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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.07.1986 - 9 S 1586/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3396
VGH Baden-Württemberg, 03.07.1986 - 9 S 1586/86 (https://dejure.org/1986,3396)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.1986 - 9 S 1586/86 (https://dejure.org/1986,3396)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 9 S 1586/86 (https://dejure.org/1986,3396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Täuschung bei Prüfungen - "Abschreibenlassen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 154 (Ls.)
  • NJW 1988, 159 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 1014
  • VBlBW 1987, 302
  • RdJB 1987, 108
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1984 - 9 S 2423/84

    Anrechnung von Auslandsstudienzeiten; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1986 - 9 S 1586/86
    Zwar wird durch die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Bewertung der Hausarbeit die Hauptsache teilweise vorweggenommen, da eine wissenschaftlich-pädagogische Bewertung ihrer Natur nach nur endgültig erfolgen kann (vgl. u. a. den Senatsbeschluß vom 19.10.1984 9 S 2423/84 -, DOV 1985, 491 m. w. N. aus der Senatsrechtsprechung).

    Dies ist jedoch im vorliegenden Fall ausnahmsweise zulässig, weil dem Antragsteller bei Ablehnung der einstweiligen Anordnung erhebliche Nachteile entstünden, die ihm in Würdigung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht zugemutet werden können (vgl. den Senatsbeschluß vom 19.10.1984 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1977 - IV 101/77
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.1986 - 9 S 1586/86
    Zu den allgemeinen, ungeschriebenen Grundsätzen des Prüfungsrechts gehört, daß der Prüfungsbewertung eine geistige Leistung zugrundeliegen muß, die ausschließlich auf dem persönlichen, von anderen im wesentlichen unbeeinflußten geistigen Einsatz des Prüflings beruht (vgl. die Urteile des erkennenden Gerichtshofs vom 15.03.1977 IV 101/77 - NJW 1977 S. 1842 …und vom 21.11.1978 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2020 - 9 S 1667/20

    Neubewertung von Aufsichtsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung

    Rn. 8 Der erkennende Senat habe es in seinem Beschluss vom 03.07.1986 (9 S 1586/86) für das Vorliegen eines Anordnungsgrundes für ausreichend erachtet, dass dem Antragsteller schwere, unzumutbare Nachteile entstünden, wenn die schriftliche Prüfungsarbeit nicht vorläufig neu bewertet werde.

    Eine bereits vorläufig angeordnete Neubewertung steht somit lediglich unter dem Vorbehalt einer anderen Entscheidung in der Hauptsache und nimmt diese bis dahin - vorübergehend - vorweg (vgl. Senatsbeschluss vom 03.07.1986 - 9 S 1586/86 - SächsOVG, Beschluss vom 09.03.2017 - 5 B 50/17 -, juris; OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 29.01.2010 - OVG 10 M 13.09 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2007 - 3 Bs 270/06 -, juris).

    Rn. 11 Die mit der - prozessual - vorläufigen Neubewertung einhergehende Vorwegnahme der Hauptsache ist, wie bereits dargelegt, nur ausnahmsweise zulässig, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) geboten ist, d. h. wenn andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 06.11.2017, a.a.O., vom 03.07.1986, a.a.O., und vom 19.10.1984).

    Entgegen der Behauptung des Antragstellervertreters ist der Senat in seinem Beschluss vom 03.07.1986 - 9 S 1586/86 - keineswegs davon ausgegangen, dass sich der dortige Antragsteller mit einem vorläufigen Prüfungszeugnis für das Referendariat bewerben und eingestellt werden kann.

    Rn. 14 Ohne Erfolg versucht der Antragsteller desweiteren, eine Parallele zu der Entscheidung des Senats vom 03.07.1986 (a.a.O.) zu ziehen und daraus einen Anordnungsgrund für den vorliegenden Fall herzuleiten.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 9 S 551/95

    Vorläufiger Rechtsschutz nach VwGO § 123: Zulassung zur Diplomprüfung nach …

    Denn anders hätte vorläufiger Rechtsschutz kaum effektiv gewährt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 3.7. 1986 - 9 S 1586/86 -, NVwZ 1987, 1014 = VBlBW 1987, 302 = SPE 846 Nr. 12 m.w.N.).

    Daß die Antragsgegnerin die angegriffene Bewertung der genannten Klausur zunächst allein auf eine - streitige - Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel gestützt hat, ändert daran nichts (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 3.7. 1986, a.a.O., und vom 3.11.1992 - 9 S 2489/92 -, BWVPr 1993, 39; OVG Münster, Beschluß vom 17.12.1984, NVwZ 1985, 593;… Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 Prüfungsrecht, 3. Auflage, RdNr. 152, Fußnote 320;… anders, wenn die Prüfung wegen Täuschungsversuchs durch einen Bescheid beendet wird: Niehues a.a.O. RdNr. 414).

    Der eidesstattlichen Versicherung des Antragstellers selbst kommt nur ein geringer Beweiswert zu, da sie trotz der Strafdrohung gemäß § 156 StGB letztlich nicht mehr als eine besonders eindringliche Parteierklärung ist (VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 3.7. 1986, a.a.O.;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 53. Auflage, § 294 ZPO, RdNr. 7;… Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Auflage, § 294 RdNr. 16).

  • OVG Hamburg, 13.02.2007 - 3 Bs 270/06

    Bestehen des ersten juristisches Staatsexamen; Neubewertung der Hausarbeit; …

    Nach richtiger Auffassung ist die Neubewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung ihrem Wesen nach als Beurteilungsakt auf eine abschließende Gesamtwürdigung einer Leistung gerichtet und in diesem Sinne endgültig (vgl. - neben dem vorgenannten Beschluss des OVG Münster - VGH Mannheim, Beschluss vom 3.7.1986, NVwZ 1987, 1014; Beschluss vom 19.10.1984, NVwZ 1985, 594; Beschluss vom 19.8.1980, DÖV 1980, 612;… Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Auflage, 2001, Rdnr. 688 f.;… Zimmerling/Brehm, Der Prüfungsprozess, 2004, Rdnr. 358 f.;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Auflage, 1998, Rdnr. 1211).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1988 - 4 S 1133/86

    Weisungsbefugnis und Selbsteintritt des Schulleiters bei Klassenarbeitsnote

    Darüber hinaus rechtfertigt die Annahme eines Täuschungsversuchs nicht stets die Herabsetzung der Noten beider beteiligten Schüler (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.07.1986 - 9 S 1586/86;… Urt. v. 21.11.1978 - IX 1112/78. Schließlich erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, daß zumindest überprüft wird, ob eine Leistungsbewertung möglich ist und ob eine abgestufte Reaktion angezeigt ist (vgl. dazu § 8 Abs. 6 der - hier noch nicht anwendbaren - Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Notenbildung vom 05.05.1983, KuU S. 449 und OVG Koblenz, Urt. v. 28.06.1972, SPE II D X S. 11).
  • VG Berlin, 28.01.2022 - 12 K 65.21
    Das bloße "Abschreibenlassen" begründet für jenen Prüfling, der seine Lösung derart zur Verfügung stellt, zwar keinen Täuschungsversuch (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21. November 1978 - IX 1112/78 - juris Rn. 30; Beschluss vom 3. Juli 1986 - 9 S 1586/86 - NVwZ 1987, 1014;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 234).
  • VG Berlin, 11.07.2022 - 12 K 528.20
    Das bloße "Abschreibenlassen" begründet für jenen Prüfling, der seine Lösung derart zur Verfügung stellt, zwar keinen Täuschungsversuch (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21. November 1978 - IX 1112/78 - juris Rn. 30; Beschluss vom 3. Juli 1986 - 9 S 1586/86 - NVwZ 1987, 1014;… Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, a.a.O., Rn. 234).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.1993 - 3 M 19/93

    Ärztliche Vorprüfung; Verfahrensfehler; Prüfungsamt; Anordnungsgrund; …

    Bei rechtskräftiger Abweisung der Klage entfallen jegliche Rechtswirkungen des nur vorläufig erteilten Zeugnisses (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 03.07.1986 - 9 S 1586/86 -, NVwZ 1987, 1014, 1015).
  • VG Augsburg, 15.01.2013 - Au 3 K 11.1963

    Kostenfreiheit des Schulwegs; Außerbayrische (baden-württembergische) Schule; …

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die Erstattung von Schulwegkosten nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die besuchte Schule in einem andern Bundesland liegt (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.11.1989 - 7 B 83 A.681 - BayVBl 1985, 561; U.v. 2.7.1986 - 7 B 85 A.3403 - RdJB 1987, 108 und juris; U.v. 1.10.1996 - 7 B 94.1847 - BayVBl 1996, 434; U.v. 17.6.2005 - 7 B 04.1558 - BayVBl 2006, 703).
  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 7 CE 09.2868

    Abschlussprüfung; fiktives Nichtbestehen wegen unzureichender Jahresnote; …

    Im Übrigen käme ihr angesichts der vorgelegten Zeugnisunterlagen aus den vergangenen Schuljahren ohnehin nur ein vergleichsweise geringer Beweiswert zu, da sie trotz der Strafdrohung nach § 156 StGB letztlich nicht mehr als eine besonders eindringliche Parteierklärung ist (VGH BW vom 3.7. 1986 NVwZ 1987, 1014;… Baumbach/Lauterbach, ZPO, 53. Auflage, RdNr. 7 zu § 294 ZPO;… Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 20. Auflage, RdNr. 16 zu § 294).
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