Rechtsprechung
| SG Reutlingen, 16.10.2008 - S 3 AS 3528/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
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SGB II § 28, § 7; SGB VIII § 27, § 33
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft bei vorübergehendem Aufenthalt eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für entstandene Kosten durch die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem in einer Pflegefamilie wohnenden Kind; Möglichkeit der Anerkennung von Leistungen nach dem ...
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 16.10.2008 - S 3 AS 3528/07
- LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 AS 5263/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R
Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen …
Auszug aus SG Reutlingen, 16.10.2008 - S 3 AS 3528/07
Es handle sich insoweit um eine Bedarfsgemeinschaft auf Zeit entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Umgangsrecht (Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R, Juris-Dok.).Nach Auffassung des Bundessozialgerichts im Urteil vom 07.11.2006, aaO, seien in dieser Fallkonstellation die Kinder selbst Anspruchsinhaber für Teilzeiträume, weshalb diese in das Verfahren einzubeziehen seien.
Eine Einbeziehung aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft in das Verfahren bei Streitigkeiten der vorliegenden Art wird vom Bundessozialgericht auch im Urteil vom 07.11.2006 B 7b AS 14/06 R, Juris-doc., als in der Regel erforderlich erachtet.
Das Bundessozialgericht hat in der Entscheidung vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R, darauf hingewiesen, dass bereits nach dem Wortlaut der Vorschrift ("dem Haushalt angehörend") kein dauerhaftes "Leben" im Haushalt zu fordern ist.
Sein Bedarf bei Aufenthalt im Haushalt seiner Mutter ist daher bei diesen zwar kürzeren, aber dennoch nicht nur sporadischen Besuchen (vgl. Urteil des BSG vom 07.11.2006, B 7b AS 14/06 R, aaO.) nicht gedeckt.
- BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum - …
Auszug aus SG Reutlingen, 16.10.2008 - S 3 AS 3528/07
Hierzu hat das Bundessozialgericht im bereits erwähnten Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R, aaO, entschieden, dass das SGB II keinen Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft als solcher kennt, sondern - außer bei ausdrücklichem gesetzlichem Ausschluss - Anspruchsinhaber jeweils alle einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind. - BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
Auszug aus SG Reutlingen, 16.10.2008 - S 3 AS 3528/07
So stehen fiktive Einkünfte, z. B. nicht realisierte Unterhaltsansprüche, nicht als Einkommen zur Verfügung, weil es auf den tatsächlichen Zufluss ankommt (vgl. Grube / Wahrendorf, Komm. zum SGB XII, 2. Auflage, § 82, Rdnr. 12 und 17 unter Hinweis auf BVerwGE 21, 208). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus SG Reutlingen, 16.10.2008 - S 3 AS 3528/07
Stehen Kindern für die Verwirklichung des Umgangsrechts die hierfür notwendigen Mittel tatsächlich nicht zur Verfügung, droht die Vereitelung des Umgangsrechts und der Träger der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist gehalten, das Fehlen der notwendigen "bereiten Mittel" durch Gewährung der begehrten anteiligen Regelleistungen zu ersetzen (vgl. Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.04.2008, L 20 AS 112/06).
- SG Münster, 27.01.2012 - S 5 BK 22/11
Sonstige Angelegenheiten
Das Gericht weicht aus den vorstehenden Erwägungen heraus ab von anderen sozialgerichtlichen Entscheidungen, die von einer zeitweiligen Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II auch dann ausgehen, wenn das Kind stationär in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht ist und sich besuchsweise bei den Eltern aufhält (SG Karlsruhe, Urteil vom 27.7.2009, S 16 AS 1115/08; SG Koblenz, Urteil vom 8.2.2010, S 16 AS 1168/09; SG Reutlingen, Urteil vom 16.10.2008, S 3 AS 3528/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.5.2010, L 7 AS 5263/08).
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