Rechtsprechung
| OLG Dresden, 21.05.2001 - 15 W 542/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
ZSEG § 9; ; ZSEG § 11 Abs. 2; ; BGB § 1835; ; BGB § 1908 i; ; KostO § 92
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erstattung von Fotokopierkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung des Berufsbetreuers - Fotokopierkosten - Ersatz von Aufwendungen gegen die Staatskasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Nur 30 Pfennige pro Kopie
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenerstattung; Berufsbetreuer; Betreuer; Aufwendungsersatz; Kopie; Fotokopie
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 21.03.2001 - 11 T 1054/01
- OLG Dresden, 21.05.2001 - 15 W 542/01
Papierfundstellen
- Rpfleger 2001, 492
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 20.06.2002 - 2 W 33/02
Betreuungsrecht: Vergütung des Berufsbetreuers - Erstattung der Auslagen für …
Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Vorschriften des ZSEG für die Auslagen von Zeugen und Sachverständigen im Übrigen keine entsprechende Anwendung auf Betreuungsverhältnisse finden (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 864; OLG Dresden, Rpfleger 2001, 492, 493). - AG Kassel, 17.02.2012 - 785a XVII 154/96 Rn. 6 Auf die dem Verfahrenspfleger bereits per E-Mail überlassene Entscheidung des OLG Dresden vom OLG Dresden (15. Zivilsenat) vom 21.05.2001; Aktenzeichen: 15 W 542/01, wird Bezug genommen.
- AG Rheinberg, 04.07.2019 - 17 F 68/17 Rn. 22 Die von dem Bezirksrevisor für seine Ansicht zitierten Entscheidungen (OLG Zweibrücken 3 W 274/00, OLG Dresden 15 W 542/01 und BayObLG 3Z BR 177/01), welche jeweils nur 0, 15 Euro je Seite zugesprochen haben, beziehen sich ebenso wie die gegenteilige Ansicht etwa des LG Koblenz, wonach 0, 50 Euro erstattungsfähig sein sollen (2 T 224/00) auf die Frage der entsprechenden Anwendung des seinerzeit geltenden § 11 Abs. 2 ZSEG.
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