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   SG Frankfurt/Main, 09.02.2006 - S 21 KR 103/06 ER   

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https://dejure.org/2006,11879
SG Frankfurt/Main, 09.02.2006 - S 21 KR 103/06 ER (https://dejure.org/2006,11879)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.02.2006 - S 21 KR 103/06 ER (https://dejure.org/2006,11879)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - S 21 KR 103/06 ER (https://dejure.org/2006,11879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 1 UWG, § 5 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung bestimmter Aussagen im Rahmen der Mitgliederwerbung im Rahmen einer Gegenüberstellung der Beitragssätze zweier Krankenkassen; Vergleichende Werbung von Krankenkassen; Unlautere Werbeaussagen durch pauschale Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenkassen: Vergleichende Werbung verboten - GEK hatte mit Hinweis auf die Beitragssätze der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) geworben

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.02.2006 - S 21 KR 103/06
    Wird deshalb bei der Werbung die Pflicht zur sachbezogenen Information und zur Rücksichtnahme auf die Belange der anderen Krankenversicherungsträger nicht beachtet, kann sich daraus ein Anspruch des beeinträchtigen Trägers auf Unterlassung der unzulässigen Werbemaßnahmen ergeben (BSG 31.3.1998 B 1 KR 9/95 R, SozR 3 2500 § 4 Nr. 1).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05

    Krankenkasse - Mitgliederwerbung - Abwerbung - Möglichkeit der Gegenüberstellung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.02.2006 - S 21 KR 103/06
    Auf diese Gestaltungsmöglichkeiten und der Gebrauchmachung von ihr muss zwar im Rahmen einer beitragsvergleichenden Werbung nicht zwangsläufig hingewiesen werden (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2005 L 1 ER 11/05 KR).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2005 - L 5 ER 5/05

    Krankengeldanspruch nach abgelaufenem Dreijahreszeitraum bei neuer

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 09.02.2006 - S 21 KR 103/06
    Die einstweilige Anordnung wird dann erlassen, wenn dem Antragsteller unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten (vgl LSG Rheinland-Pfalz 15.2.2005 L 5 ER 5/05 KR, juris).
  • LSG Hessen, 08.02.2010 - L 8 KR 294/09

    Krankenversicherung - Bonusregelung für gesundheitsbewusstes Verhalten - kein

    Wird deshalb bei der Werbung die Pflicht zur sachbezogenen Information und zur Rücksichtnahme auf die Belange der anderen Krankenversicherungsträger nicht beachtet, kann sich daraus ein Anspruch des berechtigten Trägers auf Unterlassung der unzulässigen Werbemaßnahmen ergeben (SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Februar 2006 - S 21 KR 103/06 ER - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 31. März 1998 - B 1 KR 9/95 -, SozR 3 2500 § 4 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2014 - L 1 KR 361/12

    Krankenkassen - Wettbewerb

    Entsprechend hat die Rechtsprechung bisher die Anwendbarkeit des UWG auf die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen untereinander überwiegend abgelehnt (BSG Urt. v. 31. März 1998 - B 1 KR 9/95 R - juris Rn 11, LSG Stuttgart v. 2. November 2009 - L 11 KR 3727/09 ER-B - juris Rn 57, a.A: nur SG Frankfurt v. 9. Februar 2006 - S 21 KR 103/06 ER - juris Rn 29).
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