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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 7 ME 203/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10018
OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 7 ME 203/02 (https://dejure.org/2003,10018)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.01.2003 - 7 ME 203/02 (https://dejure.org/2003,10018)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 7 ME 203/02 (https://dejure.org/2003,10018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wirtschaftsdünger; überbetriebliche Verwertung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 1 S. 1 Nr 3 BImSchG; § 5 Abs. 1 Nr 3 BImSchG; § 1 Nr 2 DMG
    Voraussetzungen der Beiladung der höheren Behörde; Pflichten der Betreiber von Abfallbeseitigungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Verbleib von beim Betrieb von Tierhaltungsanlagen anfallendem Wirtschaftsdünger ; Qualifizierter Flächennachweis; ...

  • Judicialis

    BImSchG 22 I 1 Nr 3; ; BImSchG 5 I Nr 3; ; DMG 1 Nr 2; ; KrW-/AbfG 50 I; ; KrW-/AbfG 9; ; NBauO 42 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger - Abfall; Flächennachweis; Güllebörse; Vermittler; Verwertung, überbetriebliche; Wirtschaftsdünger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 2003, 97
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.08.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 7 ME 203/02
    Die Bezirksregierung ist somit nicht ein in einer eigenen Rechtsposition berührter "anderer" im Sinne des § 65 Abs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.2002 - 9 VR 11.02 -, DVBl. 2003, 67).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - 2 M 89/15

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …

    Verfügt der Tierhalter und Anlagenbetreiber nicht über ausreichende eigene Flächen, so muss sichergestellt sein, dass der Wirtschaftsdünger aufgrund langfristiger Verträge abgenommen und einer ordnungsgemäßen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Verwendung zugeführt wird (NdsOVG, Beschl. v. 23.01.2003 - 7 ME 203/02 -, juris RdNr. 6;… VG Osnabrück, Urt. v. 21.01.2016 - 2 A 1646/13 -, juris RdNr. 50).
  • VG Oldenburg, 22.07.2015 - 5 B 1754/15

    Abnahmevertrag; Wirtschaftsdünger

    Explizit hat das Nds. OVG im Beschluss vom 23. Januar 2003 - 7 ME 203/02 - einen Anordnungsgrund unter Berücksichtigung des Interesses an einer ordnungsgemäßen überbetrieblichen Verwertung von Wirtschaftsdünger verneint, wobei in dem dort zugrunde liegenden Verfahren ebenfalls die Anerkennung von Verträgen mit dem Antragsteller in anhängigen Genehmigungsverfahren in Rede stand.

    Der Verbleib der in § 41 Abs. 2 Satz 2 NBauO genannten Abgänge aus der Tierhaltung ist gesichert, wenn der Tierhalter über Flächen verfügt, die diese Stoffe nach Maßgabe der DüV aufnehmen können oder - falls der Tierhalter nicht über ausreichende Flächen verfügt - wenn die Abnahme des Wirtschaftsdüngers durch langfristige Verträge gesichert ist und er einer ordnungsgemäßen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Verwendung zugeführt wird (Nds. OVG, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 7 ME 203/02 - Kaellander, in: Große-Suchsdorf u.a., NBauO, 9. Aufl. 2013, § 41 Rn. 58).

    Rn. 31 Dieser hat bei Abfällen - und Wirtschaftsdüngern, § 42 Abs. 2 Satz 2 NBauO -, die die Anlage verlassen und außerhalb der Anlage verwertet oder beseitigt werden sollen, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um zu gewährleisten, dass sie nach den einschlägigen Vorschriften ordnungsgemäß verwertet bzw. ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden können (Nds. OVG, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 7 ME 203/02 -).

  • VG Osnabrück, 21.01.2016 - 2 A 1646/13

    Abfall; Abnahmevertrag; Außenbereich; Biogasanlage; ordnungsgemäße Entsorgung; …

    Rn. 50 Der Verbleib der in § 41/42 Abs. 2 Satz 2 NBauO genannten Abgänge aus der Tierhaltung ist gesichert, wenn der Tierhalter über Flächen verfügt, die diese Stoffe nach Maßgabe der Düngeverordnung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) aufnehmen können oder - falls der Tierhalter nicht über ausreichende Flächen verfügt - wenn die Abnahme des Wirtschaftsdüngers durch langfristige Verträge gesichert ist und er einer ordnungsgemäßen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Verwendung zugeführt wird (Nds. OVG, Beschluss vom 23.01.2003 - 7 ME 203/02 - V.n.b.;… Kaellander, in: Große-Suchsdorf u.a., NBauO, 9. Aufl. 2013, § 41 Rn. 58).

    Rn. 51 Der Anlagenbetreiber hat bei Abfällen - und Wirtschaftsdünger, § 42 Abs. 2 Satz 2 NBauO -, die die Anlage verlassen und außerhalb der Anlage verwertet oder beseitigt werden sollen, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, um zu gewährleisten, dass sie nach den einschlägigen Vorschriften ordnungsgemäß verwertet bzw. ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden können (Nds. OVG, Beschluss vom 23.01.2003, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15

    Betriebsgeheimnis; Emission; qualifizierter Flächennachweis; Geschäftsgeheimnis; …

    Immerhin ist durch Bezugnahmen in gerichtlichen Entscheidungen (OVG Lüneburg, Urt. v. 10.2.2000 - 3 K 432/98 -, NdsVBl. 2001, 138; Beschl. v. 23.1.2003 - 7 ME 203/03 -, RdL 2003, 97; VG Osnabrück, Beschl. v. 14.2.2002 - 2 B 57/01 u.a. -, NdsVBl.
  • VG Oldenburg, 12.11.2009 - 5 A 916/09

    Gülle; Wirtschaftsdünger; Flächennachweis, qualifizierter; Rahmenvereinbarung; …

    Nachdem das erkennende Gericht den Beklagten durch einstweilige Anordnung vom 1. Oktober 2002 (5 B 2677/02) zunächst zur vorläufigen Anerkennung der Abnahmeverträge als Nachweis ordnungsgemäßer Abfallentsorgung verpflichtet hatte, entschied das Nds. Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 23. Januar 2003 (7 ME 203/02), dass der Inhaber der Klägerin weder einen entsprechenden Anordnungsanspruch noch einen Anordnungsgrund habe.

    Ob Gülle bzw. Wirtschaftsdünger Abfall zur Verwertung im Sinne des KrW-/AbfG ist, lässt sich nicht allgemein, sondern nur einzelfallbezogen klären, zumal die Frage in Literatur und Rechtsprechung streitig ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 7 ME 203/02 - juris m.w.N.).

  • VG Oldenburg, 30.09.2020 - 5 A 3661/18

    Biogas; Gärrückstände; Verwertung

    Rn. 32 Auch der von der Klägerin genannte Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vermag hier nicht zur Klärung beizutragen, da in ihm nur der Begriff der Verwendung und nicht der Verwertung genutzt wird (Nds. OVG, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 7 ME 203/02 - juris, Rn. 6 f.).
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