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Rechtsprechung
   LG Detmold, 22.08.2005 - 1 O 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,25027
LG Detmold, 22.08.2005 - 1 O 113/05 (https://dejure.org/2005,25027)
LG Detmold, Entscheidung vom 22.08.2005 - 1 O 113/05 (https://dejure.org/2005,25027)
LG Detmold, Entscheidung vom 22. August 2005 - 1 O 113/05 (https://dejure.org/2005,25027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eindringen von Schadstoffen in den Boden als Voraussetzung eines Ersatzanspruches nach § 22 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); Haftung nach § 22 Abs. 2 S. 1 WHG wegen falscher Angaben über die Füllmenge eines zu befüllenden Heizöltanks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SVR 2006, 33
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.1993 - III ZR 135/92

    Anlagenhaftung bei Heizöllieferung

    Auszug aus LG Detmold, 22.08.2005 - 1 O 113/05
    Eine nach dem Normzweck der Haftungsregelung von der Sache her gebotene Abwägung der beiderseitigen Schadensbeiträge ergibt nämlich, dass der Verursachungsbeitrag auf Seiten des Beklagten gegenüber demjenigen auf Seiten der Klägerin in der Weise überwiegt, dass für eine Mithaftung der Klägerin gegenüber dem Beklagten nach dem Grundgedanken der §§ 426, 254 BGB kein Raum bleibt (vgl. BGH NJW 1993, 2740 f m.w.N.).

    Insoweit hat der Fahrer alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden (vgl. BGH NJW 1993, 2740 f m.w.N.).

  • OLG Köln, 23.03.1994 - 26 U 35/93

    HALTUNG ÖLLIEFERUNG SORGFALTSPFLICHT GEFÄHRDUNG

    Auszug aus LG Detmold, 22.08.2005 - 1 O 113/05
    Insoweit ist allerdings ausreichend, dass die Schadstoffe - wie hier das Heizöl - in den Boden eingedrungen sind, auch wenn sie das Gewässer noch nicht erreicht haben (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1994, 1510 f).
  • OLG Jena, 19.05.2004 - 4 U 299/04

    Kein Versicherungsschutz bei alkoholbedingtem Fahren und hierdurch verursachtem …

    Auszug aus LG Detmold, 22.08.2005 - 1 O 113/05
    So hat der Tankwagenfahrer vor Beginn des Betankungsvorgangs den Füllstand der Tankanlage zu prüfen (vgl. OLG Y2, SVR 2004, 471 f).
  • BGH, 28.09.1993 - III ZR 170/91
    Auszug aus LG Detmold, 22.08.2005 - 1 O 113/05
    Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach § 22 WHG richtet sich - entsprechend der Verjährung von deliktischen Ansprüchen - nach §§ 195 ff BGB (Vgl. BGH , Beschluss v. 28.09.1993, Az.: III ZR 170/91 m.w.N.).
  • AG Aachen, 31.10.2006 - 10 C 160/06

    Sorgfaltspflichten eines Heizölauslieferers; Austritt von Heizöl als …

    Insgesamt ist der Zeuge W Verpflichtungen deshalb mit seinen nahezu ungebrochenen Kontrollgängen zum Tank bzw. zum Tankwagen seinen Sorgfaltspflichten als Heizölauslieferer nachgekommen (vgl. OLG Zweibrücken SVR 2004, 279; LG Detmold SVR 2006, 33).

    Jegliche darüberhinaus gehenden Anforderungen würden dem Zeugen W W Verpflichtungen auferlegen, welche er vor Ort gar nicht erfüllen kann (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 1510; LG Detmold SVR 2006, 33).

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