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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.07.2008 - 10 OA 165/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10572
OVG Niedersachsen, 25.07.2008 - 10 OA 165/08 (https://dejure.org/2008,10572)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.2008 - 10 OA 165/08 (https://dejure.org/2008,10572)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - 10 OA 165/08 (https://dejure.org/2008,10572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für Behördenvertretung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwaltes für die Vertretung einer Landwirtschaftskammer bei offensichtlicher Nutzlosigkeit und Rechtsmissbräuchlichkeit seiner Beauftragung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; VwGO § 162 Abs. 1; ; VwGO § 162 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten für Behördenvertretung: Erstattung Rechtsanwaltskosten für Behörde; Erstattungsfähigkeit; Grundsatz Kosten des Verfahrens niedrig zu halten; Grundsatz von Treu und Glauben; Kostenerstattung; Kostenerstattung für Behörde ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwaltes für die Vertretung einer Landwirtschaftskammer bei offensichtlicher Nutzlosigkeit und Rechtsmissbräuchlichkeit seiner Beauftragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RdL 2008, 264
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 12.06.2007 - 3 So 173/05

    Erstattung der Gebühren und Auslagen eines von der Hochschule bevollmächtigten …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2008 - 10 OA 165/08
    Nur in so bestimmten, restriktiv zu behandelnden Ausnahmefällen findet also eine Kostenerstattung nicht statt, weil in diesen Fällen ein offensichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz vorliegt, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 8 OA 317/04 -, NVwZ-RR 2005, 659; Beschluss vom 15. August 2003 - 2 A 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; Beschluss vom 24. September 2001 - 8 OA 2480/01 -, NVwZ-RR 2002, 237; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825).
  • BVerwG, 18.01.2007 - 6 C 29.06

    Kostenverteilung bei einem Streit über die Zulassung zu einem Studium - Mehrfache …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2008 - 10 OA 165/08
    Es liegt deshalb im eigenen Ermessen der Behörde, ob sie sich im gerichtlichen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt oder ob sie sich für die Prozessführung eines entsprechend qualifizierten Beamten oder Angestellten bedient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 2007 - BVerwG 6 C 29.06 -, BeckRS 2007, 271112).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2003 - 2 OA 117/03

    Anwalt; Anwaltszwang; Behördenprivileg; Erstattung; Erstattungsfähigkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2008 - 10 OA 165/08
    Nur in so bestimmten, restriktiv zu behandelnden Ausnahmefällen findet also eine Kostenerstattung nicht statt, weil in diesen Fällen ein offensichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz vorliegt, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 8 OA 317/04 -, NVwZ-RR 2005, 659; Beschluss vom 15. August 2003 - 2 A 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; Beschluss vom 24. September 2001 - 8 OA 2480/01 -, NVwZ-RR 2002, 237; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2005 - 8 OA 317/04

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines ein berufsständisches Versorgungswerk in …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2008 - 10 OA 165/08
    Nur in so bestimmten, restriktiv zu behandelnden Ausnahmefällen findet also eine Kostenerstattung nicht statt, weil in diesen Fällen ein offensichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz vorliegt, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 8 OA 317/04 -, NVwZ-RR 2005, 659; Beschluss vom 15. August 2003 - 2 A 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; Beschluss vom 24. September 2001 - 8 OA 2480/01 -, NVwZ-RR 2002, 237; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2001 - 8 OA 2480/01

    Anwalt; Anwalt in eigener Sache; Anwaltsgebühr; Auslage; eigene Sache; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2008 - 10 OA 165/08
    Nur in so bestimmten, restriktiv zu behandelnden Ausnahmefällen findet also eine Kostenerstattung nicht statt, weil in diesen Fällen ein offensichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz vorliegt, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18. Mai 2005 - 8 OA 317/04 -, NVwZ-RR 2005, 659; Beschluss vom 15. August 2003 - 2 A 117/03 -, NVwZ-RR 2004, 155; Beschluss vom 24. September 2001 - 8 OA 2480/01 -, NVwZ-RR 2002, 237; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 3 So 173/05 -, NVwZ-RR 2007, 825).
  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 6 C 08.851

    Kostenerstattung; notwendige Aufwendungen zur zweckentsprechenden …

    Eine Ausnahme gilt nur, wenn die anwaltliche Vertretung offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (BayVGH, B.v. 12.4.2001 - 4 C 01.768 ; NdsOVG, B.v. 25.7.2008 - 10 OA 165/08 ;… J. Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 8 zu § 162).
  • VG Dresden, 25.08.2015 - 2 K 2954/14
    Wenn die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Beteiligten, der sich durch eigene Juristen vertreten lassen kann, jedoch gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und objektiv dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, findet eine Kostenerstattung ausnahmsweise nicht statt, weil in diesen Fällen ein offensichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz vorliegt, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten ( so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.07.2008 - 10 OA 165/08 ).4.
  • VG Dresden, 25.08.2015 - 2 K 2873/14
    Wenn die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen Beteiligten, der sich durch eigene Juristen vertreten lassen kann, jedoch gegen Treu und Glauben verstößt, weil sie offensichtlich nutzlos und objektiv dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, findet eine Kostenerstattung ausnahmsweise nicht statt, weil in diesen Fällen ein offensichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz vorliegt, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten ( so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.07.2008 - 10 OA 165/08 ).4.
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