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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.05.2001 - 15 W 542/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5803
OLG Dresden, 21.05.2001 - 15 W 542/01 (https://dejure.org/2001,5803)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.05.2001 - 15 W 542/01 (https://dejure.org/2001,5803)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Mai 2001 - 15 W 542/01 (https://dejure.org/2001,5803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • Judicialis

    ZSEG § 9; ; ZSEG § 11 Abs. 2; ; BGB § 1835; ; BGB § 1908 i; ; KostO § 92

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstattung von Fotokopierkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Berufsbetreuers - Fotokopierkosten - Ersatz von Aufwendungen gegen die Staatskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nur 30 Pfennige pro Kopie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenerstattung; Berufsbetreuer; Betreuer; Aufwendungsersatz; Kopie; Fotokopie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 492
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 20.06.2002 - 2 W 33/02

    Betreuungsrecht: Vergütung des Berufsbetreuers - Erstattung der Auslagen für …

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Vorschriften des ZSEG für die Auslagen von Zeugen und Sachverständigen im Übrigen keine entsprechende Anwendung auf Betreuungsverhältnisse finden (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 864; OLG Dresden, Rpfleger 2001, 492, 493).
  • AG Kassel, 17.02.2012 - 785a XVII 154/96
    Rn. 6 Auf die dem Verfahrenspfleger bereits per E-Mail überlassene Entscheidung des OLG Dresden vom OLG Dresden (15. Zivilsenat) vom 21.05.2001; Aktenzeichen: 15 W 542/01, wird Bezug genommen.
  • AG Rheinberg, 04.07.2019 - 17 F 68/17
    Rn. 22 Die von dem Bezirksrevisor für seine Ansicht zitierten Entscheidungen (OLG Zweibrücken 3 W 274/00, OLG Dresden 15 W 542/01 und BayObLG 3Z BR 177/01), welche jeweils nur 0, 15 Euro je Seite zugesprochen haben, beziehen sich ebenso wie die gegenteilige Ansicht etwa des LG Koblenz, wonach 0, 50 Euro erstattungsfähig sein sollen (2 T 224/00) auf die Frage der entsprechenden Anwendung des seinerzeit geltenden § 11 Abs. 2 ZSEG.
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