Rechtsprechung
| OLG Dresden, 01.04.1998 - 15 W 374/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1
Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten als notwendige Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Zumutbarkeit der Heimreise vom Gerichtsort zum Wohnort; Erstattungsfähigkeit des Verdienstausfalls für den Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 08.12.1997 - 3 O 6720/96
- OLG Dresden, 01.04.1998 - 15 W 374/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1292
- MDR 1999, 894
- Rpfleger 1998, 444
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 26.07.1993 - 11 W 44/93
Auszug aus OLG Dresden, 01.04.1998 - 15 W 374/98
zu Gunsten der Beklagten ansetzen müssen (…Meyer/Höver/Bach § 2 Rdn. 20.1.; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484).
- BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer juristischen Person für die Teilnahme ihres …
Entgegen dieser auch vom Beschwerdegericht vertretenen Auffassung billigt die überwiegende Rechtsprechung, teilweise unter Aufgabe ihrer früher abweichenden Meinung, einer juristischen Person gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 2 ZSEG a.F., §§ 20, 22 JVEG eine Entschädigung für Zeitversäumnis jedenfalls dann zu, wenn - wie hier - das Gericht zu einem Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen eines ihrer Organe oder eines sachkundigen Mitarbeiters angeordnet und die Partei eine solche Person zu dem Termin entsandt hat (vgl. KG, KGR Berlin 2007, 707 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776, 777 f.; OLG Stuttgart OLGR 2001, 391 f.; OLG Rostock OLGR 2000, 237 f.; OLG Köln OLGR 2000, 61 f.; OLG Bamberg OLGR 2000, 295; OLG Dresden OLGR 1999, 145; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360 ff.; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15 f.; OLG Hamm OLGR 1997, 97 unter Aufgabe von OLG Hamm MDR 1984, 673; vgl. auch Lappe NJW 2006, 270, 275;… Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand" "Zeitversäumnis"). - OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09
Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten
Jedenfalls dann, wenn eine derart frühe Anreise erforderlich ist, können Übernachtungskosten im Einzelfall ausnahmsweise auch bei einem Zeitaufwand von weniger als 10 Stunden für Hin- und Rückweg als erstattungsfähig anzusehen sein (vgl. zu einem Zeitaufwand ab 10 Stunden OLG Dresden, Rpfleger 1998, 444; Senat, Beschl. v. 9.1.2009 - 5 W 284/08 - OLGR Saarbrücken 2009, 212). - OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 5 W 284/08
Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten
Bei einem höheren Zeitaufwand als 10 Stunden für den Hin- und Rückweg sind grundsätzlich Übernachtungskosten erstattungsfähig (OLG Dresden, Rpfleger 1998, 444).
- LSG Thüringen, 11.01.2016 - L 6 JVEG 1340/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten - …
Im Übrigen sei nach einem Beschluss des OLG Dresden vom 1. April 1998 - 15 W 374/98, 15 W 0374/98 eine Übernachtung stets notwendig, wenn der Zeitaufwand für Hin- und Rückfahrt 10 Stunden übersteige.Nicht einschlägig ist der Beschluss des OLG Dresden vom 1. April 1998 - 15 W 374/98, 15 W 0374/98, denn ein Zeitaufwand von mehr als 10 Stunden für Hin- und Rückreise lag hier schon nicht vor.
- OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05
Umfang der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Patentanwalts - zeitlicher …
Die Anreise per Bahn anstelle einer Flugreise stellt keine kostengünstigere Möglichkeit dar, da die Hin- und Rückfahrt von München nach Leipzig und zurück länger als 10 Stunden dauert und somit neben den Reisekosten auch Übernachtungskosten angefallen wären (vgl. OLG Dresden, Beschluß vom 1. April 1998 - 15 W 374/98, NJW-RR 1998, S. 1292, 1293). - OLG Dresden, 03.06.2008 - 3 W 549/08
Erstattbarkeit der aufgrund der Beauftragung eines Anwalts aus der eigenen …
Bei einer solchen Anreise wären, bei Einrechnung von Übernachtungskosten und zweitem Tagegeld (dazu OLG Dresden, Rpfleger 98, 444), 450, 00 - 500, 00 EUR angefallen (VV 7003, 7005, 7006). - OVG Niedersachsen, 31.05.2022 - 13 PS 135/22
Ehrenamtlicher Richter; Entschädigung; Festsetzung; Übernachtungskosten; …
Dieser Regelung ist der Grundsatz zu entnehmen, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter pro Tag nicht mehr als zehn Stunden in Anspruch genommen werden sollen (…vgl. zum Zusammenhang von Höchstdauer und Entschädigung: Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter bei den Gerichten, BT-Drs. 2/3099, S. 11; vgl. zur Notwendigkeit der Übernachtungskosten einer Partei: OLG Dresden, Beschl. v. 1.4.1998 - 15 W 374/98 -, juris Rn. 16). - FG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 11 KO 840/15
Eingeschränkte Erstattungsfähigkeit von Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten …
Eine Übernachtung wäre nach Auffassung des Gerichts nicht notwendig gewesen, da der Rechtsanwalt bei Inanspruchnahme der Bahn um 20:53 Uhr am Hauptbahnhof in Essen angekommen wäre; auch bei einer Abwesenheit von mehr als 10 Stunden ist der Ansatz von Übernachtungskosten nach Auffassung des Senats nicht ohne Weiteres geboten, wenn eine Rückkehr in den Sommermonaten um 21:00 Uhr oder kurz danach erfolgt (ebenso Müller-Rabe in der Kommentierung des RVG von Gerold/Schmidt, 22. Aufl. 2015, Rz. 73 zu VV 7003-7006, mit überzeugenden Gründen gegen die im Beschluss des OLG Dresden vom 1. April 1998 - 15 W 374/98, NJW-RR 1998, 1292 vertretene andere Auffassung). - OLG Köln, 11.03.2008 - 17 W 50/08
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei möglicher …
Denn für den Fall, dass man verlangen würde, dass der Verfahrensbevollmächtigte der Verfügungsklägerin mit dem Zug anstatt mit dem Flugzeug von Hamburg nach Köln anzureisen hatte, wäre er angesichts einer dann anfallenden Hin- und Rückreise von mehr als 10 Stunden berechtigt gewesen (OLG Dresden Rpfleger 1998, 444), in Köln zu übernachten.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 30.04.1998 - 3 W 107/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- beck.de
, S. 12
- beck.de
, S. 10
- Wolters Kluwer
Kosten einer Zwangsvollstreckung; Erstattungsfähigkeit geforderter Gebühren für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners; Zubilligung von Gebühren für die anwaltliche Vertretung des Gläubigers im Zwangsvollstreckungsverfahren; Beitreibung von Kosten der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 11 Abs. 2 S. 1, § 120 Abs. 2
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 04.03.1998 - 1 O 133/79
- OLG Zweibrücken, 30.04.1998 - 3 W 107/98
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1183
- Rpfleger 1998, 422
- Rpfleger 1998, 444
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- LG Konstanz, 24.02.1992 - 6 T 19/92 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Zweibrücken, 05.09.1997 - 3 W 152/97
Darlegungslast hinsichtlich der Notwendigkeit von Zwangsvollstreckungskosten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG Westerstede, 15.01.1987 - 8 B 3618/85 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Hamburg, 15.01.1990 - 13 T 51/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.11.2003 - VIII ZB 69/03
Anwaltsgebühren für die Fertigung von Schreiben zur Aufenthaltsermittlung
Mit einer in der Rechtsprechung (OLG Zweibrücken, MDR 1998, 1183; LG Konstanz, Rpfleger 1992, 365; LG Berlin, JurBüro 1987, 71 f.; a.A. allerdings LG Hamburg, JurBüro 1990, 1291 f.) und Literatur (…Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Aufenthaltsermittlung";… Hansens, BRAGO, 8. Aufl. 1995, § 120 Rdnr. 3; ders. JurBüro 1987, 809 ff.) vertretenen Meinung ist der Senat der Auffassung, daß die Systematik der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung einer gesonderten Berücksichtigung der für die Anschreiben an die Einwohnermeldeämter entfalteten Tätigkeit des Prozeßbevollmächtigten des Klägers entgegensteht. - BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 234/03
Anwaltsgebühren für die Ermittlung der Anschrift des Schuldners im …
Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, das sich einer verbreiteten Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 468 = Rpfleger 1998, 444; LG Konstanz Rpfleger 1992, 365; LG Hannover AnwBl. 1989, 687; LG Berlin JurBüro 1987, 71; Hansens JurBüro 1987, 809, 811 ff.) angeschlossen hat, ist die von einem Rechtsanwalt beim Einwohnermeldeamt eingeholte Auskunft über die Anschrift des Schuldners nicht als besondere Tätigkeit gemäß § 120 Abs. 2 BRAGO zu vergüten; vielmehr ist sie durch die für die Zwangsvollstreckung anfallende 3/10-Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO mit abgegolten.
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