwaltung im Sinne gleichförmiger Verwaltungspraxis kann zwar Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln entfalten (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2009 - EnVR 19/08, ZNER 2009, 261 Rn. 9), es wirkt aber nicht auf die dem Behördenverfahren zugrunde liegenden Rechtsnormen zurück (…vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2017, 385 Rn. 25).
  • BVerwG, 02.12.2016 - 2 B 5.16

    Auslandszuschlag; Berechnungsfaktor; Bewertung; Dienstpostenbewertung; …

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
    Eine Selbstbindung der Verwaltung im Sinne gleichförmiger Verwaltungspraxis kann zwar Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln entfalten (…vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2009 - EnVR 19/08, ZNER 2009, 261 Rn. 9), es wirkt aber nicht auf die dem Behördenverfahren zugrunde liegenden Rechtsnormen zurück (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2017, 385 Rn. 25).
  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid; …

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
    Dortiger Streitgegenstand war die (verweigerte) Genehmigung einer Netzentgeltvereinbarung, während es sich bei den Ausführungen des Beschwerdegerichts zur Möglichkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens um bloße Hilfserwägungen handelte, die an der Rechtskraft der Entscheidung nicht teilnehmen (vgl. BVerwGE 131, 346 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
    Dafür reichen - wie der Senat zu der in seiner Funktion einer Begrenzung des Kreises der Antragsberechtigten vergleichbaren Regelung in § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 17 mwN - citiworks) - erhebliche wirtschaftliche Interessen aus.
  • BGH, 18.07.2017 - EnVR 35/16

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Anforderungen an eine Vereinbarung …

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Kart 148/15

    Rechte der Regulierungsbehörde bei Weigerung eines Netzbetreibers, eine …

  • BGH, 17.11.2009 - EnVR 15/09

    Individuelles Netzentgelt

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2023 - 3 Kart 29/22

    Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens gem. § 31 EnWG nach …

    Dabei handelt es sich - trotz der der Regulierungsbehörde insoweit zukommenden Überprüfungspflicht (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 19) - um eine grundsätzlich im Ermessen der Regulierungsbehörde stehende Entscheidung (…Senat, Beschl. v. 02.02.2022 - VI-3 Kart 37/21 [V], juris Rn. 176 f.;… Kment/Wahlhäuser, EnWG, 2. Aufl., § 31 Rn. 21, 23;… Bourwieg/Hellermann/Hermes/Hollmann, EnWG, 4. Aufl., § 31 Rn. 16, 27 ff.;… BerlKommEnR/Weyer, 4. Aufl., § 31 EnWG Rn. 26;… einschränkend Theobald/Kühling/Boos, Energierecht, 119. EL Februar 2023, § 31 EnWG Rn. 50 ff.) mit der Folge, dass das Gericht entsprechend § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO grundsätzlich nur die Verpflichtung zur Neubescheidung aussprechen kann, weil es nicht in den Ermessensspielraum der Behörde eingreifen darf (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 32 f.;… Senat, Beschl. v. 18.01.2017 - VI-3 Kart 148/15 [V], juris Rn. 50, 80 f.;… Beschl. v. 05.03.2014 - VI-3 Kart 61/13 [V], juris Rn. 30;… Beschl. v. 14.12.2011 - VI-3 Kart 25/11 [V], juris Rn. 47).

    Dieses "besondere" Verfahren unterscheidet sich von einem Verfahren der Regulierungsbehörde nach § 30 Abs. 2 EnWG sowie nach § 65 EnWG oder anderer Ermächtigungsgrundlagen des EnWG insbesondere dadurch, dass die Regulierungsbehörde auf einen entsprechenden Antrag hin zur Durchführung des Verfahrens verpflichtet ist und insoweit daher kein Aufgreifermessen besitzt (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 19;… Senat, Beschl. v. 02.02.2022 - VI-3 Kart 37/21 [V], juris Rn. 80 m.w.N.).

    Rn. 88 aa) Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 16) bereits entschieden hat, genügt für die Bejahung der von § 31 Abs. 1 Satz 1 EnWG in Bezug auf den Antragsteller geforderten erheblichen Interessenberührung die Beeinträchtigung erheblicher wirtschaftlicher Interessen (…Senat, Beschl. v. 02.02.2022 - VI-3 Kart 37/21 [V], juris Rn. 85).

    Daran fehlt es, wenn ein Begehren verfolgt wird, dass der Streitschlichtung nicht mehr oder noch nicht zugänglich ist und die Regulierungsbehörde deshalb nur noch über eine abstrakte Rechtsfrage zu entscheiden hat (…Senat, Beschl. v. 18.01.2017 - VI-3 Kart 148/15 [V], juris Rn. 56 f.;… Kment/Wahlhäuser, EnWG, 2. Aufl., § 31 Rn. 14;… Bourwieg/Hellermann/Hermes/Hollmann, EnWG, 4. Aufl., § 31 Rn. 15;… tendenziell auch BGH, a.a.O., Rn. 16 f., 23 - Galvanische Verbindung, wo die Frage jedoch letztlich offengelassen wird; ferner BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 16 ff.).

    Rn. 93 (a) Da die weitere Beteiligte auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens an ihrer Auffassung festhält, wegen der aus ihrer damaligen Sicht unklaren bzw. streitigen Förderfähigkeit der PVA X zu einer Verweigerung der Zuordnung zum streitgegenständlichen Marktprämien-Bilanzkreis der A GmbH im Zeitraum vom 10.10.2018 bis zum 31.01.2021 berechtigt gewesen zu sein und sie daher eine Einstandspflicht bzw. haftungsrechtliche Verantwortung für die durch ihre Weigerung auf Seiten der Beschwerdeführerin eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen in Abrede stellt, begründet dies gerade ein fortbestehendes erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Interesse der Beschwerdeführerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verhaltens, und zwar ungeachtet des Umstands, dass sich dieses auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezieht (vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 16) bzw. seit dem 01.02.2021 und damit zeitlich vor dem Antrag auf Durchführung eines besonderen Missbrauchsverfahrens eine Zuordnung der PVA X und der von dieser in das Netz eingespeisten Strommengen zum Marktprämien-Bilanzkreis der A GmbH erfolgt (ist).

    Dies muss angesichts des Zwecks des besonderen Missbrauchsverfahrens, dem Antragsteller im Falle der Ablehnung einer Überprüfung nach § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG durch die Regulierungsbehörde einen Anspruch auf gerichtliche Überprüfung der Ablehnungsentscheidung einzuräumen, und der ansonsten bestehenden (Regelungs-)Parallelität daher in gleicher Weise für einen Antrag nach § 31 EnWG gelten (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 17;… Senat, Beschl. v. 02.02.2022 - VI-3 Kart 37/21 [V], juris Rn. 87).

    Rn. 96 (c) Gestützt wird dieses Ergebnis ferner durch den Sinn und Zweck des besonderen Missbrauchsverfahrens nach § 31 EnWG, bei dem der Regulierungsbehörde die Funktion einer Streitschlichtungs- und Streitbeilegungsstelle zukommt (…vgl. BT-Drs. 15/3917, S. 63), die durch geeignete Maßnahmen eine bestehende oder andauernde Zuwiderhandlung abstellen soll (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 18;… Senat, Beschl. v. 02.02.2022 - VI-3 Kart 37/21 [V], juris Rn. 87;… vgl. aber auch BGH, Beschl. v. 09.10.2018 - EnVR 22/17, juris Rn. 15 ff., 23 - Galvanische Verbindung).

    Rn. 97 Eine solche Streitschlichtung ist aus Sicht des Senats im vorliegenden Fall, auch wenn sich die begehrte Überprüfung auf einen in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt bzw. Verstoß bezieht, noch sinnvoll möglich (vgl. auch BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 18), indem etwa die weitere Beteiligte seitens der Bundesnetzagentur dazu angehalten bzw. verpflichtet wird, an der Beseitigung der durch die Zuordnungsverweigerung - das Vorliegen einer vom Anwendungsbereich des § 31 Abs. 1 Satz 2 EnWG umfassten Rechtsverletzung unterstellt - zu Lasten der Beschwerdeführerin eingetretenen negativen wirtschaftlichen Folgen mitzuwirken.

    Rn. 104 (dd) Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich letztlich aus Sicht des Senats im Ergebnis nicht von den Fallkonstellationen, in denen ein Zahlungsanspruch für die Vergangenheit bzw. ein Anspruch auf Zahlung (auch) für vergangene Zeiträume geltend gemacht wird und in denen mit Blick auf die Zahlungsverweigerung eine gegenwärtige erhebliche Interessenberührung bejaht wurde/wird (vgl. BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 16;… Senat, Beschl. v. 02.02.2022 - VI-3 Kart 37/21 [V], juris Rn. 86 f.).

    Ihr obliegt es insoweit nicht, sich mit Verjährungsfragen zu befassen (…BGH, Beschl. v. 09.10.2018 - EnVR 22/17, juris Rn. 24 ff. - Galvanische Verbindung; vgl. aber BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 16;… daran anknüpfend Senat, Beschl. v. 02.02.2022 - VI-3 Kart 37/21 [V], juris Rn. 90).

    Sofern sich im Verfahren nach § 31 EnWG zivilrechtliche Fragen stellen, ist die Regulierungsbehörde daher berechtigt, von einer entsprechenden Prüfung Abstand zu nehmen (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 19;… Senat, Beschl. v. 02.02.2022 - VI-3 Kart 37/21 [V], juris Rn. 183 ff.).

    Rn. 118 (2) Aus der der Regulierungsbehörde gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 EnWG auf Antrag obliegenden Überprüfungspflicht im Hinblick auf das beanstandete Verhalten des Netzbetreibers folgt zugleich, dass die Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens nicht mit der Begründung verneint werden kann, dieses diene lediglich der Vorbereitung bzw. erleichterten Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 19;… Senat, Beschl. v. 02.02.2022 - VI-3 Kart 37/21 [V], juris Rn. 93).

    Soweit sich bei der Überprüfung des beanstandeten Verhaltens auch zivilrechtliche Fragen stellen, deren Prüfung im Rahmen des Missbrauchsverfahrens nicht grundsätzlich ausgeschlossen (…vgl. BGH, Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, juris Rn. 50 - Stromnetz Homberg), aber möglicherweise nicht tunlich ist, ist die Regulierungsbehörde berechtigt, von einer entsprechenden Prüfung Abstand zu nehmen und dies entsprechend deutlich zu machen (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 19;… Senat, a.a.O., Rn. 183 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2022 - 3 Kart 37/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Entgelt für die …

    Die europarechtlichen Vorgaben gehen dabei davon aus, dass die Regulierungsbehörde als "Streitbeilegungsstelle" fungiert, womit das Verfahren einen Schlichtungs- oder Befriedungscharakter bekommen soll (…BT-Drs. 15/3917, S. 63; BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, Juris Rn. 18;… Boos, in: Theobald/Kühling, a.a.O., § 31 EnWG Rn. 2;… Weyer, in: BerlKommEnR, 4. Aufl., § 31 EnWG Rn. 2).

    Dafür reichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erhebliche wirtschaftliche Interessen aus; eine Berührung rechtlicher Interessen ist nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, Juris Rn. 16 m.w.N.).

    Die weitere Beteiligte wird hierdurch auch gegenwärtig (noch) in ihren wirtschaftlichen Interessen berührt, weil sie im Falle einer unrechtmäßigen Zahlungsverweigerung einen entsprechenden (Nach-)Zahlungsanspruch gegenüber der Beschwerdeführerin hat (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, Juris Rn. 16 f.;… ferner Weyer, in: BerlKommEnR, a.a.O., § 31 EnWG Rn. 10).

    Rn. 93 1.2.3.2. Die Beschwerdeführerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass es an einer erheblichen Interessenberührung fehlen kann, wenn der einem besonderen Missbrauchsantrag zugrunde liegende zivilrechtliche Anspruch wegen Verjährung ganz oder teilweise nicht mehr durchsetzbar ist (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, Juris Rn. 16 a.E.).

    Im Gegensatz zum Aufsichtsverfahren nach § 65 EnWG, bei dem der Regulierungsbehörde ein Aufgreifermessen zusteht (…vgl. dazu BGH, Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, Juris Rn. 15), obliegt dieser nach § 31 Abs. 1 Satz 2 und 3 EnWG auf Antrag eine Überprüfungspflicht (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, Juris Rn. 19).

    Bei einem besonderen Missbrauchsverfahren handelt es sich indes lediglich um ein behördliches und nicht um ein gerichtliches Verfahren, wenn auch mit einer gerichtlichen Nachprüfungsmöglichkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, Juris Rn. 17 m.w.N.).

    Rn. 186 2.7.3.1. Zwar ist die Prüfung zivilrechtlicher Fragen - worauf die Beschwerdeführerin mit Recht hinweist - im Rahmen des (besonderen) Missbrauchsverfahrens nicht grundsätzlich ausgeschlossen (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, Juris Rn. 19;… Beschl. v. 03.06.2014 - EnVR 10/13, Juris Rn. 50).

    Rn. 188 2.7.3.2. Soweit die Beschwerdeführerin unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, Juris Rn. 19) moniert, dass die Beschlusskammer mangels eines entsprechenden Hinweises im Tenorausspruch nicht hinreichend deutlich gemacht habe, dass sie auf eine Prüfung zivilrechtlicher Fragen verzichte bzw. dies für untunlich erachte (…vgl. SS. v. 11.10.2021, S. 18), führt auch dieser Einwand zu keiner anderen Bewertung.

  • BGH, 15.07.2025 - EnVR 1/24

    Baukostenzuschuss für Batteriespeicher

    Verwaltungsvorschriften sind grundsätzlich Gegenstand, nicht jedoch Maßstab gerichtlicher Kontrolle (…vgl. BVerfGE 78, 214 [juris Rn. 37]; BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 26;… vom 26. Juni 2024 - EnVR 3/22, RdE 2024, 414 Rn. 34 - Netzreservekapazität III;… Boos in Theobald/Kühling, aaO, § 29 EnWG Rn. 28, 29; Bentke/Hennig, ZNER 2025, 103, 104).

    Allerdings steht der Regulierungsbehörde bei der Auslegung des § 17 Abs. 1 Satz 1 EnWG im Hinblick auf die von ihr für zulässig erachteten Methoden der Berechnung des Baukostenzuschusses ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 26;… vom 23. Februar 2021 - EnVR 6/20, ZNER 2021, 389 Rn. 18, 25 zum Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV vom 26. Oktober 2010; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 2. September 2021 - C-718/18, RdE 2021, 534 Rn. 132).

    Bei dieser Bewertung stellen sich eine Vielzahl von Fragen, die nicht exakt im Sinne von "richtig oder falsch", sondern nur durch eine wertende Entscheidung beantwortet werden können (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - EnVR 39/13, juris Rn. 18 - Thyssengas GmbH; vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 24;… vom 23. November 2021 - EnVR 91/20, WM 2023, 537 Rn. 46 - Netzreservekapazität II;… vgl. zu einem Wertungsspielraum der Regulierungsbehörde auch EuGH, RdE 2021, 534 Rn. 132).

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2023 - 3 Kart 183/23

    Erhebung eines anhand des Positionspapiers BKZ errechneten Baukostenzuschusses …

    Zwar trifft die Bundesnetzagentur im Verfahren nach § 31 EnWG eine Überprüfungspflicht (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 19).
  • BGH, 23.09.2025 - EnVR 72/23

    Besonderes Missbrauchsverfahren

    Ein in der Vergangenheit liegendes, mittlerweile beendetes Verhalten eines Netzbetreibers kann eine für die Einleitung eines besonderen Missbrauchsverfahrens ausreichende gegenwärtige Interessenberührung begründen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 17).

    Rn. 11 a) Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 EnWG können Personen, deren Interessen durch das Verhalten eines Netzbetreibers erheblich berührt werden, bei der Regulierungsbehörde einen Antrag auf Überprüfung dieses Verhaltens stellen; die Berührung erheblicher wirtschaftlicher Interessen reicht dafür aus (BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 16;… vom 23. November 2021 - EnVR 91/20, WM 2023, 537 Rn. 14 - Netzreservekapazität II).

    Rn. 13 aa) Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, spricht die Systematik der Vorschriften über das allgemeine und das besondere Missbrauchsverfahren in §§ 30 und 31 EnWG sowie über das Aufsichtsverfahren in § 65 EnWG dafür, den Anwendungsbereich des besonderen Missbrauchsverfahrens auch für ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten des Netzbetreibers zu eröffnen, das die wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers (weiterhin) berührt (BGH, RdE 2018, 531 Rn. 17).

    Rn. 14 bb) Anders als die Bundesnetzagentur meint, streitet auch die Funktion des § 31 EnWG als (zügiges) Streitbeilegungsinstrument nicht dagegen, vergangenes Verhalten eines Netzbetreibers, das die erheblichen Interessen des Antragstellers weiterhin berührt, als zulässigen Gegenstand eines besonderen Missbrauchsverfahrens einzuordnen (BGH, RdE 2018, 531 Rn. 18).

    Unabhängig davon, dass die Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens nicht mit der Begründung verneint werden kann, dieses diene lediglich der Vorbereitung einer zivilrechtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (vgl. BGH, RdE 2018, 531 Rn. 19;… Beschluss vom 26. November 2024 - EnVR 17/22, RdE 2025, 291 Rn. 16 - Batteriespeicher als Erzeugungsanlage), ist im Streitfall nicht ausgeschlossen, dass die weitere Beteiligte - sollte sich ihr Verhalten im Herbst 2018 als rechtswidrig erweisen - die Zuordnung der Photovoltaikanlage F zum Marktprämien-Bilanzkreis der N GmbH noch rückwirkend für den Zeitraum vom 10. Oktober 2018 bis zum 31. Januar 2021 vornehmen kann, gegebenenfalls unter Übernahme der für Ausgleichsenergie anfallenden Kosten (vgl. BGH…, Urteil vom 17. September 2024 - EnZR 57/23 Rn. 106 bis 110 - Lieferantenausfall bei Mittelspannungskunden).

  • BGH, 26.11.2024 - EnVR 17/22

    Batteriespeicher als Erzeugungsanlage - Besonderes Missbrauchsverfahren gegen …

    Der Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens steht nicht entgegen, dass mit ihm die Erfolgsaussichten in einem laufenden Zivilverfahren verbessert werden sollen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 19).

    Ebenso wie die Zulässigkeit des besonderen Missbrauchsverfahrens nicht mit der Begründung verneint werden kann, es diene lediglich der Vorbereitung einer zivilrechtlichen Klage (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 19;… vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Sache C-360/19 vom 4. Juni 2020, juris Rn. 55), steht ihr nicht entgegen, dass mit dem Missbrauchsverfahren die Erfolgsaussichten in einem laufenden Zivilverfahren verbessert werden sollen.

    Die Regulierungsbehörden haben im besonderen Missbrauchsverfahren die Funktion einer Streitbeilegungsstelle (vgl. BGH, RdE 2018, 531 Rn. 18;… Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, BT-Drucks. 15/3917 vom 14. Oktober 2004, S. 63).

  • BGH, 23.02.2021 - EnVR 6/20

    Ermittlung des individuellen Netzentgelts für den Zugang zum …

    Sie sollen daher einerseits durch die Ermäßigung belohnt und andererseits veranlasst werden, am Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen zu bleiben (BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - EnVR 34/15, RdE 2017, 187 Rn. 21 - Festlegung individueller Netzentgelte;… Beschluss vom 13. Dezember 2016 - EnVR 38/15, RdE 2017, 185 Rn. 17 - Individuelles Netzentgelt II; Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 29 - Bemessungsspielraum bei Berechnungen zur Höhe des individuellen Netzentgelts).

    Diese von der Bundesnetzagentur gewählte Berechnungsmethode ist eine geeignete, transparente, auf einer nachprüfbaren und gesicherten Tatsachengrundlage stehende und nachvollziehbare Methode, um den nachhaltigen Beitrag des einzelnen Großverbrauchers zu den Netzentgelten verursachungsgerecht abzubilden und sachgerecht zu monetarisieren (…vgl. BGH, RdE 2017, 187 Rn. 13 ff., 34 - Festlegung individueller Netzentgelte; vgl. auch BGH, RdE 2018, 531 Rn. 26 ff. - Bemessungsspielraum bei Berechnungen zur Höhe des individuellen Netzentgelts).

    Sie wird deshalb von dem Ermessens- und Beurteilungsspielraum umfasst, über den die Bundesnetzagentur bei der Festlegung einer bestimmten Berechnungsmethode verfügt (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2016, EnVR 34/15, RdE 2017, 187 Rn. 12 - Festlegung individueller Netzentgelte; Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 24 - Bemessungsspielraum bei Berechnungen zur Höhe des individuellen Netzentgelts).

    Lediglich wenn die ihr zugrundeliegende Würdigung unvollständig oder widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, darf das Rechtsbeschwerdegericht diese Wertung beanstanden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, RdE 2018, 531 Rn. 28).

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 117/21

    Die Vertragskonformität des Verhaltens eines Netzbetreibers unterliegt nicht …

    Die Regelung beruht auf europarechtlichen Vorgaben (etwa gemäß Art. 37 Abs. 11 RL 2009/72/EG bzw. Art. 60 Abs. 2 RL (EU) 2019/944), die davon ausgehen, dass die Regulierungsbehörde als Streitbeilegungsstelle fungiert (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 18;… Senatsbeschluss vom 2. Februar 2022 - VI-3 Kart 37/21 (V), juris Rn. 80).

    So sind etwa die Verpflichtung zur Installation dezentraler Messeinrichtungen (BGH…, Beschluss vom 14. April 2015 - EnVR 45/13, juris Rn. 20 ff.), der Anspruch auf Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 15 ff.), die Zulässigkeit von Kapazitätsbeschränkungen (BGH…, Beschluss vom 1. September 2020 - EnVR 7/19, juris Rn. 14) oder die Weigerung zur Zahlung von sogenannten vermiedenen Netzentgelten nach § 18 Abs. 1 StromNEV (…vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2022 aaO Rn. 83) als taugliche Verfahrensgegenstände angesehen worden.

    Die mögliche, aber nicht immer tunliche (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 19) Prüfung von nicht-energierechtlichen Bestimmungen betrifft Vorfragen der angeblichen Zuwiderhandlung im Sinne von § 31 EnWG.

    Hängt die Wirksamkeit einer Kündigung eines Lieferantenrahmenvertrags von wechselseitigen Zahlungsansprüchen und zivilrechtlich geprägten Vorfragen ab (wie etwa der Reichweite des Aufrechnungsverbots in § 8 Abs. 12 des Lieferantenrahmenvertrags, der zivilrechtlichen Bedeutung einer Nichtabforderung per REMADV oder der Wirkung einer nachträglichen Aufrechnung auf eine bereits erklärte Kündigung, siehe insoweit BGH…, Urteil vom 19. September 2018 - VIII ZR 261/17, juris Rn. 45), so ist eine Beurteilung solcher Punkte regelmäßig nicht tunlich (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 19), weil der Schwerpunkt des Streits gerade nicht die von § 31 EnWG erfassten Bestimmungen betrifft.

  • OLG Düsseldorf, 07.07.2026 - 3 Kart 1040/25
    Zwar handelt es sich bei der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts nach § 48 Abs. 1 VwVfG - Gleiches gilt für eine Abänderung nach § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG - um eine grundsätzlich im Ermessen der Behörde stehende Entscheidung ("kann") mit der Folge, dass das Gericht entsprechend § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO grundsätzlich nur die Verpflichtung zur Neubescheidung aussprechen kann, weil es nicht in den Ermessensspielraum der Behörde eingreifen darf (BGH, Beschl. v. 17.07.2018 - EnVR 12/17, juris Rn. 32 f.;… Senat, Beschl. v. 05.07.2023 - VI-3 Kart 29/22 [V], juris Rn. 74 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2021 - 3 Kart 210/20

    1. Preisnachlässe nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KAV (sog. Kommunalrabatt) dürfen nur …

    Rn. 55 2.1. Die Nichtberücksichtigung des Kommunalrabattes ist nicht wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung, der die Behörde verpflichtet, eine durch Verwaltungsvorschriften vorgegebene oder durch tatsächliche Übung entstandene Verwaltungspraxis bei der Ausübung eines Ermessensspielraums einzuhalten (…etwa BGH, Beschluss v. 23.06.2009, EnVR 19/08, Rn. 9; Beschluss v. 17.07.2018, EnVR 12/17, Rn. 26, juris), zu beanstanden.
  • BGH, 21.10.2025 - EnZR 68/23

    Offshore-Windpark

  • BGH, 09.11.2021 - EnVR 36/20

    Anreizregulierung: Anwendbarkeit einer Übergangsregelung auf Investitionsmaßnahme …

  • BGH, 25.06.2024 - EnVR 3/22

    Netzreservekapazität III - Anpassung der Erlösobergrenzen durch …

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19
  • BGH, 11.12.2018 - EnVR 48/17

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Festlegung …

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 75/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Vertragskonformität des …

  • BGH, 06.07.2021 - EnVR 44/20

    Festlegung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur: Verhältnis von …

  • BGH, 06.07.2021 - EnVR 45/20

    Stromnetzentgelt: Berücksichtigung von Forderungen und Verbindlichkeiten des …

  • OLG Düsseldorf, 04.08.2026 - 6 Kart 2/26
  • BGH, 25.06.2024 - EnVR 4/22

    Verbuchung der Kosten für die Bestellung von Netzreservekapazität; Berechtigung …

  • BGH, 09.09.2025 - EnVR 82/23

    Lichtblick II

  • BGH, 09.10.2018 - EnVR 22/17

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Voraussetzungen für die …

  • OLG Celle, 09.06.2026 - 13 Kart 2/25

    Besondere Missbrauchsverfahren; Verteilernetz; Gemeinsamer Betrieb; Arealnetz; …

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Kart 838/19
  • BGH, 23.11.2021 - EnVR 91/20

    Netzreservekapazität II - Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Pflicht …

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2022 - 3 Kart 119/21

    Ablehnung der Verlängerung der Geltungsdauer einer Investitionsmaßnahme des …

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 3 Kart 730/19
  • BGH, 23.11.2021 - EnVR 94/20

    Verpflichtung zur Gewährung bzw. Angebot zur Bestellung von Netzreservekapazität; …

  • BGH, 20.12.2023 - EnVZ 93/20

    Entschließungsermessen der Regulierungsbehörden bei der allgemeinen …

  • BGH, 19.12.2023 - EnVZ 92/20

    Nichtzulassungsbeschwerde im Energiewirtschaftsrecht; Darlegungsanforderungen bei …

  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 2 U 264/20

    Reduzierte Einspeisung von Winkraftstrom wegen eines Netzengpasses; Anspruch auf …

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2025 - 3 Kart 904/24

    Streit um eine Verpflichtung zur Weitergewährung eines individuellen Netzentgelts …

  • VG München, 11.09.2019 - M 9 K 18.856

    Krankenhausförderung; Förderung von Nutzungsentgelten - Mietförderung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht