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   SG Trier, 01.02.2013 - S 1 AL 80/12   

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https://dejure.org/2013,17685
SG Trier, 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 (https://dejure.org/2013,17685)
SG Trier, Entscheidung vom 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 (https://dejure.org/2013,17685)
SG Trier, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - S 1 AL 80/12 (https://dejure.org/2013,17685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 93 Abs 1 SGB 3, § 4 Abs 2 SGB 3, § 39 Abs 1 S 1 SGB 1, § 54 Abs 2 S 2 SGG
    Gründungszuschuss - Ermessensleistung - Ablehnung wegen Vorranges der Vermittlung in abhängige Beschäftigung - Ermessensfehlgebrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Ermessens der Agentur für Arbeit bei der Entscheidung über die Bewilligung eines Gründungszuschusses

  • rabüro.de

    Zur Ermessensausübung bei Gewährung von Gründungszuschuss

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Mannheim, 23.08.2012 - S 14 AL 2139/12

    Gründungszuschuss - Vereinbarung einer selbständigen Tätigkeit als

    Auszug aus SG Trier, 01.02.2013 - S 1 AL 80/12
    In diesem Kontext sei das erste zu dieser Problematik ergangene Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 23.8.2012, S 14 AL 2139/12 zu sehen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.11.2012 - L 1 AL 39/12
    Auszug aus SG Trier, 01.02.2013 - S 1 AL 80/12
    Im Rahmen des von der Beklagten auszuübenden Ermessens darf diese nach der bisherigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Urteil vom 16.8.2012, S 1 AL 36/12; Urteil vom 17.1.2013, S 1 AL 39/12) die Erwägung in den Vordergrund stellen, dass nach § 4 Abs. 2 SGB III die Vermittlung in Arbeit Vorrang hat vor der Gewährung sonstiger Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2013 - L 9 AL 81/13

    Zur Ermessensausübung hinsichtlich der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der Gründungzuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 93 Rn. 21; so auch SG München, Urt. v. 11.06.2013 - S 35 AL 883/12 -, juris Rn. 26; SG Trier, Urt. v. 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 -, juris Rn. 24; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso BSG, Urt. v. 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).

    Für die offenen Stellen war der Kläger nach seinem bisherigen beruflichen Werdegang hinreichend qualifiziert und auch nicht "branchenfremd" (vgl. insoweit aber den Sachverhalt in SG Trier, Urt. v. 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 -, juris Rn. 25).

  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Daher sei es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Beklagte die Erwägung des Vermittlungsvorranges in den Vordergrund stelle und prüfe, ob der Arbeitslose dauerhaft im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden könne (Hinweis auf SG Trier, Urteil vom 1. Februar 2013 - S 1 AL 80/12, juris; SG München, Urteil vom 11. Juni 2013 - S 35 AL 883/12, juris; zum Überbrückungsgeld bereits BSG, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 7 RAr 14/90, BSGE 67, 279; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. November 2013 - L 9 AL 81/13, juris).
  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Obwohl Fallidentität bestehe, habe das Sozialgericht die ihm übersandten Urteile und Literaturbeiträge nicht in seine Entscheidung einfließen lassen (Hinweis auf SG Duisburg, Urteil vom 22. Januar 2014 - S 33 AL 239/13; SG Trier, Urteil vom 1. Februar 2013 - S 1 AL 80/12; SG Karlsruhe, Urteil vom 17. Januar 2013 - S 16 AL 949/12; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2013 - L 18 AL 5/13; SG Mannheim, Urteil vom 23. August 2012 - S 14 AL 2139/12; Bienert, info also 3/2013, 99; Müller, NZS 2014, 725; IAB-Forschungsbericht 04/2015 "Der Gründungszuschuss nach der Reform" und eine Sitzungsniederschrift des SG Dortmund vom 26. März 2015 in der Sache S 53 AL 256/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 11 AL 40/14
    Insoweit ist aber der allgemeine Vorrang der Vermittlung zu beachten, so dass der Gründungzuschuss als Ermessensleistung nur dann gewährt werden kann, wenn er für eine dauerhafte Eingliederung erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 SGB III), d.h. wenn die Vermittlung voraussichtlich nicht zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt (vgl. Kuhnke, in: jurisPK-SGB III, § 93 Rn. 21; so auch SG München, Urt. v. 11.06.2013 - S 35 AL 883/12 -, juris Rn. 26; SG Trier, Urt. v. 01.02.2013 - S 1 AL 80/12 -, juris Rn. 24; zum Überbrückungsgeld nach der früheren Rechtslage als "Kann-Leistung" ebenso BSG, Urt. v. 25.10.1990 - 7 RAr 14/90 -, juris Rn. 33).
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