Rechtsprechung
| EuGH, 12.02.1960 - 15/59 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
Artikel 65, § 2 Buchstabe B
- EU-Kommission
Société metallurgique de Knutange / EGKS Hohe Behörde
EGKS-VERTRAG ARTIKEL 31
1 . VERFAHREN - NICHTIGKEITSKLAGEN - ENTSCHEIDUNGEN DER HOHEN BEHÖRDE - VERFRÜHTE ZUSTELLUNG - ZULÄSSIGKEIT - EU-Kommission
Société métallurgique de Knutange gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Klage - Einsparung von Schrott - Zahlung eines Ausgleichssatzes
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGH, 30.06.1959 - 15/59
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1959 - 15/59
- EuGH, 12.02.1960 - 15/59
Papierfundstellen
- Slg. 1960, 11
Wird zitiert von ... (9)
- EuG, 12.05.1999 - T-164/96
Moccia Irme SpA, Prolafer Srl, Ferriera Acciaieria Casilina SpA, Dora Ferriera …
70 In dem Begriff der offensichtlichen Verkennung setzt das Wort "offensichtlich" voraus, daß die Verkennung der Bestimmungen des Vertrages einen gewissen Grad hat; sie muß nämlich in einer Beurteilung der der Entscheidung zugrunde gelegten wirtschaftlichen Lage bestehen, die, an den Bestimmungen des Vertrages gemessen, offensichtlich irrig ist (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1955 in der Rechtssache 6/54, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 215, 237, und vom 12. Februar 1960 in den Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, 28, sowie Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnr. 62). - EuG, 29.06.2000 - T-234/95
DSG / Kommission
Die Klägerin hat aber nicht dargetan, daß die Kommission ihr Ermessen mißbraucht hat oder daß ihre Beurteilung der der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Situation gemessen an den Bestimmungen des EGKS-Vertrags offensichtlich irrig ist (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 1960 in den Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société metallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11). - EuG, 31.01.2001 - T-156/98
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 1998 zur …
Nach ständiger Rechtsprechung darf das Gericht im Rahmen der Wahrnehmung seiner Kontrollaufgabe bei der Würdigung der aus den wirtschaftlichen Tatsachenoder Umständen sich ergebenden Gesamtlage, die der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegt, lediglich prüfen, ob die Entscheidung einen Ermessensmissbrauch enthält oder die Bestimmungen des EGKS-Vertrags oder eine bei seiner Durchführung anzuwendende Rechtsnorm offensichtlich verkannt wurden, wobei der Begriff "offensichtlich" voraussetzt, dass ein schwerwiegender Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrages vorliegt: Er muss in einer Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtlage bestehen, die, an den Bestimmungen des EGKS-Vertrags gemessen, offensichtlich irrig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1955 in der Rechtssache 6/54, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 215, 237, und vom 12. Februar 1960 in den Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, 28, sowie Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnrn.
- EuGH, 03.05.1996 - C-399/95
Deutschland / Kommission
62 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes setzt der Begriff "offensichtlich" voraus, daß die Verkennung der Bestimmungen des Vertrages ein gewisses Gewicht hat; sie muß nämlich in einer Beurteilung der der Entscheidung zugrunde gelegten wirtschaftlichen Lage bestehen, die, an den Bestimmungen des Vertrages gemessen, offensichtlich irrig ist (vgl. die Urteile vom 21. März 1955 in der Rechtssache 6/54, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 215, 237, und vom 12. Februar 1960 in den Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, 28). - Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-23/00
Rat / Boehringer
23: - Urteile vom 12. Februar 1960 in der Rechtssache 15/59 (Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11), vom 2. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 25/65 und 26/65 (Simet u. a./Hohe Behörde, Slg. 1967, 42), vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 79/71 (Heinemann/Kommission, Slg. 1972, 579), vom 5. April 1973 in der Rechtssache 11/72 (Giordano/Kommission, Slg. 1973, 417) und vom 22. September 1988 in der Rechtssache 159/86 (Canters/Kommission, Slg. 1988, 4859). - EuG, 25.03.1999 - T-37/97
Forges de Clabecq SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - …
80 Ein Verstoß gegen den Vertrag wegen fehlerhafter Würdigung der aus den wirtschaftlichen Tatsachen oder Umständen sich ergebenden Gesamtlage kann nur festgestellt werden, wenn ein Ermessensmißbrauch der Kommission oder eine, gemessen an den Bestimmungen des Vertrages, offensichtlich irrige Beurteilung der der Entscheidung zugrunde gelegten wirtschaftlichen Lage nachgewiesen ist (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Februar 1960 in den verbundenen Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, 28; Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnrn. - EuG, 12.07.2001 - T-12/99
DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON RJB MINING GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER …
Wenn sich eine vor dem Gericht angefochtene Entscheidung der Kommission auf die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Tatsachen oder Umstände stützt, hat sich das Gericht nach ständiger Rechtsprechung bei der Ausübung seiner Kontrolle gemäß Artikel 33 Absätze 1 und 2 EGKS-Vertrag auf die Prüfung zu beschränken, ob das Organ, das diese Entscheidung erlassen hat, Bestimmungen des EGKS-Vertrags oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm offensichtlich verkannt hat; dabei setzt der Begriff "offensichtlich" in Artikel 33 einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen voraus, der so schwer wiegt, dass er erkennbar auf eine Beurteilung der der Entscheidung zugrunde gelegten Lage zurückzuführen ist, die, an den Bestimmungen des EGKS-Vertrags gemessen, offensichtlich irrig ist (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1955 in der Rechtssache 6/54, Niederlande/Hohe Behörde, Slg. 1955, 215, 237, und vom 12. Februar 1960 in den Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, 28, sowie Beschluss des Gerichtshofes vom 3. Mai 1996 in der Rechtssache C-399/95 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1996, I-2441, Randnrn. - EuG, 04.05.1998 - T-84/97
BEUC / Kommission - "Antidumpingverfahren - Interessierte Partei - Ablehnung - …
Der Kläger ist der Auffassung, daß das Schreiben vom 17. September 1996 nicht den Kriterien einer Entscheidung entspreche, wie sie in der Rechtsprechung des Gerichtshofes definiert sei (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Februar 1960 in den Rechtssachen 15/59 und 29/59, Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, und vom 5. Dezember 1963 in den Rechtssachen 53/63 und 54/63, Lemmerz-Werke u. a./Hohe Behörde, Slg. 1963, 519, sowie Urteil des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121). - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-4/96
Northern Ireland Fish Producers' Organisation Ltd (NIFPO) und Northern Ireland …
(57) - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Lagrange zum Urteil vom 12. Februar 1960 in den verbundenen Rechtssachen 15/59 und 29/59 (Société métallurgique de Knutange/Hohe Behörde, Slg. 1960, 11, insbesondere S. 34).
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