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Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.1972 - 90/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1084
EuGH, 13.07.1972 - 90/71 (https://dejure.org/1972,1084)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1972 - 90/71 (https://dejure.org/1972,1084)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1972 - 90/71 (https://dejure.org/1972,1084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 45; ; BEAMTENSTATUT ART. 25

  • EU-Kommission PDF

    Bernardi / Parlament

    BEAMTENSTATUT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, ARTIKEL 91
    1 . BEAMTE - ANFECHTUNGSKLAGE - RÜGE EINES AUF IHN SELBST ZURÜCKZUFÜHRENDEN VERHALTENS DURCH DEN KLAEGER - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Bernardi / Parlament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTENSTATUT ART. 45; BEAMTENSTATUT ART. 25
    1. BEAMTE - ANFECHTUNGSKLAGE - RÜGE EINES AUF IHN SELBST ZURÜCKZUFÜHRENDEN VERHALTENS DURCH DEN KLAEGER - UNZULÄSSIGKEIT

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)

  • EuG, 10.07.1992 - T-53/91

    Nicolas Mergen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    39 Seiner Auffassung nach kann ihm die von der Kommission angeführte Rechtsprechung (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 90/71, Bernardi/Parlament, Slg. 1972, 603, sowie vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache 343/87, Culin/Kommission, Slg. 1990, I-225, Randnr. 13; Urteil des Gerichts vom 30. Januar 1992 in der Rechtssache T-25/90, Schönherr/WSA, Slg. 1992, II-63), wonach Beförderungsverfügungen gegenüber den nicht beförderten Bewerbern nicht begründet zu werden brauchten, nicht entgegengehalten werden, da die dieser Rechtsprechung zugrunde liegende Überlegung, daß eine Bezugnahme auf Aspekte der Persönlichkeit des nicht beförderten Beamten Gefahr laufe, sich für diesen nachteilig auszuwirken, vorliegend keine Anwendung finden könne.

    40 Das Gericht stellt fest, daß nach ständiger Rechtsprechung Beförderungsverfügungen gegenüber den nicht beförderten Bewerbern nicht begründet zu werden brauchen, da sie vielleicht nicht nur nach Maßgabe der Fähigkeiten und der beruflichen Tüchtigkeit der Betroffenen, sondern auch aufgrund bestimmter Aspekte ihrer Persönlichkeit getroffen wurden, so daß eine Begründung für die genannten Bewerber nachteilig sein könnte (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 90/71, a. a. O., …und vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache 343/87, a. a. O., Randnr. 13).

  • EuGH, 05.06.1980 - 24/79

    Oberthur / Kommission

    (Urteile in den Rechtssachen 21/68, Huybrechts/Kommission der EG, Slg. 1969, 85 ff., insbesondere S. 98, Randnr. 19; und 90/71, Bernardi/ Europäisches Parlament, Slg. 1972, 603 ff., insbesondere S. 609).
  • EuGH, 19.02.1981 - 122/79

    Schiavo / Rat

    1974, 1099; Urteil vom 19. März 1964, Rechtssache 27/63, Raponi, Slg. 1964, 271; Urteil vom 9. Juni 1964, Rechtssachen 94 und 96/63, Bernusset, Slg. 1964, 645; Urteil vom 31. März 1965, Rechtssachen 12 und 29/64, Ley, Slg. 1965, 147; Urteil vom 8. Juli 1965, Rechtssachen 27 und 30/64, Fonzi, Slg. 1965, 651; Urteil vom 13. Juli 1972, Rechtssache 90/71, Bernardi, Slg. 1972, 603.
  • EuGH, 16.12.1987 - 111/86

    Delauche / Kommission

    13 DAZU IST DARAUF HINZUWEISEN, DASS, WIE DER GERICHTSHOF INSBESONDERE IN DEN URTEILEN VOM 13. JULI 1972 IN DER RECHTSSACHE 90/71 ( BERNARDI/EUROPÄISCHES PARLAMENT, SLG. 1972, 603 ) UND 30. OKTOBER 1974 IN DER RECHTSSACHE 188/73, ( GRASSI/RAT, SLG. 1974, 1099 ) ENTSCHIEDEN HAT, DIE BEFÖRDERUNGSVERFÜGUNGEN WEDER GEGENÜBER IHREN ADRESSATEN, DIE SIE NICHT BESCHWEREN KÖNNEN, NOCH GEGENÜBER DEN NICHTBEFÖRDERTEN BEWERBERN, DENEN DIE IN EINER SOLCHEN BEGRÜNDUNG ANGESTELLTEN ERWAEGUNGEN NACHTEILIG SEIN KÖNNTEN, MIT GRÜNDEN VERSEHEN ZU WERDEN BRAUCHEN.
  • EuG, 21.05.2008 - T-495/04

    Belfass / Rat - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches …

    Rn. 54 Ebenso wenig sei der allgemeine Grundsatz, den der Gerichtshof im Urteil vom 13. Juli 1972, Bernardi/Parlament (90/71, Slg. 1972, 603, Randnr. 10), aufgestellt habe, wonach sich eine Partei vor dem Gerichtshof nicht auf Unregelmäßigkeiten berufen könne, zu denen es etwa als Folge ihres eigenen Verhaltens gekommen sei, auf die vorliegende Rechtssache anwendbar.
  • EuG, 30.01.1992 - T-25/90

    Richard Schönherr gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen …

    Die Anstellungsbehörde ist zwar gemäß Artikel 45 des Statuts nicht verpflichtet, die Beförderungsentscheidungen insbesondere den nicht beförderten Bewerbern gegenüber zu begründen (u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 90/71, Benardi/Parlament, Slg. 1972, 603, vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 188/73, Grassi/Rat, Slg. 1974, 1099, vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 233/75, Bonino/Kommission, Slg. 1987, 739, und vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 111/86, Delauche/Kommission, Slg. 1987, 5345); sie muß jedoch nach Artikel 90 Absatz 2 des Statuts eine Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde, mit der eine Beförderung angefochten wird, begründen.
  • EuGH, 24.03.1983 - 298/81

    Colussi / Parlament

    Das Parlament verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1972 (Rechtssache 90/71, Bernardi/Parlament, Slg. 1972, 603).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 161/80

    Maria Grazia Carbognani und Marisa Coda Zabetta gegen Kommission der Europäischen …

    Insoweit halte ich die Ausdehnung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Beförderung (Urteil des Gerichtshofs - Erste Kammer - vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 90/71, Bernardi/Parlament, Slg. 1972, 603, 609, Randnr. 15 der Entscheidungsgründe), wie sie von der Kommission vorgeschlagen wird, für gerechtfertigt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1981 - 151/80

    Jacques de Hoe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Wichtig für die Lösung ist vielmehr das Urteil vom 13. Juli 1972 zur Rechtssache 90/71 - Giorgio Bernardi/Europäisches Parlament - (Slg. 1972, 603), das zu einem vergleichbaren Sachverhalt erging und sich auf eine Rechtslage bezog, die der des vorliegenden Falles entspricht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 131/82

    Enrico Angelini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Nach meiner Auffassung kann man aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes den Schluß ziehen, daß bei einer Einweisung in eine Planstelle eine besondere Begründung gegenüber den anderen Bewerbern nicht notwendig ist (vgl. die Urteile vom 31.3. 1965 in der Rechtssache 16/64, Rauch/ Kommission, Slg. 1965, 188; vom 13.7.1972 in der Rechtssache 90/71, Bernardi/Europäisches Parlament, Slg. 1973, 603; vom 30.10.1974 in der Rechtssache 188/73, Grassi/Rat, Slg. 1974, 1099).
  • EuG, 10.07.1992 - T-66/91

    Francesco Pasetti-Bombardella gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beim …

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