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   SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07   

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SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07 (https://dejure.org/2010,23382)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 19.05.2010 - S 34 SO 212/07 (https://dejure.org/2010,23382)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - S 34 SO 212/07 (https://dejure.org/2010,23382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe nach Besonderheit des Einzelfalls - Eingliederungshilfe - Wunsch nach Wechsel der Einrichtung - unverhältnismäßige Mehrkosten iS des § 9 Abs 2 SGB 12

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 54 Abs. 4 SGG; § ... 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX; § 41 SGB IX; § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX; § 3 SGB XII; § 9 Abs. 2 S. 1 SGB XII; § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § 98 Abs. 2 SGB XII; § 2 Abs. 1 Nr. 1 nds. DVO SGB XII; § 8 Abs. 2 S. 1 nds. AG SGB XII ; § 9 Abs. 5 nds. AG SGB XII
    Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für behinderte Menschen und einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM); Erforderlichkeit eines Einrichtungswechsels wegen einer sexuellen Belästigung in dem bislang bewohnten Wohnheim; Angemessenheit ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme der Kosten für die Unterkunft in einer waldorfpädagogischen Wohneinrichtung - Verhältnismäßigkeit von Mehrkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe in einem Wohnheim für behinderte Menschen und einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM); Erforderlichkeit eines Einrichtungswechsels wegen einer sexuellen Belästigung in dem bislang bewohnten Wohnheim; Angemessenheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Münster, 24.04.2006 - 5 K 783/04

    Anspruch auf Sozialhilfe ; Ermessensreduzierung auf Null; Anspruch auf Übernahme

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07
    a) Es käme hier auf etwaige Mehrkosten nicht an, wenn ein Verbleib in der derzeit besuchten Einrichtung unzumutbar wäre (vgl. insoweit z.B. VG Münster, Urteil vom 24.04.2006, Az.: 5 K 783/04 und Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.07.2007, Az.: L 13 SO 20/07 ER, wonach der Einwand unverhältnismäßiger Mehrkosten dann unbeachtlich sei, wenn dem Behinderten eine andere - kostengünstigere - Bedarfsdeckung nicht zugemutet werden kann.) Der von der Klägerin (zunächst) geltend gemachte Vorfall einer sexuellen Belästigung seitens eines anderen behinderten Menschen kann schon deshalb die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mehrkosten nicht dahinstehen lassen, weil die Mutter der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung erklärte, die Situation in der Behindertenwerkstatt habe sich nunmehr verbessert und das Problem sei gelöst.

    Vielmehr ist eine wertende Betrachtungsweise unter Berücksichtigung des Gewichtes des vom Leistungsberechtigten geltend gemachten Wunsches und seiner individuellen Situation vorzunehmen (h.M., vgl. nur VG Münster, Urteil vom 24.04.2006, Az.: 5 K 783/04).

    Schließlich hatte das VG Münster (Urteil vom 24.04.2006, Az.: 5 K 783/04) Kosten, die nicht mehr als 30 % über den ermittelten Durchschnittskosten liegen, ohne weiteres als verhältnismäßig angesehen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 8 SO 60/07
    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07
    Hinsichtlich der Wohnheime ist hingegen nicht auf die absolute Höhe etwaiger Mehrkosten, sondern die Höhe der jeweiligen Tagespflegesätze abzustellen (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.06.2007, Az.: L 8 SO 60/07 ER).

    Hatte das BVerwG in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 11.02.1982, Az.: 5 C 85/80) zur Vorgängernorm des § 3 Abs. 2 BSHG noch 75 % Mehrkosten als ohne weiteres unverhältnismäßig (nach damaligem Wortlaut der Vorschrift: "unvertretbar") angesehen und das OVG Hamburg, (Beschluss vom 17.08.1995, Az.: Bs IV 165/95) sowie das LSG Niedersachsen- Bremen (Beschluss vom 07.06.2007, Az.: L 8 SO 60/07 ER) jeweils Mehrkosten von ca. 50 % Mehrkosten als unverhältnismäßig erachtet, sieht das OVG Lüneburg (Beschluss vom 16.02.2004, Az.: 4 ME 400/03) bereits Mehrkosten von 21, 24 % als unverhältnismäßig an, wenn offenkundig ist, dass die kostengünstigere Einrichtung für den Behinderten sogar besser geeignet erscheint als die gewünschte Einrichtung.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2010 - L 8 SO 359/09

    Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für den Besuch eines Heilpädagogischen

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07
    b) Es wäre auf die Frage unverhältnismäßiger Mehrkosten auch nicht angekommen, wenn die Einrichtungen in L. und N. von vornherein nicht vergleichbar wären (vgl. hierzu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.02.2010, Az.: L 8 SO 359/09 B ER, wonach es auf die Frage der mit dem Besuch eines heilpädagogischen Förderkindergartens verbundenen Mehrkosten nicht ankommen sollte, weil diese Einrichtung gegenüber einem Integrationskindergarten aufgrund eines besseren Angebots bei Öffnungszeiten, Personalausstattung und besserer örtlicher Erreichbarkeit und Fördermöglichkeiten nicht vergleichbar gewesen seien).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1990 - 4 M 44/90

    Feste Grenze; Hilfesuchender; Unverhältnismäßige Mehrkosten; Gegenüberstellung;

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07
    In der Rechtsprechung ist keine feste Grenze anerkannt, ab der von unverhältnismäßigen Mehrkosten auszugehen wäre (vgl. etwa OVG Lüneburg unter Bezug auf die Vorgängernorm des § 3 Abs. 2 BSHG, Beschluss vom 25.05.1990, Az.: 4 M 44/90).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2004 - 4 ME 400/03

    Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behindertes Kind; Angemessenheit

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07
    Hatte das BVerwG in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 11.02.1982, Az.: 5 C 85/80) zur Vorgängernorm des § 3 Abs. 2 BSHG noch 75 % Mehrkosten als ohne weiteres unverhältnismäßig (nach damaligem Wortlaut der Vorschrift: "unvertretbar") angesehen und das OVG Hamburg, (Beschluss vom 17.08.1995, Az.: Bs IV 165/95) sowie das LSG Niedersachsen- Bremen (Beschluss vom 07.06.2007, Az.: L 8 SO 60/07 ER) jeweils Mehrkosten von ca. 50 % Mehrkosten als unverhältnismäßig erachtet, sieht das OVG Lüneburg (Beschluss vom 16.02.2004, Az.: 4 ME 400/03) bereits Mehrkosten von 21, 24 % als unverhältnismäßig an, wenn offenkundig ist, dass die kostengünstigere Einrichtung für den Behinderten sogar besser geeignet erscheint als die gewünschte Einrichtung.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1997 - 6 S 755/95

    Sozialhilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalles - Berücksichtigung von

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07
    Überdies sind bei einer vergleichenden Betrachtungsweise die Durchschnittskosten im Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers heranzuziehen (wohl h.M., vgl. etwa Luthe in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB XII, 17. Erg.-Lfg., § 9 Rn. 31; auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.1997, Az.: 6 S 755/95 und VG Lüneburg, Urteil vom 14.11.2000, Az.: 4 A 212/98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07
    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07
    a) Es käme hier auf etwaige Mehrkosten nicht an, wenn ein Verbleib in der derzeit besuchten Einrichtung unzumutbar wäre (vgl. insoweit z.B. VG Münster, Urteil vom 24.04.2006, Az.: 5 K 783/04 und Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.07.2007, Az.: L 13 SO 20/07 ER, wonach der Einwand unverhältnismäßiger Mehrkosten dann unbeachtlich sei, wenn dem Behinderten eine andere - kostengünstigere - Bedarfsdeckung nicht zugemutet werden kann.) Der von der Klägerin (zunächst) geltend gemachte Vorfall einer sexuellen Belästigung seitens eines anderen behinderten Menschen kann schon deshalb die Frage der Verhältnismäßigkeit der Mehrkosten nicht dahinstehen lassen, weil die Mutter der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung erklärte, die Situation in der Behindertenwerkstatt habe sich nunmehr verbessert und das Problem sei gelöst.
  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07
    Hatte das BVerwG in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 11.02.1982, Az.: 5 C 85/80) zur Vorgängernorm des § 3 Abs. 2 BSHG noch 75 % Mehrkosten als ohne weiteres unverhältnismäßig (nach damaligem Wortlaut der Vorschrift: "unvertretbar") angesehen und das OVG Hamburg, (Beschluss vom 17.08.1995, Az.: Bs IV 165/95) sowie das LSG Niedersachsen- Bremen (Beschluss vom 07.06.2007, Az.: L 8 SO 60/07 ER) jeweils Mehrkosten von ca. 50 % Mehrkosten als unverhältnismäßig erachtet, sieht das OVG Lüneburg (Beschluss vom 16.02.2004, Az.: 4 ME 400/03) bereits Mehrkosten von 21, 24 % als unverhältnismäßig an, wenn offenkundig ist, dass die kostengünstigere Einrichtung für den Behinderten sogar besser geeignet erscheint als die gewünschte Einrichtung.
  • VG Lüneburg, 14.11.2000 - 4 A 212/98

    Anrechnung von Einkommen; Heimkosten; unverhältnismäßige Mehrkosten; Wahlrecht

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 34 SO 212/07
    Überdies sind bei einer vergleichenden Betrachtungsweise die Durchschnittskosten im Zuständigkeitsbereich des Sozialhilfeträgers heranzuziehen (wohl h.M., vgl. etwa Luthe in: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB XII, 17. Erg.-Lfg., § 9 Rn. 31; auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.1997, Az.: 6 S 755/95 und VG Lüneburg, Urteil vom 14.11.2000, Az.: 4 A 212/98).
  • SG Karlsruhe, 28.11.2014 - S 1 SO 750/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Auswahl einer Einrichtung -

    Dieser jeweilige Mehraufwand ist zwar durchaus erheblich oder wesentlich, jedoch - entgegen der Ansicht der Beklagten - nicht "unverhältnismäßig" im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII (vgl. SG Freiburg vom 01.03.2011 - S 9 SO 2640/10 -, Rand-Nr. 23 f. sowie Wahrendorf, a.a.O., Rn. 39; ferner Mrozynski, Grundsicherung und Sozialhilfe, Kapitel III, Abschnitt 4, Rn. 30 sowie SG Hildesheim vom 19.05.2010 - S 34 SO 212/07 - ).

    Eine Unangemessenheit der Mehrkosten wird in Rechtsprechung und Literatur - soweit aktuell ersichtlich - erst bei Kosten angenommen, die 20 % bis 30 % über denen der Vergleichsgruppe liegen, und verneint, wenn diese die Grenze von 20 % nicht erreichen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10 ER-B -, Rn. 12, jeweils m.w.N.; SG Freiburg, a.a.O.; SG Mainz vom 30.06.2009 - S 5 SO 32/07 - m.w.N.; SG Hildesheim vom 19.05.2010 - S 34 SO 212/07 - sowie SG Duisburg vom 16.04.2012 - S 2 SO 55/11 - ).

  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - S 1 SO 4334/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe in vergleichbaren sonstigen

    Diese Mehrkosten seien nicht unverhältnismäßig (Hinweis auf Urteile des SG Hildesheim vom 19.05.2010 - S 34 SO 212/07 - und des SG Duisburg vom 16.04.2012 - S 2 SO 55/11 -).

    Auch wird eine Unangemessenheit von Mehrkosten in Rechtsprechung und Literatur, soweit aktuell ersichtlich, verneint, wenn diese die Grenze von 20 % nicht erreichen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10 ER-B - SG Freiburg vom 01.03.2011 - S 9 SO 2640/10 - SG Mainz vom 30.06.2009 - S 5 SO 32/07 m.w.N. - SG Hildesheim vom 19.05.2010 - S 34 SO 212/07 - SG Duisburg vom 16.04.2012 - S 2 SO 55/11 - und Urteil des erkennenden Gerichts vom 28.11.2014 - S 1 SO 750/14 - ).

  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 SO 4334/14

    Zu den Mehrkosten bei einem geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten

    Diese Mehrkosten seien nicht unverhältnismäßig (Hinweis auf Urteile des SG Hildesheim vom 19.05.2010 - S 34 SO 212/07 - und des SG Duisburg vom 16.04.2012 - S 2 SO 55/11 -).

    Auch wird eine Unangemessenheit von Mehrkosten in Rechtsprechung und Literatur, soweit aktuell ersichtlich, verneint, wenn diese die Grenze von 20 % nicht erreichen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10 ER-B - SG Freiburg vom 01.03.2011 - S 9 SO 2640/10 - SG Mainz vom 30.06.2009 - S 5 SO 32/07 m.w.N. - SG Hildesheim vom 19.05.2010 - S 34 SO 212/07 - SG Duisburg vom 16.04.2012 - S 2 SO 55/11 - und Urteil des erkennenden Gerichts vom 28.11.2014 - S 1 SO 750/14 - ).

  • SG Duisburg, 16.04.2012 - S 2 SO 55/11

    Sonstige Angelegenheiten

    In Rechtsprechung und Literatur wird eine Unverhältnismäßigkeit soweit ersichtlich regelmäßig erst bei Kosten, die 20% - 30% über denen der Vergleichsgruppe liegen, angenommen (s. dazu auch SG Mainz, Urteil vom 30.06.2009, aaO; SG Hildesheim, Urteil vom 19.05.2010, Az.: S 34 SO 212/07; SG Freiburg, Urteil vom 01.03.2011, aaO.).
  • SG Freiburg, 01.03.2011 - S 9 SO 2640/10

    Sozialhilfe nach Besonderheit des Einzelfalls - Eingliederungshilfe -

    Eine weitere Entscheidung zu einem vergleichbarem Mehrkostenrahmen fällte das SG Hildesheim am 19.5.2010 (Az. S 34 SO 212/07, ).
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