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Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 20.10.2006

Rechtsprechung
   VG Aachen, 29.09.2006 - 9 L 518/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,27343
VG Aachen, 29.09.2006 - 9 L 518/06 (https://dejure.org/2006,27343)
VG Aachen, Entscheidung vom 29.09.2006 - 9 L 518/06 (https://dejure.org/2006,27343)
VG Aachen, Entscheidung vom 29. September 2006 - 9 L 518/06 (https://dejure.org/2006,27343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Einschulung des Kindes; Voraussetzungen der allgemeinen Schulpflicht; Anforderungen an eine hinreichende Begründung einer Vollziehungsanordnung; Kriterien für die Beurteilung der materiellen Rechtmäßigkeit einer Vollziehungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SchuR 2007, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Münster, 17.06.2016 - 1 L 180/16

    Schulpflicht Eltern Ordnungsverfügung Zwangsmittel Zwangsgeld …

    Rn. 14 Vgl. VG Aachen, Beschlüsse vom 21. März 2016 - 9 L 1084/15 -, juris, Rn. 7, und vom 29. September 2006 - 9 L 518/06 -, juris, Rn. 13, sowie Urteil vom 15. April 2011 - 9 K 1917/10 -, juris, Rn. 24.
  • VG Köln, 15.10.2008 - 10 K 2150/08
    Rn. 26 So ohne nähere Begründung: VG Aachen, Beschluss vom 29.09.2006 - 9 L 518/06 -, juris; VG Hamburg, Beschlüsse vom 21.03.2006 - 15 V 418/06 -, juris, und vom 27.02.2006 - 15 E 340/06 -, juris.
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 20.10.2006 - 6 B 304/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26745
VG Braunschweig, 20.10.2006 - 6 B 304/06 (https://dejure.org/2006,26745)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20.10.2006 - 6 B 304/06 (https://dejure.org/2006,26745)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - 6 B 304/06 (https://dejure.org/2006,26745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • SchuR 2007, 81
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.10.2006 - 6 B 304/06
    Diese Verfahrensregeln tragen den sich aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes und dem Rechtsstaatsprinzip herleitenden Anforderungen an die Verfahrensgestaltung jedenfalls hinreichend Rechnung, weil sie dazu geeignet sind, die Entscheidungsfindung der Schulbehörde zu objektivieren und die Erziehungsberechtigten in den Entscheidungsprozeß mit dem Ziel einzubinden, möglichst zu einer auch von ihnen akzeptierten Entscheidung zu gelangen (s. auch BVerfG, Beschl. vom 08.10.1997, NJW 1998, 131, 133 f. = BVerfGE 96, 288, 310 ff.).
  • VG Braunschweig, 15.05.2003 - 6 A 11/03

    Zurückstellung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch; Zurückstellung des …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.10.2006 - 6 B 304/06
    Vielmehr sieht das Schulgesetz vor, dass Kinder, die noch nicht über die erforderliche Schulreife bzw. Schulfähigkeit verfügen, mit der Entscheidung über die Zurückstellung vom Schulbesuch ohne Antrag der Eltern zum Besuch eines Schulkindergartens verpflichtet werden können (§ 64 Abs. 2 NSchG und dazu VG Braunschweig, Urt. vom 15.05.2003 - 6 A 11/03 -, teilw. abgedr. in SchuR 2004, 200 f.).
  • VG Braunschweig, 08.08.2002 - 6 B 528/02

    Eignungsprognose; einstweilige Anordnung; emotional-soziale Kompetenz; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.10.2006 - 6 B 304/06
    Das Verfahren auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist ein selbstständiges, von einer vorangegangenen Zurückstellung vom Schulbesuch grundsätzlich unabhängiges Verfahren (s. auch VG Braunschweig, Beschl. vom 08.08.2002 - 6 B 528/02 -).
  • VG Braunschweig, 30.05.2001 - 6 A 1/01

    Ritalin; sonderpädagogischer Förderbedarf; Sonderschule; Verhaltensstörung

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.10.2006 - 6 B 304/06
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, ob der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegebene aktuelle Sachverhalt die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen zum Förderbedarf der Schülerin oder des Schülers widerlegt oder bestätigt (vgl. VG Braunschweig, Urt. vom 30.05.2001 - 6 A 1/01 - m. w. N.).
  • VG Osnabrück, 12.12.2002 - 3 B 82/02

    Anhörung; Beurteilungsspielraum; Lernhilfe; Schulüberweisung; öffentliches …

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.10.2006 - 6 B 304/06
    Die Regelung in § 28 Abs. 1 VwVfG, nach der die Behörden den Betroffenen vor Erlass eines Verwaltungsaktes grundsätzlich die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen müssen, ist auf die Anordnung sofortiger Vollziehung weder direkt noch analog anwendbar: Die Vollziehungsanordnung ist kein Verwaltungsakt und hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität und ihrer rechtlichen Wirkungen mit einer solchen Maßnahme auch nicht vergleichbar (überwiegende Ansicht, vgl. VG Osnabrück, Beschl. vom 12.12.2002 - 3 B 82/02 - Kopp/Schenke, aaO., Rn. 82, jew. m. w. N.).
  • VG Braunschweig, 20.08.2008 - 6 B 196/08

    Amtsärztliche Untersuchung; amtsärztliches Gutachten; Feststellungsverfahren; …

    Daher ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Begründung der Schulbehörde hierauf und insbesondere auf das Kindeswohl abstellen darf (…vgl. z. B. BayVGH, B. v. 12.02.2008 - 7 CS 08.187 -, juris Rn. 13; VG Braunschweig, B. v. 03.09.2007 - 6 B 265/07 - und v. 20.10.2006 - 6 B 304/06 -, www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg - = SchuR 2007, 81; 126 - Teilabdr.

    Auch die Ergebnisse eines nicht ordnungsgemäß eingeleiteten Feststellungsverfahrens muss die Landesschulbehörde bei ihrer Entscheidung über den Förderbedarf des Kindes und die von ihm zu besuchende Schule verwerten (vgl. VG Braunschweig, B. v. 20.10.2006 - 6 B 304/06 -, a.a.O.; zust. Brockmann, a.a.O., § 68 Anm. 5.1.2.1 u. 5.1.6).

    Erkenntnisse über einen sonderpädagogischen Förderbedarf müssen nach den gesetzlichen Vorschriften mit Rücksicht auf das Kindeswohl jedenfalls zwingend verwertet werden (vgl. VG Braunschweig, B. v. 20.10.2006, a.a.O.).

    Die Übersendung des Beratungsgutachtens vor Erlass des angegriffenen Bescheids war nach den schulrechtlichen und den allgemeinen verfahrensrechtlichen Bestimmungen nicht erforderlich (vgl. VG Braunschweig, B. v. 20.10.2006, a.a.O.).

    Selbst wenn das Anhörungserfordernis verletzt worden wäre, wäre dies gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 3 Nr. 3 NVwVfG unbeachtlich, weil den Antragstellern das Beratungsgutachten jedenfalls jetzt vorliegt und sie ihre Einwände im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht umfassend geltend machen und überprüfen lassen können (vgl. VG Braunschweig, B. v. 20.10.2006, a.a.O.).

    Informationspflichten, die über die ausdrücklich geregelten hinausgehen, lassen sich für das Feststellungsverfahren auch nicht aus der Verfassung, insbesondere nicht aus den Elternrechten nach Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz herleiten (VG Braunschweig, B. v. 20.10.2006 - 6 B 304/06 -) .

  • VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17

    Haltung gefährlicher Tiere und Anordnung zur Abwehr einer bestehenden Gefahr

    Die Regelung in § 28 Abs. 1 ThürVwVfG , nach der die Behörden den Betroffenen vor Erlass eines Verwaltungsaktes grundsätzlich die Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen müssen, ist auf die Anordnung sofortiger Vollziehung weder direkt noch analog anwendbar: Die Vollziehungsanordnung ist kein Verwaltungsakt und hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität und ihrer rechtlichen Wirkungen mit einer solchen Maßnahme auch nicht vergleichbar (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 6 B 304/06 -, juris, VG Osnabrück, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - 3 B 82/02 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., 2017, Rn. 82).
  • VG Wiesbaden, 19.02.2008 - 6 E 1152/07

    Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs

    Soweit vereinzelt davon ausgegangen wird, es sei auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung abzustellen, macht dies im Ergebnis kaum einen Unterschied, weil auch insoweit berücksichtigt werden soll, ob der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung gegebene aktuelle Sachverhalt die im Verwaltungsverfahren getroffenen Feststellungen zum Förderbedarf widerlegt oder bestätigt (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 20.10.2006 - 6 B 304/06 -, Juris, Rdnr. 21).
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