Rechtsprechung
| LG Siegen, 17.06.1994 - 4 T 91/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 66
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 08.05.1996 - 3 Wx 171/96
Vormerkung zwecks Sicherung von Ansprüchen, die durch Rechtsgeschäft unter …
cc) Die von Amts- und Landgericht verwertete Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.9.1994 (Rpfleger 1995, 208 ; vgl. auch LG Siegen Rpfleger 1995, 66) ist weder vorgreiflich noch vergleichbar, weil dort über die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten der als Schlußerbin eingesetzten Tochter noch zu Lebzeiten ihres Vaters als Grundstückseigentümer zu befinden war.
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Übersicht LG Siegen
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Rechtsprechung
| LG Lübeck, 01.06.1994 - 7 T 239/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung einer Sicherungshypothek
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Sonstige Wirkung des GB-Eintragungsantrags
Papierfundstellen
- Rpfleger 1995, 66
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- KG, 11.09.1990 - 1 W 4084/90
Auszug aus LG Lübeck, 01.06.1994 - 7 T 239/94
Das bedeutet im Ergebnis, daß ein wirksamer Antrag im Sinne des § 932 Abs. 3 ZPO erst dann vorliegt, wenn der Antrag gemäß § 13 GBO einem zuständigen Richter, Rechtspfleger oder vom Behördenvorstand für das Grundbuchamt bestellten Beamten des Grundbuchamts vorgelegt ist (…Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann, GBR 4. Auflage, § 13 Rn 37 bis 39;… Horber/Demharter, GBO 20. Auflage, § 13 Rn. 23 bis 28;… Zöller/Vollkommer, ZPO 18. Auflage, § 932, Rn 7;… Stein-Jonas/Grunsky, ZPO 20. Auflage, § 932 Rn 7; vgl. auch KG Rpfleger 1991, 126).
- BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt
Nach beinahe einhelliger, vom Bundesverfassungsgericht gebilligter (InVo 1996, 17), Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist die Monatsfrist zur Vollziehung des Arrestes (§ 929 Abs. 2 ZPO) nur gewahrt, wenn der Antrag auf Eintragung der Sicherungshypothek (§ 932 Abs. 3 ZPO) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 3 GBO vor Fristablauf bei dem zuständigen Grundbuchamt eingegangen, also in den Besitz einer zur Entgegennahme zuständigen Person gelangt ist; der Zeitpunkt des Antragseingangs bei dem Amtsgericht, zu dem das Grundbuch gehört, soll unbeachtlich sein (…OLG Düsseldorf, aaO; KG, Rpfleger 1991, 126; LG Lübeck, Rpfleger 1995, 66;… MünchKomm-ZPO/Heinze, § 932 Rdn. 7;… Musielak/Huber, ZPO, 2. Aufl., § 929 Rdn. 6;… Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 22. Auf., § 932 Rdn. 3;… Wieczorek/Schütze/Thümmel, ZPO, 3. Aufl., § 932 Rdn. 7;… Zimmermann, ZPO, 5. Aufl., § 932 Rdn. 5;… Demharter, GBO, 23. Aufl., § 13 Rdn. 23 und Anh. zu § 26, Rdn. 43;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 5. Aufl., Rdn. 2229;… a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 932 Rdn. 7;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 932 Rdn. 7; Gleußner, Rpfleger 1995, 294 f; dieselbe, Die Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung in ihren zeitlichen Grenzen, S. 177 ff).
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