Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2002 - L 4 KR 54/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ermittlung - Apothekenabschlag - Zuzahlungen des Versicherten - Verfassungsmäßigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verfassungmäßigkeit der Bemessung des Apothekenrabatts nach dem ungekürzten Arzneimittelabgabepreises
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungmäßigkeit der Bemessung des Apothekenrabatts nach dem ungekürzten Arzneimittelabgabepreises
Verfahrensgang
- SG Hannover, 10.02.1999 - S 11 KR 206/97
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2002 - L 4 KR 54/99
Papierfundstellen
- NZS 2003, 94
- SGb 2002, 734
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94
Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln, …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2002 - L 4 KR 54/99
Rn. 12 Anspruchsgrundlage gegenüber der Beklagten ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, vgl Urteil vom 17. Januar 1996, Az.: 3 RK 26/94 in SozR 3-2500 § 129 Nr. 1; BSGE 77, 194 -- 209) der Arznei-Liefervertrag zwischen dem Landesapothekerverein Niedersachsen eV und dem AOK-Landesverband Niedersachsen (ua) in der Fassung des 55. Nachtrags von Oktober 1989. - BGH, 05.06.1970 - I ZR 131/68
Krankenkassenrabatt der Apotheken
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2002 - L 4 KR 54/99
Wie bereits der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 5. Juni 1970 Az: I ZR 131/68 (in NJW 1970, 1965) entschieden hat, ist der Apothekenabschlag verfassungsgemäß. - LSG Hamburg, 10.10.2000 - I KRBf 14/97
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2002 - L 4 KR 54/99
Letztlich wird er hierdurch sogar besser gestellt als beim Verkauf eines Arzneimittels zu einem Preis, der über demjenigen der Zuzahlung liegt (so auch: LSG Hamburg vom 10. Oktober 2000, Az: I KRBf 14/97 -- bestätigt durch Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2001 Az: B 3 KR 6/01 B).
- FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 4 K 1053/09
Praxisgebühren als außergewöhnliche Belastung abziehbar
In Rechtsprechung und Literatur bestehe Einvernehmen, dass Gläubigerin der Praxisgebühren wie der sonstigen Zuzahlungsansprüche für Arzneimittel usw. die Krankenkasse sei, und zwar auch und gerade dann, wenn die Praxisgebühr bzw. die sonstige Zuzahlung durch den Leistungserbringer eingezogen oder einbehalten werde (BSGE 69, 301, 302 f.; 75, 167, 168; Hauck/Nofz, Gesamtkommentar zum SGB, § 43b SGB V Anm. 22) und dass die an den jeweiligen Leistungserbringer abgeführten Praxisgebühren und die sonstigen Zuzahlungen die Erfüllung des zwischen den Krankenkassen und dem Versicherten bestehenden Schuldverhältnisses bewirken würden (LSG Niedersachsen NZS 2003, 94, 95 unter Hinweis auf § 185 Abs. 1 BGB; im Rahmen des § 43b SGB V stelle die Einziehung bzw. das "Einbehalten" durch den Leistungserbringer eine Verfügung im Sinne des § 185 BGB über den Praxisgebühren- bzw. den Anspruch auf die sonstige Zuzahlung dar, die wirksam sei, weil die zur Wirksamkeit an und für sich vorauszusetzende Einwilligung der Anspruchsgläubigerin, der Krankenkasse, durch das Gesetz selbst erfolge und diese ersetze). - SG Düsseldorf, 31.07.2003 - S 8 KR 169/02
Krankenversicherung
Vorliegend handelt es sich bei der Rückwirkung auf die im Januar entstandenen Zahlungsansprüche der Kläger (vgl. BSG, Urteil vom 17.01.1996 - 3 RK 26/04 - in BSGE 77/194, 209; LSG Niedersachsen, Urteil vom 15.05.2002 - L 4 KR 54/99 -) um eine unechte Rückwirkung, da diese Ansprüche zum Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes im Februar 2002 noch nicht vollständig abgewickelt waren und insbesondere die Frage, ob der Beklagten ein Anspruch auf Gewährung des Apothekenrabatts zusteht, noch offen war (vgl. BSG…, Beschluss vom 30.08.2002 - B 13 SG 1/02 S - in;…">184%20SGG%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-1500 § 184 SGG Nr. 2).
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Rechtsprechung
| LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2002 - L 4 SF 18/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sachverständigenentschädigung bei stationärer Begutachtung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch eines Sachverständigen auf Entschädigung für den Zeitaufwand für Anamnese und Untersuchung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch eines Sachverständigen auf Entschädigung für den Zeitaufwand für Anamnese und Untersuchung
Verfahrensgang
- SG Braunschweig - S 5 RI 294/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2002 - L 4 SF 18/00
Papierfundstellen
- NZS 2002, 501
- SGb 2002, 734
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2002 - L 4 SF 6/02 Für Gutachten, die noch im Jahr 2001 erstattet wurden, hält der Senat den Entschädigungsrahmen von 60,- DM bis 100,- DM noch für hinnehmbar (so Beschluss vom 29. April 2002 L 4 SF 18/00 ...).
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