Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.04.1995 - 15 W 374/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 883; ErbbauVO § 9a
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erhöhung des Erbbauzinses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BGB § 883 Abs. 1; ErbbauVO § 9 a Abs. 1, Abs. 3
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erhöhung des Erbbauzinses - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Bestimmbarkeit bei Erbbauzinserhöhung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbbaurecht; Vormerkung zur Sicherung eines Erhöhungsanspruchs
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 268
- Rpfleger 1995, 499
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.07.1973 - V ZB 8/73
Änderung des Erbbauzinses; Vormerkung
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1995 - 15 W 374/94
Wann ein solcher Anspruch noch genügend bestimmbar sei, kann nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (BGHZ 61, 209, 211).In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind überwiegend Entscheidungen zu der Frage ergangen, unter welchen Umständen der Umfang der Anpassung des Erbbauzinses noch genügend bestimmbar ist (vgl. BGHZ 22., 220 ff.; OLG Hamm, OLGZ 67, 450 ff.; OLG Düsseldorf, OLGZ 69,.221 ff.; Hanseatisches OLG Hamburg, MittBayNot 1971, 85; Bay0bLGZ 69, 97 ff.; OLG Düsseldorf, DNotZ 1976, 539 ff.; BGHZ 61 209 ff.; Kammergericht, Rechtspfleger 1976, 244 f.; OLG Celle, Niedersächsische Rechtspflege 1985, 71 f.).
- BGH, 18.05.1979 - V ZR 237/77
Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinn des § 9a Abs. 1 …
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1995 - 15 W 374/94
Eine Anknüpfung an die Entwicklung der Mietzinsen kommt hingegen nicht in Betracht, da das Gesetz einerseits gerade keine Anknüpfung an sachspezifische Kriterien (auch nicht an die Entwicklung der Baugrundstückspreise) vorsieht, und andererseits diese bei den Lebenshaltungskosten bereits berücksichtigt werden (BGHZ 75, 279, 285 f). - BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1995 - 15 W 374/94
Die Auslegung der für den Inhalt des dinglichen Rechts maßgeblichen Eintragung und der in Bezug qenommenen Eintragungsbewilligung obliegt uneingeschränkt dem Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 59, 205, 208).
- BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56
Änderung des Erbbauzinse
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1995 - 15 W 374/94
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Vormerkung zur Sicherung der Eintragung einer Reallast des Inhalts, daß ein neu festgesetzter Erbbauzins zu entrichten sei, eingetragen werden (BGHZ 22, 220, 224 f.; Z 61, 209, 211, OLG Hamm, OLGZ 67, 450, 453). - BGH, 18.04.1986 - V ZR 8/85
Zahlung von erhöhtem Erbbauzins - Rechtswirkungen einer eingetragenen Vormerkung …
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1995 - 15 W 374/94
Diese Vorschrift will die Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zugunsten von Erbbauzinsreallasten, die nach § 9 a Abs. 1 Erbbaprechtsverordnung begründet werden können, sichern (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 74, 75). - BGH, 14.07.1982 - V ZR 88/81
Bestellung eines Erbbaurechts - Schenkweise Übertragung eines Erbbaugrundstücks …
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.1995 - 15 W 374/94
Aus Sinn und Zweck des § 9 a Erbbaurechtsverordnung, einer übermäßigen Anhebung von Erbbauzinsen entgegenzuwirken, folgt auch, daß eine Erhöhungsvereinbarung aufgrund einer Anpassungsklausel, die keine Frist für den frühesten Zeitpunkt einer Erhöhung des Erbbauzinses vorsieht, für die Zeit vor Ablauf der dreijährigen Sperrfrist nach Abschluß des Vertrags und alsdann vor Ablauf von 3 Jahren seit der letzten Erhöhung nach der zwingenden Vorschrift des § 9 a Abs. 1 Satz 5 Erbbaurechtsverordnung keinen Anspruch auf einen erhöhten Erbbauzins begründet (vgl. BGH, NJW 1983, 986, 988).
- OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 3 Wx 459/94
Zustimmung des Eigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts (m. Anm. Wochner)
6. Liegenschaftsrecht/Erbbaurecht - Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erhöhung des Erbbauzinses (OLG Hamm, Beschluß vom 28.4. 1995 - 15 W 374/94 - mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Karl-Dieter Schmidt, Hamm) BGB § 883 Abs. 1 ErbbauVO § 9 a Abs. 1 u. 3 1. Der Bestimmtheitsgrundsatz gilt auch für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des künftigen Anspruchs auf Bestellung einer Reallast für den erhöhten Erbbauzins, der aufgrund einer Anpassungsvereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten zu zahlen ist. - OLG Hamm, 08.03.1999 - 15 W 436/98
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erhöhung der Erbbauzinsen
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Vormerkung zur Sicherung der Eintragung einer Reallast des Inhalts, daß ein neu festgesetzter Erbbauzins zu entrichten sei, eingetragen werden (BGHZ 22, 220, 224 ff.; 61, 209, 211; Senat OLGZ 1967' 450, 453; FGPrax 1995, 136, 137 = Rpfleger 1995, 499).
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