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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 25.04.2007 | KG, 28.04.2006

Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2007 - IV ZB 37/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5285
BGH, 07.03.2007 - IV ZB 37/06 (https://dejure.org/2007,5285)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2007 - IV ZB 37/06 (https://dejure.org/2007,5285)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2007 - IV ZB 37/06 (https://dejure.org/2007,5285)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch auf eine Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung auf den Todesfall; Bewilligung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe aufgrund Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Bedeutung des verfassungsrechtlich ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 1
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 908
  • FamRZ 2007, 1006
  • VersR 2007, 966
  • r+s 2007, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.07.2003 - III ZB 7/03

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei schwieriger Rechts- oder Tatfrage

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZB 37/06
    Im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2003 - III ZB 7/03 - NJW-RR 2003, 1438 unter 1 m.w.N.;… Zöller/Philippi, ZPO 26. Aufl. § 127 Rdn. 41).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung in aller Regel bereits dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatfragen abhängt (BVerfG NJW 2004, 1789 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 31. Juli 2003 aaO unter 2 b m.w.N.;… Philippi, aaO § 114 Rdn. 21;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. § 114 Rdn. 3, 5).

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung …

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZB 37/06
    Da die Antragstellerin für das Verfahren beim Landgericht die Beiordnung eines dort nicht zugelassenen Rechtsanwalts beantragt, wird die Entscheidung darüber im Hinblick auf § 121 Abs. 3 und 4 ZPO dem Landgericht übertragen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 - NJW 2006, 3783 und BGHZ 159, 370, 372 ff.).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZB 37/06
    Da die Antragstellerin für das Verfahren beim Landgericht die Beiordnung eines dort nicht zugelassenen Rechtsanwalts beantragt, wird die Entscheidung darüber im Hinblick auf § 121 Abs. 3 und 4 ZPO dem Landgericht übertragen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 - NJW 2006, 3783 und BGHZ 159, 370, 372 ff.).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe bei …

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZB 37/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung in aller Regel bereits dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatfragen abhängt (BVerfG NJW 2004, 1789 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 31. Juli 2003 aaO unter 2 b m.w.N.;… Philippi, aaO § 114 Rdn. 21;… Reichold in Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. § 114 Rdn. 3, 5).
  • BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.03.2007 - IV ZB 37/06
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Sache wegen klärungsbedürftiger Fragen des materiellen Rechts grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022 unter III).
  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

    Rn. 38 Die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe notwendige hinreichende Erfolgsaussicht ist in der Regel schon dann zu bejahen, wenn die Entscheidung schwieriger Rechts- und Tatfragen abhängt (BGH, Beschl. v. 07.03.2007, IV ZB 37/06, NJW-RR 2007, 908).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 12 U 285/21

    Rechtsschutzdeckung für Schadensersatzanspruch eines Wirecard-Anlegers

    Wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatfragen abhängig, hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Regel schon deshalb hinreichende Aussicht auf Erfolg (BGH, Beschluss vom 07.03.2007 - IV ZB 37/06, juris Rn. 7;… Beschluss vom 27.11.2014 - III ZA 19/14, juris Rn. 4;… Schmitt in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 9. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn. 17).

    Die damit verbundenen schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Probleme sind im Hauptprozess zu klären (vgl. BGH, Beschluss vom 07.03.2007 - IV ZB 37/06, juris Rn. 7;… Schmitt in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 9. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn. 17).

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2015 - 4 W 9/15

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Bewusstes Verschweigen des Anspruchs eines …

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Sache wegen klärungsbedürftiger Fragen des materiellen Rechts grundsätzliche Bedeutung zukommt (BGH NJW-RR 2007, 908 Rn. 7).

    Wie eingangs bereits ausgeführt, hat die Rechtsverfolgung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in aller Regel bereits dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatfragen abhängt (BVerfG NJW 2004, 1789; BGH NJW-RR 2003, 1438; 2007, 908 Rn. 7), was hier der Fall ist.

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.04.2007 - 9 U 23/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30002
OLG Hamburg, 25.04.2007 - 9 U 23/07 (https://dejure.org/2007,30002)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 9 U 23/07 (https://dejure.org/2007,30002)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 9 U 23/07 (https://dejure.org/2007,30002)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 2007, 386
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - 4 U 218/11

    Begriff der Geistes- oder Bewusstseinsstörung i.S. von § 2 I. (1) AUB

    Damit ist unter einer Bewusstseinsstörung auch eine kurzfristig aufgetretene gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine gebotene und erforderliche Reaktion auf eine Gefahrenlage nicht mehr zulässt, zu verstehen, wie eine vorübergehende Kreislaufreaktion ("Schwarz vor Augen werden") oder ein plötzlicher Schwindelanfall (OLG Hamburg, RuS 2007, 386 Rn. 4).

    Sie trägt im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast (vgl. OLG Hamburg, RuS 2007, 386 Rn. 7;… OLG Hamm, RuS 2009, 30 Rn. 53) auch keine Umstände vor, die eine äußere Ursache für den Sturz plausibel erscheinen lassen.

  • OLG Hamm, 14.05.2008 - 20 U 148/07

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei einem Fenstersturz aufgrund …

    Der Kläger hat jedoch im Rahmen der ihm nach Treu und Glauben obliegenden sekundären Darlegungslast der Beklagten Informationen aus seiner Sphäre zu liefern, die dieser nicht ohne weiteres zugänglich sind (OLG Hamburg RuS 2007, 386 f).
  • LG Köln, 04.05.2011 - 26 O 121/10
    Für eine Bewusstseinsstörung im Sinne der AUB ist nicht Voraussetzung, dass eine völlige Bewusstlosigkeit vorgelegen hat oder dass die Bewusstseinsstörung längere Zeit angedauert hat (vgl. z. B. BGH VersR 2008, 1683; OLG Hamburg r+s 2007, 386; LG Düsseldorf VersR 2007, 488).

    Das Fehlen von Abwehrreaktionen lässt mangels anderer plausibler Erklärungen für das Gericht den sicheren Schluss auf eine Bewusstseinsstörung bei dem Kläger vor dem Sturz zu (vgl. auch z. B. OLG Hamm r+s 2009, 30; OLG Hamburg r+s 2007, 386).

  • OLG Brandenburg, 11.04.2025 - 11 U 199/24

    Zahlung einer Invaliditätsleistung aus dem Unfallversicherungsvertrag als …

    Allerdings hat der Versicherungsnehmer im Rahmen der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast, etwa dann, wenn sowohl ein Stolpern als auch eine kurzzeitige Bewusstseinsstörung für einen Sturz ernsthaft in Betracht kommen, dem Versicherer Informationen aus seiner Sphäre zu liefern, die die Umgebung des Unfallortes und die Umstände betreffen, die Rückschlüsse auf die Ursache des Unfalles zulassen und die dieser nicht ohne weiteres zugänglich sind (vgl. Hanseatisches OLG, Beschl. v. 25.04.2007 - 9 U 23/07, juris Rn. 7;… OLG Hamm, Urt. v. 14.05.2008 - 20 U 148/07, juris Rn. 53;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.08.2012 - 4 U 218/11, juris Rn. 22;… Bruck/Möller/Leverenz, VVG, 9. Aufl., AUB 2008 Ziffer 5.1.1 Rn. 95;… Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., Kap K, Rn. 23).
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Rechtsprechung
   KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32122
KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06 (https://dejure.org/2006,32122)
KG, Entscheidung vom 28.04.2006 - 6 U 41/06 (https://dejure.org/2006,32122)
KG, Entscheidung vom 28. April 2006 - 6 U 41/06 (https://dejure.org/2006,32122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Arglistanfechtung eines BU-Versicherung wegen Falschangaben

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Arglistanfechtung eines BU-Versicherung wegen Falschangaben

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 234
  • r+s 2007, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 20.03.1996 - 5 U 84/95

    Versicherungsvertrag Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Anfechtung arglistige …

    Auszug aus KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06
    Rn. 4 Ein Anfechtungsgrund wegen arglistiger Täuschung besteht, wenn der Versicherungsnehmer durch wissentliche falsche Angaben auf die Entschließung des Versicherers Einfluss nehmen will und sich daher bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise den Vertrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn wahre Angaben gemacht würden (Senat, Urteil vom 17. November 2000 - 6 U 2958/99 - unter Hinweis auf BGH, VersR 1957, 351; OLG Köln, VersR 1996, 831).

    Diese subjektive Komponente setzt bei dem Versicherungsnehmer das Bewusstsein voraus, dass der Versicherer seinen Antrag bei wahrheitsgemäßer Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde (OLG Köln, VersR 1996, 831).

  • BGH, 20.11.1970 - IV ZR 1074/68

    Aufklärungspflicht - Leistungsfreiheit - Schadenbericht

    Auszug aus KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06
    Dabei ist eine Gesamtschau der Indizien vorzunehmen, wobei der Versicherungsnehmer die Gründe für die falsche Beantwortung darzutun und einer Nachprüfung zugänglich zu machen hat (BGH, VersR 1971, 142, 144).
  • OLG Hamburg, 23.10.1974 - 5 U 29/74
    Auszug aus KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06
    Rn. 10 Danach muss davon ausgegangen werden, dass der Kläger falsche Angaben gemacht hat, um Einfluss auf die Entschließung der Beklagten zu nehmen (…vgl. OLG Hamburg, a.a.O.; VersR 1975, 561, 562;… OLG Köln, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 08.07.1971 - 6 U 62/70
    Auszug aus KG, 28.04.2006 - 6 U 41/06
    Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB liegt zwar nur vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht nur eine bewusst unrichtige Erklärung abgibt, sondern auch - zumindest mit bedingtem Vorsatz - beabsichtigt, durch die unrichtige Erklärung auf die Willensentschließung des Versicherers Einfluss zu nehmen (OLG Hamburg, VersR 1971, 902).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von …

    Im vorliegenden Fall bestand eine solche Offenbarungspflicht der Klägerin in Bezug auf ihre Alkoholisierung aber schon deshalb, weil die Beklagte im Antrag ausdrücklich nach stationären Behandlungen, deren Anlass und den dabei gestellten Diagnosen gefragt hatte (vgl. KG, VersR 2007, 234;… Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG 30. Aufl., § 22 VVG Rn. 19; s. auch Senat, Beschluss vom 4. November 2005 - 5 W 246/05 - 75).
  • LG Bochum, 22.02.2017 - 4 O 218/16
    Der Klägerin ist es ihm Rahmen ihrer persönlichen Anhörung nicht gelungen, die Indizien außer Kraft zu setzen, da sie keine überzeugenden Gründe für die Falschangaben im Versicherungsantrag dargetan hat (vgl. zur persönlichen Anhörung im Rahmen der Arglistanfechtung von Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen KG VersR 2007, 234).
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