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| OLG Hamm, 21.10.1985 - 15 W 325/85 |
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Bestellung eines Ergänzungspflegers; Ehelichkeitsanfechtungsklage eines Kindes
Papierfundstellen
- NJW 1986, 389 (Ls.)
- NJW-RR 1986, 79
- FamRZ 1986, 202 (Ls.)
- Rpfleger 1986, 13
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1974 - IV ZB 42/73
Voraussetzungen einer Entziehung des Vertretungsrechts des Vaters in Bezug auf …
Auszug aus OLG Hamm, 21.10.1985 - 15 W 325/85
Der Senat führt unter Bezugnahme auf BGH, NJW 1975, 345 [hier: I (169) 120 b] zunächst aus: Die Entscheidung über die Erhebung einer Ehelichkeitsanfechtungsklage des Kindes gehöre dem Gebiet der Personensorge an und stehe daher grundsätzlich dem Inhaber der elterlichen Sorge zu.
- BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03
Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten …
Dies würde auch in anderer Hinsicht zu einer unverständlichen Ungleichbehandlung führen, weil derjenige Rechtsanwalt, für dessen Prozessführung keine Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, besser gestellt wäre als derjenige Rechtsanwalt, dem sie bewilligt wurde und der wegen § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO keine weitergehenden Gebührenansprüche mehr gegen seinen mittellosen Mandanten stellen kann (…vgl. ebenso LG Zweibrücken FamRZ 2002 aaO; Knittel aaO Rdn. 28, im Ergebnis wohl auch Damrau RPfleger 1986, 13). - BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 49/03
BRAGO -Gebühren für einen zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen …
Wird dem Rechtsanwalt keine Prozesskostenhilfe bewilligt und führt er den Prozess dennoch, soll er nach dieser Auffassung nur nach § 123 BRAGO, also nach Prozesskostenhilfesätzen abrechnen können, da sonst eine nicht gerechtfertigte Besserstellung desjenigen eintrete, dem Prozesskostenhilfe versagt worden sei gegenüber demjenigen, dem sie bewilligt werde (so LG Zweibrücken Rpfleger 2002, 444/445; offengelassen OLG Frankfurt Rpfleger 2001, 491/492; Damrau Anm. zu OVG Bremen Rpfleger 1986, 13: stets Abrechnung nach § 123 BRAGO). - BayObLG, 01.06.1988 - BReg. 1a Z 4/88
Ehelichkeit; Anfechtung; Elterliche Sorge; Entziehung; Pfleger; Bestellung; …
Die Entscheidung darüber, ob eine Ehelichkeitsanfechtungsklage erhoben wird, betrifft die Personensorge (vgl. BGH NJW 1975, 345; OLG Hamm OLGZ 1986, 25/27).Zur Entscheidung darüber, ob die Ehelichkeit eines Kindes angefochten werden soll, ist die elterliche Sorge gemäß § 1629 Abs. 2 Sätze 1 und 3 , § 1796 Abs. 2 BGB aber auch dann für eine einzelne Angelegenheit zu entziehen und ein Pfleger gemäß § 1909 BGB zu bestellen, wenn im Einzelfall festgestellt ist, daß zwischen dem Kind und dem Personensorgeberechtigten ein erheblicher Interessengegensatz besteht (BGH NJW 1980, 1746; BayObLGZ 1980, 32/40; 1978, 251/254; OLG Hamm Rpfleger 1986, 13/14; OLG Stuttgart FamRZ 1983, 831;… Staudinger/Göppinger BGB 12. Aufl. § 1597 Rn. 4 und 6;… Soergel/Damrau BGB 12. Aufl. Rn. 3 und 4, MünchKomm/Schwab BGB 2. Aufl. Rn. 5, je zu § 1796;… Soergel/Gaul Rn. 8 a. E., MünchKomm/Mutschler Rn. 6, je zu § 1597).
- BayObLG, 15.04.1996 - 1Z BR 169/95
Änderung einer Verfügung durch ein Vormundschaftsgericht, nachdem die Verfügung …
aa) Es wird die Auffassung vertreten, daß die Vorschrift des § 55 Abs. 1 FGG auch die für die Ehelichkeitsanfechtungsklage gemäß § 1597 Abs. 1 BGB erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erfasse (…Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. Rn. 1, Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 3, Bumiller/Winkler FGG 6. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 55 FGG ; abweichend OLG Frankfurt NJW 1964, 1864 f., OLG Hamm NJW-RR 1986, 79, 81, Keidel/Kuntze § 55 Rn. 21, Staudinger/Göppinger BGB 12. Aufl. § 1595 Rn. 8, MünchKomm/Mutschler BGB 3. Aufl. § 1595 Rn. 8 und § 1597 Rn. 7). - BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03
Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag - …
c) Allerdings hängt die PKH-Bewilligung von der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung ab (vgl. § 114 ZPO und zu diesem Aspekt Damrau Rpfleger 1986, 13 in einer Anm. zu OVG Bremen Rpfleger 1986, 12). - LG Karlsruhe, 14.02.2003 - 11 T 551/02
Ergänzungspflegerbestellung zur Vaterschaftsanfechtung: Einschränkung des …
Danach stellt die Bestellung eines Pflegers für eine solche Entscheidung eine Einschränkung des Personensorgerechts dar, die nach § 1629 Abs. 2 Satz 3 BGB i.V.m. § 1796 Abs. 2 BGB nur erfolgen soll, wenn das Interesse des Kindes zu dem Interesse des als Vater geltenden Mannes in erheblichem Gegensatz steht (BGH a.a.O.; BayObLGZ 1978, 251, 254; BayObLG FamRZ 1989, 314; FamRZ 1994, 1196, 1197; OLG Hamm OLGZ 1986, 25, 27; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 1337, 1338; Münchener Kommentar/Wellenhofer-Klein, BGB, 4. Auflage, § 1600 a Rn. 10 f; Staudinger/Rauscher, BGB, Neubearb. - OLG Brandenburg, 17.06.1996 - 9 Wx 12/96
Zu einem Antrag auf Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Eigentümer …
Lagen damit die Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflegers vor, so hat der Senat als Gericht der weiteren Beschwerde die Einrichtung einer Pflegschaft anzuordnen und die Auswahl des Pflegers dem Amtsgericht zu überlassen (…Keidel/Kuntze, FGG, Teil A, 13. Aufl., § 27 Rdnr. 65; OLG Hamm in OLGZ 1986, 25, 26).
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