Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1915 Abs. 1 BGB; § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB; § 1 Abs. 1 BVormVG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 3 GG
Voraussetzungen für eine entgeltliche Betreuung; Bemessung der Vergütung bei mittelosem Pflegling; Zur Frage der Verfassungsgemäßheit von § 1 Abs. 1 Gesetzes über die Vergütung von Berufsvormündern (BVormVG) - Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung des Verfahrenspflegers (Minderjährige), Mittellosigkeit des Betroffenen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine entgeltliche Betreuung; Bemessung der Vergütung bei mittelosem Pflegling; Zur Frage der Verfassungsgemäßheit von § 1 Abs. 1 Gesetzes über die Vergütung von Berufsvormündern (BVormVG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 06.04.2000 - 7 T 154/00
- OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1534
- Rpfleger 2000, 456
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00
Rn. 5 Diese Bestimmung ist nicht verfassungswidrig (OLG Hamm BtPrax 2000, 37; OLG Köln, JurBüro 2000, 26, 28; OLG Dresden, Rpfleger 1999, 539, 540). - BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00
Umgekehrt kann aus dem Umstand, dass es um die Realisierung erheblicher Vermögenswerte geht, nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, die Minderjährige sei nicht mittellos, so dass - so aber das Beschwerdegericht - eine die dem Vorlagebeschluss vom 15.12.1999 des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 2000, 318) vergleichbare Rechtsfrage gegeben sei. - OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1258/99
Vergütungsanspruch des Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger nach neuem Recht
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00
Rn. 5 Diese Bestimmung ist nicht verfassungswidrig (OLG Hamm BtPrax 2000, 37; OLG Köln, JurBüro 2000, 26, 28; OLG Dresden, Rpfleger 1999, 539, 540). - OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00
Nur für diesen Fall stellte sich die vom OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 180) aufgeworfene - und verneinte - Frage, ob § 1 Abs. 1 BVormVG auf bemittelte Betreute anzuwenden sei, also auch in Bezug auf diese Höchstsätze enthalte. - OLG Köln, 18.06.1999 - 2 Wx 21/99
Auszug aus OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00
Rn. 5 Diese Bestimmung ist nicht verfassungswidrig (OLG Hamm BtPrax 2000, 37; OLG Köln, JurBüro 2000, 26, 28; OLG Dresden, Rpfleger 1999, 539, 540).
- OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der …
Zwar steht der Verwertbarkeit einer Vermögensmasse nicht generell entgegen, dass es zunächst noch einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Mitberechtigten bedarf (vgl. OLG Zweibrücken NJWE-FER 2001, 233 und OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456 für Anteil am Nachlass; OLG Frankfurt am Main, BtPrax 2001, 167 für einen GmbH-Anteil).Es muss jedoch für die Annahme einer Verwertbarkeit eine Realisierung in angemessener Zeit möglich sein ( vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234; OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456 und NJWE-FER 2001, 233 ).
- OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07
Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Bestellung eines Betreuers um eine staatliche Fürsorgemaßnahme handelt, die im Falle der Einschaltung eines beruflichen tätigen Betreuers mit der Verpflichtung des Staates einhergeht, die diesbezügliche Vergütung und den Aufwendungsersatz sicher zu stellen, was nur gewährleistet ist, wenn diese Ansprüche zwar nicht sofort, jedoch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1515 [BayObLG 27.07.2001 - 3 Z BR 182/01]; OLG Oldenburg Rpfleger 2000, 456; BayObLG FamRZ 1999, 1234 [BayObLG 06.11.1998 - 3 Z BR 215/98]; OLG Frankfurt am Main, BtPrax 2003, 85).
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