Rechtsprechung
| BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues Verfahren zwischen denselben Parteien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrat - Versetzung
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 18.05.1988 - 2 BV 12/88
- LAG Hamm, 11.01.1989 - 3 TaBV 86/88
- BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
Papierfundstellen
- NZA 1990, 314
- BB 1990, 1628
- BB 1990, 354
- BB 1990, 631
- DB 1990, 891
- SAE 1992, 9
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (15)
- LAG Hamm, 04.05.1988 - 12 TaBV 85/87
Umsetzung; Mitbestimmung; Direktionsrecht; Betriebsrat
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Beschluß vom 4. Mai 1988 (- 12 TaBV 85/87 -) die Beschwerde des Arbeitgebers zurückgewiesen.Aufgrund des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 4. Mai 1988 - 12 TaBV 85/87 - stehe rechtskräftig fest, daß der Betriebsrat des abgebenden Betriebes W an der personellen Einzelmaßnahme nicht beteiligt zu werden brauche.
Aufgrund des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts vom 4. Mai 1988 (- 12 TaBV 85/87 -) steht rechtskräftig zwischen den Beteiligten fest, daß der Betriebsrat des Betriebes W vor der Versetzung des Betriebsratsvorsitzenden ... nicht hat beteiligt werden müssen.
b) Gerade dieses Ergebnis ist aber infolge des fehlerhaften Verfahrens in der Sache 12 TaBV 85/87 eingetreten.
c) An der Prüfung, ob die Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrats des abgebenden Betriebes unwirksam ist, ist der Senat aufgrund der materiellen Rechtskraft der Entscheidung im Verfahren 12 TaBV 85/87 gehindert.
Vorliegend hat das Landesarbeitsgericht in dem Verfahren 12 TaBV 85/87 den Antrag des Arbeitgebers auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats des Werks W zur Versetzung des Betriebsratsvorsitzenden ... ausschließlich mit der Begründung zurückgewiesen, der Betriebsrat des Betriebes W sei als Betriebsrat des abgebenden Betriebes nicht nach § 99 BetrVG zu beteiligen gewesen, es habe keiner Zustimmung dieses Betriebsrats bedurft.
Der Inhalt des Beschlusses vom 4. Mai 1988 in dem Verfahren 12 TaBV 85/87 ist daher wegen präjudizieller Abhängigkeit des vorliegenden Verfahrens diesem zugrundezulegen.
Dementsprechend ist vorliegend der Inhalt des Beschlusses in dem Verfahren 12 TaBV 85/87 wegen präjudizieller Abhängigkeit auch insoweit zugrunde zu legen.
- BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87
Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag - …
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
Dabei hat das Landesarbeitsgericht übersehen, daß der Arbeitgeber mit dem Antrag, die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme zu ersetzen, einer gesetzlichen Pflicht genügen will; wenn das Gericht zu der Überzeugung kommt, einer Zustimmung bedürfe es nicht, entweder weil sie als erteilt gilt oder - wie im vorliegenden Falle - nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts der Betriebsrat gar nicht zuständig sein soll, darf dies nicht zu Lasten des Arbeitgebers gehen (Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe). - BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80
Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
Hat das Gericht eine der in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen übersehen, so mag die Entscheidung inhaltlich unrichtig sein, sie erwächst aber auch insoweit in Rechtskraft (BGH Urteil vom 15. Juni 1982 - VI ZR 179/80 - NJW 1982, 2257 ;… Thomas/Putzo, a.a.O., § 322 Anm. 6 d).
- BGH, 03.07.1961 - III ZR 19/60
Rechtskraft eines klagabweisenden Versäumnisurteils
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
Deshalb ist für die Auslegung einer abweisenden Entscheidung auf die tragenden Abweisungsgründe zurückzugreifen und auch für sie eine Bindungswirkung zu bejahen (BGHZ 35, 338, 340 f.; 37, 375, 377 f.; Dietrich, ZZP 1970, 201;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 154 II;… Stein/ Jonas/Leipold, ZPO , 20. Aufl., § 322 Anm. VII 2, X 4;… Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 47. Aufl., § 322 Anm. 2 A b;… Schwab, Festschrift für Bötticher, 1969, 321, 326, 334 f.;… Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., § 322 Anm. 5). - BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 59/78
Versetzung
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
f) Es ist vorliegend nicht mehr entscheidungserheblich, ob die Rechtsprechung des Sechsten Senats (Beschluß vom 30. April 1981, BAGE 35, 228 = AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972), wonach bei einverständlicher Versetzung eines Arbeitnehmers auf Dauer von einem Betrieb eines Unternehmens in einen anderen auch auf Fälle übertragen werden kann, in denen der Arbeitnehmer seiner Versetzung widerspricht. - BAG, 17.09.1981 - 2 AZR 402/79
Kündigung - Betriebsratszustimmung
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
Dabei ist es zutreffend davon ausgegangen, § 103 BetrVG habe eine doppelte Schutzfunktion, nämlich die Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und die Kontinuität seiner Amtsführung zu sichern (BAGE 37, 44, 50 = AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG 1972, zu I 2 b der Gründe). - BGH, 12.07.1962 - III ZR 87/61
Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeit
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
Deshalb ist für die Auslegung einer abweisenden Entscheidung auf die tragenden Abweisungsgründe zurückzugreifen und auch für sie eine Bindungswirkung zu bejahen (BGHZ 35, 338, 340 f.; 37, 375, 377 f.; Dietrich, ZZP 1970, 201;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 154 II;… Stein/ Jonas/Leipold, ZPO , 20. Aufl., § 322 Anm. VII 2, X 4;… Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 47. Aufl., § 322 Anm. 2 A b;… Schwab, Festschrift für Bötticher, 1969, 321, 326, 334 f.;… Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., § 322 Anm. 5). - LAG Hamm, 01.04.1977 - 3 Sa 181/77
Direktionsrecht des Arbeitgebers; Versetzung; Mitglied des Betriebsrates; …
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat im Urteil vom 1. April 1977 (- 3 Sa 181/77 - EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 19 = BB 1977, 696, LS) darauf hingewiesen, daß, falls sich das Direktionsrecht des Arbeitgebers auch darauf erstreckt, den Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb zu versetzen, mit dem Ausscheiden aus dem Betrieb auch sein betriebsverfassungsrechtliches Amt im Sinne des § 103 BetrVG endet; insoweit sei das Ausscheiden aus dem Betrieb einer außerordentlichen Kündigung vergleichbar, weil es durch eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers ohne zwingenden Grund herbeigeführt werden kann. - BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner …
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
Welche Tätigkeit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zuweisen kann, hängt vom Umfang des Direktionsrechts ab, der sich wiederum aus dem Arbeitsvertrag ergibt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe). - BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86
Durchführung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89
Die Antragsteller müssen daher im Gegensatz zur Auffassung des Landesarbeitsgerichts kein besonderes Rechtsschutzinteresse darlegen (vgl. u.a. Senatsbeschluß vom 10. November 1987, BAGE 56, 313 = AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe). - BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …
- BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen
- BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung
- BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86
Antragsbefugnis der Gewerkschaft im Beschlussverfahren
- BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 49/82
Mitbestimmung Gesamtbetriebsrat
- BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90
Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb
In seinem Beschluß vom 21. September 1989 (- 1 ABR 32/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hat der Senat zur Diskussion gestellt, ob bei der auf Dauer angelegten Versetzung von Betriebsratsmitgliedern von einem Betrieb des Unternehmens in einen anderen der Betriebsrat des abgebenden Betriebes sogar nach § 103 BetrVG zu beteiligen sei. - BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22
Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht
Dies steht aufgrund der präjudiziellen Wirkung der insoweit rechtskräftigen (§ 322 Abs. 1 ZPO) Entscheidung des Arbeitsgerichts, mit der es den erstinstanzlichen Antrag der Arbeitgeberin auf eine entsprechende Feststellung abgewiesen hat, bindend fest (vgl. zur präjudiziellen Wirkung rechtskräftiger Beschlüsse BAG 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - zu B II 3 c der Gründe). - BAG, 11.07.2000 - 1 ABR 39/99
Versetzung eines Betriebsratsmitglieds im Unternehmen
Aufgabe der entgegengesetzten Erwägungen des Senats in dem Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76).aa) Allerdings hat der Senat in der Entscheidung vom 21. September 1989 (- 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76) zur Diskussion gestellt, ob nicht im Interesse der Funktionsfähigkeit des Betriebsrats und der Kontinuität seiner Amtsführung bei Versetzungen von Betriebsratsmitgliedern § 103 BetrVG analog anzuwenden ist.
Auf diesen Gesichtspunkt kann - wie auch der Senat in der Entscheidung vom 21. September 1989 (aaO) angedeutet hat - eine Analogie daher nicht gestützt werden, wenn sich aus der Gesetzgebungsgeschichte ergibt, daß ein besonderer Schutz des Betriebsratsmitglieds vor dem Amtsverlust sowie ein entsprechender Funktionsschutz gegen eine Beeinträchtigung durch Versetzungen auf Grund des Direktionsrechts nicht geregelt werden sollte.
Die Gegenmeinung in der Literatur und wohl auch der Senat in der Entscheidung vom 21. September 1989 (aaO) stützen sich darauf, daß der Arbeitgeber durch eine einseitige Maßnahme - Versetzung kraft Direktionsrechts - die Zusammensetzung des Betriebsrats beeinflußt.
- BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97
Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung - …
Dies ist im Verfahren auf Ersetzung der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 Abs. 2 BetrVG auch ohne dahingehenden ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers in der den Ersetzungsantrag abweisenden Entscheidung - ggf. nach Hinweis gemäß § 139 ZPO - festzustellen (im Anschluß an BAG, Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972).Aus Gründen der Rechtssicherheit, der Verfahrensökonomie und aufgrund des Zwecks des § 1 (3 Abs. 2 BetrVG , Klarheit über die Zulässigkeit des Ausspruchs einer Kündigung gegenüber einem Mandatsträger zu schaffen, ist es daher geboten, daß das Arbeitsgericht auch ohne einen darauf gerichteten ausdrücklichen Antrag des Arbeitgebers - ggf. nach Hinweis gemäß § 139 ZPO - die Feststellung ausspricht, daß eine Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung entbehrlich ist, wenn sich dies im Laufe des Verfahrens herausstellt (vgl. BAG, Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57, 65 = AP Nr. 57 zu § 99 BetrVG 1972, zu B. II der Gründe; BAG, Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 3 a der Gründe).
Das gilt gerade auch für klageabweisende Entscheidungen, bei denen allerdings mangels eines positiven Urteilsausspruchs die Rechtskraftwirkung nur unter Heranziehung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe zu bestimmen ist, wobei sich der Gegenstand der Rechtskraft auf das Bestehen oder Nichtbestehen der geltend gemachten Rechtsfolge aufgrund des vorgetragenen Tatsachenkomplexes beschränkt und bloße Entscheidungselemente, d. h. die Feststellung der Tatbestandsmerkmale, insbesondere die der Entscheidung zugrundeliegenden vorgreiflichen Rechtsverhältnisse, an der Rechtskraft nicht teilnehmen (BAG, Beschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 3 c der Gründe, m.w.N.; BGH, Urteil vom 11. November 1994 - V ZR 46/93 - NJW 1995, 967 ; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - NJW 1993, 3204, 3205; BGH, Urteil vom 6. März 1985 - IV b ZR 76/83 - NJW 1985, 2535 ).
- BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit …
Die Frage, ob es - wie das Landesarbeitsgericht angenommen hat - bei der auf das Direktionsrecht gestützten Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb in analoger Anwendung des § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf, ist daher nicht entscheidungserheblich (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972).Damit kommt es auch im vorliegenden Fall auf die Frage nicht an, ob die auf das Direktionsrecht gestützte Versetzung des Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb wegen des damit verbundenen Verlustes des Betriebsratsamtes in analoger Anwendung des § 103 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (offengelassen im Senatsbeschluß vom 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972 = SAE 1992, 9 mit die analoge Anwendung bejahender Anm. von Fastrich; gegen die analoge Anwendung jetzt Boemke-Albrecht, BB 1991, 541 ff. [BFH 07.08.1990 - VIII R 6/90]; Oetker, RdA 1990, 343 ff.).
- BAG, 18.06.2025 - 2 AZR 228/23
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Umdeutung
- LAG Berlin, 27.02.1992 - 4 Sa 68/91
Versetzung eines Arbeitnehmers; Dienstort ; Zuweisung; Gesamtbetriebsrat; …
Insofern kann nur der Betriebsrat des abgebenden Betriebes dafür sorgen, daß die Versetzung den betroffenen Arbeitnehmer nicht ohne Grund benachteiligt (…so auch Löwisch, a.a.O.; offengelassen in BAG AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972 und in BAG AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972).Zugleich wird aber durch die besondere kündigungsrechtliche Regelung der Schutz der Amtsführung im Rahmen der Betriebsverfassung und damit der Kontinuität der Tätigkeit der Betriebsverfassungsorgane gesichert, womit letztlich auch dem Schutz der Arbeitnehmer vor Ausschaltung ihrer gewählten Vertreter gedient wird (vgl. BAG AP Nr. 14 zu § 103 BetrVG; BAG AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972, Galperin/Löwisch, a.a.O., Rdnr. 1 zu § 103;… Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., Rdnr. 1 zu § 103;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, a.a.O. Rdnr. 1 zu § 103, Gk-Kraft, a.a.O., Rdnr. 1 zu § 103;… KR-Etzel, 3. Aufl., Rdnr. 7 zu § 103 BetrVG).
Dem dadurch erforderlichen Schutz des Betriebsratsmitgliedes und des Betriebsrats als Organ kann aber nur durch eine analoge Anwendung des § 103 BetrVG Rechnung getragen werden (…für eine analoge Anwendung auch: KR-Etzel, a.a.O., Rdnr. 60 zu § 103 BetrVG, Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, a.a.O., Rdnr. 14 zu § 103; Gnade/Kehrmann, BetrVG Basiskommentar, Anm. 1 zu § 103;… im Ergebnis auch Galperin/Löwisch, a.a.O., Rdnr. 4 zu § 103;… anderer Ansicht, allerdings ohne nähere Begründung: Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., Rdnr. 18 zu § 103;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., Rdnr. zu § 103;… GK-Kraft, a.a.O., Rdnr. 19 zu § 103;… wohl auch: Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, a.a.O., Rdnr. 11 zu § 103; eine entsprechende Anwendung des § 103 BetrVG in Erwägung gezogen, aber letztlich offengelassen: BAG AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972).
Zu Recht hat das Arbeitsgericht - im übrigen in Übereinstimmung mit dem BAG (AP Nr. 72 zu § 99 BetrVG 1972) - ausgeführt, daß eine analoge Anwendung von § 103 BetrVG nur dann ausgeschlossen wäre, wenn sich aus der Gesetzesgeschichte des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 ergeben würde, daß ein Schutz der Funktionsfähigkeit gegenüber Versetzungen nicht gewollt war.
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 547/99
Änderungskündigung - Pauschalierte Mehrarbeitsvergütung
Im nachfolgenden Individualprozeß kann er sich nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozeß zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (Senat 3. Juli 1996 - 2 AZR 813/95 - BAGE 83, 267; vgl. auch BAG 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 76). - LAG Hessen, 18.09.2007 - 4 TaBV 83/07
Zur Schriftform der Zustimmungsverweigerung eines Betriebsrats und zur …
Streiten die Betriebsparteien über die Wirksamkeit eines Widerspruchs des Betriebsrats gemäß § 99 Abs. 3 BetrVG, hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Eintritts der Zustimmungsfiktion von § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, um Klarheit zu erlangen, dass er die personelle Maßnahme endgültig durchführen kann und ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG nicht erforderlich ist (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60/57, zu B II; 21. September 1989 - 1 ABR 32/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 72, zu II 3 a). - ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07
Einführung des ERA-TV im Betrieb - Reklamation der Entgeltgruppe - Bildung einer …
Beteiligungsbefugt ist, wer durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Position tatsächlich betroffen werden kann (BAG 21.09.1989 - 1 ABR 32/89 -, NZA 1990, 314).Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtsstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG vom 21.09.1989 a. a. O., vom 23.02.1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979).
Der Antragsteller muss dafür kein besonderes Rechtsschutzinteresse darlegen (BAG vom 21.09.1989 a. a. O.; vom 10.11.1987, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972).
- BAG, 22.10.2019 - 9 AZB 19/19
Verfahrensart - Schadensersatz wegen Behinderung der BR-Arbeit
- LAG Nürnberg, 31.01.2014 - 8 TaBVGa 1/14
Betriebsratsmitglied - Versetzung - Zustimmungserfordernis - teleologsiche …
- LAG Hamburg, 16.10.2003 - 8 Sa 63/03
Keine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch vorläufigen …
- BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 379/89
Präklusionswirkung eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden und die …
- LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 16 TaBV 46/00
Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Einsicht in beim Personalausschuss …
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 813/95
Kündigung wegen Auflösung eines Kulturorchesters - Personalratsbeteiligung
- LAG Niedersachsen, 03.05.2019 - 7 Ta 331/18
Maßgeblichkeit des Streitgegenstands für die Verfahrensart vor dem …
- LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung; …
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 825/95
Kündigung: Beteiligung des Personalrats bei Kündigung wegen Auflösung eines …
- LAG Hessen, 10.11.2017 - 14 TaBV 258/16
Ist durch Beendigung der Amtsträgerschaft (Ersatzmitglied) Erledigung des …
- LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 210/06
Zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung und …
- BVerwG, 26.04.2000 - 6 P 2.00
Außerordentliche Kündigung eines Beschäftigten des Bundesnachrichtendienstes - …
- LAG München, 23.04.1999 - 10 TaBV 69/98
Versetzung eines Betriebsratsmitglieds
- BFH, 17.11.1992 - VIII R 35/91
Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils oder Grundurteils
- LAG München, 27.02.1998 - 8 TaBV 98/97
Betriebsrat: Anspruch des im Erziehungsurlaub befindlichen Mitglieds auf …
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 818/95
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 815/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 33 B 1219/22
Rechtswidrigkeit der Untersagung des Zugangs zur Dienststelle eines …
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 817/95
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 828/95
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 814/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2023 - 33 B 287/23
Rechtswidrigkeit der Behinderung eines Personalratsmitglieds bei seiner Arbeit …
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 823/95
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 824/95
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 826/95
- ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09
Bildung einer Paritätischen Kommission - Überprüfungskompetenz der PaKo bezüglich …
- BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 833/95
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2025 - 33 A 1290/23
Personalrat; Mitglied; Zugang; Dienststelle; Zugriff; informationstechnisch …
- LAG Berlin, 10.12.1992 - 14 TaBV 5/92
Betriebsrat; Sprachschule; Anstellungsvertrag; Lehrkraft ; Mitbestimmungsrecht ; …
- VG Köln, 05.06.2023 - 33 K 6148/22
- LAG Hamburg, 06.08.2003 - 8 Ta 5/03
Streitwert bei einseitiger Vertragsänderung durch den Arbeitgeber - …
- BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 172/92
Geltungsbereich Tarifverträge Bekleidung und Textil - Streit i.R.d. Anwendbarkeit …
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