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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.1994 - 2 Wx 50/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3405
OLG Köln, 22.04.1994 - 2 Wx 50/93 (https://dejure.org/1994,3405)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.1994 - 2 Wx 50/93 (https://dejure.org/1994,3405)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 1994 - 2 Wx 50/93 (https://dejure.org/1994,3405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Weitere Beschwerde, Vergütung Abwesenheitspflegers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkung des Instanzenzuges; Betreuer ; Vormundschaften ; Verfahrenspflegschaft; Qualifikation als Jurist und Sozialpädagoge; Referendartätigkeit; Aufbessern der Bezüge ; Bezeichnung als Berufsbetreuer; Stundenlohn

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1334
  • Rpfleger 1994, 417
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 28.12.1995 - 15 W 408/95
    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Köln (vgl. RPflger 1994, 417; ähnlich offenbar BayObLG, Report BayObLG 1995, 60 [LS]) ist die weitere Beschwerde auch dann nicht zulässig, wenn nicht über die Höhe der Vergütung und des Auslagenersatzes gestritten wird, sondern über die Frage der Mittellosigkeit des Betreuten.
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn …

    In diesem Fall steht § 16 ZSEG der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BayObLGZ 1995 Nr. 62 und 63 sowie S. 212; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 176/95

    Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer eines vermögenden Betreuten

    In diesem Fall steht § 16 ZSEG der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BayObLGZ 1995 Nr. 37; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
  • OLG Köln, 22.07.1996 - 16 Wx 145/96

    Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß zur Vergütung eines Ergänzungspflegers

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist vorrangig die Frage, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Staatskasse vorliegen; in einem solchen Fall greift der Ausschluß der weiteren Beschwerde nicht ein (vergleiche Oberlandesgericht Köln, FamRZ 1994, Seite 1334; Oberlandesgericht Frankfurt FamRZ 1996, Seite 819, 820).
  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95

    Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund im Verfahren über Vergütung und …

    Diese Bestimmung, auf die § 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 4 Satz 2 BGB verweisen, läßt eine weitere Beschwerde ihrem Sinn nach lediglich dann nicht zu, wenn es um die Bemessung der beanspruchten Vergütung geht, nicht jedoch, wenn - wie hier - darum gestritten wird, ob überhaupt ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse besteht (BayObLGZ 1995, 212; OLG Köln Rpfleger 1994, 417 ; SchlHOLG BtPrax 1994, 139 ).
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