Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2007 - IV ZR 136/06 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Klausel einer Auslands-Krankenversicherung über Versicherungsschutz bei Reisen bis zu sechs Wochen Dauer
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer Krankenversicherungsklausel über die ärztliche Behandlung im Ausland aus Sichtweise des durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse; Bestimmung des zeitlichen Umfangs des Versicherungsschutzes einer privaten ...
- reise-recht-wiki.de
Heilbehandlung im Ausland
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Reiseversicherungsvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157
Auslegung von Versicherungsbedingungen in der privaten Krankenversicherung; Eintrittspflicht einer Auslandskrankenversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versicherungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Während langer Amerikareise krankenversichert? - Strittige Klausel: Versichert während "Reisen bis zu sechs Wochen Dauer"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Reisekrankenversicherung: Gilt der 6-woechige Versicherungsschutz auch, wenn laengere Reise geplant ist?
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 10.06.2005 - 2 O 547/03
- OLG Koblenz, 12.05.2006 - 10 U 866/05
- BGH, 19.09.2007 - IV ZR 136/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 114
- VersR 2008, 64
- r+s 2008, 23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - IV ZR 136/06
a) Dabei kommt es auf die Sichtweise des durchschnittlichen, um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse an (BGHZ 123, 83, 85 und ständig). - BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01
Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94
Auszug aus BGH, 19.09.2007 - IV ZR 136/06
Ausgangspunkt der Auslegung ist neben dem Wortlaut und dem mit der Klausel verfolgten Zweck auch der erkennbare Sinnzusammenhang (Senatsurteil vom 25. September 2002 - IV ZR 248/01 - VersR 2002, 1503 unter 2 a).
- BGH, 10.07.2024 - IV ZR 129/23
Ausschlussklausel in einer Auslandsreisekrankenversicherung
AVB auf Auslandsreisen für die ersten 90 Tage immer und unabhängig davon, ob der Versicherte die Reise für einen längeren Zeitraum geplant hat oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 19. September 2007 - IV ZR 136/06, VersR 2008, 64 Rn. 9). - OLG Schleswig, 02.02.2009 - 14 W 6/09
Gerichtskosten: Streitwertbemessung für Klagen auf Duldung der Wegnahme von …
Unterstellt man, dass es den Energieversorgern um den Besitz der Messgeräte gehe und deshalb § 6 ZPO für den Streitwert bestimmend sei (so z.B. LG Chemnitz RuS 2008, 23; AG Königstein NJW-RR 2003, 949), wäre der Wert dieser Messeinrichtungen zugrunde zu legen. - KG, 01.06.2021 - 6 U 1067/20
Auslandsreisekrankenversicherung: Auslegung von Bedingungen; Begrenzung des …
Rn. 20 Die Beklagte bezieht sich ergänzend auf die BGH-Entscheidung vom 19.9.2007 - IV ZR 136/06 - und macht noch geltend, auf der Rückseite der Anlage BLD 7 - betreffend den Tarif RVL 16 - werde die Anleitung gegeben, als Versicherungsbeginn den ersten Reisetag einzutragen.Rn. 36 Auch aus der von ihr zitierten Entscheidung des BGH vom 19.9.2007 - IV ZR 136/06, VersR 2008, 64-65, zur Auslegung einer Klausel über den Versicherungsschutz für die "Heilbehandlung im Ausland während vorübergehender Reisen bis zu sechs Wochen Dauer" kann die Beklagte nichts Günstiges für sich herleiten.
- LG Köln, 09.11.2022 - 20 O 710/21 Bei Auslegung der Klausel aus der Sicht eines um Verständnis bemühten Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse ist die Beschränkung auf 90 Tage so zu verstehen, dass nach Ablauf der 90 Tage der Versicherungsschutz endet, und nicht hingegen so, dass eine Reise, die länger als 90 Tage geplant ist, von vornherein nicht mehr als "Auslandreise" im Sinne der Bedingungen zu verstehen ist (vgl. BGH, Urt. v. 19.09.2007, IV ZR 136/06, BeckRS 2007, 17403).
Vielmehr liegt nahe, dass der Versicherer ausgehend vom Beginn der Reise einen bestimmten Endzeitpunkt festlegen will (vgl. BGH, Urt. v. 19.09.2007, IV ZR 136/06, BeckRS 2007, 17403).
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