Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Nr 2.1.1.2 AUB, Nr 12.1 AUB, § 242 BGB, § 186 S 2 VVG, § 256 Abs 1 ZPO
Unfallversicherung: Rechtsmissbrauch bei Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität - versicherungsrechtsiegen.de
Unfallversicherung - Rechtsmissbrauch - Fristablauf zur ärztlichen Feststellung der Invalidität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 186 S. 2
Berufen eines Unfallversicherers auf die unterbliebene fristgerechte Feststellung eines unfallbedingten Dauerschadens durch einen Arzt
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 30.12.2011 - 12 O 355/10
- LG Würzburg, 28.08.2012 - 94 O 438/12
- OLG Bamberg, 24.01.2013 - 1 U 124/12
- OLG Saarbrücken, 03.07.2013 - 5 U 69/12
- BGH, 04.12.2013 - IV ZR 79/13
- OLG Frankfurt, 26.01.2022 - 5 U 41/23
- LG Saarbrücken, 27.03.2023 - 14 O 142/22
- OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
- LG Stuttgart, 27.10.2023 - 47 O 1/23
- OLG Stuttgart, 04.12.2025 - 7 U 512/23
- BGH - IV ZR 1/16 (anhängig)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 585
- MDR 2024, 170
- r+s 2024, 371
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (20)
- OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 97/20
Private Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung einer Invalidität
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Soweit ein Unfallversicherer im Einzelfall nach Treu und Glauben zu einer zusätzlichen (erläuternden) Belehrung über die zu wahrenden Fristen gehalten sein kann, wenn der Versicherungsnehmer trotz eines Hinweises nach § 186 VVG im Unklaren ist, was von ihm zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu veranlassen ist, erfordert sein - nur in Ausnahmefällen anzunehmendes - rechtsmissbräuchliches Verhalten auch hier, dass die dem Versicherer vor Ablauf der maßgeblichen Frist zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (Klarstellung zu Senat, Urteile vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362 und vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, RuS 2017, 370).Das Versäumen der Fristen, deren Einhaltung nach den Bedingungen als Anspruchsvoraussetzung ausgestaltet ist, führt daher selbst dann zum Leistungsausschluss, wenn den Versicherungsnehmer daran kein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617; Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114; Senat, Urteil vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362).
Diese muss, um den Anforderungen zu genügen, die Schädigung und den Bereich, auf den sich diese auswirkt, sowie die Ursachen, auf denen der Dauerschaden beruht, so umreißen, dass der Versicherer bei seiner Leistungsprüfung vor der späteren Geltendmachung völlig anderer Gebrechen oder Invaliditätsursachen geschützt wird und stattdessen den medizinischen Bereich erkennen kann, auf den sich die Prüfung seiner Leistungspflicht erstrecken muss (BGH, Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617; Senat, Urteil vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362).
Hiervon ausgehend, hat der Senat entschieden, dass der Versicherer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu einer zusätzlichen (erläuternden) Belehrung verpflichtet sein kann, wenn der Versicherte trotz des Hinweises nach § 186 VVG im Unklaren ist, was von ihm zur Geltendmachung und Wahrung seiner Ansprüche zu veranlassen ist, etwa, wenn der Versicherer innerhalb der Frist erkennt, dass der Versicherte Invalidität geltend machen will, das von ihm vorgelegte ärztliche Attest den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber nicht genügt oder gar gänzlich fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362; Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, RuS 2017, 370;… Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 186 Rn. 11 und Ziff. 2 AUB 2014 Rn. 30;… Rixecker, in Langheid/Rixecker, a.a.O., § 186 Rn. 12).
- BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13
Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Das Versäumen der Fristen, deren Einhaltung nach den Bedingungen als Anspruchsvoraussetzung ausgestaltet ist, führt daher selbst dann zum Leistungsausschluss, wenn den Versicherungsnehmer daran kein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617; Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114; Senat, Urteil vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362).Diese muss, um den Anforderungen zu genügen, die Schädigung und den Bereich, auf den sich diese auswirkt, sowie die Ursachen, auf denen der Dauerschaden beruht, so umreißen, dass der Versicherer bei seiner Leistungsprüfung vor der späteren Geltendmachung völlig anderer Gebrechen oder Invaliditätsursachen geschützt wird und stattdessen den medizinischen Bereich erkennen kann, auf den sich die Prüfung seiner Leistungspflicht erstrecken muss (BGH, Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617; Senat, Urteil vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362).
- BGH, 22.05.2019 - IV ZR 73/18
Versicherung für fremde Rechnung; Informationsobliegenheit des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Nach der gefestigten, noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 186 VVG entwickelten höchstrichterlichen Rechtsprechung (zur Frage ihrer Fortgeltung BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931; dort offenlassend) kann die Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, sodass die Versäumung der Frist dem Versicherungsnehmer nicht schadet, wenn dem Versicherer bereits vor Fristablauf ein Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der zu wahrenden Frist deutlich wird, er aber gleichwohl eine solche Belehrung unterlässt (BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, VersR 2005, 639).Freilich erfordert ein - ohnehin nur in Ausnahmefällen anzunehmendes, vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - IV ZR 39/11, VersR 2012, 1113 - rechtsmissbräuchliches Handeln des Versicherers auch hier, dass die ihm bis zum Ablauf der maßgeblichen Frist zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352; Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931), aus dem sich ein erneuter Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers ergibt.
- BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03
Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Nach der gefestigten, noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 186 VVG entwickelten höchstrichterlichen Rechtsprechung (zur Frage ihrer Fortgeltung BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931; dort offenlassend) kann die Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein, sodass die Versäumung der Frist dem Versicherungsnehmer nicht schadet, wenn dem Versicherer bereits vor Fristablauf ein Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der zu wahrenden Frist deutlich wird, er aber gleichwohl eine solche Belehrung unterlässt (BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, VersR 2005, 639).Davon kann auszugehen sein, wenn der Versicherte Invaliditätsansprüche rechtzeitig geltend macht, seine Angaben oder die von ihm vorgelegten ärztlichen Atteste den Eintritt eines Dauerschadens nahelegen, die erforderliche ärztliche Feststellung der Invalidität aber noch fehlt (BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, VersR 2005, 639; Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352).
- BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04
Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Davon kann auszugehen sein, wenn der Versicherte Invaliditätsansprüche rechtzeitig geltend macht, seine Angaben oder die von ihm vorgelegten ärztlichen Atteste den Eintritt eines Dauerschadens nahelegen, die erforderliche ärztliche Feststellung der Invalidität aber noch fehlt (BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - IV ZR 273/03, VersR 2005, 639; Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352).Freilich erfordert ein - ohnehin nur in Ausnahmefällen anzunehmendes, vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - IV ZR 39/11, VersR 2012, 1113 - rechtsmissbräuchliches Handeln des Versicherers auch hier, dass die ihm bis zum Ablauf der maßgeblichen Frist zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352; Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931), aus dem sich ein erneuter Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers ergibt.
- BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11
Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Diese Fristenregelungen, an deren Wirksamkeit weder unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit noch unter demjenigen der Transparenz Zweifel bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - IV ZR 39/11, VersR 2012, 1113 m.w.N.), zielen darauf ab, dem Versicherer eine Grundlage für die Überprüfung seiner Leistungspflicht zu bieten, außerdem sollen schwer aufklärbare Spätschäden ausgegrenzt werden.Freilich erfordert ein - ohnehin nur in Ausnahmefällen anzunehmendes, vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - IV ZR 39/11, VersR 2012, 1113 - rechtsmissbräuchliches Handeln des Versicherers auch hier, dass die ihm bis zum Ablauf der maßgeblichen Frist zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352; Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931), aus dem sich ein erneuter Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers ergibt.
- BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
Betriebshaftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Solche Regelungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind auch grundsätzlich wirksam; sie dienen dem Zweck, Belastungen des Versicherers zu verhindern, die daraus resultieren können, dass er sich andernfalls mit einer Vielzahl ihm möglicherweise unbekannten Personen auseinandersetzen müsste, anstatt sich allein mit dem Versicherungsnehmer als seinem Vertragspartner auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61, BGHZ 41, 327; Urteil vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81, VersR 1983, 823; Urteil vom 11. März 1987 - IV a ZR 240/85, NJW-RR 1987, 856;… zur Unfallversicherung Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., Ziff. 12 AUB 2014 Rn. 2).Anders liegt es aber, wenn dieser Zweck nicht tangiert wird, insbesondere weil der Versicherungsnehmer zu erkennen gegeben hat, dass er den Anspruch von sich aus nicht weiter verfolgen will: In diesem Fall kann der Versicherer einer vom Versicherten selbst erhobenen Klage nicht entgegenhalten, dass es ihm an der Klagebefugnis fehle (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61, BGHZ 41, 327; Urteil vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81, VersR 1983, 823;… Knappmann, a.a.O., Ziff. 12 AUB 2014 Rn. 2).
- BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81
Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag - …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Solche Regelungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind auch grundsätzlich wirksam; sie dienen dem Zweck, Belastungen des Versicherers zu verhindern, die daraus resultieren können, dass er sich andernfalls mit einer Vielzahl ihm möglicherweise unbekannten Personen auseinandersetzen müsste, anstatt sich allein mit dem Versicherungsnehmer als seinem Vertragspartner auseinanderzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61, BGHZ 41, 327; Urteil vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81, VersR 1983, 823; Urteil vom 11. März 1987 - IV a ZR 240/85, NJW-RR 1987, 856;… zur Unfallversicherung Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG 31. Aufl., Ziff. 12 AUB 2014 Rn. 2).Anders liegt es aber, wenn dieser Zweck nicht tangiert wird, insbesondere weil der Versicherungsnehmer zu erkennen gegeben hat, dass er den Anspruch von sich aus nicht weiter verfolgen will: In diesem Fall kann der Versicherer einer vom Versicherten selbst erhobenen Klage nicht entgegenhalten, dass es ihm an der Klagebefugnis fehle (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61, BGHZ 41, 327; Urteil vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81, VersR 1983, 823;… Knappmann, a.a.O., Ziff. 12 AUB 2014 Rn. 2).
- OLG Saarbrücken, 30.09.2022 - 5 U 107/21
Risikoausschluss für Leistungen aus einer Unfallversicherung; Unfall aufgrund …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Die auf Feststellung des Anspruchsgrundes gerichtete Feststellungsklage ist dann unzulässig (BGH, Urteil vom 13. April 2022 - IV ZR 60/20, VersR 2022, 817; Senat, Urteil vom 30. September 2022 - 5 U 107/21, VersR 2023, 37, jew. m.w.N.).Zwar ist das Vorhandensein eines Feststellungsinteresses von Amts wegen zu prüfen und eine Feststellungsklage grundsätzlich als unzulässig abzuweisen, wenn das erforderliche Feststellungsinteresse fehlt; die Feststellungsklage kann auch dann aber als unbegründet abgewiesen werden, wenn die sachlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen (BGH, Urteil vom 4. September 2019 - XII ZR 52/18, NJW 2020, 683; Senat, Urteil vom 30. September 2022 - 5 U 107/21, VersR 2023, 37; vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1954 - II ZR 3/53, BGHZ 12, 308, 316; RG, Urteil vom 25. August 1935 - V 32/38, RGZ 158, 145, 152).
- OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 5 U 36/15
Unfallversicherung - Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23
Soweit ein Unfallversicherer im Einzelfall nach Treu und Glauben zu einer zusätzlichen (erläuternden) Belehrung über die zu wahrenden Fristen gehalten sein kann, wenn der Versicherungsnehmer trotz eines Hinweises nach § 186 VVG im Unklaren ist, was von ihm zur Geltendmachung seiner Ansprüche zu veranlassen ist, erfordert sein - nur in Ausnahmefällen anzunehmendes - rechtsmissbräuchliches Verhalten auch hier, dass die dem Versicherer vor Ablauf der maßgeblichen Frist zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (Klarstellung zu Senat, Urteile vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362 und vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, RuS 2017, 370).Hiervon ausgehend, hat der Senat entschieden, dass der Versicherer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu einer zusätzlichen (erläuternden) Belehrung verpflichtet sein kann, wenn der Versicherte trotz des Hinweises nach § 186 VVG im Unklaren ist, was von ihm zur Geltendmachung und Wahrung seiner Ansprüche zu veranlassen ist, etwa, wenn der Versicherer innerhalb der Frist erkennt, dass der Versicherte Invalidität geltend machen will, das von ihm vorgelegte ärztliche Attest den Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung aber nicht genügt oder gar gänzlich fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362; Urteil vom 27. April 2016 - 5 U 36/15, RuS 2017, 370;… Knappmann, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 186 Rn. 11 und Ziff. 2 AUB 2014 Rn. 30;… Rixecker, in Langheid/Rixecker, a.a.O., § 186 Rn. 12).
- BGH, 04.09.2019 - XII ZR 52/18
Gestattung dem Mieter der Nutzung eines im Eigentum des Vermieters stehenden …
- BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98
Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für …
- BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06
Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten …
- BGH, 13.04.2022 - IV ZR 60/20
Wohngebäude- und Hausratversicherung: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der …
- BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53
Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über …
- BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85
Rechtsnatur einer Kfz-Sammelversicherung
- OLG Hamm, 04.11.2015 - 20 U 188/15
AUB; private Unfallversicherung; Invaliditätsfrist; Belehrung; Frist
- OLG Saarbrücken, 03.07.2013 - 5 U 69/12
Zum Unfallbegriff - Unfall bei reflexhafter Eigenbewegung
- OLG Düsseldorf, 13.02.2017 - 4 U 1/17
Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung in der privaten …
- RG, 25.08.1938 - V 32/38
1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen …
- OLG Braunschweig, 12.02.2025 - 11 U 11/23
Unfallversicherung; mitversichert; Unfall; Invalidität; Belehrung; Information; …
Allerdings muss die ärztliche Feststellung, um den Anforderungen zu genügen, in der Sache bestätigen, dass innerhalb der Frist ein bestimmter, die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigender gesundheitlicher Dauerschaden eingetreten ist, der auf den Unfall ursächlich zurückzuführen ist (BGH…, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06 -, Rn. 12, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 14. März 2019 - 11 U 107/16 - , Rn. 2, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23 -, Rn. 17, juris).In diesen Fällen muss der Versicherer nicht mehr vor dem überraschenden Eintritt unkalkulierbarer Spätschäden geschützt werden (vgl. OLG Dresden…, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 4 U 266/24, Rn. 14, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23 -, Rn. 19, juris;… Dörner, a.a.O., § 186 Rn. 13).
Ein - ohnehin nur in Ausnahmefällen anzunehmendes - rechtsmissbräuchliches Handeln des Versicherers setzt aber voraus, dass die dem Versicherer bis zum Ablauf der maßgeblichen Frist zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegen (vgl. BGH…, Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, Rn. 11, juris), so dass sich Anhaltspunkte für einen erneuten Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers ergeben (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23 -, Rn. 19, juris).
- OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles bei einer Infektion mit …
Das Versäumen der Fristen, deren Einhaltung nach den Bedingungen als Anspruchsvoraussetzung ausgestaltet ist, führt daher selbst dann zum Leistungsausschluss, wenn den Versicherungsnehmer daran kein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617; Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).Ungeachtet der Tatsache, dass der Kläger bis zuletzt keine ausreichende ärztliche Feststellung vorgelegt hat und der sich daran anschließenden Frage, ob auch diese Anspruchsvoraussetzung im Rahmen des § 186 VVG durch entsprechende Feststellungen im Rechtsstreit ersetzt werden könnte (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371 m.w.N.), käme das allenfalls dann in Betracht, wenn die Beklagte den nach § 186 Satz 1 VVG bei Anzeige eines Versicherungsfalles gebotenen, in Textform zu erteilenden Hinweis auf vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen unterlassen hätte.
Das kann der Fall sein, wenn der Versicherer trotz Fristablaufs den Versicherten veranlasst hat, sich umfangreichen Untersuchungen zur Feststellung der umstrittenen Invalidität zu unterziehen (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - IV ZR 43/94, BGHZ 130, 171; Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77, VersR 1978, 1036), oder wenn dem Versicherer bereits vor Fristablauf ein zusätzlicher Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der zu wahrenden Frist deutlich wird, er dies gleichwohl unterlässt und die ihm zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352; Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).
- OLG Saarbrücken, 10.07.2024 - 5 U 96/23
Rückdeckende Unterstützungskasse: Eigener Anspruch eines Arbeitnehmers auf …
Der erkennbare - billigenswerte - Sinn und Zweck eines solchen Abtretungsverbotes in den Versicherungsbedingungen liegt im Rahmen der hier vorliegenden, ausschließlich im eigenen Interesse genommenen Rückdeckungsversicherung darin, dass der Versicherer sich im Leistungsfall nicht mit einem ihm unbekannten und vom Versicherungsnehmer aufgedrängten Dritten auseinandersetzen muss (…Ebers, in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, Praxiskommentar 4. Aufl., § 17 Rn. 8;… Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 17 Rn. 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 2010 - IV ZR 207/08, VersR 2010, 936; Urteil vom 13. Juli 1983 - IVa ZR 226/81, VersR 1983, 945; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).Solches wird allgemein - insbesondere für die hier allerdings nicht gegebene Konstellation der Fremdversicherung - angenommen, wenn der Versicherer einen vom Versicherungsnehmer für den Versicherten erhobenen Anspruch abgelehnt und der Versicherungsnehmer daraufhin zu erkennen gegeben hat, dass er den Anspruch von sich aus nicht weiterverfolgen will (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1964 - II ZR 153/61, BGHZ 41, 327; Urteil vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 106/81, VersR 1983, 823; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).
- OLG Stuttgart, 04.12.2025 - 7 U 512/23
Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsleistung aus einem Vertrag über eine …
Diese Auffassung hat das OLG Saarbrücken auch nicht in einer späteren Entscheidung (OLG Saarbrücken, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23 -, Rn. 18, juris) aufgegeben (…entgegen Beckmann/Matusche-Beckmann VersR-HdB/Jungermann, 4. Aufl. 2025, § 56 Rn. 176 Fn. 528, beck-online;… Prölss/Martin/Piontek, 32. Aufl. 2024, VVG § 186 Rn. 4 a.E.), sondern lediglich in Abgrenzung zur früheren Entscheidung klargestellt, dass in den Fällen, in denen sich der Versicherer trotz Erteilung des gebotenen Hinweises aus Treu und Glauben nicht auf den Fristablauf berufen könne, die ärztliche Invaliditätsfeststellung nicht entbehrlich sei.Rn. 73 Auch kommt es nach dem Vorstehenden nicht darauf an, ob der Versicherer seine Hinweispflicht gemäß § 186 Satz 1 VVG verletzt hat bzw. den Einwand erst im Prozess bringt, oder ob er den Hinweis erteilt hat, sich aber nach Treu und Glauben ausnahmsweise nicht auf den Fristablauf berufen kann (differenzierend: OLG Saarbrücken, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23 -, Rn. 18, juris; anders OLG Frankfurt…, Urteil vom 26. Januar 2022 - 7 U 130/16-, Rn. 28, juris).
- OLG Saarbrücken, 21.05.2025 - 5 U 57/24
Versicherungsfall im Rahmen einer Feuer-Wohngebäude-Versicherung bei Verletzung …
Dabei kann offenbleiben, ob - wie das Landgericht gemeint hat - hier erwartet werden kann, dass die Beklagte auf ein entsprechendes rechtskräftiges Feststellungsurteil hin leisten werde, nachdem diese den geltend gemachten Anspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach dezidiert bestritten hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. April 2022 - IV ZR 60/20, VersR 2022, 817; Urteil vom 22. Mai 2024 - IV ZR 124/23, VersR 2025, 582; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371). - OLG Saarbrücken, 04.02.2026 - 5 U 62/24
Bemessung des Grads der unfallbedingten Invalidität bei einem Dauerschaden
Zwar enthalten die Versicherungsbedingungen der Beklagten in § 12 I. BTU eine Regelung, wonach bei der Fremdversicherung die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht dem Versicherten, sondern dem Versicherungsnehmer zusteht; dadurch wird die - dispositive - gesetzliche Bestimmung des § 44 Abs. 2 VVG, die weitergehende Rechte des Versicherten vorsieht, wirksam abbedungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".