Rechtsprechung
| AG Heidelberg, 31.05.2013 - 28 C 169/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrsunfallsiegen.de
Vorfahrtsverstoß Radfahrer und Verstoß Fahrzeugführer gegen Rechtsfahrgebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- SVR 2014, 268
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05
Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des …
Auszug aus AG Heidelberg, 31.05.2013 - 28 C 169/12
Im Rahmen der gebotenen Abwägung der wechselseitigen Verursachungs- und Verschuldensanteile der Unfallbeteiligten gemäß §§ 9 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, 254 BGB dürfen neben der von den beteiligten Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr ausschließlich unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände eingestellt werden (vgl. BGH NJW 2007, 506 und LG Heidelberg…, Urt. vom 07.03.2012, 4 S 4/11). - OLG München, 12.08.2011 - 10 U 3150/10
Haftung bei Verkehrsunfall: Nachweis der Unabwendbarkeit des Unfalls; …
Auszug aus AG Heidelberg, 31.05.2013 - 28 C 169/12
Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer« verhalten haben (vgl. OLG München, Urt. Vom 12.08.2011, 10 U 3150/10).
- OLG Nürnberg, 23.12.2015 - 12 U 1263/14
Bemessung eines Haushaltsführungsschadens nach Tabellenwerk - Pardey/Schulz-Borck
Teilweise wird von der Rechtsprechung für beschädigte Brillen ein Abzug neu für alt als nicht gerechtfertigt angesehen (AG Heidelberg SVR 2014, 268; AG München ZMR 2012, 880; 268; mit ausführlicher Begründung LG Münster NZV 2009, 513; AG Coesfeld NZV 2009, 233; AG Weinheim NJW-RR 2003, 307; AG St. Wendel ZfSch 2000, 340; AG Arnstadt ZfSch 2000, 340; AG Montabaur ZfSch 1998, 132). - LG Bochum, 21.01.2025 - 11 S 72/24
Verkehrsunfall ohne Berührung: Haftung 50:50, 25 % Abzug neu für alt bei Brille
Rn. 32 Teilweise wird von der Rechtsprechung für beschädigte Brillen aber auch ein Abzug neu für alt als nicht gerechtfertigt angesehen, insbesondere da für gebrauchte Brillen kein Zweitmarkt existiere und diesen damit kein wirtschaftlicher Wiederveräußerungswert beigemessen werden könne (vgl. LG Münster NZV 2009, 513; AG Heidelberg SVR 2014, 268 = BeckRS 2014, 12789; AG München ZMR 2012, 880). - AGH Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 AGH 45/12
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
Rn. 35 b) Forderung Nr. 13 - Kostenfestsetzungsbeschluss AG Gelsenkirchen-Buer (28 C 169/12) - 754, 98 EUR.
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