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Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.1983 - 46/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1117
EuGH, 09.11.1983 - 46/82 (https://dejure.org/1983,1117)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.1983 - 46/82 (https://dejure.org/1983,1117)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 1983 - 46/82 (https://dejure.org/1983,1117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Deutschland / Kommission

    1 . LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZAHLUNG - SCHRIFTLICHER ANTRAG DES MARKTTEILNEHMERS - NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Deutschland / Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - WÄHRUNGSAUSGLEICHSBETRAEGE - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ZAHLUNG - SCHRIFTLICHER ANTRAG DES MARKTTEILNEHMERS - NOTWENDIGE VORAUSSETZUNG - GRENZEN

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.06.1979 - 240/78

    Atalanta

    Auszug aus EuGH, 09.11.1983 - 46/82
    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beruft sich insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. Juni 1979 (Rechtssache 240/78, Produktschap voor Vee en Vlees, Sig 1979, 2137).

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland führt aus, im Unterschied zum Sachverhalt in der erwähnten Rechtssache 240/78 handle es sich im vorliegenden Fall nicht um die feststehende Nichtbeachtung eines formalen Erfordernisses, sondern darum, ob im.

  • EuGH, 06.06.1972 - 94/71

    Schlüter & Maack / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus EuGH, 09.11.1983 - 46/82
    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verweist auf die Urteile vom 6. Juni 1972 (Schlüter und Maack, Rechtssache 94/71, Slg. 1972, 307) und vom 22. Januar 1975 (Unkel, Rechtssache 55/74, Slg. 1975, 9), die beide Fälle beträfen, in denen die zuständige Behörde die Zahlung von Ausfuhrerstattungen abgelehnt habe, weil ein nach deutschem Recht vorgeschriebener förmlicher Erstattungsantrag nicht fristgerecht vorgelegt worden sei.

    io Hierzu ist zunächst zu bemerken, daß zwar das geordnete Funktionieren des komplizierten Systems der Währungsausgleichsbeträge das in Artikel 13 der zitierten Verordnung Nr. 1463/73 aufgestellte Erfordernis eines schriftlichen Antrags des Betroffenen rechtfertigt, daß dabei aber, wie der Gerichtshof bereits in bezug auf die Erstattungen in seinen Urteilen vom 6. Juni 1972 (Schlüter, Rechtssache 94/71, Slg. 1972, S. 307) und 22. Januar 1975 (…Unkel, a. a. O.) ausgeführt hat, ein Formalismus, der über das zur wirksamen Kontrolle der Geschäfte Notwendige hinausgeht, vermieden werden muß.

  • EuGH, 22.01.1975 - 55/74

    Unkel / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus EuGH, 09.11.1983 - 46/82
    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verweist auf die Urteile vom 6. Juni 1972 (Schlüter und Maack, Rechtssache 94/71, Slg. 1972, 307) und vom 22. Januar 1975 (Unkel, Rechtssache 55/74, Slg. 1975, 9), die beide Fälle beträfen, in denen die zuständige Behörde die Zahlung von Ausfuhrerstattungen abgelehnt habe, weil ein nach deutschem Recht vorgeschriebener förmlicher Erstattungsantrag nicht fristgerecht vorgelegt worden sei.

    7 Vor dem Gerichtshof hat sich die Bundesregierung insbesondere auf das Urteil vom 22. Januar 1975 (Robert Unkel, Rechtssache 55/74, Slg. 1975, S. 9) berufen, in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß die Einreichung des Kontrollexemplars bei der für die Erstattungsgewährung zuständigen innerstaatlichen Stelle als Erstattungsantrag gilt, wenn das Kontrollexemplar Angaben enthält, die erkennen lassen, daß es erstattungsfähige Waren betrifft.

  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2106/87

    Zur Anerkennung eines türkischen Asylberechtigten wegen der Betätigung für die …

    Ob allerdings mit dem genannten Gesetz nunmehr jede Kommunikation auf Kurdisch pönalisiert und damit ein wesentlicher Teil des Alltags der kurdischen Volksgruppe kriminalisiert worden ist, kann der erkennende Senat offenlassen (ebenso schon Hess. VGH, 07.08.1986 -- X OE 189/82 --, 06.11.1986 -- X OE 444/82 --, 13.11.1986 -- X OE 46/82 --).
  • BFH, 30.07.2003 - VII R 61/02

    Festsetzung einer Sanktion im Ausfuhrerstattungsrecht auch bei nicht gestelltem …

    Darin hat der EuGH zwar entschieden, dass die Einreichung des Kontrollexemplars i.S. von Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2315/69 der Kommission vom 19. November 1969 (ABlEG Nr. L 295/14) und des Art. 5 der Verordnung Nr. 1041/67/EWG (VO Nr. 1041/67/EWG) der Kommission vom 21. Dezember 1967 (ABlEG Nr. 314/9) bei der für die Erstattungsgewährung zuständigen innerstaatlichen Stelle als Erstattungsantrag gelte, wenn das Kontrollexemplar Angaben enthalte, die erkennen lassen, dass er erstattungsfähige Waren betreffe (vgl. auch für Währungsausgleichsbeträge EuGH-Urteil vom 9. November 1983 Rs. 46/82, EuGHE 1983, 3549).
  • VGH Hessen, 23.11.1992 - 12 UE 2590/89

    Zur Situation der Kurden in der Türkei - Gruppenverfolgung verneint - Möglichkeit …

    Ob allerdings mit dem genannten Gesetz jede Kommunikation auf Kurdisch pönalisiert und damit ein wesentlicher Teil des Alltags der kurdischen Volksgruppe kriminalisiert wurde, war offen (vgl. Hess. VGH, 13.05.1991 - 12 UE 2213/84 -, InfAuslR 1991, 332, ebenso schon Hess. VGH, 07.08.1986 - X OE 189/82 -, 06.11.1986 - X OE 444/82 -, 13.11.1986 - X OE 46/82 -).
  • EuGH, 22.01.1986 - 266/84

    Denkavit France / FORMA

    ER VERSTOSSE ZUNÄCHST GEGEN DEN VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSGRUNDSATZ , DA ES SICH UM EINE SANKTION HANDELE , DIE , WIE ES DER GERICHTSHOF NAMENTLICH IN SEINEN URTEILEN VOM 29. FEBRUAR 1979 IN DER RECHTSSACHE 122/78 ( BUITONI , SLG. 1979, 677 ) UND VOM 9. NOVEMBER 1983 IN DER RECHTSSACHE 46/82 ( BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND/KOMMISSION , SLG. 1983, 3549 ) AUSGEDRÜCKT HABE , DIE GRENZEN DESSEN ÜBERSCHREITE , WAS FÜR DIE ERREICHUNG DES VERFOLGTEN ZIELS ANGEMESSEN UND ERFORDER LICH SEI.
  • VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Ob allerdings mit dem genannten Gesetz jede Kommunikation auf Kurdisch pönalisiert und damit ein wesentlicher Teil des Alltags der kurdischen Volksgruppe kriminalisiert wurde, war offen (vgl. Hess. VGH, 13.05.1991 - 12 UE 2213/84 -, InfAuslR 1991, 332, ebenso schon Hess. VGH, 07.08.1986 - X OE 189/82 -, 06.11.1986 - X OE 444/82 -, 13.11.1986 - X OE 46/82 -).
  • VGH Hessen, 18.03.1991 - 12 OE 166/82

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit - …

    Ob allerdings mit dem genannten Gesetz jede Kommunikation auf Kurdisch pönalisiert und damit ein wesentlicher Teil des Alltags der kurdischen Volksgruppe kriminalisiert worden ist, kann der erkennende Senat offenlassen (ebenso schon Hess. VGH, 07.08.1986 -- X OE 189/82 --, 06.11.1986 -- X OE 444/82 --, 13.11.1986 -- X OE 46/82 --).
  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84

    Asylrecht: politische Verfolgung - Anti-Terror-Gesetz in der Türkei

    Ob allerdings mit dem genannten Gesetz jede Kommunikation auf Kurdisch pönalisiert und damit ein wesentlicher Teil des Alltags der kurdischen Volksgruppe kriminalisiert wurde, war offen (Hess. VGH, 07.08.1986, ebenso schon Hess. VGH, 07.08.1986 -- X OE 189/82 --, 06.11.1986 -- X OE 444/82 --, 13.11.1986 -- X OE 46/82 --).
  • VGH Hessen, 06.07.1992 - 12 UE 702/87

    Zur Situation der Kurden in der Türkei

    Ob allerdings mit dem genannten Gesetz jede Kommunikation auf Kurdisch pönalisiert und damit ein wesentlicher Teil des Alltags der kurdischen Volksgruppe kriminalisiert wurde, war offen (vgl. Hess. VGH, 13.05.1991 - 12 UE 2213/84 -, InfAuslR 1991, 332, ebenso schon Hess. VGH, 07.08.1986 - X OE 189/82 -, 06.11.1986 - X OE 444/82 -, 13.11.1986 - X OE 46/82 -).
  • VGH Hessen, 30.03.1992 - 12 UE 1631/86

    Zur Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - inländische Fluchtalternative

    Ob allerdings mit dem genannten Gesetz jede Kommunikation auf Kurdisch pönalisiert und damit ein wesentlicher Teil des Alltags der kurdischen Volksgruppe kriminalisiert wurde, war offen (vgl. Hess. VGH, 13.05.1991 - 12 UE 2213/84 -, InfAuslR 1991, 332, ebenso schon Hess. VGH, 07.08.1986 - X OE 189/82 -, 06.11.1986 - X OE 444/82 -, 13.11.1986 - X OE 46/82 -).
  • VGH Hessen, 13.01.1992 - 12 UE 161/87

    Asylantrag eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit

    Ob allerdings mit dem genannten Gesetz jede Kommunikation auf Kurdisch pönalisiert und damit ein wesentlicher Teil des Alltags der kurdischen Volksgruppe kriminalisiert wurde, war offen (vgl. etwa Hess. VGH, 13.08.1990 - 12 UE 2313/85 -, ebenso schon Hess. VGH, 07.08.1986 - X OE 189/82 -, 06.11.1986 - X OE 444/82 -, 13.11.1986 - X OE 46/82 -).
  • VGH Hessen, 09.12.1991 - 12 UE 298/87

    Asylrecht: Strafverfolgung nach dem türkischen Gesetz über die Bekämpfung von …

  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 OE 350/82

    Asylrecht: zur Frage der politischen Verfolgung in der Türkei durch …

  • VGH Hessen, 09.03.1992 - 12 UE 3369/86

    Kurden in der Türkei - exilpolitische Betätigung - Änderung der türkischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1991 - C-334/90

    Belgischer Staat gegen Marichal-Margrève SPRL. - Währungsausgleichsbeträge - …

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