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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19910
OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07 (https://dejure.org/2008,19910)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.03.2008 - 15 MF 22/07 (https://dejure.org/2008,19910)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. März 2008 - 15 MF 22/07 (https://dejure.org/2008,19910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 Abs. 1 FlurbG; § 87 FlurbG; § 88 Nr. 3 FlurbG; § 138 Abs. 1 S. 2 FlurbG; § 28 Abs. 1 VwVfG
    Anforderungen an eine vorläufige Anordnung in einer Unternehmensflurbereinigung gem. § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG); Vorliegen der nach § 88 Nr. 3 S. 1 FlurbG erforderlichen Dringlickeit; Verbindlichkeit der in einem Planfeststellungsbeschluss bestimmten ...

  • Judicialis

    FlurbG § 36 Abs. 1; ; FlurbG § 88 Nr. 3; ; VwVfG § 28 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an eine vorläufige Anordnung in einer Unternehmensflurbereinigung gem. § 87 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG); Vorliegen der nach § 88 Nr. 3 S. 1 FlurbG erforderlichen Dringlickeit; Verbindlichkeit der in einem Planfeststellungsbeschluss bestimmten ...

Papierfundstellen

  • RdL 2008, 208
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07
    Auch Äußerungen in gerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes können - ausnahmsweise - zur Heilung einer fehlenden Anhörung führen, wenn der Betroffene seinen Standpunkt erkennbar umfassend vorgetragen hat, d.h. durch Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen untermauert hat, und die Behörde nach Prüfung und Würdigung erneut darüber entschieden hat, ob sie den angefochtenen Verwaltungsakt vollständig aufrecht erhält (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 -, NVwZ-RR 1989, 113 [114]; Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, 822;… Clausen, in: Knack, VwVfG - 8. Auflage, 2004 -, § 28 Rdnr. 25); eines zusätzlichen Hinweises der Behörde, die Anhörung nunmehr im gerichtlichen Verfahren nachholen zu wollen, bedarf es dann nicht, wenn der Betroffene ausreichend vorgetragen und sich damit - quasi selbst - Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 46.81 -, BVerwGE 66, 184 [189] und Beschluss vom 9. Juli 1986 - BVerwG 2 CB 5.85 -, Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 10; Hess. VGH…, Beschluss vom 20. Mai 1988, a.a.O.;… a. A. Kopp/Ramsauer, VwVfG - 10. Auflage, 2008 -, § 28 Rdnr. 81).
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07
    Auch Äußerungen in gerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes können - ausnahmsweise - zur Heilung einer fehlenden Anhörung führen, wenn der Betroffene seinen Standpunkt erkennbar umfassend vorgetragen hat, d.h. durch Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen untermauert hat, und die Behörde nach Prüfung und Würdigung erneut darüber entschieden hat, ob sie den angefochtenen Verwaltungsakt vollständig aufrecht erhält (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 -, NVwZ-RR 1989, 113 [114]; Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, 822;… Clausen, in: Knack, VwVfG - 8. Auflage, 2004 -, § 28 Rdnr. 25); eines zusätzlichen Hinweises der Behörde, die Anhörung nunmehr im gerichtlichen Verfahren nachholen zu wollen, bedarf es dann nicht, wenn der Betroffene ausreichend vorgetragen und sich damit - quasi selbst - Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 46.81 -, BVerwGE 66, 184 [189] und Beschluss vom 9. Juli 1986 - BVerwG 2 CB 5.85 -, Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 10; Hess. VGH…, Beschluss vom 20. Mai 1988, a.a.O.;… a. A. Kopp/Ramsauer, VwVfG - 10. Auflage, 2008 -, § 28 Rdnr. 81).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07
    Ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit oder des vom Verwaltungsakt Begünstigten ist in der Regel dann gegeben, wenn bereits in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erkennen ist, dass der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet; denn an der sofortigen Vollziehung eines offenbar zu Unrecht angefochtenen Verwaltungsaktes besteht regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, 130; Beschluss vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241).
  • BVerwG, 09.07.1986 - 2 CB 5.85

    Entlassung eines Beamten auf Probe - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07
    Auch Äußerungen in gerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes können - ausnahmsweise - zur Heilung einer fehlenden Anhörung führen, wenn der Betroffene seinen Standpunkt erkennbar umfassend vorgetragen hat, d.h. durch Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen untermauert hat, und die Behörde nach Prüfung und Würdigung erneut darüber entschieden hat, ob sie den angefochtenen Verwaltungsakt vollständig aufrecht erhält (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 -, NVwZ-RR 1989, 113 [114]; Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, 822;… Clausen, in: Knack, VwVfG - 8. Auflage, 2004 -, § 28 Rdnr. 25); eines zusätzlichen Hinweises der Behörde, die Anhörung nunmehr im gerichtlichen Verfahren nachholen zu wollen, bedarf es dann nicht, wenn der Betroffene ausreichend vorgetragen und sich damit - quasi selbst - Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 46.81 -, BVerwGE 66, 184 [189] und Beschluss vom 9. Juli 1986 - BVerwG 2 CB 5.85 -, Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 10; Hess. VGH…, Beschluss vom 20. Mai 1988, a.a.O.;… a. A. Kopp/Ramsauer, VwVfG - 10. Auflage, 2008 -, § 28 Rdnr. 81).
  • VGH Hessen, 20.05.1988 - 4 TH 3616/87

    Fehlende Anhörung: Voraussetzung für wirksame Nachholung im gerichtlichen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07
    Auch Äußerungen in gerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes können - ausnahmsweise - zur Heilung einer fehlenden Anhörung führen, wenn der Betroffene seinen Standpunkt erkennbar umfassend vorgetragen hat, d.h. durch Tatsachenbehauptungen und Rechtsausführungen untermauert hat, und die Behörde nach Prüfung und Würdigung erneut darüber entschieden hat, ob sie den angefochtenen Verwaltungsakt vollständig aufrecht erhält (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 4 TH 3616/87 -, NVwZ-RR 1989, 113 [114]; Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 1 MA 4216/01 -, NVwZ-RR 2002, 822;… Clausen, in: Knack, VwVfG - 8. Auflage, 2004 -, § 28 Rdnr. 25); eines zusätzlichen Hinweises der Behörde, die Anhörung nunmehr im gerichtlichen Verfahren nachholen zu wollen, bedarf es dann nicht, wenn der Betroffene ausreichend vorgetragen und sich damit - quasi selbst - Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 3 C 46.81 -, BVerwGE 66, 184 [189] und Beschluss vom 9. Juli 1986 - BVerwG 2 CB 5.85 -, Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 10; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Mai 1988, a.a.O.;… a. A. Kopp/Ramsauer, VwVfG - 10. Auflage, 2008 -, § 28 Rdnr. 81).
  • BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07
    Ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit oder des vom Verwaltungsakt Begünstigten ist in der Regel dann gegeben, wenn bereits in dem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erkennen ist, dass der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet; denn an der sofortigen Vollziehung eines offenbar zu Unrecht angefochtenen Verwaltungsaktes besteht regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, 130; Beschluss vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1986 - 7 S 3361/85

    Flurbereinigungsrecht: vorläufige Anordnungen zum Bau des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07
    Diese Notwendigkeit macht es regelmäßig erforderlich, die Ausführung des Unternehmens vorzuziehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. April 1986 - 7 S 3361/85 -, NVwZ 1986, 490 [491]).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.1996 - 15 M 3533/96

    Flurbereinigung: Entziehung von Grundstücken; Anordnung, vorläufige; Ausgleichs- …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07
    Dabei ist der Erlass der vorläufigen Anordnung nicht auf die für die Unternehmensanlage im engeren Sinne notwendigen Flächen (etwa der Straßenanlagen) beschränkt, sondern auch für Flächen möglich, die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen sind (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Juli 1996 - 15 M 3533/96 -, RdL 1996, 305 [306];… Hegele, a.a.O., § 88 Rdnr. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1986 - 7 S 1592/86

    Sofortige Vollziehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 15 MF 22/07
    An der Anordnung der sofortigen Vollziehung der vorläufigen Anordnung nach § 88 Nr. 3 Satz 1 FlurbG besteht ein besonderes öffentliches Interesse, wenn der dem Unternehmen zugrunde liegende Planfeststellungsbeschluss im öffentlichen Interesse für sofort vollziehbar erklärt worden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 1986 - 7 S 1592/86 -, RzF 36 1, 159;… Hegele, in: Seehusen/Schwede, Flurbereinigungsgesetz - Kommentar 7. Auflage, 1997 -, § 88 Rdnr. 11a).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2015 - 15 MF 18/14

    Vorläufige Anordnung/Sofortvollzug; Vorläufige Anordnung/Sofortige Vollziehung; …

    Hinsichtlich der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung erachtet es der Senat deshalb in Fällen einer Flurbereinigung nach §§ 87ff. FlurbG für ausreichend, wenn die Flurbereinigungsbehörde - wie hier - maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die Baumaßnahme des Vorhabenträgers zeitnah bevorsteht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.2.2009 - 15 MF 6/09 - RdL 2009, 157 = AUR 2009, 255 und vom 7.3.2008 - 15 MF 22/07 - RdL 2008, 208 = AUR 2008, 383, jeweils m. w. Nw).

    Etwaige Mängel bei der Anhörung der Antragstellerin gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 Nds. VwVfG vor dem Erlass der vorläufigen Anhörung sind entsprechend § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 VwVfG geheilt worden, weil die Antragstellerin im parallel laufenden Widerspruchsverfahren umfassend Gelegenheit hatte, ihre Einwände gegenüber dem Antragsgegner vorzutragen (vgl. zur Heilung von Anhörungsmängeln den Senatsbeschluss vom 7.3.2008 - 15 MF 22/07 - a. a. O.).

    Diese Notwendigkeit macht es regelmäßig erforderlich, die Ausführung des Unternehmens vorzuziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 7.3.2008, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.4.1986 - 7 S 3361/85 - NVwZ 1986, 490; SächsOVG, Beschluss vom 23.5.2013 - F 7 B 315/13 - zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09

    Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36 …

    Hinsichtlich der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung erachtet es der Senat deshalb in Fällen einer Flurbereinigung nach §§ 87 ff. FlurbG für ausreichend, wenn die Flurbereinigungsbehörde - wie hier - maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die Baumaßnahme des Vorhabenträgers zeitnah bevorsteht (vgl. Senatsbeschluss vom 7. März 2008 - 15 MF 22/07 -, RdL 2008, 208 = AUR 2008, 383; Bay. VGH, Beschluss vom 4. Januar 1982 - 13 AS 81 A.1266, A.1268 -, RzF § 61 S. 9 [10]; für den Fall der vorläufigen Besitzeinweisung BVerfG…, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 1068/80 -, RzF § 65, S. 43; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 13 AS 07.168 -, juris; Senatsbeschluss vom 26. August 2008 - 15 MF 15/08 -, RdL 2008, 293 = NL-BzAR 2008, 471).

    Diese Notwendigkeit macht es regelmäßig erforderlich, die Ausführung des Unternehmens vorzuziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. März 2008, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. April 1986 - 7 S 3361/85 -, NVwZ 1986, 490 [491]).

  • OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11

    Sofortvollzug, Anhörung, Vorausbau, Teilnehmergemeinschaft, Ausführung, …

    Der formellen Rechtmäßigkeit der vorläufigen Anordnung vom 28. September 2011 steht nicht entgegen, dass es der Antragsgegner entgegen § 1 Abs. 1 SächsVwVfZG in Verbindung mit § 28 Abs. 1 VwVfG unterlassen hat, den Antragsteller vor Ergehen der vorläufigen Anordnung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen anzuhören (vgl. zum Erfordernis der Anhörung NdsOVG, Beschl. v. 7. März 2008, NUR 2009, 53 m. w. N.), da die unterbliebene Anhörung im gerichtlichen Verfahren schriftsätzlich nachgeholt worden ist (§ 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 VwVfG).

    Dabei bedurfte es auch keines zusätzlichen Hinweises auf die Nachholung der Anhörung im gerichtlichen Verfahren, denn der Antragsteller konnte mit seinen Schriftsätzen vom 19. Oktober 2011, 7. Dezember 2011 und 3. Januar 2012 - ausreichend vortragen, in dem er damit - quasi selbst - Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. Oktober 1982, BVerwGE 66, 184, NdsOVG, Beschl. v. 7. März 2008 a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2020 - 8 R 4/20

    Vorläufige Anordnung über die Besitzregelung im Flurbereinigungsverfahren

    Die Antragsteller und die Beigeladene sind an diesen Planfeststellungsbeschluss gebunden und haben sich hiernach zu richten; sie können die hierin festgesetzten Maßnahmen nicht mit Blick auf deren Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit in Frage stellen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 7. März 2008 - 15 MF 22/07 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.03.2013 - 13 AS 13.493

    Unternehmensflurbereinigung; vorläufige Anordnung; sofortige Vollziehung; …

    Die besondere Dringlichkeit, die zur Erreichung dieses Gesetzeszwecks erforderlich ist und welche die Anordnung der sofortigen Vollziehung rechtfertigt, kann durch die baldige Umsetzung des zugrunde liegenden Vorhabens - etwa durch den Baubeginn - begründet sein (NdsOVG, B.v. 7.3.2008 - 15 MF 22/07 - RdL 2008, 208; HessVGH, U.v. 16.2.2005 - 23 F 404/05 - RdL 2005, 96; BayVGH, B.v. 4.1.1982 - 13 AS 81 A.1266, A.1268 - RzF 4 zu § 61; für den Fall der vorläufigen Besitzeinweisung: BVerfG, B. v. 7.10.1980 - 2 BvR 1068/80 - RzF 20 zu § 65; BayVGH, B.v. 28.2.2007 - 13 AS 07.168 - juris).
  • OVG Sachsen, 23.05.2013 - F 7 B 315/13

    Anordnung, Planfeststellungsbeschluss, Unternehmen, Staatsstraße, …

    Ergibt die summarische Prüfung, dass der Widerspruch voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (…vgl. BayVGH, Beschl.. v. 12. März 2013 - 13 AS 13.494 -, juris Rn. 11 ff., m. w. N.; NdsOVG, Beschl. v. 7. März 2008 - 15 MF 22/07 -, Rn. 4 juris).
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