Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BayObLG, 18.02.1982 - BReg. 1 Z 135/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,22957
BayObLG, 18.02.1982 - BReg. 1 Z 135/81 (https://dejure.org/1982,22957)
BayObLG, Entscheidung vom 18.02.1982 - BReg. 1 Z 135/81 (https://dejure.org/1982,22957)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Februar 1982 - BReg. 1 Z 135/81 (https://dejure.org/1982,22957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,22957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1696

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sorgerecht; Änderung; Kindeswohl; Amtsermittlung; Feststellungslast; Anordnung; Vormundschaftsgericht

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1982, 225
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 18.05.1984 - BReg. 1 Z 91/83

    Voraussetzungen der Entziehung des elterlichen Aufenthaltsbestimmungsrechts und …

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß in einem Rückführungsverlangen insbesondere dann ein Sorgerechtsmißbrauch liegen kann, wenn der damit verbundene Umgebungswechsel zu einer ernstlichen Gefährdung des Kindes in seiner körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen müßte, weil es unvermittelt aus den persönlichen und sachlichen Beziehungen des gewohnten Lebenskreises herausgerissen und damit einer inneren und äußeren Entwurzelung anheimgegeben würde (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225/226 = DAV 1982, 611/615; DAV 1983, 78/82; ZBlJugR 1983, 302/305 und 308/310; BayObLGZ 1984 Nr. 18; jeweils m.w.Nachw.).

    Es ist auch in ihrem Verhalten im vorliegenden Verfahren zu sehen, wenngleich ihr Antrag nicht auf Herausgabe der Kinder ( § 1632 Abs. 1 BGB ) gerichtet ist, sondern das Begehren der Mutter dahin geht, den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts rückgängig zu machen, was sie im Erfolgsfall in die Lage versetzen würde, die Kinder zurückzuholen (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225 = DAV 1982, 611/615).

    Es kann insbesondere nicht als rechtsfehlerhaft angesehen werden, wenn das Landgericht nicht (unter Aufhebung der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts) als mildere Maßnahme eine Anordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB getroffen hat (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225 = DAV 1982, 611/614 f.), die gegenüber § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB eine verfahrensrechtliche Sonderregelung darstellt und die Entziehung der elterlichen Sorge oder von Teilen davon entbehrlich machen kann (BayObLGZ 1984 Nr. 18 m.Nachw.).

  • BayObLG, 13.04.1984 - BReg. 1 Z 28/84

    Eltern; Leibliche Eltern; Herausgabe; Kind; Pflegeeltern; Besuchsrecht; …

    Daher wird allgemein angenommen, daß der Schutz des § 1632 Abs. 4 BGB z.B. auch bei der Adoptionspflege ( § 1744 BGB ) und insbesondere bei der Pflege des Kindes durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum dritten Grad (vgl. § 27 Abs. 2 Nr. 2 JWG) gilt, obwohl das Kind in diesen Fällen gemäß § 27 Abs. 2 JWG kein Pflegekind i.S. der §§ 27 ff. JWG ist (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225 f. für Großeltern;… MünchKomm Erg. Band RdNr. 10, Soergel BGB 11. Aufl. RdNr. 23, Palandt BGB 43. Aufl. Anm. 3 b aa, je zu § 1632).

    Sie stellt gegenüber § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB verfahrensrechtlich eine Sonderregelung dar, so daß bei einer das Sorgerecht einschränkenden Anordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB die Entziehung der elterlichen Sorge oder von Teilen davon nach § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB entbehrlich sein kann (BayObLG DAV 1982, 611/615 = Rpfleger 1982, 225 f. m.Nachw.).

  • BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94

    Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichts im Verfahren über eine …

    Die Beteiligte zu 1 als die sorgeberechtigte leibliche Mutter möchte das Kind zu sich in ihre eigene Familie nehmen und gibt damit ihren Willen, das Kind von den Pflegeeltern wegzunehmen, deutlich zu erkennen (vgl. zu dieser Voraussetzung BayObLG Rpfleger 1982, 225 ).

    (1) Das Gericht hat, wie dies durch § 1632 Abs. 4 BGB geboten ist, beachtet, daß das Kind seit mehr als acht Jahren bei den Pflegeeltern lebt und eine enge Beziehung zu ihnen aufgebaut hat (vgl. zur Bedeutung dieser Umstände auch BayObLG Rpfleger 1982, 225/226).

  • BayObLG, 13.02.1997 - 1Z BR 213/96

    Rechtfertigung der Entziehung der Personensorge

    ergibt, daß die Gefährdungsvoraussetzungen des § 1666 Abs. Satz 1 BGB nicht mehr vorliegen (BayObLG DAVorm 1982, 611/613).
  • BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86

    Kindesherausgabe; Ermittlungspflichten; Anhörungspflichten; Ehegatten; …

    Hat ein Pflegeverhältnis sich zu einer dem Eltern-Kind-Verhältnis entsprechenden Beziehung entwickelt, so kann das Wohl des Kindes dadurch gefährdet sein, daß der Sorgeberechtigte es zum unrechten Zeitpunkt oder unvermittelt aus dem Pflegeverhältnis und der gewohnten Umgebung herausnehmen will, um es dann in der ihm entfremdeten eigenen Familie unterzubringen (BayObLG DAVorm 1982, 611/615; BayObLGZ 1984, 98/101).
  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 1 Z 80/82

    Eintritt der Rechtsfolge des § 1750 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei …

    Es gibt keinen sachlichen Grund, den Kreis der nach § 57 Nr. 9 FGG Beschwerdeberechtigten auf natürliche Personen zu beschränken (BGH LM § 57 FGG Nr. 1; BayObLG DAVorm 1982, 611/613).
  • BayObLG, 28.09.1983 - BReg. 1 Z 67/83

    Formelle und materielle Voraussetzungen für ein vormundschaftsgerichtliches …

    Hätte sich danach ihre Eignung zur Betreuung und Versorgung des Kindes ergeben, wofür auch das oben dargelegte Vorbringen des Jugendamts gewisse Anhaltspunkte bietet, so hätte der Befürchtung der Beschwerdekammer, daß die Mutter das Kind von den Pflegeeltern wieder zu sich nehmen werde, möglicherweise mit der Erwägung der milderen Maßnahme nach § 1632 Abs. 4 BGB , die eine Entziehung des Sorgerechts entbehrlich machen kann, begegnet werden können (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 225 f. = DAV 1982, 610/615; Senatsbeschluß vom 29.4.1983 - BReg. 1 Z 123, 126/82 S. 12; OLG Frankfurt FamRZ 1981, 813; OLG Braunschweig ZBlJugR 1983, 311/312).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht