Rechtsprechung
| BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- lexetius.com
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wachdienstunternehmen - Unfallversicherung - Beitrag - Beitrittsgebiet - Unfallgefahr - Gefahrentarif - Altlasten - Umlegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umlage der Altlasten-Ost in der gesetzlichen Unfallversicherung verfassungsmäßig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Entscheidungsanmerkung)
Zur Verfassungsmäßigkeit der DDR-UV-Rentenlastverteilung allein nach dem Gefahrtarif
Verfahrensgang
- SG Gießen, 02.11.1998 - S 3 U 1593/96
- BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Papierfundstellen
- SGb 2001, 254
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (25)
- BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95
Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für …
Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
In seinem Urteil vom 2. Juli 1996 (BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1) habe das Bundessozialgericht (BSG) die pauschale Altlastverteilung der gesetzlichen Unfallversicherung für Versicherungsfälle im Beitrittsgebiet nach Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet I Abschnitt III Nr. 1 Buchst c Abs. 8 Nr. 2 Doppelbuchst aa des Einigungsvertrages (EinigVtr) ausdrücklich als mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar angesehen.Bereits die von der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin der DDR vorgenommene Überwälzung von deren Rentenzahlungspflichten aus Arbeitsunfällen auf die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und damit auf die beitragszahlenden Mitglieder sei entgegen den Ausführungen in BSGE 79, 23 (…= SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1) als verfassungswidrig anzusehen.
Das BSG habe das in seiner Entscheidung vom 2. Juli 1996 (BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1) ähnlich gesehen.
Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG über die Auferlegung der Fremdrenten als Kriegsfolgelast auf die gewerblichen Berufsgenossenschaften (…BVerfGE 14, 221 = SozR Nr. 1 zu Art. 120 GG), über die Verteilung der vor dem 1. Januar 1953 entstandenen Rentenlast der Bergbau-Berufsgenossenschaft auf die Gesamtheit der gewerblichen Berufsgenossenschaften (…BVerfGE 23, 12 = SozR Nr. 68 zu Art. 3 GG) und über den späteren Lastenausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften (…BVerfGE 36, 383 = SozR 5610 Art. 3 § 1 Nr. 1) entschieden hat (BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1;… vgl auch BSGE 25, 243 = SozR Nr. 2 zu § 54 BVG über die von der Rentenlast aus kriegsbedingten Arbeitsunfällen in der Zeit vom 1. September 1939 bis 31. Dezember 1941 besonders betroffenen Beitragspflichtigen der See-Berufsgenossenschaft), war der Gesetzgeber nicht gehindert, die Rentenaltlasten der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Beitrittsgebiet nicht aus Steuermitteln zu finanzieren, sondern sie den Unfallversicherungsträgern als öffentlich-rechtliche Körperschaften aufzuerlegen.
Es ist sachlich gerechtfertigt, die Gruppe der Mitglieder der Berufsgenossenschaften anders zu behandeln als die Allgemeinheit; sie haben eine engere Beziehung zu den dortigen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (so im Ergebnis bereits BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1 mit zustimmender Anm von Gitter SGb 1997, 185).
Für die Übernahme des Rentenbestandes der DDR wurde ein Verteilungsschlüssel entwickelt, der ungeachtet der gewerblichen Gliederung und ohne Kompetenzschwierigkeiten eine praktikable Lösung darstellt (BSGE 79, 23, 24 f = SozR aaO).
- BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61
Fremdrenten
Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG über die Auferlegung der Fremdrenten als Kriegsfolgelast auf die gewerblichen Berufsgenossenschaften (BVerfGE 14, 221 = SozR Nr. 1 zu Art. 120 GG), über die Verteilung der vor dem 1. Januar 1953 entstandenen Rentenlast der Bergbau-Berufsgenossenschaft auf die Gesamtheit der gewerblichen Berufsgenossenschaften (…BVerfGE 23, 12 = SozR Nr. 68 zu Art. 3 GG) und über den späteren Lastenausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften (…BVerfGE 36, 383 = SozR 5610 Art. 3 § 1 Nr. 1) entschieden hat (…BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1;… vgl auch BSGE 25, 243 = SozR Nr. 2 zu § 54 BVG über die von der Rentenlast aus kriegsbedingten Arbeitsunfällen in der Zeit vom 1. September 1939 bis 31. Dezember 1941 besonders betroffenen Beitragspflichtigen der See-Berufsgenossenschaft), war der Gesetzgeber nicht gehindert, die Rentenaltlasten der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Beitrittsgebiet nicht aus Steuermitteln zu finanzieren, sondern sie den Unfallversicherungsträgern als öffentlich-rechtliche Körperschaften aufzuerlegen.Jene Lastenübernahme war rechtmäßig, denn damals war den Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, die bei der Eingliederung des Saarlandes zu überwinden waren (vgl BVerfGE 14, 221, 240;… Breuer, aaO).
Es handelt sich lediglich um die Auferlegung einer Geldleistungspflicht, was aber durch Art. 14 GG nicht geschützt ist (vgl Breuer, BG 1991, 508, 518;… Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 3. Aufl 1995, Art. 14 RdNr 12 mwN; BVerfGE 14, 221, 241).
- BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65
Unfallversicherungsgesetz
Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in BVerfGE 23, 12 sei im vorliegenden Rechtsstreit nicht einschlägig.Wie der Senat bereits unter Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG über die Auferlegung der Fremdrenten als Kriegsfolgelast auf die gewerblichen Berufsgenossenschaften (…BVerfGE 14, 221 = SozR Nr. 1 zu Art. 120 GG), über die Verteilung der vor dem 1. Januar 1953 entstandenen Rentenlast der Bergbau-Berufsgenossenschaft auf die Gesamtheit der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BVerfGE 23, 12 = SozR Nr. 68 zu Art. 3 GG) und über den späteren Lastenausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften (…BVerfGE 36, 383 = SozR 5610 Art. 3 § 1 Nr. 1) entschieden hat (…BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1;… vgl auch BSGE 25, 243 = SozR Nr. 2 zu § 54 BVG über die von der Rentenlast aus kriegsbedingten Arbeitsunfällen in der Zeit vom 1. September 1939 bis 31. Dezember 1941 besonders betroffenen Beitragspflichtigen der See-Berufsgenossenschaft), war der Gesetzgeber nicht gehindert, die Rentenaltlasten der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Beitrittsgebiet nicht aus Steuermitteln zu finanzieren, sondern sie den Unfallversicherungsträgern als öffentlich-rechtliche Körperschaften aufzuerlegen.
Die Auferlegung einer Geldleistung verletzt das grundrechtlich geschützte Eigentum nur, wenn sie jedes Maß übersteigt (BVerfGE 23, 12, 30) oder außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht (BVerfGE 92, 262, 273).
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Der Entscheidung des BVerfG vom 8. April 1987 (BVerfGE 75, 108 ff) sei zwar das Erfordernis einer spezifischen Solidaritäts- und Verantwortlichkeitsbeziehung zu entnehmen, die zwischen Zahlungsverpflichteten und Versicherten bestehen müsse.Vielmehr stellen die zu ihrer Deckung notwendigen Beträge zu Recht Sozialversicherungsbeiträge dar, die keine Sonderabgaben iS der Rechtsprechung des BVerfG sind (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1).
Für eine solche Abgabe bedarf es somit einer besonderen Rechtfertigung, die sich aus spezifischen Solidaritätsbeziehungen und Verantwortlichkeitsbeziehungen zwischen Zahlungsverpflichteten und Versicherten ergeben kann, die in den Lebensverhältnissen, wie sie sich geschichtlich entwickelt haben und weiter entwickeln, angelegt sind (BVerfGE 75, 108 ff = SozR aaO).
- BSG, 18.10.1984 - 2 RU 31/83
Arbeitsunfall - Zuschläge - Durchschnittsunfallbelastungsziffer
Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Eines weiteren Klageantrags dahin, die Beklagte zu verurteilen, bei der Berechnung des Beitrags bestimmte Bemessungsgrundlagen nicht oder in anderer Weise zu berücksichtigen, bedarf es nicht (…vgl BSGE 64, 100, 102 = SozR 2200 § 180 Nr. 44; vgl auch BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10).Dabei gilt das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung (§§ 724 Abs. 1, 740 RVO), dh der anfallende Bedarf von Mitteln für das abgelaufene Geschäftsjahr wird nach dem in der Satzung festgelegten Verteilungsmaßstab auf den gerade vorhandenen Bestand an beitragspflichtigen Unternehmen umgelegt (vgl BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 540 b, c).
Diesem Gesamtbedarf, vermindert durch die Verwaltungseinnahmen, entspricht der Umfang des auf die Gesamtheit der beitragspflichtigen Unternehmer entfallenden Umlagesolls (BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10).
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (BVerfGE 84, 348, 359, 360 mwN; 87, 234, 255, 256 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Nach Art. 3 Abs. 1 GG darf der Gesetzgeber, wenn er die Rechtsverhältnisse verschiedener Personengruppen differenzierend regelt, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nur dann anders behandeln, wenn zwischen beiden Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 82, 126, 146 mwN). - BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Gebührengesetz NRW
Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Solche Vorteile können jedenfalls dann die verfassungsrechtliche Bewertung der an den tatsächlichen Lebensverhältnissen zu messenden Ungleichheit (vgl BVerfGE 8, 51, 64, 67; 49, 148, 165; 50, 217, 231; 85, 238, 245) beeinflussen, wenn ihre Gewährung in einem rechtlichen Zusammenhang mit ihr steht. - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Nach Art. 3 Abs. 1 GG darf der Gesetzgeber, wenn er die Rechtsverhältnisse verschiedener Personengruppen differenzierend regelt, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nur dann anders behandeln, wenn zwischen beiden Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88; 82, 126, 146 mwN). - BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Ermessen bei Revisionsannahme
Auszug aus BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R
Solche Vorteile können jedenfalls dann die verfassungsrechtliche Bewertung der an den tatsächlichen Lebensverhältnissen zu messenden Ungleichheit (vgl BVerfGE 8, 51, 64, 67; 49, 148, 165; 50, 217, 231; 85, 238, 245) beeinflussen, wenn ihre Gewährung in einem rechtlichen Zusammenhang mit ihr steht. - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
- BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57
1. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verspätet angemeldeter Forderungen vom …
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen …
- BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R
Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde …
- BVerfG, 29.12.1999 - 1 BvR 679/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sog. versicherungsfremde Leistungen
- BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81
Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile - …
- BVerfG, 29.04.1998 - 1 BvL 25/93
Erziehungsgeld
- BSG, 22.09.1988 - 2 RU 2/88
- BSG, 26.04.1977 - 8 RU 74/76
Voraussetzungen der notwendigen Beiladung - Höhe der Beiträge zu den …
- BSG, 22.09.1988 - 12 RK 12/86
Sozialhilfe - Krankenversicherung - Beitragspflicht - Kindergeld
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 17/72
Verfassungsmäßigkeit des Lastenausgleichs zwischen Berufsgenossenschaften
- BSG, 19.11.1996 - 1 RK 8/96
Nachweis der ordnungsgemäßen Zustimmung zur Sprungrevision
- BSG, 28.10.1966 - 2 RU 129/64
Unfallversicherungsbeiträge - Beitragsermäßigung - Klage eines Unternehmers - …
- BSG, 08.05.2007 - B 2 U 14/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Finanzierung - Altlasten Ost - …
Dass die Unfallversicherungsträger des wiedervereinigten Deutschlands nicht nur für die Altlasten des Westens, also der früheren BRD, sondern auch für diejenigen aus dem Osten, der früheren DDR, zuständig sind, hat der Senat wiederholt, auch aus verfassungsrechtlicher Sicht als rechtmäßig angesehen (…BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1; SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 2 = SGb 2001, 254 ff mit zustimmender Anmerkung von Ullrichs;… BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1, jeweils RdNr 14 ff).Aufgrund der besonderen Umstände der Wiedervereinigung war es auch gerechtfertigt, die Versicherungsfälle aus der Zeit der DDR nach einem besonderen Schlüssel zu verteilen und von der das System der gesetzlichen Unfallversicherung prägenden Zusammenfassung der Unternehmen nach Gewerbezweigen in den Unfallversicherungsträgern und der entsprechenden Zuordnung der Versicherungsfälle abzuweichen (vgl zu dieser besonderen Situation: Begründung zum RÜG, BT-Drucks 12/405 S 116 f;… BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1; SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 2 = SGb 2001, 254 ff mit zustimmender Anmerkung von Ullrichs;… BSGE 92, 190 = SozR 4-2700 § 152 Nr. 1, jeweils RdNr 14 ff; zuletzt BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 - RdNr 30 f).
- BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR - …
Entgegen dem Urteil des Senats vom 18. April 2000 - B 2 U 13/99 R - (…SozR 3-8110 Kap VIII J Nr. 1 Nr. 2) gebe es keine "relative Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit" verfassungswidriger Vorschriften.Die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Finanzierung der Altlasten aus den Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten der DDR im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung und alleine durch die zu ihr beitragspflichtigen Unternehmen hat das BSG wiederholt bestätigt (…BSGE 79, 23 = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 1; SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 2 = SGb 2001, 254 ff mit zustimmender Anmerkung von Ulrich).
- LSG Hessen, 21.02.2006 - L 3 U 83/05
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - …
Die vom Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 18. April 2000 -B 2 U 13/99 R - noch offen gehaltene Prüfung, inwieweit eine gebotene Neuberechnung zur Verteilung der Altlasten Ost einen verfassungsrechtlich nicht tolerablen Nachteil gegenüber Unternehmen mit Gefahrklasse 1, 0 ergebe, könne für die Klägerin nicht zweifelhaft sein.Ausgangspunkt sei das Urteil des BSG vom 18. April 2000 -B 2 U 13/99 R -.
Nach Ergehen des Urteils des BSG vom 18. April 2000 -B 2 U 13/99 R -habe es seine Rechtsauffassung geändert.
- BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R
Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Wie der Senat bereits entschieden hat, war der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert, die Rentenaltlasten der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Beitrittsgebiet nicht aus Steuermitteln zu finanzieren, sondern sie den Unfallversicherungsträgern aufzuerlegen; in der dadurch entstehenden Belastung allein der Mitglieder der Berufsgenossenschaften liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG Urteil vom 18. Januar 2000 - B 2 U 13/99 R - = SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 2 mwN). - BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R
Umlegung des Finanzbedarfs für in der früheren DDR eingetretene Arbeitsunfälle …
Das LSG habe bei seinen Ausführungen zu den Altlasten-Ost den Anforderungen des Urteils des BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 13/99 R (…SozR 3-8110 Kap VIII I Nr. 1 Nr. 2) nicht Rechnung getragen und das LSG-Urteil sei insofern nicht nachvollziehbar. - BSG, 22.06.2004 - B 2 U 2/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - …
Hinsichtlich der Altlasten-Ost habe das LSG das Urteil des BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 13/99 R - (…SozR 3-8110 Kap VIII I III Nr. 1 Nr. 2) nicht richtig gewertet. - LSG Sachsen, 27.02.2004 - L 2 U 176/99
Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Aufbringung der …
Aufgrund der Regelung im Einigungsvertrag und der bereits existierenden höchstrichterlichen Rechtsprechung bestünden keine durchgreifenden Bedenken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R).Wie das BSG bereits entschieden hat, war der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert, die Rentenaltlasten der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Beitrittsgebiet nicht aus Steuermitteln zu finanzieren, sondern sie den Unfallversicherungsträgern aufzuerlegen; in der dadurch entstehenden Belastung allein der Mitglieder der Berufsgenossenschaften liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wie das BSG bereits entschieden hat (Urteil vom 18.01.2000 - B 2 U 13/99 R - SozR 3-8110 Kap. VIII J III Nr. 1 Nr. 2 m.w.N.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.04.2009 - L 22 U 15/08 Auch die anteilmäßige Belastung der Mitglieder der Beklagten mit den von ihnen aufgrund des Einigungsvertrages zu tragenden so genannten Altlasten Ost sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. Januar 2000, B 2 U 13/99 R) nicht zu beanstanden.
Wie der Senat bereits entschieden hat, war der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert, die Rentenaltlasten der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Beitrittsgebiet nicht aus Steuermitteln zu finanzieren, sondern sie den Unfallversicherungsträgern aufzuerlegen; in der dadurch entstehenden Belastung allein der Mitglieder der Berufsgenossenschaften liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wie der Senat bereits entschieden hat (BSG, Urteil vom 18. Januar 2000 - B 2 U 13/99 R - = SozR 3 8110 Kapitel VIII J III Nr. 1 Nr. 2 m. w. N.).
- BSG, 24.02.2004 - B 2 U 4/03 R
Umlegung des Finanzbedarfs für in der früheren DDR eingetretene Arbeitsunfälle …
Das LSG habe bei seinen Ausführungen zu den Altlasten-Ost den Anforderungen des Urteils des BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 13/99 R - (…SozR 3-8110 Kap VIII I Nr. 1 Nr. 2) nicht Rechnung getragen und das LSG-Urteil sei insofern nicht nachvollziehbar. - BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 20/00 R
Fiktive Seemannszeiten auf Fährschiffen der Deutschen Reichsbahn - Anrechnung - …
Dieser Intention entspricht die in § 9 Abs. 2 iVm § 7 Nr. 1 SSmK vorgenommene Verknüpfung der Wartezeit für das Überbrückungsgeld mit bei der See-BG versicherten Seefahrtszeiten; die Leistungsgewährung wird damit von der Zugehörigkeit zu der Solidargemeinschaft abhängig gemacht, innerhalb der ein besonderer Schutz erfolgen soll und besondere Solidaritäts- und Verantwortlichkeitsbeziehungen bestehen (…BVerfG Kammerbeschluß vom 16. Juni 1992 - 1 BvR 550/92 - SozR 3-2200 § 891a Nr. 2; vgl auch BSG Urteil vom 18. April 2000 - B 2 U 13/99 R - SozR 3-8110 Kap VIII J III Nr. 1 Nr. 2 - zur Umlegung der Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet auf die Unternehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung). - LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 U 246/00
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.09.2002 - L 3 U 213/98
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 - Wahl der …
- BSG, 25.07.2001 - B 5 RJ 22/00 R
Keine Berücksichtigung von Seemannszeiten auf Fährschiffen der Deutschen …
- LSG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - L 8 U 50/01
Veranlagung zum Gefahrtarif - Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen (§§ 157, 159 …
- LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 59/00
Rechtmäßigkeit der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung; Steigerung des …
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - L 6 U 5239/05
- SG Hamburg, 18.09.2002 - S 36 U 257/02
Rechtmäßige UV-Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 2001 - …
- LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 U 262/00
Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers; Festsetzung eines Gefahrtarifs als …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2003 - L 6 U 556/02
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches; Festsetzung des …
- LSG Bayern, 09.10.2002 - L 2 U 247/00
Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers; Festsetzung eines Gefahrtarifs als …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2003 - L 6 U 446/02
Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides der Berufsgenossenschaft; …
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - L 2 U 317/00
UV-Beitragsnachlass - Gefahrtarif - Vergleichsvertrag
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".