Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - I-4 U 16/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BNotO § 19 Abs. 1; ; BNotO § 19 Abs. 1 S. 2; ; BNotO § 19a Abs. 2 S. 2; ; AVB § 4; ; AVB § 4 Nr. 3; ; ZPO § 533
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19a
Im Prozess zwischen Notar und Haftpflichtversicherer keine Bindung an Feststellung des Amtshaftungsprozesses über fehlenden Vorsatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versicherungsschutz aus Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Notarrisiken - Leistungsfreiheit bei wissentlicher Pflichtverletzung; Bindung an Feststellungen im Haftpflichtprozess?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Neutralitätspflicht eines Notars; Verletzung der Neutralitätspflicht eines Notars bei Fungieren als Treuhänder für von Wohnungsinteressenten gezahlten Beiträgen; Verstoß gegen Warnpflichten und Hinweispflichten durch einen Notar bei Bestehen einer eigenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 2005, 155
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- LG Braunschweig, 21.02.2001 - 5 O 5/00
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichtabführung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 4 U 16/04
ferner freizuhalten aus den zwischenzeitlich weiter rechtskräftig ergangenen Urteilen: d) LG Lübeck vom 12.11.2003 (5 O 339/00) e) LG Lübeck vom 12.11.2003 (5 O 5/00) f) LG Stuttgart vom 28.5.2002 (15 O 122/02) g) LG Lübeck vom 15.7.2003 (6 O 7/03); II. ihn ferner freizuhalten von sämtlichen - dem Kläger selbst erwachsenen Netto-Anwaltsgebühren - vom Kläger an die jeweiligen Prozessgegner zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren einschließlich sämtlicher Vollstreckungskosten sowie - den erwachsenen Gerichtskosten, und zwar in den nachfolgend aufgelisteten Prozessen: a) in den erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht Lübeck 5 O 181/98, 5 O 268/98 und 5 O 152/98, b) in den sieben unter I.a) bis g) genannten Verfahren sowie c) in dem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof IX ZR 327/01, IX ZR 328/01 sowie IX ZR 329/01; III. ferner festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm Versicherungsschutz aus der Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung zu gewähren soweit er von weiteren Anspruchstellern/Klägern außergerichtlich bzw. gerichtlich auf Zahlung in Anspruch genommen wird aus seiner Tätigkeit im Zusammenhang mit Aufnahmeverträgen der jeweiligen Anspruchsteller mit einem B... F... e. V. (Time Sharing Verträge), die in den Jahren 1993 bis 1995 abgeschlossen wurden und über deren Zahlungsansprüche noch nicht entschieden ist; IV. ferner festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der ihm daraus erwächst, dass die Beklagte dem Kläger vertragswidrig den Versicherungsschutz vorenthält.2. Die Erweiterung der Klage mit der Berufung auf "Freihaltung" wegen der mit den Urteilen des Landgerichts Lübeck (5 O 5/00, 5 O 339/00 und 6 O 7/03) und des Landgerichts Stuttgart (15 O 122/02) zusammenhängenden Verpflichtungen ist gem. § 533 ZPO unzulässig.
- BGH, 19.03.2003 - IV ZR 233/01
Rückwirkende Anwendbarkeit des Ausschlussgrundes der wissentlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 4 U 16/04
§ 19a Abs. 2 S. 2 BNotO, der den Ausschluss teilweise wieder rückgängig macht, ist hier für Verstöße aus den Jahre 1993 bis 1995 nicht anwendbar (vgl. BGH VersR 2003, 635, 636). - OLG Köln, 02.07.1996 - 9 U 14/96
Haftung des Architekten für unzureichende Rechnungsprüfung; Leistungsfreiheit des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 4 U 16/04
Wer als Notar gegen solche fundamentalen Berufsgrundsätze verstößt, ist sich bewusst, sich pflichtwidrig zu verhalten (vgl. OLG Köln r+s 1997, 105 sowie r+s 1997, 496 m. w.n.N.; OLG Hamm r+s 1999, 500).
- OLG Köln, 28.01.1997 - 9 U 62/96
Leistungsfreiheit des Versicherers wegen wissenlichem Pflichtverstoß bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 4 U 16/04
Wer als Notar gegen solche fundamentalen Berufsgrundsätze verstößt, ist sich bewusst, sich pflichtwidrig zu verhalten (vgl. OLG Köln r+s 1997, 105 sowie r+s 1997, 496 m. w.n.N.; OLG Hamm r+s 1999, 500). - OLG Hamm, 05.05.1999 - 20 U 133/98
Pflichtwidriges Handeln eines Notars
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 4 U 16/04
Wer als Notar gegen solche fundamentalen Berufsgrundsätze verstößt, ist sich bewusst, sich pflichtwidrig zu verhalten (vgl. OLG Köln r+s 1997, 105 sowie r+s 1997, 496 m. w.n.N.; OLG Hamm r+s 1999, 500). - BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00
Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 4 U 16/04
Der Kläger hat die verletzte Pflicht positiv gekannt und subjektiv das Bewusstsein gehabt, pflichtwidrig zu handeln (vgl. BGH VersR 2001, 1103/1104). - BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02
Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 4 U 16/04
Doch hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden (VersR 2004, 590), dass diese Bindungswirkung nur so weit reicht, wie eine für die Entscheidung des Deckungsprozesses maßgebliche Frage sich auch im Haftpflichtprozess nach dem vom Haftpflichtgericht gewählten rechtlichen Begründungsansatz bei objektiv zutreffender rechtlicher Würdigung als entscheidungserheblich erweist, also Voraussetzungsidentität vorliegt.
- OLG Köln, 07.06.2016 - 9 U 244/15
Wirksamkeit einer Klausel betreffend den Umfang der Eintrittspflicht einer …
Rn. 67 In der Literatur ist diese Rechtsprechung überwiegend auf Zustimmung gestoßen (…Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts- Handbuch, 3. Aufl. 2015, Schneider, § 24, Rz. 20; Schimikowski r+s 2005, 155 - Anm.: zu OLG 26.01.2005;… Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung, 2. Aufl. 2015, Schimikowski, BB PHV, Rz. 190).Die verwendete Formulierung "verstecke" den angestrebten Regelungsgehalt geradezu; die Versicherer könnten ohne Weiteres offen formulieren, dass bei vorsätzlicher Schädigung kein Schutz aus der Forderungsausfallversicherung besteht (Schimikowski, r+s 2005, 155 - Anm.: zu OLG 26.01.2005;… Schimikowski in: Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung, 2. Aufl. 2015, BB PHV, Rz. 190).
- OLG Düsseldorf, 08.11.2019 - 4 U 182/17
Deckung aus einem D&O-Versicherungsvertrag
Die Begrenzung der Bindungswirkung auf Fälle der Voraussetzungsidentität ist insbesondere deshalb geboten, weil der Versicherungsnehmer und der Versicherer keinen Einfluss darauf haben, dass der Haftpflichtrichter "überschießende", nicht entscheidungserhebliche Feststellungen trifft oder nicht entscheidungserhebliche Rechtsausführungen macht (BGH…, Urteil vom 8. Dezember 2010, Az. IV ZR 211/07, zitiert nach juris, Rdnr. 11;… Senatsurteil vom 30. November 2018, Az. 4 U 5/18, Rdnr. 32; vgl. Senatsurteil vom 2. November 2004, Az. 4 U 16/04, zitiert nach juris, Rdnr. 45).Rn. 170 Der Grad des Verschuldens ist für die Haftung des beklagten Geschäftsführers gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG nicht entscheidend und wird von der Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess daher nicht erfasst (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. November 2004, Az. 4 U 16/04, zitiert nach juris, Rdnr. 45).
- OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 U 5/18
Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung bei Haftung des Insolvenzverwalters …
Abgesehen davon, dass im Urteil des Landgerichts Duisburg vom 12.06.2015 ohnehin ein Verschuldensgrad nicht festgestellt wurde, da das Landgericht lediglich festgestellt hat, dass sich Rechtsanwalt L. nicht entlasten konnte, wäre selbst eine damit verbundene Feststellung, dass eine wissentliche Pflichtenverletzung nicht feststellbar sei, als überschießende Feststellung nicht bindend (vgl. Senat, Urteil vom 02. November 2004 - 4 U 16/04 -, juris). - OLG Köln, 08.09.2025 - 9 U 50/25
Beabsichtigte Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels …
Deshalb ist in vorliegender Sache eigenständig zu beurteilen, ob der Versicherungsnehmer Schäden, derentwegen der Kläger als Nachlassverwalter zum Ersatz verurteilt worden ist, durch wissentliche Pflichtverletzung verursacht hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.11.2004 - 4 U 16/04 -, Rn. 45, juris). - OLG Hamm, 13.07.2012 - 20 U 9/12
Forderungsausfallversicherung, Haftpflichtversicherung
Dementsprechend bestehen ernstliche Bedenken, ob der in § 4 Ziffer II 1 AHB formulierte Vorsatzausschluss auf den Versicherungsschutz der Forderungsausfallversicherung wegen vorsätzlicher Schädigung durch Dritte Anwendung findet (…vgl. Senat VersR 2005, 1527, Juris-Rn. 22 ff; Anm. Rixecker, zfs 2005, 510; Hohlbein, ZfV 2010, 630, 632 Schimikowski, RuS 2005, 155).
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