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   SG Aurich, 24.02.2005 - S 15 AS 11/05 ER   

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https://dejure.org/2005,2746
SG Aurich, 24.02.2005 - S 15 AS 11/05 ER (https://dejure.org/2005,2746)
SG Aurich, Entscheidung vom 24.02.2005 - S 15 AS 11/05 ER (https://dejure.org/2005,2746)
SG Aurich, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - S 15 AS 11/05 ER (https://dejure.org/2005,2746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsermittlung - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit eines Kraftfahrzeugs

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 SGB II; § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB II; § 12 Abs. 1 SGB II; § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB II; § 19 SGB II; § 121 Abs. 4 SGB III; § 86b Abs. 2 SGG
    Auslegung des Begriffs eines angemessenen Kraftfahrzeugs i.S.d. § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Verzicht auf die Festlegung einer festen Wertgrenze für das Kriterium der Angemessenheit unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 12 Abs. 3 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs eines angemessenen Kraftfahrzeugs i.S.d. § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Verzicht auf die Festlegung einer festen Wertgrenze für das Kriterium der Angemessenheit unter Berücksichtigung des Sinn und Zwecks des § 12 Abs. 3 ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    ALG II - Pkw als Vermögen zu berücksichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung eines Kraftfahrzeugs als Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Hartz IV - Einsatz von Einkommen und Vermögen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslosengeld II: - Ein durchschnittlicher Mittelklassewagen ist nicht als Vermögen anzurechnen

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosigkeit: Mittelklasse-Pkw akzeptabel

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosigkeit: Mittelklasse-Pkw akzeptabel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslosengeld II-Bezieher müssen ihr Mittelklasseauto nicht verkaufen

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2030
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Hieraus folgert ein Teil der Rechtsprechung und Literatur, dass ein Mittelklassefahrzeug immer angemessen iS des § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II sein müsse, weil es sich hierbei definitionsgemäß bereits um kein Luxusfahrzeug handele (vgl SG Aurich, Beschluss vom 24. Februar 2005 - S 15 AS 11/05 ER; SG Detmold, Gerichtsbescheid vom 21. Juni 2005 - S 4 AS 17/05; Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, II.11., RdNr 65, Stand 2006, Brühl in LPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 12 RdNr 36).
  • SG Aachen, 27.10.2005 - S 9 AS 31/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ein Audi A3 gehöre einem völlig anderen Preissegment an, als der Skoda aus der vom Kläger ebenfalls zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung des Sozialgerichts Aurich vom 24.02.2005 (S 15 AS 11/05 ER).

    Allerdings ist auch die erkennende Kammer der Auffassung, dass schon aus der Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "angemessen" abgeleitet werden kann, dass entgegen der Auffassung der Beklagten eine starre Wertgrenze - wie sie die Beklagte bei 5.000,- EUR ansetzt - nicht Bewertungsmaßstab sein kann (ebenso LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.08.2005, L 7 AS 2875/05 ER-B; Sozialgericht Aurich, S 15 AS 11/05 ER, Beschluss vom 25.02.05).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - L 20 SO 40/06

    Gewährung von ergänzenden Leistungen der Grundsicherung im Alter dem Vierten

    Dies habe das Sozialgericht Aurich unter dem Aktenzeichen S 15 AS 11/05 ER so entschieden.
  • SG Detmold, 21.06.2005 - S 4 AS 17/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Vor diesem Hintergrund ist in aller Regel ein Mittelklassefahrzeug, das bereits definitionsgemäß nicht als Luxusgegenstand eingestuft wird, mit mittlerer Motorisierung als angemessen anzusehen (so auch Sozialgericht Aurich im Beschluss vom 24.02.2005, Az.: S 15 AS 11/05 ER, jedenfalls für einen Mittelklassewagen ohne besonderen Luxus mit durchschnittlicher Motorisierung, der sich bereits vor der Arbeitslosigkeit im Eigentum des Arbeitslosen befand).
  • LSG Bayern, 02.05.2005 - L 10 B 180/05

    Anspruch auf Bewilligung von Arbeitslosengeld II; Umfang des zu

    Im Hauptsacheverfahren ist auch zu klären, ob allein der Wert des Kfz oder ob auch der Zeitpunkt der Anschaffung und gegebenenfalls eine Reparaturanfälligkeit (so SG Aurich, Beschluss vom 24.02.2005 - S 15 AS 11/05 ER) oder andere Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, wobei im Gegensatz zum Beschluss des SG Aurich eine Reparaturanfälligkeit bei älteren Fahrzeugen nicht zwangsläufig unterstellt werden kann - konkrete Anhaltspunkte fehlen, zumal auch ältere Gebrauchtwagen mit Garantieleistungen versehen sein können - und die Antragstellerin das Kfz während des Bezugs von Alg angeschafft hat, zu einem Zeitpunkt also, zu dem ein eventuell reduzierter Lebensstandard bereits absehbar war.
  • SG Osnabrück, 13.02.2007 - S 10 SO 197/06
    Darüber hinaus meint die Kammer, dass der in dem ländlichen Raum von F. wohnende Kläger und dessen Familie auf die Nutzung eines entsprechenden Fahrzeuges angewiesen ist (vgl. SG Aurich vom 24. Feb-ruar 2005 - S 15 AS 11/05 ER - = NJW 2005 20 30).
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