Rechtsprechung
| BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 54
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bezeichnung - Satzungsänderung - Anmeldeerklärung
Papierfundstellen
- NJW 1987, 3191
- NJW-RR 1988, 41 (Ls.)
- MDR 1988, 121
- DNotZ 1988, 182
- WM 1987, 110
- WM 1987, 1100
- BB 1987, 2324
- Rpfleger 1987, 503
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.1974 - II ZB 1/74
Kapitalerhöhung durch Anteilserhöhung
Auszug aus BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Eine Aufstockung der bestehenden Geschäftsanteile, die grundsätzlich in Betracht gekommen wäre, weil die Anteile sich in Händen der Gründer befinden (BGHZ 63, 116 = NJW 1975, 118) scheitert daran, daß es an der erforderlichen Festsetzung im Kapitalerhöhungsbeschluß fehlt (vgl. Scholz-Priester, § 55 Anm. 23;… Ulmer, in: Hachenburg, § 55 Rdnr. 21). - BayObLG, 22.02.1985 - BReg. 3 Z 16/85
Bezeichnung von Satzungsbestimmungen bei Anmeldung der Neufassung der …
Auszug aus BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Es sieht sich hieran jedoch vornehmlich durch den Beschluß des OLG Düsseldorf vom 19.4.1978 (OLGZ 1978, 313), aber auch durch die Beschlüsse des BayObLG vom 5.10.1978 (BayObLGZ 1978, 282) und vom 22.2.1985 (BayObLGZ 1985, 82) sowie des OLG Schleswig vom 11.12.1972 (DNotZ 1973, 482) gehindert und hat daher die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt. - OLG Düsseldorf, 19.04.1978 - 3 W 60/78
Auszug aus BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Es sieht sich hieran jedoch vornehmlich durch den Beschluß des OLG Düsseldorf vom 19.4.1978 (OLGZ 1978, 313), aber auch durch die Beschlüsse des BayObLG vom 5.10.1978 (BayObLGZ 1978, 282) und vom 22.2.1985 (BayObLGZ 1985, 82) sowie des OLG Schleswig vom 11.12.1972 (DNotZ 1973, 482) gehindert und hat daher die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt. - BayObLG, 05.10.1978 - BReg. 1 Z 104/78
Auszug aus BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86
Es sieht sich hieran jedoch vornehmlich durch den Beschluß des OLG Düsseldorf vom 19.4.1978 (OLGZ 1978, 313), aber auch durch die Beschlüsse des BayObLG vom 5.10.1978 (BayObLGZ 1978, 282) und vom 22.2.1985 (BayObLGZ 1985, 82) sowie des OLG Schleswig vom 11.12.1972 (DNotZ 1973, 482) gehindert und hat daher die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.
- OLG Düsseldorf, 15.07.2025 - 3 Wx 85/25
Unzulässigkeit der Eintragung der Bezeichnung "Geschäftsführung" im …
Bei der Änderung der nach § 10 Abs. 1 und Abs. 2 GmbHG in das Handelsregister einzutragenden Angaben - und dazu gehören die Personen der Geschäftsführer und ihre jeweilige Vertretungsbefugnis - bedarf es der Hervorhebung der Änderung dadurch, dass diese schlagwortartig, also allgemein gegenständlich, bezeichnet wird (z.B. "§ 1 des Gesellschaftsvertrags (Firma) wurde geändert"; st. Rspr. seit BGH, Beschluss vom 16. Februar 1987, II ZB 12/86, Rn. 16 ff.; Senat…, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 3 Wx 399/98, Rn. 7, beide juris). - BGH, 18.11.1999 - IX ZR 402/97
Amtspflicht eines Notars bei Rücknahme eines Antrags auf Eintragung einer …
a) Die Klägerin hat erstmals mit ihrer Revisionserwiderung geltend gemacht, der Beklagte habe seine Amtspflicht verletzt, indem er bei der Anmeldung der Satzungsänderung zur Eintragung in das Handelsregister die Erfordernisse des § 54 Abs. 1, 2 GmbHG - i.V.m. § 10 Abs. 1 GmbHG - nicht beachtet habe (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 16. Februar 1987 - II ZB 12/86, WM 1987, 1100, 1101). - OLG Nürnberg, 26.09.2014 - 12 W 2015/14
Vereinsregistersache: Inhaltliche Anforderungen an einen Eintragungsantrag für …
Rn. 26 Auch für die vergleichbare Problematik der Anmeldung von Satzungsänderungen einer GmbH zum Handelsregister (vgl. § 54 GmbHG) ist es in der Rechtsprechung lediglich anerkannt, dass bei der Anmeldung von Änderungen, die nach § 10 GmbHG eintragungspflichtige Regelungen zum Gegenstand haben (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis sowie Zeitdauer der Gesellschaft) auch der Inhalt der Änderungen in der Handelsregisteranmeldung konkret zumindest im Sinne einer schlagwortartigen Bezeichnung hervorzuheben ist; dabei reicht eine Bezugnahme auf die beigefügte Änderungsurkunde auch dann nicht aus, wenn im Einzelfall keine Zweifel über den Umfang der Satzungsänderung auftreten können, da das Gebot der Rechtssicherheit eine einheitliche Betrachtungsweise erfordert (BGH, Beschluss vom 16.02.1987 - II ZB 12/86, NJW 1987, 3191; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1616; jeweils m.w.N.).Rn. 33 Eine inhaltliche (insbesondere wortgetreue) Wiedergabe der geänderten Satzungsbestimmungen, auf welche die Zwischenverfügung des Registergerichts abzielt, in der Anmeldung bietet dem Registergericht indes keine bessere Kontrollmöglichkeit als eine schlagwortartige Bezeichnung (vgl. BGH, Beschluss vom 16.02.1987 - II ZB 12/86, NJW 1987, 3191; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1992, 223; jeweils zur Anmeldung von Satzungsänderungen einer GmbH).
- OLG Nürnberg, 15.08.2012 - 12 W 1474/12
Vereinsregisterverfahren: Notwendiger Inhalt eines Eintragungsantrags für eine …
Rn. 30 cc) Auch für die vergleichbare Problematik der Anmeldung von Satzungsänderungen einer GmbH zum Handelsregister (vgl. § 54 GmbHG) ist es in der Rechtsprechung lediglich anerkannt, dass bei der Anmeldung von Änderungen, die nach § 10 GmbHG eintragungspflichtige Regelungen zum Gegenstand haben (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis sowie Zeitdauer der Gesellschaft) auch der Inhalt der Änderungen in der Handelsregisteranmeldung konkret zumindest im Sinne einer schlagwortartigen Bezeichnung hervorzuheben ist; dabei reicht eine Bezugnahme auf die beigefügte Änderungsurkunde auch dann nicht aus, wenn im Einzelfall keine Zweifel über den Umfang der Satzungsänderung auftreten können, da das Gebot der Rechtssicherheit eine einheitliche Betrachtungsweise erfordert (BGH, Beschluss vom 16.02.1987 - II ZB 12/86, NJW 1987, 3191; OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 1616; jeweils m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 399/98
Anmeldung einer Satzungsänderung
Das Landgericht hat ausgeführt, nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur, insbesondere der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16.2.1987 (NJW 1987, 3191) seien eintragungspflichtige Änderungen der Satzung in der Anmeldung schlagwortartig anzugeben.Die Vorinstanzen sind zutreffend davon ausgegangen, daß bei der nach § 54 Abs. 2 S. 1 GmbHG vorzunehmenden Änderung der Anmeldung einer Abänderung des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich die Bezugnahme auf die beim Gericht eingereichten Urkunden über die Abänderung nicht genügt, wenn die Abänderung die Firma, den Sitz, den Gegenstand des Unternehmens, die Höhe des Stammkapitals, die Personen des Geschäftsführers, deren Vertretungsbefugnis sowie die Zeitdauer der Gesellschaft betreffen (§ 54 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 und 2 GmBHG); vielmehr sind eintragungspflichtige Änderungen in der Ameldeerklärung konkret anzugeben, wobei eine schlagwortartige Hervorhebung genügt (vgl. BGH NJW 1987, 3191).
- OLG Hamm, 12.07.2001 - 15 W 136/01
Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Bundesgerichtshof (NJW 1987, 3191 = BB 1987, 2324 = GmbHP 1987, 423 = … - OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 3 Wx 154/13
Anforderungen an die Eintragung einer Satzungsänderung im Handelsregister; …
Die Formulierung "sind anzugeben" zeige, dass § 43 Nr. 6a) HRV dem Registerrichter ein Ermessen nicht einräume; Abweichendes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs - II ZB 12/86 - vom 16.02.1987 (NJW 1987, 3191 ), nach der es bei nachrichtlich im Register zu vermerkenden Satzungsänderungen ausreichen solle, wenn auf das notarielle Beschlussprotokoll Bezug genommen werde; denn dies betreffe allein die Frage der Ordnungsgemäßheit der Anmeldung und nicht die hier relevante Frage der Eintragung der der beschlossenen Satzungsänderungen. - OLG Frankfurt, 23.07.2003 - 20 W 46/03
Voraussetzungen der Erhöhung und der Umstellung des Stammkapitals auf Euro
Deshalb ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der überwiegenden Auffassung in der Literatur nach der auf Vorlage des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 1987, 288) ergangenen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH WM 1987, 1100 = NJW 1987, 3191) anerkannt, dass in der Anmeldung nicht nur die geänderten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages im einzelnen zu bezeichnen sind, sondern jedenfalls soweit die in § 10 Abs. 1 und 2 GmbH aufgeführten Angaben betroffen sind, nämlich Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Stammkapitals, Geschäftsführer und deren Vertretungsbefugnis sowie Zeitdauer der Gesellschaft, auch der Inhalt der Änderungen in der Handelsregisteranmeldung konkret zumindest im Sinne einer schlagwortartigen Bezeichnung hervorzuheben sind. - BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 111/88
Rückübertragung von Mitarbeiteraktien; Zwingende Grundsätze des Aktienrechts; …
Wird eine Satzungsänderung angemeldet, so hat das Registergericht zu prüfen, ob die geänderten Bestimmungen gegen zwingende Vorschriften des Aktiengesetzes oder gegen unabdingbare allgemeine Grundsätze des Aktienrechts verstoßen (vgl. RGZ 148, 175/186; BGH NJW 1987, 3191; OLG Hamburg OLGZ 1984, 307/310 f.; ebenso zum GmbH-Recht: BayObLGZ 1987, 74/76 m.w.Nachw.). - LG Deggendorf, 26.08.1987 - T 148/87
Zulässigkeit eines Erbbaurechts "auf immerwährende Zeit"
BGH, Beschluß vom 16.2.1987 - II ZB 12/86 - mitgeteilt von D. Bundschuh, Richter am BGH. - OLG Hamburg, 05.06.1992 - 11 W 30/92
Missbrauch der Vertretungsmacht des Geschäftsführers bei Genehmigung einer …
- BayObLG, 14.09.1988 - BReg. 3 Z 85/88
Vorlage des in einer einzigen Urkunde enthaltenen Satzungstextes auch bei …
- OLG München, 16.01.1998 - 23 U 2991/97
Zur Zulässigkeit von Regelungen in einem KG-Vertrag über das Ausscheiden eines …
- LG Landshut, 02.03.1987 - 3 T 98/87
Keine Zustimmung des Ehegatten zur Bestellung einer Eigentümergrundschuld
- LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01
Wirksamkeit der Auflassung trotz Gesellschafterwechsels bei veräußernder GbR
- OLG Düsseldorf, 17.07.1992 - 3 Wx 242/92
Zur "schlagwortartigen" Hervorhebung geänderter Satzungsbestandteile bei der …
- LG Berlin, 22.07.1992 - 98 T 28/92
Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil nicht im Handeslregister …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 1 Z 40/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
BGB § 2077 Abs. 2, Abs. 3
- Wolters Kluwer
Widerruf eines Testaments; Erteilung eines Erbscheins; Feststellung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Feststellungslast; Erblasser; Verlobter; Bedacht; Verlöbnis; Auflösung; Bestehen
Verfahrensgang
- AG Fürth - 6 VI 1011/84
- LG Nürnberg-Fürth, 02.02.1987 - 13 T 314/86
- BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 1 Z 40/87
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 1199
- Rpfleger 1987, 503
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.05.1959 - V ZR 97/58
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 1 Z 40/87
Zutreffend hat das Landgericht ferner die Feststellungslast dafür, daß der Erblasser die letztwillige Verfügung zugunsten der Beteiligten zu 1 auch für den Fall der Auflösung des Verlöbnisses getroffen hätte ( § 2077 Abs. 3 BGB ), der Beteiligten zu 1 auferlegt (BGH FamRZ 1960, 28/29; BayObLG Rpfleger 1981, 282). - BayObLG, 17.03.1987 - BReg. 1 Z 13/87
Auszug aus BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 1 Z 40/87
Daran hält der Senat fest (Senatsbeschluß vom 17.3.1987 - BReg. 1 Z 13/87). - RG, 13.07.1933 - IV 139/33
1. Welcher Zeitpunkt ist maßgebend für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang …
Auszug aus BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 1 Z 40/87
Erklärungen der Verlobten gegenüber Dritten lösen dagegen das Verlöbnis nicht (RGZ 141, 358/360).
- BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 3 Z 91/87
Anordnung einer Pflegschaft gem. § 1910 Abs. 2 BGB mit dem Wirkungskreis der …
Gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren durch das Landgericht ist das Rechtsmittel der unbefristeten Beschwerde jedenfalls dann statthaft, wenn die Entscheidung des Landgerichts in der Hauptsache mit der weiteren Beschwerde anfechtbar ist (§§ 14, 19 FGG , § 114 ZPO ;… BayObLG aaO und FamRZ 1984, 73; Jansen FGG 2.Aufl. § 14 R,dNrn.83 und 85; Beschlüsse des 1.Zivilsenats vom 17.3.1987 - GReg. 1 Z 13/87 m.w.Nachw. und vom 25.,6.1987 - BReg. 1 Z 40/87, des 2. Zivilsenats vom 19.2.1987 - BReg. 2 Z 14/87 und des 3.Zivilsenats vom 4.12.1986 - BReg. 3 Z 151/86).
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