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   SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05 ER   

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https://dejure.org/2006,16618
SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05 ER (https://dejure.org/2006,16618)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.01.2006 - S 25 KR 958/05 ER (https://dejure.org/2006,16618)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - S 25 KR 958/05 ER (https://dejure.org/2006,16618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 31 Abs 1 SGB 5, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Krankenversicherung - Fehlen einer abschließenden Studie über Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittel - Vornahme einer Folgenabwägung - Kostenübernahme bei Brustkrebs mit HER-2-Rezeptor - fehlende Verkehrsfähigkeit eines Arzneimittels schließt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Krankenversicherung - Fehlen einer abschließenden Studie über Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05
    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass den Versicherten regelmäßig erhebliche finanzielle Mittel für eine zusätzliche selbständige Vorsorge im Krankheitsfall und insbesondere für die Beschaffung von notwendigen Leistungen der Krankenbehandlung außerhalb des Leistungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Verfügung stehen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 06. Dezember 2005, 1 BvR 347/98, Absatz-Nr. 52) Das gesetzliche Naturalleistungsgebot schließt dementsprechend grundsätzlich auch die Selbstbeschaffung von Diensten oder Sachen aus.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 06. Dezember 2005 (1 BvR 347/98) entschieden, es sei mit Art. 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar, einen Versicherten, der an einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet, für die schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht vorliegen, von der Leistung einer bestimmten Behandlungsmethode durch die Krankenkasse auszuschließen, wenn die von ihm gewählte Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf versprechen.

  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05
    Dabei sind die Grundsätze anzuwenden, die das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat, wenn von der Entscheidung in einem gerichtlichen Verfahren mittelbar Lebensgefahr für den Einzelnen ausgehen kann (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236; Beschluss vom 19. März 2004, 1 BvR 131/04, NJW 2004, 3100).

    Auch bei Verpflichtungs- beziehungsweise Vornahmesachen ist jedenfalls dann vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. Oktober 1988, 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69; zuletzt Beschluss vom 19. März 2004, 1 BvR 131/04, NJW 2004, 3100).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05
    Für die vorliegende Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass in der medizinischen Diskussion zu diesem Krankheitsbild weitgehend Einigkeit darüber bestehen dürfte, dass in bestimmten Versorgungs- und Therapiebereichen auf einen die Zulassungsgrenzen überschreitenden Einsatz von Medikamenten nicht völlig verzichtet werden kann, wenn dem Patienten eine dem Stand neuester medizinischer Erkenntnisse entsprechende Behandlung nicht vorenthalten werden soll (vgl. dazu die Nachweise in BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - SozR 3-2500, § 31 Nr. 8 = BSGE 89, 184; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. April 2005 - L 8 KR 38/05 ER -).

    Der einzelne Arzt ist weder arzneimittelrechtlich noch berufsrechtlich gehindert, bei seinen Patienten auf eigene Verantwortung ein auf dem Markt verfügbares Arzneimittel für eine Therapie einzusetzen (BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R -, SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 = BSGE 89, 184).

  • LSG Hessen, 13.04.2005 - L 8 KR 38/05

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für einen Therapieversuch mit einem nicht

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05
    Für die vorliegende Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass in der medizinischen Diskussion zu diesem Krankheitsbild weitgehend Einigkeit darüber bestehen dürfte, dass in bestimmten Versorgungs- und Therapiebereichen auf einen die Zulassungsgrenzen überschreitenden Einsatz von Medikamenten nicht völlig verzichtet werden kann, wenn dem Patienten eine dem Stand neuester medizinischer Erkenntnisse entsprechende Behandlung nicht vorenthalten werden soll (vgl. dazu die Nachweise in BSG, Urteil vom 19. März 2002 - B 1 KR 37/00 R - SozR 3-2500, § 31 Nr. 8 = BSGE 89, 184; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. April 2005 - L 8 KR 38/05 ER -).

    Wegen eines zeitlich begrenzten Therapieversuchs besteht nicht die Gefahr, dass die hier ausgesprochene Verpflichtung faktisch eine Markteinführung bewirkt und so die Vorschriften des AMG unterläuft (vgl. dazu Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 13. April 2005, L 8 KR 38/05 ER).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05
    Dabei sind die Grundsätze anzuwenden, die das Bundesverfassungsgericht entwickelt hat, wenn von der Entscheidung in einem gerichtlichen Verfahren mittelbar Lebensgefahr für den Einzelnen ausgehen kann (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236; Beschluss vom 19. März 2004, 1 BvR 131/04, NJW 2004, 3100).
  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05
    Der Gesichtspunkt der Gewährleistung optimaler Arzneimittelsicherheit gebietet es aber, dass Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, also die Einhaltung der Mindestsicherheits- und Qualitätsstandards in einem dafür vorgesehenen Verfahren nachgewiesen worden sind (BSG, Urteil vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 21/02 R; SozR 4-2500 § 31 Nr. 1 = BSGE 93, 1).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05
    Deren verfügbares, für die Lebensführung verwendbares (Erwerbs-)Einkommen reicht in der Regel nicht aus, Arzneien, Heil- oder Hilfsmittel zusätzlich zum Beitrag in mehr als geringem Umfang vorzufinanzieren (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 16. Dezember 1993, 4 RK 5/92, BSGE 73, 271, 275 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.01.2006 - S 25 KR 958/05
    Auch bei Verpflichtungs- beziehungsweise Vornahmesachen ist jedenfalls dann vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25. Oktober 1988, 2 BvR 745/88, BVerfGE 79, 69; zuletzt Beschluss vom 19. März 2004, 1 BvR 131/04, NJW 2004, 3100).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - 13 A 58/09

    Anspruch auf eine erneute Verlängerung einer (fiktiven) Zulassung für ein

    vgl. auch SG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Januar 2006 - S 25 KR 958/05 ER -, juris, zur Unterscheidung der Anwendung eines Arzneimittels in der herkömmlichen und der adjuvanten Therapie.
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