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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.04.2015 - 17 W 319/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8527
OLG Köln, 13.04.2015 - 17 W 319/14 (https://dejure.org/2015,8527)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.04.2015 - 17 W 319/14 (https://dejure.org/2015,8527)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. April 2015 - 17 W 319/14 (https://dejure.org/2015,8527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Überprüfung des Kostenansatzes des Gerichtsvollziehers; Höhe von Zustellungskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 661
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen; …

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 17 W 319/14
    Er handelt bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung selbstständig und eigenverantwortlich (BGHZ 93, 287, 298).
  • BGH, 29.04.1981 - VIII ZR 157/80

    Verpflichtung des Pächters zur Übergabe der Pachtsache in einem zu unmittelbarer …

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 17 W 319/14
    Dieses hat lediglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung vorgelegen haben, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde, ob dessen Grenzen eingehalten wurden und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (BGH WM 1981, 799;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 546 Rdn. 13).
  • LG Cottbus, 11.05.2010 - 7 T 6/10

    Niederschlagung der Gerichtsvollzieherkosten bei Nichtbeachtung des …

    Auszug aus OLG Köln, 13.04.2015 - 17 W 319/14
    Völlig zu Recht hat das Amtsgericht Kerpen in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der von der Gläubigerin zur Stützung ihres Rechtsstandpunktes herangezogenen Entscheidung des LG Cottbus (Beschluss vom 11. Mai 2010 - 7 T 6/10 -) nicht gefolgt werden kann, weil sie das Ermessen des Gerichtsvollziehers bei seiner Entscheidung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GVGA auf bloße Kostenerwägungen reduziert.
  • OLG Stuttgart, 18.04.2016 - 8 W 483/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der …

    Die Wahl zwischen beiden Zustellungsarten trifft der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG Köln Rpfleger 2015, 661; OLG Stuttgart/Senat NJW 2015, 2513 ;… Zöller/Stöber, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 192 ZPO, Rdnr. 3;… MüKoZPO/Häublein, 4. Auflage 2013, § 192 ZPO, Rdnr. 2;… Musielak/Wittschier, Zivilprozessordnung, 12. Auflage 2015, § 194 ZPO, Rdnr. 2;… Beck OK ZPO/Dorndörfer, Stand 01.03.2016, § 192 ZPO, Rdnr. 2;… Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Auflage 2015, § 802 f ZPO, Rdnr. 4;… Schröder-Kay/Gerlach, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 13. Auflage 2014, § 7 GvKostG, Rdnr. 11).

    Rn. 16 Aus dem Vorgesagten ergibt sich bereits, dass auch eine Ermessenreduzierung "auf Null" nicht ohne Weiteres durch eine Weisung des Gläubigers hinsichtlich der Art der Zustellung angenommen werden kann (anders wohl aber OLG Köln Rpfleger 2015, 661 obiter für den Fall, dass der Gläubiger "im Einzelfall die Zustellung per Post beauftragt").

    Um den Anforderungen gerecht zu werden, die sich aus den verschiedenen sachlichen Gesichtspunkten, die zu beachten sind, ergeben, muss indes dem Gerichtsvollzieher ein weiter Ermessensspielraum zugestanden werden (OLG Köln Rpfleger 2015, 661).

    Der Senat hält auch die Erwägung für richtig, dass angesichts des Umstandes, dass es sich um ein Massenverfahren handelt, im Einzelfall an die Ermessensausübung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden können und dürfen, um nicht die Effektivität des Verfahrens als solches in Frage zu stellen (OLG Köln Rpfleger 2015, 661).

    Zu überprüfen ist aber, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung vorgelegen haben, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde, ob dessen Grenzen eingehalten wurden und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (vgl. BGH WM 1981, 799; OLG Köln Rpfleger 2015, 661;… Zöller/Heßler, a.a.O., § 547 ZPO, Rdnr. 14 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 18.04.2016 - 8 W 63/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung zur Abgabe der …

    Die Wahl zwischen beiden Zustellungsarten trifft der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG Köln Rpfleger 2015, 661 [OLG Köln 13.04.2015 - 17 W 319/14] ; OLG Stuttgart/Senat NJW 2015, 2513;… Zöller/Stöber, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 192 ZPO, Rdnr. 3;… MüKoZPO/Häublein, 4. Auflage 2013, § 192 ZPO, Rdnr. 2;… Musielak/Wittschier, Zivilprozessordnung, 12. Auflage 2015, § 194 ZPO, Rdnr. 2;… Beck OK ZPO/Dorndörfer, Stand 01.03.2016, § 192 ZPO, Rdnr. 2;… Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Auflage 2015, § 802 f ZPO, Rdnr. 4;… Schröder-Kay/Gerlach, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher, 13. Auflage 2014, § 7 GvKostG, Rdnr. 11).

    Aus dem Vorgesagten ergibt sich bereits, dass auch eine Ermessenreduzierung "auf Null" nicht ohne Weiteres durch eine Weisung des Gläubigers hinsichtlich der Art der Zustellung angenommen werden kann (anders wohl aber OLG Köln Rpfleger 2015, 661 [OLG Köln 13.04.2015 - 17 W 319/14] obiter für den Fall, dass der Gläubiger "im Einzelfall die Zustellung per Post beauftragt").

    Um den Anforderungen gerecht zu werden, die sich aus den verschiedenen sachlichen Gesichtspunkten, die zu beachten sind, ergeben, muss indes dem Gerichtsvollzieher ein weiter Ermessensspielraum zugestanden werden (OLG Köln Rpfleger 2015, 661 [OLG Köln 13.04.2015 - 17 W 319/14] ).

    Der Senat hält auch die Erwägung für richtig, dass angesichts des Umstandes, dass es sich um ein Massenverfahren handelt, im Einzelfall an die Ermessensausübung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden können und dürfen, um nicht die Effektivität des Verfahrens als solches in Frage zu stellen (OLG Köln Rpfleger 2015, 661 [OLG Köln 13.04.2015 - 17 W 319/14] ).

    Zu überprüfen ist aber, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung vorgelegen haben, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde, ob dessen Grenzen eingehalten wurden und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (BGH WM 1981, 799; OLG Köln Rpfleger 2015, 661;… Zöller/Heßler, a.a.O., § 547 ZPO, Rdnr. 14 m.w.N.).

  • OLG Köln, 05.04.2017 - 17 W 213/16

    Ansatz der Kosten des Gerichtsvollziehers für die persönliche Zustellung der …

    Rn. 10 Das Landgericht hat die weitere Beschwerde im Hinblick auf die Entscheidungen des Senats vom 13. April 2015 - 17 W 319/14 - (RPfleger 2015, 661 f.) und vom 1. Februar 2016 - 17 W 169/15 und 177/15 - und zur Klärung der Frage, ob ein Gerichtsvollzieher die Gründe für seine Ermessensausübung im Protokoll anzugeben habe, zugelassen.

    Dieses hat lediglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung vorgelegen haben, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde, ob dessen Grenzen eingehalten wurden und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (BGH, MDR 1981, 1012 = juris Rn 44;… Zöller/Heßler, 31. Aufl., § 546 ZPO Rn 14 mwN; Senat, RPfleger 2015, 661 f. = juris Rn 13).

    Rn. 27 Der Senat hat sich in seiner Entscheidung vom 13. April 2015 - 17 W 319/14 - (RPfleger 2015, 661 f. = juris Rn 25) bereits dahingehend geäußert, dass sich ein Gerichtsvollzieher nicht ohne Weiteres über den ausdrücklichen Auftrag, auf die persönliche Zustellung zu verzichten und diese ausschließlich durch die Post vorzunehmen, hinwegsetzen könne.

  • OLG Frankfurt, 10.02.2016 - 14 W 1/16

    Zustellung der Eintragungsanordnung gem. § 882 c Abs. 2 S. 2 ZPO als Zustellung …

    Mit Beschluss vom 13.4.2015 (17 W 319/14, Juris) hat das Oberlandesgericht Köln ausgeführt, dem Gerichtsvollzieher stehe grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum zu, wobei im Einzelfall an die Ermessensausübung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürften und ein Ermessensfehloder -nichtgebrauch nicht bereits daraus herzuleiten sei, dass die Begründung des Gerichtsvollziehers für seine Vorgehensweise auf eine Vielzahl von Situationen, in denen eine Entscheidung über die Art und Weise der vorzunehmenden Zustellung zu treffen sei, zutreffe.
  • AG Duisburg, 20.03.2018 - 24 M 2405/17

    Gebührenerhebung des Gerichtsvollziehers für die persönliche Zustellung der …

    Rn. 23 (vgl.: Aus dem Vorgesagten ergibt sich bereits, dass auch eine Ermessenreduzierung "auf Null" nicht ohne Weiteres durch eine Weisung des Gläubigers hinsichtlich der Art der Zustellung angenommen werden kann (anders wohl aber OLG Köln Rpfleger 2015, 661 obiter für den Fall, dass der Gläubiger "im Einzelfall die Zustellung per Post beauftragt").

    Um den Anforderungen gerecht zu werden, die sich aus den verschiedenen sachlichen Gesichtspunkten, die zu beachten sind, ergeben, muss indes dem Gerichtsvollzieher ein weiter Ermessensspielraum zugestanden werden (OLG Köln Rpfleger 2015, 661).

    Der Senat hält auch die Erwägung für richtig, dass angesichts des Umstandes, dass es sich um ein Massenverfahren handelt, im Einzelfall an die Ermessensausübung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden können und dürfen, um nicht die Effektivität des Verfahrens als solches in Frage zu stellen (OLG Köln Rpfleger 2015, 661).

    Rn. 30 (Vgl.: Allerdings stellt dies noch keine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 7 Abs. 1 GvKostG dar, denn in dieser seit langem kontrovers diskutierten Frage lag nach einem ersten Beschluss des Oberlandesgerichts Köln -17 W 319/14 - vom 13. April 2015 (Rpfleger 2015, 661), in dem dieses allerdings insoweit Ausführungen nur obiter dictum gemacht hatte, und dem o.a. Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. Oktober 2015 (DGVZ 2015, 252 = MDR 2016, 50) zwei Entscheidungen vor, in denen sich zwei unterschiedlichen Oberlandesgerichte in dieser Kosten frage eindeutig positioniert hatten.

  • KG, 15.01.2016 - 5 W 283/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Persönliche Zustellung einer Ladung trotz gegenteiliger …

    Die Nachprüfung der Ermessensentscheidung ist dem Beschwerdegericht im Allgemeinen entzogen (vgl. BGH MDR 1982, 653; OLG Köln, Beschluss vom 13. April 2015 - 17 W 319/14 -, Tz. 13 in juris).

    Es hat lediglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung vorgelegen haben, ob das Ermessen überhaupt ausgeübt wurde, ob dessen Grenzen eingehalten wurden und ob alle wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben (OLG Köln, Beschluss vom 13. April 2015 - 17 W 319/14 -, Tz. 13 in juris;… Heßler in: Zöller, a.a.O., § 546 Rn 14).

    Es gibt aber auch Gründe, die für eine persönliche Zustellung sprechen und über die der Gläubiger nicht disponieren kann (a.A. OLG Köln, Beschluss vom 13. April 2015 - 17 W 319/14 -, Tz. 25 in juris), weil es dabei nicht allein um das Interesse des Gläubigers, sondern auch um die Interessen des Schuldners, des Gerichtsvollziehers und der Allgemeinheit geht.

    Es schadet nicht, dass die Gerichtsvollzieherin hier Kriterien herangezogen hat, die auf eine Vielzahl von Fällen zutreffen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. April 2015 - 17 W 319/14, Tz. 23 in juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 8 W 75/15, Tz. 21 ff. in juris; a. A. wohl OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2015 - 14 W 675/15).

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2016 - 11 W 66/16

    Erinnerung gegen den Ansatz von Gerichtsvollzieherkosten: Ermessen des …

    Rn. 21 (3) Die überwiegende Meinung lehnt derartige Einschränkungen des Ermessens ab, so dass der Gerichtsvollzieher die persönliche Zustellung auch aus allgemeinen Zweckmäßigkeitserwägungen heraus wählen kann ( OLG Stuttgart…, Beschluss vom 18. April 2016 - 8 W 63/16 , juris Rn. 16 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 13. April 2015 - 17 W 319/14, juris Rn. 19 ff.; LG Ellwangen, Beschluss vom 12. Januar 2015 - 1 T 224/14, BeckRS 2015, 08684; LG Bochum…, Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 7 T 121/14, juris Rn. 13 ff.; LG Offenburg…, Beschluss vom 17. September 2014 - 4 T 187/14, juris Rn. 5 ff; AG Leipzig…, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 431 M 23908/14, juris Rn. 23 ff.; AG Gernsbach, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 M 165/14, BeckRS 2015, 00855;… BeckOK-ZPO/Utermark/Fleck, Ed. 20 § 802f Rn. 2;… Prütting/Gehrlein/Meller-Hannich, ZPO 8. Aufl. § 802f Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 20.10.2015 - 14 W 675/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Kosten bei persönlicher Zustellung der Ladung zur …

    Rn. 8 Die Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft ist dem Schuldner grundsätzlich per Post zu übersenden (so wohl auch OLG Köln, vom 13.04.2015, 17 W 319/14, Rn. 23 - zitiert nach juris, für den Fall, dass der Gläubiger eine entsprechende Weisung erteilt; noch zum alten Recht: LG Cottbus vom 11. Mai 2010, 7 T 6/10; LG Dresden, Beschluss vom 10.07.2007, 3 T 501/07; zum neuen Recht: AG Eschwege, vom 27.01.2014, 3 M 3231/13; AG Balingen, vom 17.03.2014, 3 M 174/14; AG Hannover, vom 04.04.2014, 765 M 157472/14; AG Lichtenberg, vom 10.04.2014, 35 KM 8002/14; AG Mannheim, vom 21.02.2014, 7 M 3/14;… Musielak-Wittschier, ZPO, 12. Auflage, § 194, Rn. 2).
  • OLG Köln, 01.02.2016 - 17 W 177/15

    Gebühren und Auslagen des Gerichtsvollziehers für die Zustellung der …

    Infolge dessen ist von einem Ermessensfehlgebrauch auszugehen (s. hierzu auch: Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 17 W 319/14 - = Rpfleger 2015, 661), weshalb das Wegegeld nicht zu erstatten ist.
  • OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 12 W 2/16

    Ermessen des Gerichtsvollziehers bei Wahl der Zustellung

    Die Wahl zwischen beiden Zustellungsarten trifft der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG Karlsruhe, Grundeigentum 2016, 1211; OLG Stuttgart, DGVZ 2016, 133, juris RN 12 m. w. N.; OLG Köln Rpfleger 2015, 661; OLG Stuttgart, NJW 2015, 2513 [OLG Stuttgart 23.02.2015 - 8 W 75/15] ;… Zöller/Stöber, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 192 ZPO, Rdnr. 3;… MüKoZPO/Häublein, 4. Auflage 2013, § 192 ZPO).
  • LG Lübeck, 02.05.2016 - 7 T 17/16

    Gerichtsvollzieherkosten: Nichterhebung der Kosten für persönliche Zustellung der …

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