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Rechtsprechung
   BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R   

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https://dejure.org/2003,3360
BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R (https://dejure.org/2003,3360)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R (https://dejure.org/2003,3360)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - B 9 VG 3/02 R (https://dejure.org/2003,3360)
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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Herbeiführung einer Gefahr - Gefahrenlage - Verbrechen - Entfernen eines Gullydeckels - Unmittelbarkeit - schädigende Einwirkung - Zweck - Mittel - Vorsatztat - Absicht - schwere Gesundheitsstörung - Anscheinsbeweis - äußere Umstände

  • Judicialis

    OEG § 1; ; SGG § 163

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten; Begriff des tätlichen Angriffs ; Erforderlichkeit der unmittelbaren feindlichen Ausrichtung eines Angriffs; Absichtslose Herbeiführung eines Unglücksfalles ; Möglichkeit eines Anscheinsbeweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tätlicher Angriff gegen eine Person in der Gewaltopferentschädigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SGb 2004, 233
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (…vgl BSGE 81, 42, 43 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11; BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12, jeweils mwN) entschieden hat, ist als ein tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen.

    Fehlt einer Handlung die erforderliche unmittelbare (feindliche) Ausrichtung auf andere Menschen, so kann sie nicht als tätlicher Angriff gegen eine Person iS von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG angesehen werden (vgl dazu BSGE 81, 288, 289 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).

    Ob im Falle der Klägerin ein herausgehobener Willensfaktor des unbekannten Täters vorliegen könnte, kann mangels anderer Beweismittel nur auf Grund der Umstände des vorliegenden Falles beurteilt werden (vgl dazu BSGE 81, 288 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12).

  • BSG, 15.12.1999 - B 9 VS 2/98 R

    Haftungsbegründende Kausalität im sozialen Entschädigungsrecht

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Ein derartiges schädigendes Ereignis muss eine gesundheitliche Schädigung hervorgerufen haben; weiter ist erforderlich, dass es auf Grund der Schädigung zu der (in Vomhundertsätzen der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu bewertenden) Schädigungsfolge gekommen ist (zu den Grundsätzen der versorgungsrechtlichen Kausalitätslehre stellvertretend BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 16 mwN).
  • BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Es ist nicht einmal die körperliche Berührung oder auch nur ein darauf zielender Vorsatz des Täters erforderlich (vgl BSGE 90, 6 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 100 mwN, Bedrohung mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe).
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 1/96

    Tätlicher Angriff - Androhung - Hindernisbeseitigung - Objektiver Dritter

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl BSGE 81, 42, 43 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11;… BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12, jeweils mwN) entschieden hat, ist als ein tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen.
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Die Revision will zu der Bejahung einer Absicht mit Hilfe des Anscheinsbeweises gelangen (…vgl näher BSG aaO unter Hinweis auf BSGE 8, 245, 247; 12, 242, 246; 19, 52, 54).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Die Revision will zu der Bejahung einer Absicht mit Hilfe des Anscheinsbeweises gelangen (…vgl näher BSG aaO unter Hinweis auf BSGE 8, 245, 247; 12, 242, 246; 19, 52, 54).
  • BSG, 21.11.1958 - 5 RKn 33/57

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R
    Die Revision will zu der Bejahung einer Absicht mit Hilfe des Anscheinsbeweises gelangen (vgl näher BSG aaO unter Hinweis auf BSGE 8, 245, 247; 12, 242, 246; 19, 52, 54).
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat …

    Rn. 51 Insoweit dient das Merkmal auch der Abgrenzung von abstrakten bzw allgemeinen Gefährdungslagen, wie sie unter bestimmten Voraussetzungen von § 1 Abs. 2 Nr. 2 OEG erfasst sind (sog "mittelbarer Angriff", vgl hierzu Loytved, NZS 2004, 516, 517; ders MedSach 2005, 148, 149); so hat der Senat bereits entschieden, dass das Entfernen des Deckels eines Abflusslochs (Gully) allein - ohne unmittelbare Ausrichtung auf andere Menschen - kein tätlicher Angriff iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG darstellt (BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5). Demgegenüber hat der Senat bei der Bewertung einer Blockade des Fahrwegs einer Fahrradfahrerin maßgeblich auf den Vorsatz der Täter, den Weg durch aktives Verhalten zu versperren, und auf die damit einhergehende ernsthafte Verletzungsgefahr im Falle einer Kollision abgestellt (…BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RVg 1/94 - SozR 3-3800 § 10a Nr. 1 S 2 f; mangels entsprechender Feststellungen offen gelassen durch BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5 S 20 f <Entfernen eines Gullydeckels>)..
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher …

    Allgemein ist er in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass als tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen ist, wobei in aller Regel die Angriffshandlung den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (vgl BSG…, Urteil vom 10.9.1997 - 9 RVg 1/96 - BSGE 81, 42, 43 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 11 S 38; BSG…, Urteil vom 4.2.1998 - B 9 VG 5/96 R - BSGE 81, 288, 289 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12 S 42 f; BSG…, Urteil vom 24.7.2002 - B 9 VG 4/01 R - BSGE 90, 6, 8 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 22 S 103 f; BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5 RdNr 6 f und zuletzt BSG, Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VG 2/07 R - juris RdNr 14 ff).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seiner Entscheidung zum Entfernen eines Gullydeckels fortgeführt und darin unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 4.2.1998 (…BSGE 81, 288, 289 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 12) weiter festgestellt, dass eine Handlung dann nicht als tätlicher Angriff gegen eine Person angesehen werden kann, wenn ihr die erforderliche unmittelbare (feindliche) Ausrichtung auf andere Menschen fehlt (BSG, Urteil vom 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R - SozR 4-3800 § 1 Nr. 5 RdNr 6 f).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 12 VG 2/06

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung bei Nachstellungen durch Stalker

    Unter einem "tätlichen Angriff" nach § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG ist daher grundsätzlich zunächst eine in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung zu verstehen (so zuletzt u.a. BSG SozR 4-3800 § 1 Nr. 5; BSGE 81, 42; 81, 288, jew. m.w.N.; für das Strafrecht bereits RGSt 59, 265).

    Fehlt der Handlung aber, wie etwa bei der mutwilligen Entfernung eines Gullydeckels (BSG SozR 4-3800 § 1 Nr. 5), die unmittelbare feindliche Ausrichtung auf einen anderen Menschen, stellt sie keinen "tätlichen Angriff" dar.

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Rechtsprechung
   BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R   

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https://dejure.org/2003,3576
BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R (https://dejure.org/2003,3576)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R (https://dejure.org/2003,3576)
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  • lexetius.com

    Kriegsopferversorgung - Pflegezulage - Erstattungsanspruch - Heimpflege - Heimpflegebedürftigkeit - Kausalität - Geldleistung - generalisierte Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Sonderrechtsnachfolge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 92, 42
  • SGb 2004, 233
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 162/75
    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Das zitierte Urteil vom 10. Dezember 1975 - 9 RV 162/75 - (BSGE 41, 80, 83 = SozR 3100 § 35 Nr. 2) behandelt nicht den Wechsel von häuslicher Pflege zu Heimpflege.

    Dabei wird es zu beachten haben, dass auch Gesundheitsschäden, die nach der Schädigung und unabhängig von dieser auftreten - so genannte Nachschäden - als Mitursachen der Hilflosigkeit nicht auszuschließen sind, solange die Hilflosigkeit nur wesentlich auf die Kriegsversehrtheit zurückgeht (BSGE 41, 80, 83 = SozR 3100 § 35 Nr. 2).

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVi 5/85

    Anstaltspflege - Kosten - Bekleidung - Erstattung - Ferien - Zuhause

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Bei Heimpflege nach § 35 Abs. 6 BVG handelt es sich zwar nicht um eine Geld- sondern um eine "generalisierte Sachleistung" (vgl BSG, Beschluss vom 27. Oktober 1994 - 9 BV 115/94 - und BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18 S 67).

    Wegen rechtswidriger Ablehnung von Heimpflege verauslagte Aufwendungen sind aber - entsprechend § 18 Abs. 3 und 4 BVG (BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18 S 61 f) - zu erstatten.

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 V 8/98 R

    Kriegsopferversorgung - Kriegsopferfürsorge - Erstattungsanspruch - …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Über das schädigungsbedingte "Ob" ist bereits zuvor nach § 35 Abs. 1 BVG entschieden worden, das "Wie" hängt dann - außer von einem Antrag des Beschädigten (vgl dazu BSGE 84, 61, 63 ff = SozR 3-1300 § 105 Nr. 5) - allein von der Möglichkeit ab, die erforderliche Pflege außerhalb eines Heims sicherzustellen.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 10/02 R

    Heimpflegekosten - Beschädigtengrundrente - wesentlich unterhalten - Übernahme - …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Lässt sich die Pflege außerhalb eines Heims durch Familie, Nachbarn und/oder angestellte Dritte schließlich nicht mehr organisieren, so reagiert das Versorgungsrecht wiederum flexibel: Es übernimmt die Heimkosten, rechnet auf diese Sachleistung aber die Versorgungsbezüge des Beschädigten - weitgehend - an (vgl dazu auch Senatsurteil vom 18. September 2003 - B 9 V 10/02 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93

    Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe - …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Zu einer zusätzlichen, vom Gesetz nicht ausdrücklich geforderten Kausalitätsprüfung zwingt auch nicht der ungeschriebene Grundsatz, nach dem alle versorgungsrechtlichen Ansprüche davon abhängen, dass die Schädigungsfolgen wesentliche Ursache für einen auszugleichenden Mehraufwand sind (vgl BSGE 73, 142, 143 = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1 und BSG SozR 3-3100 § 320 Nr. 16 zur Kontroverse über eine zusätzliche "allgemeine" Kausalitätsprüfung beim Berufsschadensausgleich).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 8/96

    Rechtsnatur des Pflegegeldes wegen Schwerpflegebedürftigkeit, Bedeutung des …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Derartige Erstattungsansprüche sind auf Geldleistungen gerichtet (vgl BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 6 für den Anspruch nach § 13 SGB V) und erlöschen mit dem Tode des Berechtigten nur, wenn sie - anders als hier - zu diesem Zeitpunkt weder festgestellt sind noch ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig ist (§ 59 Satz 2 SGB I).
  • BSG, 27.10.1994 - 9 BV 115/94

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R
    Bei Heimpflege nach § 35 Abs. 6 BVG handelt es sich zwar nicht um eine Geld- sondern um eine "generalisierte Sachleistung" (vgl BSG, Beschluss vom 27. Oktober 1994 - 9 BV 115/94 - und BSG SozR 3100 § 35 Nr. 18 S 67).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der …

    Stirbt ein Versicherter in der Zeit ab dem 2.1.2002, gehen seine Kostenerstattungsansprüche wegen Systemmangels (§ 13 Abs. 3 S 1 SGB V; § 15 Abs. 1 SGB IX) vorrangig auf Sonderrechtsnachfolger über (Abgrenzung zu BSG vom 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R = BSGE 92, 42 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich durch den Tod der Versicherten in der Zeit ab dem 2. Januar 2002, dem Tag des Inkrafttretens des 6. SGGÄndG, auch wesentlich von jenem, der dem Urteil des 9. Senats des BSG vom 10. Dezember 2003 (vgl BSGE 92, 42 ff = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3) zugrunde lag.

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf …

    Rn. 13 Der vorliegende Fall unterscheidet sich durch den Tod der Versicherten in der Zeit ab dem 2.1.2002, dem Tag des Inkrafttretens des 6. SGGÄndG, auch wesentlich von jenem, der dem Urteil des 9. Senats des BSG vom 10.12.2003 (vgl BSGE 92, 42 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3) zugrunde lag.
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschaffte Leistung im Rahmen der …

    Der Anspruch auf Kostenerstattung hat somit lediglich eine einmalige Geldleistung zum Gegenstand (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R - BSGE 92, 42 RdNr 7 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 RdNr 13), auch wenn er sich aus diversen Beträgen wegen mehrmaliger Nichterfüllung des Sachleistungsanspruchs zusammensetzt, die im Wege einer Klagehäufung (§ 56 SGG) geltend gemacht werden.
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale - …

    Danach wurde die in § 35 Abs. 1 BVG gesetzlich festgelegte pauschale Pflegezulage um den Mehrbetrag erhöht, wenn fremde Hilfe aufgrund eines Arbeitsvertrages geleistet wurde und die dafür aufzuwendenden angemessenen Kosten den Betrag der pauschalen Pflegezulage überstiegen (zur Struktur des § 35 BVG: BSGE 92, 42 RdNr 13 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 RdNr 19).
  • BSG, 14.06.2018 - B 9 V 3/17 R

    Soziales Entschädigungsrecht - "Dritter" im Sinne des § 35 Abs 2 S 1 BVG - …

    Es soll damit einen finanziellen Anreiz für unentgeltliche, neben einer bezahlten Arbeitskraft geleistete Pflege setzen (BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R - BSGE 92, 42, 45 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 S 20).

    Rn. 24 Pflegen daher Ehegatten oder Eltern den Beschädigten aufgrund eines Arbeitsvertrags, greift das familiäre Privileg nicht für die bezahlte Pflegeperson (Senatsurteil vom 10.12.2003 - B 9 V 7/03 R - BSGE 92, 42, 45 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 S 20).

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Sonderrechtsnachfolge - laufende …

    Rn. 9 Der vorliegende Fall unterscheidet sich durch den Tod der Versicherten in der Zeit ab dem 2.1.2002, dem Tag des Inkrafttretens des 6. SGGÄndG, auch wesentlich von jenem, der dem Urteil des 9. Senats des BSG vom 10.12.2003 (vgl BSGE 92, 42 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3) zugrunde lag.
  • LSG Brandenburg, 07.06.2005 - L 24 KR 49/03

    Kosten für die Verabreichung von Insulin im Rahmen der häuslichen Krankenpflege …

    Dieser stellt einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch aus Garantiehaftung (BSGE 73, 271, 274) für verauslagte Aufwendungen (so BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R, abgedruckt in SozR 4-3100 § 35 Nr. 3) dar.

    Der Anspruch auf Kostenerstattung hat somit lediglich eine einmalige Geldleistung zum Gegenstand (so auch BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 7/03 R), auch wenn er sich aus mehreren einmaligen Geldleistungen wegen mehrmaliger Nichterfüllung des Sachleistungsanspruches zusammensetzt, die im Wege einer Klagenhäufung (§ 56 SGG) geltend gemacht werden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.02.2010 - L 13 V 7/08

    Kriegsblinder; Heimunterbringung; wesentliche Ursache; Demenz

    (BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 9 V 7/03 R, JURIS-RdNr 15).

    Das Gesetz lässt es mithin genügen, dass der Beschädigte infolge der Schädigung dauernder Pflege iS des § 35 Abs. 1 BVG bedarf und geeignete Pflege sonst - außerhalb eines Heims - nicht sichergestellt werden kann (BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 9 V 7/03 R, JURIS-RdNr 16).

  • BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R
    Danach wurde die in § 35 Abs. 1 BVG gesetzlich festgelegte pauschale Pflegezulage um den Mehrbetrag erhöht, wenn fremde Hilfe aufgrund eines Arbeitsvertrages geleistet wurde und die dafür aufzuwendenden angemessenen Kosten den Betrag der pauschalen Pflegezulage überstiegen (zur Struktur des § 35 BVG : BSGE 92, 42 RdNr 13 = SozR 4-3100 § 35 Nr. 3 RdNr 19).
  • SG Bremen, 10.03.2009 - S 20 V 29/05
    Grundsätzlich sind nach § 35 Abs. 6 BVG die Kosten nicht nur vorübergehender Heimpflege zu übernehmen, wenn nur überhaupt infolge der anerkannten Schädigung ein dauernder Pflegebedarf besteht und eine geeignete Pflege des Beschädigten sonst außerhalb eines Heims - nicht sichergestellt werden kann (Bundessozialgericht BSG -, Urt. v. 10.12.2003, Az.: B 9 V 7/03 R).
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https://dejure.org/2003,6716
BSG, 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R (https://dejure.org/2003,6716)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R (https://dejure.org/2003,6716)
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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

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    Kriegsbeschädigter - selbst verschaffte Leistung - stationäre Krankenhausbehandlung - Wahlleistung: Zwei-Bett-Zimmer/Chefarztbehandlung - erstattungsfähige Kosten - Versorgungsniveau - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    BVG § 18 Abs 4; ; GG Art 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für Wahlleistungen bei stationärer Behandlung im Krankenhaus; Heilbehandlungsanspruch eines Kriegsgeschädigten; Verfassungsrechtliche Anforderungen an Kriegsopferfürsorge; Begrenzung der Krankenbehandlung Kriegsbeschädigter auf Niveau ...

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    Begrenzung der Krankenbehandlung Kriegsbeschädigter

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R
    Eben so wenig wie es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, einem Beamten Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten (vgl BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, NVwZ 2003, 720), geht der Anspruch von Kriegsopfern auf Versorgung von Verfassungs wegen über eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Krankenhausbehandlung hinaus (…vgl zum Leistungsniveau BSG SozR 3-3100 § 18 Nr. 5).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 4/99 R

    Kostenerstattungsanspruch für Gewaltopfer bei selbstbeschaffter …

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R
    Eben so wenig wie es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, einem Beamten Wahlleistungen in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten (vgl BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, NVwZ 2003, 720), geht der Anspruch von Kriegsopfern auf Versorgung von Verfassungs wegen über eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Krankenhausbehandlung hinaus (vgl zum Leistungsniveau BSG SozR 3-3100 § 18 Nr. 5).
  • BSG, 11.11.2004 - B 9 V 3/03 R

    Sachleistung - Kostenerstattung - Maß des Notwendigen - Wirtschaftlichkeitsgebot …

    Solche Umstände sind - wie auch im Krankenversicherungsrecht - insbesondere dann anzunehmen, wenn die Behörde eine Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl Senatsurteile vom 10. Dezember 2003 - B 9 VS 1/01 R -, SozR 4-3100 § 18 Nr. 1 mwN, und - B 9 V 12/02 R -, SGb 2004, 233;… SozR 3-3100 § 13 Nr. 2) bzw wenn von vornherein feststand, dass die Sachleistung (zu Unrecht) abgelehnt werden soll (…Senatsurteil vom 5. November 1997, SozR 3-3100 § 18 Nr. 4).
  • BSG, 08.09.2016 - B 9 V 13/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales …

    Insbesondere beschäftigt sie sich nicht mit der Rechtsprechung, die die für Gewaltopfer entsprechend geltende Begrenzung der Krankenbehandlung Kriegsbeschädigter auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung für verfassungsrechtlich unbedenklich hält (BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R)..
  • BSG, 21.05.2015 - B 9 V 3/15 BH

    Erstattung einer Positronen-Emissions-Tomographie nach dem BVG

    Insbesondere wirft der Umstand, dass die PET-Diagnostik durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) nur im Rahmen enger Indikationen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als vertragsärztliche Leistung erbracht werden darf (§ 135 SGB V iVm Anl 1 Nr. 14 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des GBA) und die Krankenbehandlung nach dem BVG grundsätzlich auf das Niveau der GKV begrenzt ist (vgl BSG Urteil vom 10.12.2003 - B 9 V 12/02 R) keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf für die hier im Kern begehrte Erstattung der Kosten eines im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens privat beschafften Beweismittels auf.
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