Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 15.06.2005 - 1 AR 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Nr. 4110 VV RVG
Pauschvergütung; Verfahrensabsprache; Dauer der Hauptverhandlung - openjur.de
- Burhoff online
Pauschvergütung; Verfahrensabsprache; Dauer der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung des Pflichtverteidigers, Längenzuschlag zur Terminsgebühr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Vergütung eines Rechtsanwaltes; Anforderungen an die Geltendmachung der gerichtlichen Verfahrensgebühren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung der zeitlichen Belastung eines Verteidigers durch eine unmittelbar vor Beginn der Hauptverhandlung stattfindende verfahrensabkürzende Besprechung i.R.d. Festsetzung einer Pauschgebühr; Versagung einer Festsetzung der Pauschgebühr oder deren Reduzierung ...
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 286 (Ls.)
- StV 2006, 202
- Rpfleger 2005, 627
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2005 - 1 AR 22/05
Insoweit hat der Senat zunächst berücksichtigt, dass die Höchstgebühr eines Wahlverteidigers mit EUR 1.300 erheblich über derjenigen des Pflichtverteidigers mit EUR 576 gelegen hätte, so dass - ohne eine Honorierung - die Teilnahme von Rechtsanwalt S. an dieser Besprechung für ihn eine von Gesetzgeber nicht intendierte erhebliche Schlechterstellung bedeutet hätte (zum Kriterium des Sonderopfers vgl. näher OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2005, 2 s sbd. 11/05; BVerfGE 54, 251 ff, 271; 68, 237 ff., 255;… Madert, a.a.O., RVG, § 51 Rn. 14;… BT-Dr. 15/1971, S. 252). - BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.06.2005 - 1 AR 22/05
Insoweit hat der Senat zunächst berücksichtigt, dass die Höchstgebühr eines Wahlverteidigers mit EUR 1.300 erheblich über derjenigen des Pflichtverteidigers mit EUR 576 gelegen hätte, so dass - ohne eine Honorierung - die Teilnahme von Rechtsanwalt S. an dieser Besprechung für ihn eine von Gesetzgeber nicht intendierte erhebliche Schlechterstellung bedeutet hätte (zum Kriterium des Sonderopfers vgl. näher OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2005, 2 s sbd. 11/05; BVerfGE 54, 251 ff, 271; 68, 237 ff., 255;… Madert, a.a.O., RVG, § 51 Rn. 14;… BT-Dr. 15/1971, S. 252).
- OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
Rechtsanwaltskosten nach Berufungsrücknahme: Voraussetzungen des Entstehens einer …
7 a) Allein die Entgegennahme der Berufungsschrift und deren Weiterleitung an die Partei reicht hierfür nicht aus, da diese Tätigkeiten gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 9 RVG noch zum ersten Rechtszug gehören und durch die dort entstandenen Anwaltsgebühren abgegolten sind (Senatsbeschluss vom 03.04.2008 - 11 W 1133/08; OLG Hamburg MDR 2005, 1018; Hansens, RVGreport 2005, 315;… Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, a.a.O. , § 19 Rn. 95, 100, 101). - KG, 25.05.2007 - 1 Ws 36/07
Pflichtverteidigerkosten: Berücksichtigung von Sitzungspausen beim Längenzuschlag
Daraus folgt auch, dass für den Sitzungsbeginn auf den in der Ladung angeordneten Zeitpunkt und nicht auf den tatsächlichen Aufruf der Sache abzustellen ist, wenn der Rechtsanwalt pünktlich erschienen ist (vgl. OLG Düsseldorf RVGreport 2006, 170; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315; KG, Beschluss vom 8. November 2005 - 4 Ws 127/05 - a.A. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2006, 191; OLG Zweibrücken RVGreport 2006, 170). - OLG Karlsruhe, 10.10.2013 - 1 Ws 166/12
Kein Abzug der Dauer der Mittagspause bei der Berechnung des Längenzuschlags für …
Auch insoweit besteht in der obergerichtlichen Rechtsprechung - auch bei den Vertretern der Gegenmeinung (…a.A. wohl nur OLG Saarbrücken a.a.O.) - weitgehend und aus Sicht des Senats richtigerweise (Senat, B. v. 15.06.2005 - 1 AR 22/05 - StV 2006, 201 ) Einigkeit dahingehend, dass diese Wartezeit zwischen dem terminierten und tatsächlichen Beginn der Hauptverhandlung bei der Berechnung der Längenzuschläge ohne Weiteres in die Gesamtdauer der Hauptverhandlung einzubeziehen ist (…vgl. auch hierzu die Rechtsprechungsnachweise bei Burhoff in Gerold/Schmidt a.a.O. Rdnr. 25 und Burhoff in Burhoff (Hrsg.) a.a.O. Rdnrn. 11, 12), obwohl bei streng wortlautorientierter und formaler Betrachtung auch hier keine "Hauptverhandlung" im engen strafprozessualen Sinne stattfindet.
- OLG Zweibrücken, 31.08.2006 - 1 Ws 342/06
Pflichtverteidigervergütung: Berücksichtigung der Mittagspause bei der …
Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Pauschvergütung nach § 99 BRAGO zur Frage des besonderen zeitlichen Aufwandes des Verteidigers durch die Dauer einer Hauptverhandlung folgende Grundsätze aufgestellt (vgl. z.B. Beschluss vom 5. Juli 2005 - 1 AR 22/05):. - OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - 3 (s) RVG 4/06
Rechtsanwaltsvergütung für Tätigkeit in Hauptverhandlung eines …
Zum anderen werden Verhandlungspausen grundsätzlich nicht abgezogen (vgl. OLG Stuttgart StV 2006, 200; OLG Hamm StV 2006, 201, StraFo 2006, 173 u. AGS 2006, 337; OLG Karlsruhe StV 2006, 202; OLG Koblenz [1. Strafsenat] NJW 2006, 1150). - OLG Hamm, 13.08.2007 - 2 (s) Sbd IX-111/07
Strafvollstreckungsverfahren; mehrere Termine; mehrfacher Anfall der …
Der Senat hat im Hinblick auf § 51 RVG bereits dargelegt, dass die zu § 99 BRAGO ergangene Rechtsprechung (auch) insoweit anwendbar bleibt (vgl. Senat in StraFo 2005, 130 = RVGreport 2005, 68 = NStZ-RR 2005, 127 (Ls.) = Rpfleger 2005, 214 = AGS 2005, 117; vgl. auch OLG Jena StraFo 2005 = Rpfleger 2005, 276 = JurBüro 2005, 258 = RVGreport 2005, 103; OLG Celle AGS 2005, 393; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315). - LG Karlsruhe, 29.12.2020 - 3 KLs 220 Js 16158/10
Stunde, Beendigung, Längenzuschlag
Denn die nach Nr. 4116 VV RVG maßgeblich Zeit beginnt unabhängig vom Aufruf der Hauptverhandlung mit dem in der Terminsladung genannten Beginn der Hauptverhandlung, vorliegend also um 9:00:00 Uhr (vgl. u.a.: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.06.2005, Az.: 1 AR 22/05). - OLG Saarbrücken, 24.08.2010 - 1 AR 2/09
Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit, besonderer Umfang, Jugendsache
Zwar ist die Pauschgebühr der Höhe nach nicht beschränkt und darf grundsätzlich auch die gesetzlichen Rahmenhöchstgebühren des Vergütungsverzeichnisses überschreiten, allerdings hat die Höchstgebühr eines Wahlanwalts in der Vergangenheit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in der Regel die obere Grenze gebildet (vgl. OLG Bremen, JurBüro 1981, 1193; OLG Koblenz, Rpfleger 1992, 268; OLG Düsseldorf AnwBl. 1982, 265; OLG Karlsruhe RVGreport 2005, 315; Senatsbeschlüsse vom 13. Februar 2007 - 1 AR 10/06 -, vom 5. Juni 2008 - 1 AR 9/08, 1 AR 11/08 - und vom 20. Mai 2010 - 1 AR 23/08 -). - OLG Saarbrücken, 20.02.2006 - 1 Ws 5/06
RVG: Rechtsanwaltsgebühren, Dauer der Teilnahme eines Rechtsanwalts an der …
An dieser Auslegung des Gebührentatbestandes VV RVG Nr. 4122 sieht sich der Senat auch nicht durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Juni 2005 - 1 AR 22/05 - gehindert, denn diese Entscheidung betraf die Gewährung einer Pauschvergütung nach § 51 RVG; die Ausführungen zum Begriff der Hauptverhandlung in Nr. 4116 VV RVG waren für die Entscheidung ausdrücklich nicht tragend. - LG Kaiserslautern, 28.12.2005 - 4 KLs 6035 Js 19586/04
Rechtsanwaltsgebühren: Abzug der Mittagspause von der Hauptverhandlungslänge
VIII - 54/05; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 15. Juni 2005, 1 AR 22/05; LG Düsseldorf, Beschluss v. 25. März 2005, I Qs 9/05).Das Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken setzt die Mittagspause grundsätzlich bei der Berücksichtigung der Dauer des einzelnen Hauptverhandlungstages ab und berücksichtigt für die Frage, ob eine Strafsache besonders umfangreich ist, die durchschnittliche Dauer eines Verhandlungstages (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken 1. Strafsenat, Beschluss vom 5. Juli 2005, 1 AR 22/05)..
- OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-1/06
Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen; …
- OLG Hamm, 23.08.2005 - 2 (s) Sbd VIII-168/05
Pauschgebühr in Wirtschaftsstrafsache
- OLG Hamm, 13.01.2006 - 2 (s) Sbd VIII-239/05
Pauschgebühr; besondere Schwierigkeit; Schwurgerichtsverfahren
- OLG Hamm, 10.08.2006 - 2 (s) Sbd IX-77/06
Pauschgebühr; besondere Schwierigkeit; Strafvollstreckungssachen
- OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-14/06
Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen; …
- OLG Dresden, 17.04.2008 - 1 Ws 74/08
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags, Beginn der …
- KG, 08.11.2005 - 4 Ws 127/05
Pflichtverteidigergebühr: Berücksichtigung von Wartezeiten beim Längenzuschlag …
- OLG Hamm, 16.03.2006 - 3 Ws 585/05
Längenzuschlag; Pflichtverteidiger; Berücksichtigung von Wartezeiten; Pausen
- OLG Saarbrücken, 09.01.2007 - 1 Ws 236/06
Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung des Längenzuschlags
- LG Berlin, 27.09.2005 - 534-16/05
Rechtsanwaltsvergütung: Berücksichtigung von Wartezeiten bei Berechnung des …
- LG Augsburg, 21.05.2008 - 1 KLs 301 Js 110624/07
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenrechtliche Einordnung sogenannter Vorgespräche, …
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de
Gutachterkosten zur Prüfung der Frage der weiteren Unterbringung als Verfahrenskosten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstreckung der Kostentragungspflicht eines strafrechtlich Verurteilten auf die Kosten eines psychiatrischen Gutachtensüber eine Gefährlichkeitsprognose; Anwendbarkeit des Gerichtskostengesetzes (GKG) bei Einholung von Gutachten im Rahmen der Strafvollstreckung; Kosten ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 18.03.2005 - 9 Qs 59/95
- OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 288 (Ls.)
- Rpfleger 2005, 627
- JR 2006, 83
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- OLG Koblenz, 08.01.1997 - 2 Ws 766/96
Festsetzung der Kosten für die Begutachtung der Vollzugstauglichkeit; Verfahren …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Gutachterkosten zur Prüfung der Frage der weiteren Unterbringung nach § 67e StGB entstehen in einem gerichtlichem Verfahren nach § 454 StPO und sind vom Verurteilten zu tragen (Aufgabe der bisherigen Rspr. aus 2 Ws 766/96 vom 8. Januar 1997, StV 1998, 85, so schon 2 Ws 576/01 vom 16. Juli 2001 n.v.).Hinsichtlich der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 3. Dezember 1993 (StraFo 1997, 61) wird ausgeführt, an dieser Entscheidung halte der 2. Strafsenat nicht mehr fest, was er in seiner Entscheidung vom 8. Januar 1997 (NStZ 1997, 256) ausdrücklich dargelegt habe.
Ein Ansatz der Kosten für das Sachverständigengutachten als Justizverwaltungskosten nach der Justizverwaltungskostenordnung kommt danach ebensowenig in Betracht (anderer Ansicht OLG Koblenz - 2. Strafsenat - NStZ 1997, 256) wie eine Entscheidungszuständigkeit des Amtsgerichts Koblenz nach § 13 der Justizverwaltungskostenordnung.".
Mit einer Entscheidung vom 8. Januar 1997 (abgedruckt in NStZ 1997, 256) hatte der 2. Strafsenat in anderer Besetzung an dieser Rechtsauffassung nicht mehr festgehalten und in dem von ihm zu entscheidenden Fall, bei dem die Gutachterkosten für die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Überprüfung der Haftfähigkeit des Verurteilten entstanden waren, die Rechtsauffassung vertreten, bei diesen Kosten handele es sich nicht um vom Verurteilten zu tragende Verfahrenskosten, sondern um Kosten, die gemäß § 9 JVKostO von der Staatskasse zu tragen seien.
Der von dem 2. Strafsenat in der letztgenannten Entscheidung (NStZ 1997, 256) vertretenen Auffassung, die Kosten für das Sachverständigengutachten könnten als Justizverwaltungskosten nur nach der Justizverwaltungskostenordnung angesetzt werden, hat er dagegen eine Absage erteilt.
Zu seiner im Beschluss vom 8. Januar 1997 (NStZ 1997, 256) vertretenen gegenteiligen Auffassung hat er ausgeführt, der Senat habe bei der in Rede stehenden Entscheidung übersehen, dass die nach § 454 Abs. 2 StPO bzw. 454 Abs. 1 S. 5 StPO a. F. entstehenden Kosten zwar durchaus im Rahmen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe anfallen, es sich bei dem Verfahren nach § 454 StPO jedoch ohne Zweifel um ein gerichtliches Verfahren im Sinne des § 1 Abs. 1 lit. a GKG (a. F.) handelt.
- BGH, 10.11.1999 - 2 ARs 418/99
Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Kostenrechnungen der Staatsanwaltschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Dazu hat sie ausgeführt, sie folge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in seiner in NJW 2000, 1128 abgedruckten Entscheidung vom 10. November 1999 folgendes ausgeführt habe:.Dieser Rechtsauffassung des 1. Strafsenats hat sich der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 10. November 1999 (NJW 2000, 1128) angeschlossen.
Dies gilt auch für den im Telefaxschreiben der Verfahrensbevollmächtigten vom 25. April 2005 erhobenen Einwand, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 2000, 1128 beziehe sich nicht auf die derzeitige Fassung des GKG und befasse sich zudem ausschließlich mit der Zuständigkeit.
- BGH, 07.04.1993 - StB 7/93
Psychiatrische Untersuchung bei Strafaussetzung auch gegen den Willen des …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Diese Auffassung hat sie auf zwei Entscheidungen des OLG Koblenz (StraFo 1997, 61 und NStZ-RR 1997, 224), eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 2. Februar 2000 (1 AR 50/00 - 3 Ws 36/00) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (StraFo 2003, 290) sowie des Bundesgerichtshofs (NStZ 1993, 357) gestützt.Zu der von der Strafkammer für ihre Auffassung herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. April 1993 (BGH NStZ 1993, 357) wird vorgetragen, diese Entscheidung des BGH enthalte kein Wort zur Kostenfrage.
Für diese Rechtsauffassung hatte sich der Senat auf eine in NStZ 1993, 357 abgedruckte Entscheidung des BGH vom 7. April 1993 berufen, die sich jedoch - worauf die Beschwerde zu Recht hinweist - zu der Frage der Erstattung von Gutachterkosten im Vollstreckungsverfahren nicht verhält.
- OLG Koblenz, 10.03.1997 - 1 Ws 135/97
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Diese Auffassung hat sie auf zwei Entscheidungen des OLG Koblenz (StraFo 1997, 61 und NStZ-RR 1997, 224), eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 2. Februar 2000 (1 AR 50/00 - 3 Ws 36/00) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (StraFo 2003, 290) sowie des Bundesgerichtshofs (NStZ 1993, 357) gestützt.Die von der Strafkammer herangezogene Entscheidung des 1. Strafsenats des OLG Koblenz vom 10. März 1997 (NStZ-RR 1997, 224) verkenne, dass für die Einholung von Gutachten im Rahmen der Strafvollstreckung das GKG nicht anwendbar sei.
In einer Entscheidung vom 10. März 1997 (abgedruckt in NStZ-RR 1997, 224) hat der 1. Strafsenat des hiesigen Oberlandesgerichts - in Übereinstimmung mit der früheren, durch die letztgenannte Entscheidung aber aufgegebenen Rechtsprechung des 2. Strafsenats - die Auffassung vertreten, dass Gutachterkosten zur Prüfung der Frage, ob ein Verurteilter bedingt entlassen werden könne, in einem gerichtlichen Verfahren nach § 454 StPO entstünden und vom Verurteilten zu tragen seien.
- OLG Koblenz, 03.12.1993 - 2 Ws 731/93
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Diese Auffassung hat sie auf zwei Entscheidungen des OLG Koblenz (StraFo 1997, 61 und NStZ-RR 1997, 224), eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 2. Februar 2000 (1 AR 50/00 - 3 Ws 36/00) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (StraFo 2003, 290) sowie des Bundesgerichtshofs (NStZ 1993, 357) gestützt.Hinsichtlich der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 3. Dezember 1993 (StraFo 1997, 61) wird ausgeführt, an dieser Entscheidung halte der 2. Strafsenat nicht mehr fest, was er in seiner Entscheidung vom 8. Januar 1997 (NStZ 1997, 256) ausdrücklich dargelegt habe.
Der 2. Strafsenat hatte in einem Beschluss vom 3. Dezember 1993 (2 Ws 731/93) die Auffassung vertreten, die Kosten eines gemäß § 454 Abs. 1 S. 5 StPO a. F. (nunmehr § 454 Abs. 2 StPO) eingeholten Gutachtens könnten gemäß § 1 Abs. 1, lit. a GKG (nunmehr § 1 Abs. 1, lit. g GKG) i. V. m. dem Kostenverzeichnis zum GKG sowie den Vorschriften über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen gegen den Verurteilten festgesetzt werden.
- OLG Hamm, 04.09.2000 - 2 Ws 189/00
Beschwerde gegen den Kostenansatz, Kosten des im Strafvollstreckungsverfahrens …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Der Entscheidung des OLG Hamm vom 4. September 2000 - 2 Ws 189/00 - StV 2001, 32 wird nicht gefolgt.Die gegenteilige Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ 2001, 167) - auf die sich die Verfahrensbevollmächtigte im Erinnerungsverfahren berufen hat - hat das OLG Karlsruhe mit überzeugenden Erwägungen abgelehnt.
- OLG Karlsruhe, 17.04.2003 - 1 Ws 229/02
Strafrestaussetzung: Tragung der angefallenen Sachverständigenkosten durch den …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Diese Auffassung hat sie auf zwei Entscheidungen des OLG Koblenz (StraFo 1997, 61 und NStZ-RR 1997, 224), eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 2. Februar 2000 (1 AR 50/00 - 3 Ws 36/00) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (StraFo 2003, 290) sowie des Bundesgerichtshofs (NStZ 1993, 357) gestützt.Mit einem Beschluss vom 17. April 2003 (StraFo 2003, 290) hat der 1. Strafsenat des OLG Karlsruhe ausgeführt, die dem Verurteilten in dem Urteil eines Strafgerichts auferlegte Pflicht zur Tragung der Verfahrenskosten erstrecke sich auch auf die Kosten eines von der Strafvollstreckungskammer nach § 454 Abs. 2 StPO eingeholten kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens.
- OLG Köln, 10.12.2004 - 2 Ws 466/04
Begriff der Verfahrenskosten; Kostenpflicht des Verurteilten für die Einholung …
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Für den hier zu entscheidenden Fall, dass das Gutachten von der Strafvollstreckungskammer nach §§ 463 Abs. 3 S. 1, 454 Abs. 2 StPO eingeholt worden ist, ist der Senat in Übereinstimmung mit dem BGH, dem OLG Karlsruhe und dem 1. Strafsenat des hiesigen Oberlandesgerichts der Auffassung, dass die Kosten des von dem Sachverständigen Dr. L. erstellten Prognosegutachtens ebenso wie die ihm durch seine Teilnahme an der mündlichen Anhörung vom 13. August 2004 entstandenen Auslagen von dem Verurteilten zu erstatten sind (so auch OLG Köln in StV 2005, 279). - KG, 02.02.2000 - 3 Ws 36/00
Auszug aus OLG Koblenz, 04.05.2005 - 2 Ws 274/05
Diese Auffassung hat sie auf zwei Entscheidungen des OLG Koblenz (StraFo 1997, 61 und NStZ-RR 1997, 224), eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 2. Februar 2000 (1 AR 50/00 - 3 Ws 36/00) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (StraFo 2003, 290) sowie des Bundesgerichtshofs (NStZ 1993, 357) gestützt.
- BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02
Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die …
Dies ist auch die in der Rechtsprechung überwiegend vertretene Auffassung (…vgl. BGH, NJW 2000, S. 1128 f.;… OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, S. 350 ;… OLG Koblenz, NStZ-RR 1997, S. 224;… StraFo 1997, S. 61 f.; JR 2006, S. 83 ff.; KG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 3 Ws 36/00 - ; OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - 2 Ws 466/04 - ;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 464 a Rn. 3;… ähnlich OLG Schleswig, SchlHA 1986, S. 114;… OLG Celle, Nds. Rpfl 1988, S. 13;… OLG Düsseldorf, MDR 1991, S. 557 mit Blick auf Verteidigerauslagen des Verurteilten).Diese Auffassung hat in der Literatur teilweise Zustimmung gefunden (…Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 6. Aufl. 2003, S. 232 f.;… Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Aufl. 2001, § 464 a Rn. 4;… Eisenberg, JR 2006, S. 57 ff.;… zumindest missverständlich: Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: 1. April 2000, § 464 a Rn. 18;… Meier, Die Kostenlast des Verurteilten, 1991, S. 28 ff., die sämtliche Strafvollstreckungskosten den Justizverwaltungskosten zuordnen;… ebenso OLG Koblenz - 2. Strafsenat -, NStZ 1997, S. 256; aufgegeben in JR 2006, S. 83 ff.).
- BVerfG, 28.06.2006 - 2 BvR 1596/01
Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen …
Dies ist auch die in der Rechtsprechung überwiegend vertretene Auffassung (…vgl. BGH, NJW 2000, S. 1128 f.;… OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, S. 350 ;… OLG Koblenz, NStZ-RR 1997, S. 224;… StraFo 1997, S. 61 f.; JR 2006, S. 83 ff.; KG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 3 Ws 36/00 - ; OLG Köln, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - 2 Ws 466/04 - ;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 464 a Rn. 3;… ähnlich OLG Schleswig, SchlHA 1986, S. 114;… OLG Celle, Nds. Rpfl.Diese Auffassung hat in der Literatur teilweise Zustimmung gefunden (Volckart/Grünebaum, Maßregelvollzug, 6. Aufl. 2003, S. 232 f.
;… Krehl, in: Heidelberger Kommentar zur StPO, 3. Aufl. 2001, § 464 a Rn. 4;… Eisenberg, JR 2006, S. 57 ff.;… zumindest missverständlich: Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., Stand: 1. April 2000, § 464 a Rn. 18;… Meier, Die Kostenlast des Verurteilten, 1991, S. 28 ff., die sämtliche Strafvollstreckungskosten den Justizverwaltungskosten zuordnen;… ebenso OLG Koblenz - 2. Strafsenat -, NStZ 1997, S. 256; aufgegeben in JR 2006, S. 83 ff.). - OLG Koblenz, 29.04.2017 - 2 Ws 140/17
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kostentragungspflicht für …
Im Übrigen stünden sich die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Hamm (2 Ws 189/00 v. 04.09.2000) und Koblenz (2 Ws 274/05 v. 04.05.2005) diametral entgegen.Rn. 23 Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (…2 Ws 189/00 v. 04.09.2000, juris Rn. 15 ff., NStZ 2001, 167) und der Strafkammer II des Landgerichts Essen (22 Ks-70 Js 21/99 V-2/99 v. 02.03.2016, VH Bl. 165 ff.) sind die vor der Strafvollstreckungskammer für eine Begutachtung nach § 454 Abs. 2 StPO entstehenden Auslagen Vollstreckungskosten i.S.d. § 464a Abs. 1 Satz 2 StPO, die der Verurteilte als ihm nach § 465 Abs. 1 StPO im Urteil auferlegte Verfahrenskosten zu tragen hat (Senat, 2 Ws 274/05 v. 04.05.2005, juris Rn. 9 ff., JR 2006, 83 mit abl.
- OLG Karlsruhe, 17.10.2019 - 1 Ws 178/19
Kostentragungspflicht eines Verurteilten für Gutachten zur Haftfähigkeit
Rn. 7 a. Das OLG Koblenz vertritt zwar in einem Beschluss vom 08.01.1997 (NStZ 1997, 256) die - offenbar in einem späteren, unveröffentlichten Beschluss desselben Senats vom 16.07.2001 (2 Ws 576/01, wiedergegeben im Beschluss dieses Senats vom 04. Mai 2005 - 2 Ws 274/05 -, Rpfleger 2005, 627) bestätigte - auch in der Literatur verbreitete Ansicht (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 464a Rn. 3;… KK-StPO/Gieg, 8. Aufl. 2019, StPO § 464a Rn. 5;… BeckOK StPO/Niesler, 34. Ed. 1.7.2019, StPO § 464a Rn. 15;… Temming/Schmidt in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 464a Rn. 6;… SK-StPO/Degener, 4. Aufl. 2013, § 464a Rn. 9;… zwar nicht ausdrücklich, aber wohl im Ergebnis, Hilger in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 464a Rn. 18; differenzierend danach, ob das Gutachten von der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht in Auftrag gegeben wurde, Peglau, NJW 2003, 870), dass es sich bei der Einholung eines Gutachtens durch die Staatsanwaltschaft zur Überprüfung der Vollzugstauglichkeit um eine Amtshandlung der Justizverwaltung im Sinne des - die Kostenfreiheit anordnenden - § 9 Nr. 1 JVKostO handele, die durch den Antrag des zum Haftantritt geladenen Verurteilten, seine Vollzugstauglichkeit begutachten zu lassen, veranlasst worden sei, weshalb die dadurch verursachten Kosten keine Verfahrenskosten im Sinne des § 464 Abs. 1 StPO seien und dem Verurteilten nicht auferlegt werden könnten. - OLG Düsseldorf, 14.09.2006 - 4 Ws 446/06
Kostentragungspflicht für im Strafverfahren erstattete kriminalprognostische …
Die überwiegende Meinung (vgl. OLG Koblenz Rpfleger 2005, 627 f, OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 350; OLG Köln StV 2005, 279;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 464 Rn. 3) rechnet die im Vollstreckungsverfahren entstandenen Gutachterkosten dagegen zu den Verfahrenskosten i.S.d. § 464 a StPO. - KG, 30.12.2015 - 1 Ws 79/14
Bedingte Entlassung eines Sicherungsverwahrten: Kostentragungspflicht des …
Darunter fallen nach ganz herrschender Auffassung auch die zur Prüfung einer bedingten Entlassung angefallenen Gutachterkosten (vgl. BGH NJW 2000, 1128; OLG Frankfurt NStZ 2010, 719; OLG Düsseldorf JR 2007, 129; OLG Koblenz StraFo 2005, 348; OLG Köln StV 2005, 279; OLG Karlsruhe StraFo 2003, 290; KG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 3 Ws 36/00 -, juris; Senat…, Beschluss vom 31. März 2009 - 1 Ws 13/09 - Meyer-Goßner, StPO 58. Aufl., § 464a Rdn. 3; a.A. OLG Hamm NStZ 2001, 167). - LG Arnsberg, 12.08.2022 - 7 KLs 8/08 Rn. 35 Diese Rechtsansicht entspricht der herrschenden Meinung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.1999, 2 ARs 418/99 - 2 AR 185/99, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2017, 2 Ws 140/17, juris, und Beschluss vom 04.05.2005, 2 Ws 274/05, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2015, 1 Ws 79/14, juris, und Beschluss vom 02.02.2000, 1 AR 50/00 - 3 Ws 36/00, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010, 2 Ws 134/09, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2006, III-4 Ws 446/06, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2003, 1 Ws 229/02, juris; OLG Köln vom 10.12.2004, 2 Ws 466/04, juris; OLG Köln vom 22.11.2018, 2 Ws 706/18; OLG Köln vom 08.04.2020, 2 Ws 155/20; OLG Köln vom 10.06.2021, Az. 2 Ws 288/21;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 464a Rn. 3;… Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, § 464a Rn. 5;… Grommes in Münchener Kommentar, StPO, 1. Auflage, § 464a Rn. 15;… Niesler in BeckOK, StPO, Stand: 01.01.2021, § 464a Rn. 6;… Temming/Schmidt in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Auflage, § 464a Rn. 6).
- LG Koblenz, 30.12.2010 - 2080 Js 65826/03
Kein Anspruch auf Erlass der Vollstreckungskosten für die Erstellung eines …
Die Kosten sind zunächst dem Grunde nach gemäß § 465 Abs. 1 StPO zu tragen, da die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens und die Pflichtverteidigergebühren und -auslagen sowie die sonstigen im Kostenansatz aufgeführten Auslagen des Gerichts als Vollstreckungskosten im Sinne des § 464a Abs. 1 StPO anzusehen sind (vgl. zu den Gutachterkosten etwa:. OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Mai 2005, Az.: 2 Ws 274/05 …sowie Beschluss vom 27. Dezember 2007, Az.: 1 Ws 557/05: OLG Köln a.a.O.;… OLG Düsseldorf a.a.O., vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juni 2006, Az.: 2 BvR 1392/02 m.w.N.).
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