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Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 30.08.2001

Rechtsprechung
   LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25248
LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01 (https://dejure.org/2001,25248)
LG Köln, Entscheidung vom 25.09.2001 - 11 T 188/01 (https://dejure.org/2001,25248)
LG Köln, Entscheidung vom 25. September 2001 - 11 T 188/01 (https://dejure.org/2001,25248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 705 ff.; 873; 925; GBO §§ 20; 39
    Wirksamkeit der Auflassung trotz Gesellschafterwechsels bei veräußernder GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 23
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 12.07.2001 - 15 W 136/01

    Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01
    RNotZ 2002, Heft 1-2 5. Handels-/Gesellschaftsrecht - Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister (OLG Hamm, Beschluss vom 12.7. 2001 - 15 W 136/01 - mitgeteilt von Richter am OLG Helmut Engelhardt, Emsdetten) GmbHG §§ 10 Abs. 1 und 2; 54 Abs. 2 Auch wenn die Satzung einer GmbH neu gefasst wird, müssen bei der Anmeldung der Satzungsänderung eintragungspflichtige Änderungen konkret angegeben werden, wobei eine schlagwortartige Hervorhebung genügt.
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen …

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01
    (. . .) Mit dem BGH NJW 1987, 3191 = BB 1987, 2324 = GmbHR 1987, 423 = Rpfleger 1987, 503 = MittRhNotK 1987, 264 und OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 34 = NJW-RR 1999, 400 = DNotZ 1999, 518 ist der Senat der Auffassung, dass Abänderungen, sofern sie die in § 10 Abs. 1 und 2 GmbHG bezeichneten Angaben betreffen, nicht durch bloße Bezugnahme auf die Urkunden mitzuteilen, sondern in der Anmeldung selbst schlagwortartig hervorzuheben sind.
  • BGH, 16.02.1987 - II ZB 12/86

    Erfordernisse der Anmeldung einer Satzungsänderung

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01
    (. . .) Mit dem BGH NJW 1987, 3191 = BB 1987, 2324 = GmbHR 1987, 423 = Rpfleger 1987, 503 = MittRhNotK 1987, 264 und OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 34 = NJW-RR 1999, 400 = DNotZ 1999, 518 ist der Senat der Auffassung, dass Abänderungen, sofern sie die in § 10 Abs. 1 und 2 GmbHG bezeichneten Angaben betreffen, nicht durch bloße Bezugnahme auf die Urkunden mitzuteilen, sondern in der Anmeldung selbst schlagwortartig hervorzuheben sind.
  • BGH, 25.10.1967 - V ZB 3/67

    Verwirkung der Beschwerde in Grundbuchsachen

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01
    Wenn es zur Eintragung des Eigentumswechsels auf Grund einer von dem Erblasser erklärten Auflassung nicht der Zustimmung des als Eigentümer eingetragenen Erben oder Erbeserben bedarf (BGH Rpfleger 1968, 49 = DNotZ 1968, 414 ; BayObLG 1990, 312;… Demharter, 23. Aufl. 2000, § 420 GBO , Rn. 44), ist nicht einzusehen, weshalb eine für die BGB-Gesellschaft wirksam erklärte Auflassung nicht auch ihre Eignung als Eintragungsgrundlage bei einem zur partiellen Gesamtrechtsnachfolge führenden Gesellschafterwechsel behalten soll.
  • OLG Düsseldorf, 05.03.1997 - 3 Wx 461/96

    Grundbuchfähigkeit der BGB-Gesellschaft

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01
    Der von dem Rechtspfleger hervorgehobene Umstand, dass bei einem zum Gesellschaftsvermögen gehörigen Grundstück ebenso wie bei dem Grundstück einer Erbengemeinschaft die einzelnen Mitglieder der betreffenden Gesamthandsgemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch einzutragen sind (OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90 = DNotZ 1997, 737 = MittRhNotK 1997, 142 ), begründet auch dann, wenn es bei der fehlenden "Grundbuchfähigkeit" der BGB-Gesellschaft trotz der neuen Rspr. des BGH zu ihrer Parteifähigkeit im Zivilprozess bleibt, keine Bedenken gegen die obige Auffassung.
  • KG, 17.03.1992 - 1 W 165/92

    Voreintragung des von einem Wechsel im Bestand der Mitglieder einer Gesellschaft …

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01
    Sie sind ferner nicht daraus herzuleiten, dass bei einem Gesellschafterwechsel nicht in entsprechender Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO von der Voreintragung des Betroffenen im Grundbuch abgesehen werden kann, wenn ein zum Gesellschaftsvermögen gehöriges Grundstück veräußert werden soll (KG Rpfleger 1992, 430 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 399/98

    Anmeldung einer Satzungsänderung

    Auszug aus LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01
    (. . .) Mit dem BGH NJW 1987, 3191 = BB 1987, 2324 = GmbHR 1987, 423 = Rpfleger 1987, 503 = MittRhNotK 1987, 264 und OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 34 = NJW-RR 1999, 400 = DNotZ 1999, 518 ist der Senat der Auffassung, dass Abänderungen, sofern sie die in § 10 Abs. 1 und 2 GmbHG bezeichneten Angaben betreffen, nicht durch bloße Bezugnahme auf die Urkunden mitzuteilen, sondern in der Anmeldung selbst schlagwortartig hervorzuheben sind.
  • LG Aachen, 27.10.1986 - 3 T 413/86
    Auszug aus LG Köln, 25.09.2001 - 11 T 188/01
    Rechtsprechung GBO, Rn. 234; LG Hannover, MittBayNot 1993, 989; ebenso Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl. 2001, Rn. 981 a Fn. 4; a. A.: LG Aachen Rpfleger 1987, 104).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 30.08.2001 - 5 T 651/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26368
LG Münster, 30.08.2001 - 5 T 651/01 (https://dejure.org/2001,26368)
LG Münster, Entscheidung vom 30.08.2001 - 5 T 651/01 (https://dejure.org/2001,26368)
LG Münster, Entscheidung vom 30. August 2001 - 5 T 651/01 (https://dejure.org/2001,26368)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 23
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10

    Eigentumsvormerkung: Löschung wegen einseitiger Beseitigungsmöglichkeit des …

    Zu verneinen ist die Vormerkungsfähigkeit indes, wenn der künftige Schuldner die Bindung noch willkürlich beseitigen kann (etwa KG DNotZ 1972, 174; OLG Oldenburg Rpfleger 1987, 294; LG Münster Rpfleger 2002, 23;… Staudinger/Gursky BGB Bearb. 2008 § 883 Rn. 183 m.w.N. und Rn.186 a. E.).

    Ein derart gesicherter Rechtsboden liegt nur vor, wenn eine vom Verpflichteten einseitig nicht mehr zerstörbare Bindung an das Rechtsgeschäft vorhanden ist (etwa LG Münster Rpfleger 2002, 23/24).

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